Veranstaltungskalender

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Webinar: CO2-Emissionshandel mit Brennstoffen - EX/A52/40202108/27062025-1 - 27.06.2025

Einführung und Aufgaben im Unternehmen


Inhalt

Einführung in den nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen
- Rechtliche Grundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Emissionsberichterstattungsverordnung

Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Ziel, Aufbau und Zeitplan des Emissionshandels
- Betroffene Brennstoffe, Zertifikatspflicht und Befreiungen
- Beteiligte Akteure und ihre Marktrollen
- Zusammenspiel mit dem Europäischen Emissionshandel EU ETS

Pflichten für zertifikatspflichtige Unternehmen
- Bestimmung der relevanten Energieströme
- Quantifizierung der Zusatzbelastungen durch den CO?-Preis
- Ermittlung der Brennstoffemissionen, Berücksichtigung des Bioenergieanteils
- Emissionsberichterstattung und Prüfung, Erstellung von Überwachungsplänen
- Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen, Dokumentations- und Nachweispflichten
- Führung des Emissionskontos bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Compliance-Konto und Handelskonto, Eintragung der Brennstoffemissionen, Abgabe von Emissionszertifikaten
- Zertifikateein- und -verkauf, Primär- und Sekundärmarkt, Emissionshandelsregister, Verkaufstermine, Mindest- und Maximalmengen, Transaktionsentgelte, Preisentwicklung auf dem Zertifikatemarkt

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Begünstigungen für energieintensive Unternehmen
- Begünstigte Unternehmenssektoren
- Nachweis eines Energiemanagementsystems und Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Antragsverfahren

Nutzen

Seit dem 01.01.2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Es verpflichtet Produzenten von fossilen Brennstoffen zum CO?-Emissionshandel. Betroffen sind vor allem Energieproduzenten wie Stadtwerke, Mineralölhersteller und Energiehändler.

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist auch für weitere Bereiche geplant. So soll ab 2023 Kohle unter den CO?-Emissionshandel fallen und ab 2024 auch die Abfallverbrennung.

Neben immer mehr Aufgaben und Dokumentationspflichten, die durch die Reformen und neuen Gesetze auf Sie zukommen, arbeitet die EU regelmäßig an Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen - mit dem Ziel, weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu gehören die Carbon-Leakage-Begünstigungen, aber auch die Befreiung für bestimmte Anlagen und der Abzug von Doppelerfassungen.

Mit den neuen Regelungen wird der CO?-Emissionshandel für die genannten Unternehmen immer komplexer und undurchsichtiger. Das Webinar hilft Ihnen dabei, sich eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und stetigen Neuerungen zu schaffen. Deshalb werfen Sie gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten einen Blick auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz, auf die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) und auf die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).

Sie erhalten praxisnahe Einblicke in den Handel mit CO?-Zertifikaten, die BEHG-CO?-Preisentwicklung und bekommen zentrale Informationsquellen und Tools an die Hand. Mit diesen können Sie zum Beispiel eigenständig CO?-Kosten berechnen oder sich über weitere Gesetzesänderungen im CO?-Emissionshandel informieren.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen vom neuen Emissionshandel betroffenen Abteilungen im Unternehmen angesprochen, z. B. Sachbearbeiter in Rechts-, Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

310 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

58.9 EUR

Bruttopreis

368.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de

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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401705/27062025-1 - 27.06.2025


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)

Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Multiprojektmanagement für Entscheider - EX/A52/10251121/27062025-1 - 27.06.2025

Projektmanagement für Führungskräfte: Als Topmanagement den Rahmen für erfolgreiche Projekte schaffen


Inhalt

Wie Strategien durch Projekte umgesetzt werden

Ausgestaltung des Projektportfolios in Multiprojektumgebungen

Festlegung der strategischen Prioritäten und Ausgestaltung der Projekt-Pipeline

Schaffung der Rahmenbedingungen für konsequentes Multiprojektmanagement

Bereitstellung und Entwicklung der Ressourcen

Unterstützung der Projektleitung

Klärung der Rollen und Aufgabenverteilung zwischen Projektauftraggeberin oder -auftraggeber und Projektleitungen

Überwachung des Projektfortschritts in Multiprojektumgebungen

Evaluation der Projektergebnisse und Lessons Learned

Nutzen

Projektmanagement für Führungskräfte: Im Seminar Multiprojektmanagement für Entscheider lernen Sie, Projekte mithilfe eines Projektportfolios (Projekt-Pipeline) so zu veranlassen, dass sowohl Ihre organisatorischen als auch die personellen und materiellen Anforderungen erfüllt sind. Vermeiden Sie mit der richtigen Projektstrategie, dass zu viele Projekte gestartet werden, ohne dass dafür die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Sonst konkurrieren die Projekte um knappe Ressourcen und behindern sich gegenseitig. Projekte gehen nur langsam voran und Ihre Organisation bleibt weit unter ihrer eigentlich möglichen Performance.

