Veranstaltungskalender
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A37/30251406/12112025-1 - 12.11.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A35/30152001/12112025-1 - 12.11.2025
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Notwendigkeit des Brandschutzes
Brandschutztechnische Anforderungen
Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
Brandschutzklappen/Bauformen
Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25;" Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 ""TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C"" für asbesthaltige Brandschutzklappen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - EX/A53/50201101/12112025-1 - 12.11.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A38/30501201/12112025-1 - 12.11.2025
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.
Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
770 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
146.3 EUR
Bruttopreis
916.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 12.11.2025
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird inzwischen immer vehementer von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung und gewinnt immer mehr an Bedeutung für Unternehmen. Auch Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance)
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Am 16.12.2022 wurde die neue EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) veröffentlicht. Sie erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend.
Ab 2025 werden auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. Nachhaltigkeitsinformationen sollen im Lagebericht anhand des EU-Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) offengelegt werden.
Mittelbar erfasst die Richtlinie auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
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Brandschutz im Industriebau - 19 - 12.11.2025
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Das Seminar ist von der Ingenieurkammer Hessen als geeignete Fortbildung im Sinne des § 5 (2) der Fortbildungsrichtlinie der IngKH anerkannt:
- Nachweisberechtigung vorb. Brandschutz: ingesamt: 16 UE
- Beratender Ingenieur: 16 UE
- Bauvorlagenberechtigung: 16 UE
Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MIndBauRL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt.
Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen.
Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MIndBauRL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. Das im Seminar erworbene Wissen ermöglicht es Ihnen, Industriebauten fundiert brandschutztechnisch zu bewerten.
Der Workshop zeigt Lösungen für Fragen aus der Anwendungspraxis auf. Anhand von Praxisbeispielen und Rechenübungen werden die unterschiedlichen Nachweisverfahren der Muster-Industriebaurichtlinie behandelt.
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Kranführer - Ausbildung - 312 - 12.11.2025
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Lithiumbatterien - Transport, Lagerung und Entsorgung - 358 - 12.11.2025
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Lithiumbatterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie versorgen unsere mobilen Geräte mit Energie, treiben Elektrofahrzeuge an und spielen eine entscheidende Rolle bei der Energiewende. Doch ihr Einsatz birgt auch Risiken, die durch unsachgemäße Handhabung zu schwerwiegenden Folgen führen können.
Der Lebenszyklus von Lithiumbatterien ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die spezielle Kenntnisse im Bereich der sicheren Lagerung, des Transports und der Entsorgung erfordern.
"Potenzielle Gefahren resultieren aus den Eigenschaften einzelner Batteriekomponenten, aus der Konstruktion der Batteriezellen sowie aus der Anwendung von Lithiumbatterien als Energiespeicher. Falsche Handhabung oder technische Defekte können dazu führen, dass Batterien unkontrolliert ihre elektrische Energie abgeben. Diese plötzliche Entladung erzeugt extreme Hitze und kann Brände verursachen. Lithium-Batterien sind besonders anfällig für solche Ereignisse, insbesondere wenn sie falsch transportiert, gelagert oder entsorgt werden
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, einzuschätzen, zu beurteilen und die daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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WEBINAR: Changeover to the new Machinery Regulation - 2443-WEB-E - 13.11.2025
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
The new Machinery Regulation (MR) replaces the Machinery Directive (MD 2006/42/EC). Don't waste any time and familiarise yourself now with the innovations and changes that affect your product and your conformity assessment process.
This will also enable you to anticipate possible customer demands that require contractual fulfilment of the Machinery Directive now or in the near future.
The half-day online seminar provides you with a compact and well-founded introduction to the new Machinery Regulation.
Seminar programme
Important basic knowledge
- What impact the transition from Directive to Regulation will have on businesses
- Why was Directive 2006/42/EC amended?
- By when does which regulation have to be applied?
- Why there is no transitional period and how you can best prepare for the deadline
- Attention! Depending on the duration of projects, you may have to comply with the new Machinery Regulation well before the deadline!
New and changed requirements for design, control system construction and documentation
- Many things remain the same! Which relevant requirements are new or changed
- Which - in particular - mechanical changes are relevant
- What needs to be considered for machines with self-changing behaviour
- What is changing with regard to the requirements for control systems and what role security now plays.
- Digital operating instructions: where the limits and stumbling blocks lie.
- What additional content is required in the operating instructions
Changed conformity assessment processes and definitions
- Minor changes in the scope - how to determine if your product is affected by a change
- Significant change: Now regulated at European level with the new Machinery Regulation!
- What is changing in the conformity assessment procedures
- When your product falls into the "high-risk machine" category and what this means for you.
- Instructions for use: Why the "Original" label is no longer required.Declaration of conformity: Why it is no longer necessary to name an "authorised representative for compiling technical files" and what else is changing.
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A43/60102001/13112025-1 - 13.11.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
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BKrFQG - Markt und Image - EX/A81/60351501/13112025-1 - 13.11.2025
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?
Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A38/60151201/13112025-1 - 13.11.2025
Gemäß DIN EN 15635
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit
Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung
Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf
Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung
Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.
In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder über nachgewiesene Metallkunde verfügen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1080 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
205.2 EUR
Bruttopreis
1285.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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