Veranstaltungskalender
Intensivseminar KI-Management - EX/A52/10501301/16092025-1 - 16.09.2025
Anforderungen und Pflichten gemäß KI-Verordnung und Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO 42001
Inhalt
Was ist Künstliche Intelligenz?
Kompakt-Überblick über Begriffe, Funktionsweise und Technologie
- Künstliche Intelligenz, KI-Systeme und -Modelle
- Schwache und starke KI
- KI-Systeme mit eng gefasstem oder allgemeinem Verwendungszweck
- KI-Fachbegriffe nach KI-Verordnung, ISO 42001 und ISO 22989
- Neuronale Netze
- Praktische Beispiele zu KI-Systemen
Überblick KI-Verordnung
- Aufbau der KI-Verordnung
- Rollen (Anbieter, Betreiber etc.)
- Risikoklassen
- Konformitätsprüfung
- Vorgehen und Handlungsbedarfe
Berührungspunkte zu weiteren IT-Rechtsnormen
- DSGVO - Datenschutz
- Cyber Resilience Act (CRA) - Sicherheit in der Softwareentwicklung
- NIS-2-Richtlinie - Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- KI-Haftungsrichtlinie
- Maschinenverordnung
Risiken beim Einsatz von KI
KI-Risiken
- Zuverlässigkeit von KI-Ergebnissen
- Richtigkeit und Repräsentativität von Daten
- Falsche / ungeeignete Trainingsdaten
- Falsche Festlegung von Zielvariablen
- Kennzahlen zur Bewertung der Qualität von KI-Ergebnissen
- Overfitting und Underfitting - technische Fallstricke beim Training von Modellen
IT-Risiken
- Berührungspunkte zu IT-Sicherheit
- Vertraulichkeit
- Cyberangriffe
KI-Managementsystem
- Überblick zum Aufbau und Ablauf
- ISO 42001 - KI-Managementsysteme nach internationalem Standard
- KI-Leitlinie und zentrale Konzeption
- Risikomanagement
- Richtliniendokumente
- Maßnahmen
- Synergie-Effekte mit anderen Managementsystemen
KI im Unternehmen
- Strategische Ausrichtung der Unternehmens-IT zur Nutzung von KI
- Datenstrategie und KI-Leitlinie
- Zentrale Säulen des KI-Managements
- Datenbeschaffung
- Geschäftsfeldanalyse
- Identifizierung und Bewertung geeigneter Tools
- Compliance
- KI-Projekt-Inventarisierung
- Digitale Ethik - ethische Aspekte des Einsatzes von KI-Systemen
- Individuelle Unternehmensrisiken
Aufbau und Durchführung von KI-Projekten
- Projektphasen aus der Perspektive eines IT-Projekts
- Typische Probleme beim Projekt-Setup (Datenbeschaffung, Datenqualität)
- Projektfreigabe für IT- und KI-Projekte / Berücksichtigung von KI-Projekten im IT-Einkaufsprozess
Nutzen
Im Seminar KI-Management erhalten Sie einen fundierten Überblick über die technischen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie lernen die wesentlichen Risiken und Chancen des Einsatzes von KI-Systemen kennen. Sie erfahren, welche Pflichten für Ihr Unternehmen bestehen und welche Möglichkeiten Sie haben, den Umfang der für Ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Anforderungen zu beeinflussen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der europäischen KI-Verordnung sowie dem Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO 42001.
Sie erhalten einen praxisnahen Einblick in den Aufbau und die Anforderungen dieser Norm und lernen, wie Sie KI regelkonform in Ihrem Unternehmen implementieren. Beispiele und Auszüge aus der ISO 42001 erleichtern den Transfer in Ihren Arbeitsalltag.