Genau hier setzen unsere Referierenden in dem Multiprojektmanagement(MPM)-Seminar für Auftraggeberinnen und Auftraggeber an. Denn die richtige Projektstrategie und die Bereitstellung der eigenen (personellen) Ressourcen ist in allererster Linie Aufgabe des oberen Managements. Im Anschluss an das Seminar werden Sie Antworten auf die zentralen Fragen geben können:
- Welche Projekte sind wirklich notwendig?
- Welche Ressourcen stehen Ihnen dafür zur Verfügung?
- Welche Prioritäten gibt es innerhalb der Projektlandschaft?

Die Antwort auf diese Fragen und eine wohlüberlegte Projekt-Pipeline mit klarer strategischer Ausrichtung sind elementare Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten in Ihrem Unternehmen. All dies kann nur durch ein konsequentes Multiprojektmanagement gewährleistet werden.

Sie erhalten in unserem Seminar Projektmanagement für Führungskräfte einen Einblick in alle wichtigen Controlling- und Steuerungsinstrumente im übergreifenden Projektmanagement. Dazu gehören Methoden zur Bewertung des Produktportfolios, Risiken und Chancen, Controlling-Übersichten, weitere Materialien sowie Anleitungen für das Berichtswesen und die Steuerung in Projekten auf Leitungsebene. Wir zeigen Ihnen, welche Besonderheiten und Erfolgsfaktoren für Sie als Projektauftraggeber oder -auftraggeberin bzw. Entscheider oder Entscheiderin besonders wichtig sind. Dadurch sind Sie in der Lage, eine effektive und effiziente Steuerung des Projektportfolios wahrzunehmen.

Durch einen großen Praxisanteil in unserem Multiprojektmanagement-Seminar stellen wir Ihnen wirksame Beispiele für Steuerungsverfahren vor, die Sie für Ihre Prozessgestaltung der Projektsteuerung verwenden können.

Nutzen Sie die Teilnahme an unserer Veranstaltung auch, um sich mit weiteren Entscheidungsträgerinnen und -trägern über Ihre Erfahrungen auszutauschen, und nehmen Sie neuen Input für Ihr Multiprojektmanagement mit.

Zielgruppe

Führungskräfte, die maßgeblich an der Beauftragung von Projekten mitwirken

Voraussetzungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten grundlegende Kenntnisse im Projektmanagement haben.

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

340 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

64.6 EUR

Bruttopreis

404.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de

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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/27062025-1 - 27.06.2025

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BISG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

08:30 - 11:45

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

360 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

68.4 EUR

Bruttopreis

428.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962

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Compliance-Schulung für Führungskräfte - EX/A52/10601101/27062025-1 - 27.06.2025

Rechtskonformes Organisieren Ihres Unternehmens


Inhalt

Corporate Compliance und die Folgen von Non-Compliance

Pflicht zur Errichtung einer Compliance-Organisation

Rolle der Führungskraft in der Compliance-Organisation

Zuständigkeiten im Unternehmen

Aufbau und Ablauf der Compliance-Organisation (Compliance-Management-System)

Überblick über die Compliance-relevanten Bereiche und deren Umsetzung im Unternehmen
(mit beispielhafter Vertiefung in aktuellen Bereichen, z. B. im Arbeitsrecht und im Datenschutzrecht)

Nutzen

Mit der Compliance-Schulung für Führungskräfte lernen Sie die Grundlagen für Corporate Compliance kennen und verstehen die Zusammenhänge und Anknüpfungspunkte für die Rolle einer Führungskraft in der Compliance-Organisation Ihres Unternehmens.

Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Unternehmensorganisation. Sie berücksichtigt alle für Ihr Unternehmen relevanten Gesetze und Pflichten, die in den eigenen Strukturen umgesetzt werden müssen. In dieser Compliance-Weiterbildung entwickeln Sie ein Verständnis dafür, warum ein Compliance-Management-System (CMS) ein wesentlicher Bestandteil der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Compliance-Strukturen einrichten, wie sie funktionieren und sich auf einzelne Rechtsbereiche auswirken.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen im Seminar, wie Sie Compliance-relevante Bereiche in Ihrem Unternehmen identifizieren und gezielt Compliance-Maßnahmen einführen und umsetzen. Zudem hilft Ihnen das Kompaktseminar, Ihre eigene Rolle als Führungskraft innerhalb der Compliance-Organisation besser zu beurteilen. Sie nehmen die Aufgaben, die in diesem Zusammenhang an Sie als Führungskraft gerichtet werden, richtig wahr, um Ihre eigenen Haftungsrisiken zu reduzieren.

