Veranstaltungskalender

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A31/30201106/09052025-1 - 09.05.2025

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz

Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten

Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.

Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.

Zielgruppe

Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen - EX/A33/40401606/09052025-1 - 09.05.2025

Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Allgemeine technische Anforderungen gemäß AwSV, TRwS 792 und TRwS 793-1

Betreiberpflichten (u. a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit usw.)

Erstellen von Anlagendokumentationen, Merkblättern und Betriebsanweisungen (inkl. Beispielen)

Erstellen von aussagekräftigen Fachbetriebsdokumentationen (Errichterbescheinigungen, Prüfprotokolle, Einbauerklärungen usw.)

Notwendige Prüfung und deren Durchführung durch Sachverständige und Fachbetriebe

Umgang mit Biogasanlagen zur Vergärung von Gärsubstraten nichtlandwirtschaftlicher Herkunft, z. B. Schlachtabfälle, Stoffe aus der Lebensmittelherstellung, Klärschlämme, Essensreste usw.

Nutzen

Mit der Teilnahme an unserer WHG-Fortbildung für JGS- und Biogasanlagen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der in der AwSV festgelegten Anforderungen.

Die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 01.08.2017 in Kraft. Erstmals ergeben sich hieraus konkrete Anforderungen an WHG-Fachbetriebe für Tätigkeiten an JGS- und Biogasanlagen sowie besondere Pflichten für die Betreiber der genannten Anlagen.

Damit Sie den Anforderungen gerecht werden und diese fachgerecht an Ihren Anlagen umsetzen, erläutern wir Ihnen in dieser WHG-Weiterbildung Gesetze sowie Zusammenhänge und erklären Ihnen die Einstufung von JGS- und Biogasanlagen.

Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen zusätzlich den aktuellen Stand der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) vor und gehen dabei speziell auf die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen ein.

An praxisnahen Beispielen vermitteln wir Ihnen die Anforderungen und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht gemäß § 63 AwSV nach und verbessern Ihre Qualität als Fachbetrieb.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden

Voraussetzungen

Grundwissen zur AwSV

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/09052025-1 - 09.05.2025

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Chat GPT für Geschäftsführer und Kaufmännische Leiter - EX/A52/10504031/09052025-1 - 09.05.2025

Finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Analysen für Entscheider und Controlling-Mitarbeitende


Inhalt

Finanzanalysen mit ChatGPT
- Anwendung zur Unterstützung bei Bilanzanalysen
- Nutzung zur Unterstützung bei der Erfolgsanalyse und Interpretation von Gewinn- und Verlustrechnungen
- Praktischer Anwendungsfall: Unterstützung bei der Auswertung von Finanzberichten und Identifikation von Auffälligkeiten

Controlling mit ChatGPT
- Verwendung zur Unterstützung bei der Budgetierung und Kostenkontrolle
- Anwendung zur Unterstützung bei der Überwachung von Kostenstellen
- Praktischer Anwendungsfall: Einsatz als Unterstützungstool für Controlling-Aufgaben

Kennzahlen und Finanzpläne mit ChatGPT
- Unterstützung bei der Erstellung und Analyse von Finanzplänen
- Anwendung zur Berechnung und Interpretation von Finanzkennzahlen
- Praktischer Anwendungsfall: Unterstützung bei der Entwicklung eines Kennzahlensystems

Betriebswirtschaftliche Auswertung von Marktdaten mit ChatGPT
- Verwendung zur Unterstützung bei der Auswertung und Interpretation von Marktdaten und Trends
- Anwendung zur Unterstützung bei der Identifikation von Marktchancen und Risiken
- Praktischer Anwendungsfall: Unterstützung bei der Erstellung eines Marktberichts

Berichtswesen für das Management mit ChatGPT
- Anwendung zur Unterstützung bei der Erstellung von Managementberichten
- Nutzung zur Unterstützung bei der Analyse und Aufbereitung von Geschäftsdaten für das Management
- Praktischer Anwendungsfall: Unterstützung bei der Erstellung eines monatlichen Managementberichts

Datenschutz und Ethik:
- Ein Überblick über die rechtlichen und ethischen Aspekte bei der Verwendung von ChatGPT

Nutzen

In einer Zeit, in der die Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es unerlässlich, die neuesten Technologien zu verstehen und effizient einzusetzen. Unser Seminar ChatGPT für Geschäftsführer und Kaufmännische Leiter richtet sich sowohl an Entscheidungsträger als auch an Mitarbeitende im Controlling. Wir bieten Ihnen eine umfassende Einführung in die Welt der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere in die OpenAI-Anwendung ChatGPT.

Entdecken Sie in unserer Schulung, wie Sie ChatGPT als leistungsstarkes Werkzeug zur Unterstützung von Bilanzanalysen einsetzen können. Lernen Sie, wie Sie mit ChatGPT Gewinn- und Verlustrechnungen interpretieren und Auffälligkeiten in Finanzberichten erkennen.
Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten, wie Sie Künstliche Intelligenz in Ihrem Controlling-Prozess einsetzen, um die Budgetierung und Kostenkontrolle zu optimieren. Nutzen Sie ChatGPT zur Überwachung von Kostenstellen und erfahren Sie, wie Sie ChatGPT in Ihrem Unternehmen als wertvolles Unterstützungstool für Ihre Controlling-Aufgaben nutzen können.
In praxisnahen Einheiten lernen Sie im Seminar, wie Sie mit ChatGPT Finanzpläne erstellen, Finanzkennzahlen berechnen und Daten interpretieren. Mit diesem Wissen können Sie künftig ein effektives Kennzahlensystem aufbauen und Ihre finanziellen Entscheidungsprozesse verbessern.

Die Ziele unseres ChatGPT-Trainings sind:
- verstehen, wie ChatGPT funktioniert und welche Möglichkeiten es bietet;
- erkennen, wie Sie KI konkret in Ihrem Geschäftsalltag anwenden können;
- lernen, wie Sie ChatGPT in bestehende Geschäftsprozesse integrieren;
- Sensibilisierung für rechtliche und ethische Aspekte.

Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz für Ihren Wettbewerbsvorteil und orientieren Sie sich an unseren Unterlagen, Leitfäden und Praxisbeispielen, um ChatGPT in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.

Zielgruppe

Kaufmännische Leiter, Geschäftsführer und Entscheidungsträger insbesondere aus dem Mittelstand

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. T

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Facility Management kompakt - 41 - 12.05.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen


Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen hat sich ein grundlegender Wandel vollzogen. Durch den Einzug des Facility Managements haben sich für Unternehmen erhebliche Effizienzpotenziale eröffnet und für eine Vielzahl von Dienstleistern neue Tätigkeitsfelder erschlossen.

Immobilien und betriebliche Abläufe werden ganzheitlich betrachtet. Das reine Verwalten ist nicht mehr ausreichend. Durch eine professionelle Bewirtschaftung der Liegenschaften und eine koordinierte Abwicklung von Prozessen können Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft gesenkt und die Verfügbarkeit von Anlagen gesichert werden.

Die Umsetzung eines Facility Managements ermöglicht optimale Entfaltung der Kernkompetenzen eines Unternehmens und stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.

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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 12.05.2025

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. 

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - Grundkurs - 389 - 12.05.2025

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training


In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.

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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 12.05.2025

Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198


Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss.

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Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 12.05.2025

Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS


Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.

Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.

Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.

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Umweltmanagementfachkraft - 79 - 12.05.2025

Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS


Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.

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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A39/40301306/12052025-1 - 12.05.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A31/60102001/12052025-1 - 12.05.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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