Veranstaltungskalender
Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 22.09.2025
IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte (Verkehrsträger Straße) im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag).
IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte (Verkehrsträger Straße) im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag).
IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgut-beauftragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.
Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.
Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.
Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgaben geschult werden. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Teilnahme an der IHK-Prüfung nachzuweisen. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.
Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.
Schulungsunterlagen
In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten die aktuell gültigen Gefahrgutvorschriften, das Buch "GB-Schulung" und wenn Sie wünschen einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag).
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Lagerung von Gefahrstoffen - TRGS 510 - 190 - 22.09.2025
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung der Gefahrstofflagerung gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung der Gefahrstofflagerung gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 regelt grundsätzlich die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Je nach Menge und in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe, sind neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen weitere gesetzliche Vorgaben und Regelungen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Brand- und Explosionsschutz zu beachten.
Die TRGS 510 unterscheidet sich im Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514/TRGS 515) dadurch, dass die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften geregelt ist.
Die Praxis zeigt, dass gerade bei der Zusammenlagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Probleme auftreten können. Anhand ihrer Gefährdung erfolgt die Einteilung in Lagerungsklassen (Kapitel 13 der TRGS 510). Die Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Steuerungselement in der TRGS 510. Gefährdungen sind zu ermitteln, zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Im Rahmen des eintägigen Seminars informieren wir Sie ausführlich über die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, die betrieblichen Auswirkungen und den notwendigen Handlungsbedarf beim Lagern von Gefahrstoffen.
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Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 22.09.2025
Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS
Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS
Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.
Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.
Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.
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Umweltmanagementfachkraft - 79 - 22.09.2025
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.
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Seminar: Funktionale Sicherheit in der Softwareentwicklung nach EN ISO 13849 - 2447-ÖF - 23.09.2025
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und
vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen"
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und
vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen"
Wie diese Anforderungen erfüllt werden, erläutern die für den Maschinen- und Anlagenbau besonders wichtigen Normen EN ISO 13849-1 und -2. Neben der Auswahl von Komponenten und deren Verkabelung (Hardware) spielt für die Sicherheit auch die Software eine immer stärkere Rolle!
Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie die wesentlichen Anforderungen bei der Entwicklung von Anwendersoftware (Funktionsplan, Structured Text, AWL) berücksichtigen um eine lesbare, verständliche, testbare und wartbare Software zu entwickeln.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
- Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
- EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
- Von der Risikobeurteilung zu den wesentlichen Anforderungen sicherheitsbezogener Anwendersoftware gemäß EN ISO 13849-1 und -2
EN ISO 13849: Essentielles Wissen für Softwareentwickler
- Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen gemäß EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Sicherheitsbezogene Anwendersoftware von Maschinen
- Softwarelebenszyklus (V-Modell)
- Structured Text (ST), Funktionsplan (FUP), Anweisungsliste (AWL) – Was Sie bei den unterschiedlichen Softwarearten beachten sollten.
- Softwarearchitektur
- Programmierrichtlinien
- Fehlervermeidende Maßnahmen – Wann sind z.B. Code-Reviews erforderlich?
- Spezifikation und Auslegung der Software
- Zusammenhang zwischen Embedded- und Anwendersoftware
- Testmaßnahmen
- Modifikation von Software
- Anforderung von Software an Standardkomponenten
- Technische Dokumentation
- Matrixmethode des IFA und SOFTEMA anhand eines Beispiels
Validierung sicherheitsbezogener Anwendersoftware
- Allgemeine Anforderungen der Validierung
- Softwareanalyse und Tests
- Validierungsplan
- Dokumentation
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WEBINAR: Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen - 2218-WEB - 23.09.2025
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten. Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet. Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus.
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten. Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet. Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus.
Seminarprogramm
Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?
- Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
- Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
- Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine Wesentliche Veränderung handelt.
- Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind.
- Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde.
- Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun?
Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?
- Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt.
- Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
- Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land in dem umgebaut wird hat erheblichen Einfluss!
- Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
- Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
- Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.
Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
- Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
- Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
- Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten.
- Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
- Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung!
Praxisbeispiele
- Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
- Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
- Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
- Automatisierung einer bestehenden Maschine
- Änderungen oder Austausch der Steuerung , z.B. Tausch der SPS
Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!
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Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle - EX/A52/60152052/23092025-1 - 23.09.2025
Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht
Inhalt
? Ziele und Mittel der Exportkontrolle
? Embargos und weitere Verbote
? Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten
? Arten der Ausfuhrgenehmigung
? Antragsverfahren beim BAFA
? Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
? Zugelassener Ausführer werden und bleiben
? Außenwirtschaftsprüfung
? Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte
Nutzen
In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.
In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.
Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:
- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.
In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: ?Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?? Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.
Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.
