Veranstaltungskalender
Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A32/30201106/22092025 - 22.09.2025
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz
Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten
Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.
Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.
Zielgruppe
Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten (Schwerpunkt Pflegebetten) - EX/A39/30251501/22092025-1 - 22.09.2025
Gemäß VDE 0751-1 (DIN EN 62353) und MPBetreibV
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Kennzeichnungen von Medizingeräten
Grenzwerte der DIN VDE 0751-1 für Medizingeräte
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten (hier: elektrisch betriebenen Pflegebetten nach der DIN VDE 0751-1)
Checkliste für Prüfungen von Pflegebetten
Diskussion und Praxisprobleme
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei der wiederkehrenden Prüfung von Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt Pflegebetten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte verlangt sowohl die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und der DIN VDE 0751-1 als auch die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Als elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft führen Sie in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stroms, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Der Einsatz von Checklisten sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit wiederkehrenden Prüfungen von Pflegebetten beauftragt werden sollen;" Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die beschriebenen Prüfungen vornehmen sollen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen oder das Seminar ""Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"" besucht haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20"; Die Teilnehmer können ihre betriebseigenen Messgeräte und 1-3 medizinische Geräte zum Seminar mitbringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
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Messmitteleignung und -überwachung - EX/A45/20402001/22092025-1 - 22.09.2025
Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen
Inhalt
Messmitteleignung
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Messmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an staatliche Norm
Messmittelüberwachung
- Zielsetzung der Messmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Messmittel
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Messmittelüberwachung
Dokumentation
Praktische Übungen
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen wichtige Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie normative Anforderungen an verschiedene Messmittel.
Sie lernen in dieser Schulung die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie den Kalibrierprozess verbessern und Ihre Dokumentation optimieren. Mehrere Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung runden das Seminarangebot ab und schaffen einen praxisorientierten Mehrwert.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufspraxis. Sie bringen Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Branche. Theoretische Inhalte werden anschaulich vermittelt. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Lernprozess und unterstützen Sie dabei, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Zudem bietet das Seminar Messmitteleignung und -überwachung genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die für die Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung der Messmittel zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Messmitteleignung und -überwachung informieren.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse der Normen DIN EN ISO 9001
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
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Online-Schulung Korruptionsprävention nach DIN EN ISO 37001 - EX/A52/10601301/22092025-1 - 22.09.2025
Korruptionsrisiken vermeiden und effektiv überwachen
Inhalt
Anforderungen der ISO 37001
Definition und Beispiele, was unter Korruption zu verstehen ist
Wie entsteht Korruption?
Identifikation der Korruptionsrisiken im Unternehmen
Best Practices für die Überwachung und Vermeidung von Korruptionsrisiken
Wesentliche Bausteine eines Managementsystems zur Korruptionsvermeidung
Informationen zum Aufbau eines präventiven Managementsystems zur Korruptionsvermeidung
Empfehlungen zur effizienten und pragmatischen Einführung eines Managementsystems zur Vermeidung von Korruption
Ihr Fahrplan für die Implementierung eines Managementsystems nach ISO 37001
Nutzen
In unserer Online-Schulung zur Korruptionsprävention widmen wir uns dem zentralen Thema der Antikorruption. In einer Zeit, in der die Integrität Ihres Unternehmens mehr denn je zählt, bieten wir Ihnen den Schlüssel, Korruptionsrisiken zu erkennen und durch ein wirksames Antikorruptions-Management-System nach ISO 37001 nachhaltig zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten führen Sie durch die wesentlichen Bausteine eines Managementsystems nach ISO 37001 und zeigen Ihnen, wie Sie dieses zur Korruptionsvermeidung effizient in Ihrem Unternehmen implementieren.
Unsere Antikorruptions-Schulung ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen einen umfassenden und praxisnahen Einblick in die Welt der Antikorruption zu geben. So versetzen wir Sie in die Lage, die wesentlichen Korruptionstatbestände des Strafrechts zu erkennen und effektiv in Ihrem Arbeitsalltag zu vermeiden.
Nutzen Sie unser Online-Seminar, um sich von Expertinnen und Experten beraten zu lassen und sich das notwendige Wissen anzueignen, um Ihr Unternehmen sicher und integer zu führen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Entscheider, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Revision, Organisation und Risikomanagement
Voraussetzungen
Grundkenntnisse aus dem Bereich Compliance sind hilfreich aber keine Voraussetzung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
710 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
134.9 EUR
Bruttopreis
844.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - EX/A81/20308201/22092025-1 - 22.09.2025
Inhalt
Allgemeine Kennzeichnungspflicht
Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen
Lebensmittel-Informationsverordnung
Nährwertkennzeichnung
Produktsiegel und -logos
Nutzen
Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.
Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
393 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
74.67 EUR
Bruttopreis
467.67 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Fachkundelehrgang nach TRGS 521 - EX/A37/50301801/22092025-1 - 22.09.2025
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF - Künstliche Mineralfasern)
Inhalt
Einteilung der künstlichen Mineralfasern (KMF)
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung
Einstufung und Bewertung von künstlichen Mineralfasern
Gesundheitsgefahren von Mineralfaserstäuben
Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern
Sicherheitstechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Schutzstufen und Sanierungsmethoden
Abfallbehandlung und -entsorgung
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen alle wichtigen Informationen zu notwendigen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Kontakt zu alter Mineralwolle (KMF - Künstliche Mineralfasern).
Da der Umgang mit alter Mineralwolle erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten birgt, beschreibt die TRGS 521 konkrete Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ergriffen werden müssen. Sie erhalten wichtige Hilfestellungen bei der Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Firmen, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 15:45
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Webinar: Ladungssicherung - EX/A52/60201508/22092025-1 - 22.09.2025
Weiterbildung zur VDI-Richtlinie 2700
Inhalt
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Anforderungen an das Transportfahrzeug/Zurrpunkte
Berechnung der Sicherungskräfte und die Umsetzung dazu in der Praxis
Zurrmittel
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Blatt 5
Nutzen
Die Ladungssicherung spielt eine entscheidende Rolle in der alltäglichen Praxis von Unternehmen, die der VDI-Richtlinie 2700a (Blatt 5) unterliegen. Wir machen Sie mit den Grundlagen dieser Richtlinie vertraut und erklären Ihnen praxisnah und anschaulich, wie Sie die Vorgaben rechtssicher umsetzen können.
In unserem Webinar Ladungssicherung lernen Sie die Richtlinie VDI 2700 als nützliches Hilfsmittel kennen, das Ihnen ermöglicht, die Ladungssicherung als unternehmerischen Qualitätsfaktor zu behandeln und zu bewerten. Unsere Expertinnen und Experten besprechen mit Ihnen, was beim Verladen von Gütern auf Fahrzeugen im Straßenverkehr zu beachten ist, wie diese gesichert werden und wie Sie die Kontrolle der dafür nötigen Maßnahmen organisieren - von der Ladung über den Transport bis hin zur Entladung.
Darüber hinaus behandelt die VDI-Richtlinie 2700 die Auswahl, den Gebrauch, die Anwendung und die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen und Hilfsmitteln. Die Schulung gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die Aufgaben, die alle am Prozess beteiligten Personen zu beachten und zu erledigen haben, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu verwirklichen.
Das Webinar Ladungssicherung versteht sich als Grundlagenkurs für alle, die in die Inhalte der VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung eingewiesen werden müssen. Selbstverständlich sind Sie auch willkommen, wenn Sie Ihr Wissen auffrischen und auf Stand bringen möchten.
Zielgruppe
Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Funktionale Sicherheit in der Softwareentwicklung nach EN ISO 13849 - 2447-ÖF - 23.09.2025
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und
vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen"
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und
vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen"
Wie diese Anforderungen erfüllt werden, erläutern die für den Maschinen- und Anlagenbau besonders wichtigen Normen EN ISO 13849-1 und -2. Neben der Auswahl von Komponenten und deren Verkabelung (Hardware) spielt für die Sicherheit auch die Software eine immer stärkere Rolle!
Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie die wesentlichen Anforderungen bei der Entwicklung von Anwendersoftware (Funktionsplan, Structured Text, AWL) berücksichtigen um eine lesbare, verständliche, testbare und wartbare Software zu entwickeln.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
- Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
- EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
- Von der Risikobeurteilung zu den wesentlichen Anforderungen sicherheitsbezogener Anwendersoftware gemäß EN ISO 13849-1 und -2
EN ISO 13849: Essentielles Wissen für Softwareentwickler
- Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen gemäß EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Sicherheitsbezogene Anwendersoftware von Maschinen
- Softwarelebenszyklus (V-Modell)
- Structured Text (ST), Funktionsplan (FUP), Anweisungsliste (AWL) – Was Sie bei den unterschiedlichen Softwarearten beachten sollten.
