Veranstaltungskalender

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Seminar: Mitarbeiterunterweisung zum Arbeitsschutz durchführen - EX/A52/50201702/24112025-1 - 24.11.2025

Kompetenzorientierte und handlungspraktische Unterweisung von Beschäftigten


Inhalt

Nutzen von Unterweisungen

Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen

Stellung und Position der Unterweisenden

Verbesserung der Nachhaltigkeit von Unterweisungen durch
- Berücksichtigung und Vorgabe von Rahmenbedingungen
- Auswahl didaktischer Medien

Methodenwahl zur Ausgestaltung von Lehr-Lern-Prozessen

Grundlagen der Erwachsenenbildung

Konzept für eine Unterweisung

Kurzübung

Vorbereitung einer betrieblichen Unterweisung

Nutzen

In unserem Seminar Mitarbeiterunterweisung zum Arbeitsschutz durchführen lernen Sie als Führungskraft, Sicherheitsfachkraft oder beauftragte Person, wie Sie Ihre Mitarbeitenden im Arbeitsschutz kompetent und spannend unterweisen können.
So stellen Sie sicher, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen nicht nur vermittelt, sondern auch verstanden und umgesetzt werden.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz eigenständig, kompetenzorientiert, handlungspraktisch und vor allem wirkungsvoll zu unterweisen.
Sie verstehen die rechtlichen Grundlagen, können Ihre Rolle als unterweisende Person klar definieren und Arbeitssicherheitsunterweisungen so nachhaltig gestalten, dass sie im Gedächtnis bleiben.

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen selbstständig zu erarbeiten und durch praktische Übungen zu vertiefen.
Wir freuen uns darauf, Sie in diesem interaktiven Seminar begrüßen zu dürfen, in dem Sie aktiv Ihr Know-how um geeignete Methoden und Techniken der Erwachsenenbildung erweitern und Ihre Kompetenzen im Bereich der Unterweisung im Arbeitsschutz stärken.

Nach Abschluss des Seminars verfügen Sie über das nötige Rüstzeug, um Arbeitsschutzunterweisungen dialogorientiert und praxisnah zu planen und durchzuführen.
Laut § 12 ArbSchG sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig und mindestens einmal jährlich zu unterweisen und so den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Zielgruppe

Verantwortliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeissicherheit und beauftragte Personen die Unterweisungen durchführen, Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte; Umweltbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte

Voraussetzungen


Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

450 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

85.5 EUR

Bruttopreis

535.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A37/50201106/24112025-1 - 24.11.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens gefordert. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
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Webinar: Diisocyanate - Modul 4 - EX/A81/50302631/24112025-1 - 24.11.2025

Baugewerbe


Inhalt

Modul 4: Baugewerbe

Kleb,- Dichtstoffe und Schäume für den Bausektor durch gelernte Handwerker

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Tischlereibetriebe
- Bauschlosserbetriebe
- Fußbodenverleger
- Malereibetriebe
- Fensterbau
- Autoglasereibetriebe

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

0; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

49.15 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

9.3385 EUR

Bruttopreis

58.4885 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A32/60102601/24112025-1 - 24.11.2025

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in der Praxis

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.

Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4).

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25;"

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Sievert
+49 531 236235614
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen<

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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A34/30151106/24112025-1 - 24.11.2025

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken) - EX/A38/60102501/24112025-1 - 24.11.2025

UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284)
- Arbeitsschutzvorschriften

Die Befähigte Person
- Stellung, Aufgaben und Pflichten
- Verantwortung und Haftung

Technische Anforderungen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Anforderungen an Wechselbehälter
- Begriffsbestimmungen/Systeme
- Mindestvorschriften, Konstruktionsanforderungen
- Standsicherheit und Kennzeichnung
- Zulässige Belastung, Aufbau, Befestigungsbeschläge

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Wechselbehältern (an einem Objekt vor Ort)

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Sie lernen die notwendigen Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.

Wechselbehälter und Wechselbrücken sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN-Normen DIN EN 283 und DIN EN 284.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A53/30351501/24112025-1 - 24.11.2025

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit;" geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 ""Arbeiten mit Absturzgefahr"" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20"; Fest installierte Steigleitern sind keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Diese Veranstaltung befähigt Personen nicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach der DGUV Information 208-016.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A39/40351301/24112025-1 - 24.11.2025

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A33/30351101/24112025-1 - 24.11.2025

Ehemaliger Aufzugswärter


Inhalt

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121

Geschichtliche Entwicklung

Was ist ein Aufzug?

Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug

Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter

Gefahren beim Betrieb

Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug

Überwachungsbedürftige Anlagen

Betrieb einer Aufzugsanlage

Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Bei Webinaren entfällt die Begehung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen - EX/A36/50201701/24112025-1 - 24.11.2025

Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung


Inhalt

Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation

Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa

Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte

Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen

Überblick über die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung

Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung

Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung

Nutzen

Im Seminar Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation in Unternehmen erhalten Sie Sie alle für den betrieblichen Arbeitsschutz wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte zur Errichtung einer ?gerichtsfesten Organisation?. Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für den betrieblichen Arbeitsschutz werden über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert. Das komplexe Zusammenspiel der zahllosen - oft nur schwer auffindbaren - Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit werden Ihnen ebenso vermittelt, wie die Struktur und die wesentlichen Inhalte wichtiger rechtlicher und technischer Normen. (vom Europarecht über regionale Vorschriften bis zur konkreten Umsetzung im Betrieb). Dazu gehören auch die Ablaufprozesse von Gefährdungsbeurteilungen im rechtlichen Zusammenhang. Sie erfahren konzentriert, welche Pflichtverletzungen durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu bestimmten dienst-, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichenund strafrechtlichen Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten führen können. Behandelt wird auch das Haftungsprivileg von Arbeitnehmer*innen im Rahmen des Arbeitsrechts.

Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und vieler Beispielsfälle vermittelt Ihnen unser erfahrener Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber / Bremen, welche Schwerpunkte Sie bilden sollten und wie Sie Ihre Risiken im betrieblichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsrecht minimieren können.
Ihnen wird auch anhand von Mustertexten dargestellt, wie Sie eine rechtswirksame Delegation im Arbeitsschutz umsetzen und was dabei zu beachten ist. Dazu gehört ein Überblick über die wesentlichen Rechtsnormen (z.B. BetrSichV) und Technischen Normen (z.B. TRBS) in der betrieblichen Praxis. Der Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber, vermittelt Ihnen den Zugang zu innovativen und aktuellen Lehrmaterialien und zahlreichen Tools, Checklisten, Mustertexten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschlägen, welche Sie zur Organisation Ihrer Arbeitssicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis direkt einsetzen können.

Ziel des Seminars zum Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation ist es auch, auf Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit hinzuweisen und schwerwiegenden Folgen und drohenden Schäden vorzubeugen. Minimieren Sie Ihre Haftung und Ihre Risiken als Geschäftsführer*innen, Führungskräfte und Verantwortliche zum Arbeitsschutz, indem Sie die Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung klar zuweisen und organisieren. Wirtschaftlich können Pflichtverletzungen zum Arbeitsschutz sowohl für das Unternehmen als auch für den Einzelnen existenzbedrohend sein. Eine revisionssichere Arbeitsschutzorganisation und die rechtswirksame Übertragung der Verantwortung auf die Führungskräfte durch die Geschäftsführung ist daher sehr wichtig.

Stellen Sie sicher, dass jeder in der Unternehmensorganisation seiner Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung nachkommen kann.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister

Voraussetzungen

Zum B

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Vertragsrecht für Nichtjuristen - EX/A52/10402001/24112025-1 - 24.11.2025

Grundlagen der Vertragsgestaltung und Einsatz von AGB


Inhalt

Allgemeines Vertragsrecht
- Wie kommt ein Vertrag zustande?
- Ist ein Vertrag nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wurde? Welche Besonderheiten gelten im elektronischen Geschäftsverkehr?
- Wann ist ein Angebot verbindlich? Wie lange gilt es?
- Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und welche Wirkung hat es?
- Was ist eine sogenannte ?Auftragsbestätigung??
- Wie kann man einen Vertrag ändern? Wie endet ein Vertrag?
- Wann kann man einen Vertag kündigen, anfechten oder von ihm zurücktreten?

Kaufvertragsrecht
- Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
- Was passiert, wenn der Verkäufer seine Leistung (Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstands) nicht mehr erbringen kann, was, wenn er zu spät liefert?
- Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln des Kaufgegenstands? Welche Besonderheiten gelten bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Welche Rechte hat der Verkäufer, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht rechtzeitig zahlt? Welche Besonderheiten gelten dabei im kaufmännischen Geschäftsverkehr?

Werkvertragsrecht
- Wie kommt ein Werkvertrag zustande? Was unterscheidet ihn vom Dienstvertrag?
- Wann ist der Besteller zur Abnahme des Werkes verpflichtet?
- Wann kann der Werkunternehmer die Vergütung verlangen?
- Wann ist ein Werk mangelhaft und welche Rechte hat der Besteller dann?
- Wann verjähren Mängelansprüche aus Werkverträgen?

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil des Vertrags? Welche Besonderheiten gibt es bei der Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr?
- Was bedeutet die sogenannte ?Inhaltskontrolle? von AGB?
- Welche Folgen hat es, wenn AGB (ganz oder zum Teil) unwirksam sind?
- Was geschieht, wenn sich bei einem Vertragsschluss die AGB beider Vertragspartner widersprechen?

Nutzen

Im Seminar erfahren Sie die Grundlagen des privaten Vertragsrechts. So erhalten Sie die Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit in Wirtschaft und Handel. Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln Ihnen im Seminar unabdingbare Kenntnisse des Kauf- und Werkvertragsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Dieses Wissen befähigt Sie, rechtlich problematische Situationen möglichst frühzeitig zu erkennen, sodass negative Folgen vermieden oder zumindest begrenzt werden können. Zugleich erleichtert es Ihnen die Einschätzung, wann die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung sinnvoll oder sogar geboten ist.

Das Seminar gliedert sich in die Themenkomplexe allgemeines Vertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Komplex zu weiteren Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr rundet das Seminar ab und erleichtert Ihnen den Transfer des Erlernten in Ihre berufliche Praxis.

Unsere Referenten und Referentinnen vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele: In verständlicher Form werden Sie mit Fragestellungen rund um den Vertragsschluss, die Durchführung von Verträgen bis hin zur Auflösung von Verträgen vertraut gemacht. Im Seminar erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Unternehmer und Unternehmerinnen, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, weitere Führungskräfte und Mitarbeitende insbesondere aus dem Einkauf und Vertrieb, die einen Überblick über die Grundlagen des Vertragsrechts erhalten möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Im Webinar werden Sie online auf relevante Gesetzestexte zugreifen. Wir empfehlen Ihnen ein zweites internetfähiges Gerät oder einen zweiten Bildschirm bereit

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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A56/30152001/24112025-1 - 24.11.2025

Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen


Inhalt

Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Notwendigkeit des Brandschutzes

Brandschutztechnische Anforderungen

Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen/Bauformen

Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen

Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;" Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 ""TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C"" für asbesthaltige Brandschutzklappen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Klein
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ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen

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