Zielgruppe
Exportmitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Ausfuhrverantwortliche, Compliance- Beauftragte, Geschäftsführer, Vorstände, Universitätspräsidenten sowie Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
880 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
167.2 EUR
Bruttopreis
1047.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - EX/A37/50301501/23092025-1 - 23.09.2025
2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV
Inhalt
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen fu?r gentechnische Anlagen, für Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Das Gentechnikrecht
- Arbeitsschutzregelungen
- Außerbetrieblicher Transport von gentechnisch veränderten Organismen
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Umwelterwägungen bei Freisetzungen
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau- und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Unser behördlich anerkannte Gentechnikkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) nach § 28 GenTSV bietet Ihnen weitreichende Einblicke im Bereich Gentechnik. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Projektleitende oder Beauftragte für Biologische Sicherheit tätig zu sein. Sie erhalten fundiertes Wissen über die Gentechnik-Sicherheitsverordnung bzw. rechtlichen Grundlagen des Gentechnikgesetzes sowie praktische Anleitungen zur sicheren Arbeitsweise in gentechnischen Anlagen.
Der Gentechnikkurs für Projektleitende und Beauftragte für Biologische Sicherheit deckt alle relevanten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen ab, einschließlich der Bau- und Ausrüstungsstandards gemäß GenTSV.
Das deutsche Gentechnikrecht hat die Aufgabe, die Anwendung neuer Techniken zu fördern und gleichzeitig die Beschäftigten und die Umwelt zu schützen. Durch praxisnahe Unterrichtsmaterialien und den Austausch mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten wir Sie bestens auf die aktuellen Herausforderungen in der Gentechnik vor, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und ggf. anzupassen.
Die Schulung umfasst auch wichtige Aspekte wie Risikobewertung und Umwelterwägungen bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen. Somit sind Sie bestens gerüstet, gentechnische Projekte sicher und effizient zu managen. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern erhöht auch die Sicherheit und Effizienz Ihrer Projekte.
Zielgruppe
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Voraussetzungen
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieurwissenschaften), eine dreijährige Tätigkeit in der Gentechnik oder in der Bioverfahrenstechnik und der Besuch dieser anerkannten Fortbildung erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;"
Als Projektleiter oder Beauftragte Person für Biologische Sicherheit nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung müssen Sie Ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre durch einen staatlich ankernannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV auffrischen. Hier geht es zu unserem ?Anerkannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV?
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie"; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
930 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
176.7 EUR
Bruttopreis
1106.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A35/30251101/23092025-1 - 23.09.2025
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) - EX/A52/20401901/23092025-1 - 23.09.2025
Prüfmittelmanagement, Überwachung und Qualitätsmanagement
Inhalt
Einführung/Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
- Kennenlernen der Ziele und Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung
- Grundlegende Prinzipien von Managementsystemen verstehen: Prozessorientierung, Regelkreise, risikobasierter Ansatz
- Zielsetzungen und Zusammenhang zwischen ISO 9001, ISO 10012 und DIN 32937 verstehen
- Normen zu Prüf- und Messmitteln
- Grundlegende Begriffe zu Messmanagement, Metrologie und Messtechnik
Aufbau der Prüfmittelverwaltung/Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung
- Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
- Einteilung in überwachungspflichtige und nicht-überwachungspflichtige PM
- Erfassen von Stamm-, Bewegungs- und Prüfdaten der Mess- und Prüfmittel
- Anforderungen an Prüfmittelverwaltungssysteme
Grundlagen der Metrologie und Messtechnik
- Kennenlernen und verstehen messtechnischer/metrologischer Konzepte wie Prüfen, Messen und Messunsicherheit und fachspezifischer Begriffe
- Kennenlernen weiterer Begriffe und Definitionen aus dem internationalen Wörterbuch der Metrologie und der DIN 1319 (Grundlagen der Messtechnik)
Planung des Prüfprozesses
- Kennenlernen der Vorgehensweise bei der Prüfprozessplanung
- Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel
- Kennenlernen und Verstehen der Notwendigkeit und Zielsetzung bei der Bewertung von Prüfprozessen
Prüfmittelüberwachung, Kalibrierung und Rückführbarkeit
- Art der Überwachung (intern/extern) und Kriterien für die Auswahl von Prüflaboren
- Rückführung von Mess- und Prüfmitteln
- Kennenlernen des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Zusammenhang mit der Rückführbarkeit bei der Kalibrierung verstehen
- Tätigkeiten/Ablauf bei der Kalibrierung kennenlernen
- Zeitpunkte und Intervalle für Prüfung und Kalibrierung
- Kennzeichnung der Prüfmittel
Umgang mit fehlerhaften Prüfmitteln
Nutzen
Das Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) bietet Ihnen eine praxisorientierte Einführung in das Aufgabenfeld der Mess- und Prüfmittelüberwachung. Sie lernen mögliche Aufgaben eines Prüfmittelbeauftragten in den Phasen der Prüfplanung, Verwaltung/Dokumentation und der Überwachung der eingesetzten Prüfmittel kennen. Die Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung werden Ihnen in verständlicher Weise vermittelt, ebenso wie die grundlegenden Zielsetzungen und Zusammenhänge verschiedener Managementsystem-Modelle in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Messmanagement (ISO 10012) und Prüfmittelüberwachung (DIN 32937).