- Softwarearchitektur
- Programmierrichtlinien
- Fehlervermeidende Maßnahmen – Wann sind z.B. Code-Reviews erforderlich?
- Spezifikation und Auslegung der Software
- Zusammenhang zwischen Embedded- und Anwendersoftware
- Testmaßnahmen
- Modifikation von Software
- Anforderung von Software an Standardkomponenten
- Technische Dokumentation
- Matrixmethode des IFA und SOFTEMA anhand eines Beispiels
Validierung sicherheitsbezogener Anwendersoftware
- Allgemeine Anforderungen der Validierung
- Softwareanalyse und Tests
- Validierungsplan
- Dokumentation
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WEBINAR: Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen - 2218-WEB - 23.09.2025
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten. Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet. Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus.
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten. Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet. Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus.
Seminarprogramm
Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?
- Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
- Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
- Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine Wesentliche Veränderung handelt.
- Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind.
- Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde.
- Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun?
Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?
- Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt.
- Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
- Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land in dem umgebaut wird hat erheblichen Einfluss!
- Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
- Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
- Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.
Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
- Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
- Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
- Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten.
- Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
- Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung!
Praxisbeispiele
- Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
- Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
- Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
- Automatisierung einer bestehenden Maschine
- Änderungen oder Austausch der Steuerung , z.B. Tausch der SPS
Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!
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Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle - EX/A52/60152052/23092025-1 - 23.09.2025
Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht
Inhalt
? Ziele und Mittel der Exportkontrolle
? Embargos und weitere Verbote
? Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten
? Arten der Ausfuhrgenehmigung
? Antragsverfahren beim BAFA
? Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
? Zugelassener Ausführer werden und bleiben
? Außenwirtschaftsprüfung
? Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte
Nutzen
In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.
In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.
Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:
- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.
In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: ?Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?? Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.
Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.
Zielgruppe
Exportmitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Ausfuhrverantwortliche, Compliance- Beauftragte, Geschäftsführer, Vorstände, Universitätspräsidenten sowie Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
880 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
167.2 EUR
Bruttopreis
1047.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - EX/A37/50301501/23092025-1 - 23.09.2025
2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV
Inhalt
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen fu?r gentechnische Anlagen, für Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Das Gentechnikrecht
- Arbeitsschutzregelungen
- Außerbetrieblicher Transport von gentechnisch veränderten Organismen
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Umwelterwägungen bei Freisetzungen
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau- und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Unser behördlich anerkannte Gentechnikkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) nach § 28 GenTSV bietet Ihnen weitreichende Einblicke im Bereich Gentechnik. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Projektleitende oder Beauftragte für Biologische Sicherheit tätig zu sein. Sie erhalten fundiertes Wissen über die Gentechnik-Sicherheitsverordnung bzw. rechtlichen Grundlagen des Gentechnikgesetzes sowie praktische Anleitungen zur sicheren Arbeitsweise in gentechnischen Anlagen.
Der Gentechnikkurs für Projektleitende und Beauftragte für Biologische Sicherheit deckt alle relevanten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen ab, einschließlich der Bau- und Ausrüstungsstandards gemäß GenTSV.
Das deutsche Gentechnikrecht hat die Aufgabe, die Anwendung neuer Techniken zu fördern und gleichzeitig die Beschäftigten und die Umwelt zu schützen. Durch praxisnahe Unterrichtsmaterialien und den Austausch mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten wir Sie bestens auf die aktuellen Herausforderungen in der Gentechnik vor, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und ggf. anzupassen.
Die Schulung umfasst auch wichtige Aspekte wie Risikobewertung und Umwelterwägungen bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen. Somit sind Sie bestens gerüstet, gentechnische Projekte sicher und effizient zu managen. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern erhöht auch die Sicherheit und Effizienz Ihrer Projekte.
Zielgruppe
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Voraussetzungen
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieurwissenschaften), eine dreijährige Tätigkeit in der Gentechnik oder in der Bioverfahrenstechnik und der Besuch dieser anerkannten Fortbildung erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;"
Als Projektleiter oder Beauftragte Person für Biologische Sicherheit nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung müssen Sie Ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre durch einen staatlich ankernannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV auffrischen. Hier geht es zu unserem ?Anerkannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV?
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie"; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
930 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
176.7 EUR
Bruttopreis
1106.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391
Mehr erfahren
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A35/30251101/23092025-1 - 23.09.2025
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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