Mit der Teilnahme an diesem Compliance-Webinar erfüllen Sie einen Teil Ihrer Pflicht zur Umsetzung von Compliance-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Lernen Sie von unseren praxisorientierten Referentinnen und Referenten, wie auch Sie Compliance-Maßnahmen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen und das Bewusstsein Ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Compliance schärfen. Sichern Sie so die rechtskonforme Organisation Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Geschäftsführung und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen aller Ebenen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Zeit

13:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

450 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

85.5 EUR

Bruttopreis

535.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A45/50201106/27062025-1 - 27.06.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens gefordert. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20101405/27062025-1 - 27.06.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbefristetes Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge:
Qualitätsbeauftragter (TÜV), Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 20 Multiple Choice Fragen und zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.

Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zu einer Audit- und einer Gesprächssituation vor.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
Die Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Bei einer Wiederholung muss nur der Teil (schriftlich, mündlich) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung ist ohne weitere Schulung maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696

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WHG-Fortbildung: Tankläger mit entzündbaren Flüssigkeiten - EX/A38/40401801/27062025-1 - 27.06.2025

Fortbildung für WHG-Fachbetriebe


Inhalt

Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung

TRGS 509

Anforderungen an Lageranlagen

Anforderungen an Füll- und Entleerstellen

Sicherheitsabstände und Schutzstreifen

Tank- und Tankgruppenabstände (z. B. bei Flachbodentanks)

Flammendurchschlagsicherungen

Brandschutzeinrichtungen

Nutzen

In diesem Seminar werden die aktuellen Anforderungen an Lageranlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten in den Mittelpunkt gerückt, wie sie z. B. in Tanklägern, Raffinerien, Chemieparks oder im Bereich von Binnenhäfen zu finden sind.

Es werden wesentliche Inhalte der derzeit geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Brand- und Explosionsschutz und deren Umsetzung bei der Neuerrichtung und beim Betrieb derartiger Anlagen vermittelt und diskutiert. Die im Zusammenhang mit Lageranlagen immer auch vorhandenen Füllstellen und Entleerstellen werden mit betrachtet. Darüber hinaus diskutieren Sie gemeinsam mit den anderen Seminarteilnehmern die Lerninhalte anhand von Praxisbeispielen.

Nach erfolgreichem Abschluss der ?Tankläger mit entzündbaren Flüssigkeiten - Fortbildung? erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, die in Tanklägern oder an Füll- und Entleerstellen arbeiten. Darüber hinaus können sich Betreiber, Planungsbüros und für diese Anlagen zuständige Behörden über den aktuellen Stand der Technik informieren.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Medizinprodukteberater - EX/A30/20351101/27062025-1 - 27.06.2025

Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)


Inhalt

Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen

Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure

Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten

Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A52/20351601/27062025-1 - 27.06.2025

Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)


Inhalt

Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern

Anforderungen aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall

Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten

Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)

Praktische Organisationshilfen und Anleitungen

Zukünftige Neuordnung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wie die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) und Neuerungen in der MPBetreibV und der MPSV

Nutzen

Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind - denn unsere Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.

Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen im Fall von Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.

Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen Ihren Berufsalltag. Dazu erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern, Bestandsverzeichnissen und das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.

Erfahrene Referenten bringen Ihnen die Anforderungen an die Qualifikation von Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin werden Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung, wie die Funktionsprüfung vor der Anwendung, erläutert und beschrieben.

Zielgruppe

- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen

Voraussetzungen

Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 27.06.2025

Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.


Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524

Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.

  • Brandschadensanierung

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A

  • Sachverständiger für Altlasten

Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten

  • Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe 

Dreitägiger Lehrgang


Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:

"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."

Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.

Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.

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Bergrecht für Anwender - 388 - 27.06.2025

Das Bundesberggesetz - ein Gesetz wie (fast) jedes andere! Eintägiges Anwendungsseminar mit Hilfestellungen und praktischen Beispielen.


Textsammlung Bergrecht, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2017 wird als Seminarunterlage den Teilnehmern überlassen

Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, in wie vielen Bereichen das Bergrecht eine maßgebliche Rolle spielt. Allein der Bereich des bergbaulichen Versatzes von Abfällen, d. h. die Ablagerung von Abfällen in ehemaligen ober- oder unterirdischen Rohstofflagerstätten ist enorm.

Vielfach wird übersehen, dass weite Bereiche der Renaturierung rechtlich gesehen dem Bergrecht unterliegen. So unterliegen beispielsweise Renaturierungen auf Deponien oder ehemaligen Rohstoffabbaubereichen wie z.B. Kiesgruben dem Bergrecht.

Das vorliegende Seminar ist als „Anwenderseminar“ konzipiert, d. h. der Fokus liegt auf praktischen Beispielen und Hilfestellungen für die Zulassung und den Betrieb der unter Bergrecht stehenden Anlagen.

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