Die Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat / Betriebsrat, Personalrat, Führungskräfte mit Bezug zu IT / KI, IT-Projektleiter-/manager, Entscheidungsträger, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, Informations-Sicherheitsbeauftragte (ISB), Data Scientists und Datenanalysten, Datenschutzbeauftragte
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der
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Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 110 - 16.09.2025
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die Lehrgangdauer beträgt 32 Lehreinheiten einschließlich der Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128).
Die wichtigsten Schadstoffe**:
Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; polychlorierte Biphenyle - PCB; polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel. (**Für Asbest ist eine gesonderte Sachkunde nach TRGS erforderlich.)
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen, bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde nach TRGS 524.
Das Gleiche gilt auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestätigt Ihnen das Lehrgangs-Zertifikat, dass Sie fachlich dazu geeignet sind. Diese Fachkunde wird bei Ausschreibungen immer öfters gefordert.
Im Gefahrstoffrecht haben sich insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen ergeben.
Der hier angebotene Fachkundelehrgang bereitet Sie anforderungsgerecht und aktuell auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen und für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen vor.
Der Lehrgang umfasst 32 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Prüfung. Sie erhalten ein Fachkunde-Zertifikat nach TRGS 524.
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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 255 - 16.09.2025
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren
Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst.
Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse.
Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.
Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.
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Sicheres Arbeiten im Labor - Grundlagen und Handlungshilfen - 352 - 16.09.2025
Seminar zur Umsetzung der Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850) und der TRGS 526
Seminar zur Umsetzung der Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850) und der TRGS 526
Die TRGS 526 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Laboratorien) und die Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen“) beschreiben den Stand der Labortechnik. Diese Schulung thematisiert die aktuellen „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien“ und vermittelt Ihnen Grundlagen, um Gefährdungen im Labor erkennen und bewerten zu können.
Da die Richtlinien für Laboratorien ständig erweitert werden, besteht bei der Umsetzung in die Praxis, gerade in Bezug auf sicheres Arbeiten im Labor, auch heute noch Nachholbedarf.
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Refresher für Auditoren Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit - 485 - 16.09.2025
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Der dreitägige Refresher-Lehrgang vermittelt kompakt die aktuellen rechtlichen, technischen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Er richtet sich an externe Auditoren für Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 50001, ISO 14001 und ISO 45001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen regelmäßig Fortbildungen nachweisen müssen.
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 6 - 16.09.2025
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik
Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.
Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.
Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)
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Interner Auditor - Online-Workshop - 519 - 16.09.2025
Aufbaulehrgang zur Durchführung von Audits nach ISO 19011
Aufbaulehrgang zur Durchführung von Audits nach ISO 19011
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement.
Der Lehrgang vermittelt die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011 und zeigt Lösungen zur Durchführung wertschöpfender integrierter Audits auf.
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WEBINAR: Security by Design - IT-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 17.09.2025
2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen
2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen
Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden.
Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.
Seminarprogramm
Grundlagen und Überblick
- Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz
- Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:
- IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
- IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
- ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte (Cybersicherheit)
- Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird
Security Engineering
- Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
- Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
- Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
- Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
- Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
- Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.
Security Risikoanalyse
- Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
- Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
- Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
- Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
- Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
- Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln.
- Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.
Security for Safety
- Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
- Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
- Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
- Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
- Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.
Risikobehandlung und "Security by Design"
- Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
- Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
- Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
- Was bedeutet "Security by Design"?
- Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht.
- Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
- Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.
Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber
- Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
- Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
- Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
- Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
- Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
- Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.
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Interner Auditor - Gesundheits- und Sozialwesen - EX/A36/20351761/17092025-1 - 17.09.2025
Weiterentwicklung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Inhalt
Normative Grundlagen der DIN EN ISO 19011 und DIN EN ISO 17021
- Verschiedene Auditarten und Überblick Auditbegriffe
- Auditprinzipien
- Inhalte der DIN EN ISO 17021
Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Erste Gruppe: Brainstorming zu Umsetzungsmöglichkeiten der Auditprinzipien
- Zweite Gruppe: Brainstorming von zu vermeidenden Verhaltensweisen aufgrund der Auditprinzipien
Auditprogramm
- Auditplanung, Auditumfang, Auditprogrammziele, Ressourcen und Risiken im Auditverfahren
Auditablauf
- Bedeutung, Dokumentenprüfung, Auditumfang und ?roter Faden?
Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Erstellung eines Auditplans und einer Frageliste/Checkliste (roter Faden) mit Bezug auf ISO 9001
Anforderungen an ein Audit
- Eröffnungsbesprechung und Durchführung
- Dokumentation
- Abschlussbesprechung, Auditfeststellungen und Maßnahmenverfolgung
Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Auditfeststellungen - Bewertungen
Auditberichterstellung
- Inhalte und Regelung der Verantwortlichkeiten
- Korrekturmaßnahmen und Wirksamkeitsüberprüfung
Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
- Sender-Empfänger-Modell, Vier-Ohren-Modell
- Eisbergmodell und Aktives Zuhören (nonverbales Verhalten)
Rollenspiele - Durchführung von Auditgesprächen
(Aufteilung in Auditor und audierten Personen durch Trainer)
Reflektion des Auditors durch das Plenum
- Einführungsgespräch
- Fragetechniken und Normenbezug
- Abschlussgespräch
- Nonverbales Verhalten und ?roter Faden?
- Zeitmanagement
Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Verhalten bei gewissen Auditsituationen
Feedback und Klärung offener Fragen
Nutzen
In der Weiterbildung zum internen Auditor im Gesundheits- und Sozialwesen lernen Sie, interne Audits prozessorientiert, auf der Basis der DIN EN ISO 9001 durchzuführen. Im Rahmen der internen Auditierung erlangen Sie die Grundlagen zur Planung und Durchführung von Prozessaudits. Außerdem erwerben Sie ein Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Managements von Prozessen und patientenrelevanten Abläufen. Dazu gehört auch, die grundsätzlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 19011 an die praxisorientierte Umsetzung Ihrer Einrichtung zu kennen.
Anhand von beispielhaften Dokumenten lernen Sie, sich auf ein QM-Audit vorzubereiten. Sie trainieren, Auditgespräche zu führen und die Anforderungen an die Auditberichterstattung umzusetzen. Hierzu werden Ihnen die Grundlagen der Gesprächs- und Fragetechniken durch viele praktische Übungen (Transfereinheiten) und dem anschließenden Austausch untereinander vermittelt. Darüber hinaus lernen Sie, aus Auditinformationen Auditschlussfolgerungen abzuleiten und die erlernten Methoden auf Ihre Einrichtung zu übertragen.
Der Schwerpunkt des Seminars zum Auditor im Gesundheits- und Sozialwesen liegt auf der Prüfung bereichsbezogener Einrichtungen sowie deren Ausführung und Lenkung. Mit diesem erweiterten QM-Wissen können Sie Ihre Institution, wie z. B. Pflegestationen, Arztpraxen und weitere medizinische Abteilungen, bewerten und verbessern.
Diese Schulung dient als Nachweis für den Kompetenzaufbau von Auditoren zur Durchführung interner Audits im Rahmen der ISO 9001.
Sie haben die Möglichkeit, nach Erfüllung persönlicher Voraussetzung wie QM- und Berufserfahrung, an der branchenunabhängigen Prüfung Qualitätsbeauftragter (TÜV) teilzunehmen. Das ermöglicht weitere branchenunabhängige Ausbildungsschritte wie z. B. Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV) inklusive Personenzertifikat der TÜV NORD CERT Personenzertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Dieses Auditorentraining richtet sich an Qualitätsmanagementbeauftragte und interessierte Personen (z. B. Heimleitung, Pflegedi
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A52/30301701/17092025-1 - 17.09.2025
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A52/40301206/17092025-1 - 17.09.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Fuhrparkrecht in der Praxis - EX/A34/60151801/17092025-1 - 17.09.2025
Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen
Inhalt
Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen
Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken
Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen
Nutzen
Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.
Zielgruppe
Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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