Sie lernen im Seminar erforderliche Themen und Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung kennen. Zu diesen zählen beispielsweise geeignete Entscheidungsregeln für die Überwachung, sowie eine systematische Vorgehensweise bei der Kennzeichnung und Verwaltung der Prüfmittel.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen das fachliche Know-how zu wichtigen metrologischen und messtechnischen Konzepten, wie etwa dem Umgang mit Messunsicherheit und Messabweichungen. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um als Prüfmittelbeauftragter Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel bei der Planung von Prüfprozessen zielgerichtet steuern und so fachgerechte Prüfprozesse realisieren zu können.
Anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis lernen Sie Anforderungen an die Prüfmittelüberwachung, -Kalibrierung und die messtechnische Rückführbarkeit kennen. Nach der Schulung beherrschen Sie wichtige Instrumentarien des Prüfmittelmanagements, die qualitätsbeherrschte Prüfungen im Unternehmen ermöglichen.
Nach dem Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass s
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Selbst- und Zeitmanagement - EX/A30/10351201/23092025-1 - 23.09.2025
Methoden zur Steigerung der eigenen Effizienz und Effektivität
Inhalt
Hintergründe zum Selbst- und Zeitmanagement
- Warum Zeit- und Selbstmanagement-Tools nicht bei jedem Menschen gleich gut funktionieren
- Definition des eigenen Zeit- und Stress-Typs
- Varianten zur Optimierung des Zeitmanagements und das Finden von passenden Tools und Methoden zum Selbstmanagement zur Erreichung gesteckter Ziele
Zielklarheit
- Zielfindung
- Zielstrategie
- Zielformulierung
Planung
- Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagesplanung
- Prinzipien des Zeitmanagements
- ALPEN-Methode
- Management mit Zeitplanbuch o. ä.
Entscheidung
- Prioritätensetzung
- Pareto-Prinzip
- ABC-Analyse
- Eisenhower-Prinzip
- Delegation
Realisation und Organisation
- Tagesgestaltung
- Leistungskurve
- Biorhythmus
- Tagesrahmenplan
Zeitdiebe und Lösungsideen
- Effektive und effiziente Meetings/Besprechungen
- Bearbeitung von Post und E-Mail
- Informationsbe- und -verarbeitung
- Rationelles Telefonieren
Praxistransfer
Nutzen
In unserem Seminar über Zeit- und Selbstmanagement erlernen Sie handfeste Methoden, mit denen Sie Dringlichkeiten erkennen, Arbeitsabläufe optimieren und so eine deutlich höhere Produktivität erreichen. Damit schaffen Sie kreative Freiräume - für andere Aufgaben, für mehr Ideen und für sich selbst. Sie erhalten eine Einführung in die Grundbegriffe der Arbeitsorganisation. Sie lernen, wie Sie die persönlichen Arbeitspräferenzen und Aufbau- und Ablauforganisation erkennen und nutzen.
Jeder Zeit- und Stress-Typ lernt seine individuellen Umsetzungsmöglichkeiten kennen. Darüber hinaus bietet das Seminar Anregungen und Strategien für ein besseres und vor allem zielgerichtetes Selbstmanagement, damit Sie Ihre persönlichen Ressourcen optimal ausschöpfen.
Denn durch eine perfekte Arbeitsorganisation und -planung koordinieren Sie Ihren Arbeitsalltag wesentlich effizienter: Sie lernen, sich ein sinnvolles Ablagesystem zu schaffen. Sie erkennen sogenannte Zeitdiebe und lernen, mit ihnen umzugehen. Tipps für zeitsparende Besprechungen, Termine, Post- und E-Mail-Bearbeitung, Telefonate und für die Informationsbearbeitung runden das Seminar zum Selbst- und Zeitmanagement ab.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Abteilungsleiter und alle Mitarbeiter, die ihre persönliche Arbeitsorganisation optimieren und damit Stress abbauen und effizienter arbeiten wollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1180 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
224.2 EUR
Bruttopreis
1404.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Datenschutzkoordinator nach DSG-EKD und KDG - EX/A52/10151161/23092025-1 - 23.09.2025
Die Gesetze über den Kirchlichen Datenschutz in der Praxis umsetzen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, die sich aus dem KDG und DSG-EKD ergeben
Aufgaben eines Datenschutzkoordinators in kirchlichen Einrichtungen
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema
- Mindestinhalte und optionale Inhalte
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung
Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Meldung von Datenpannen
- Betroffenenrechte
- Umsetzung der Betroffenenreche durch Datenschutzprozesse
Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen
Auftragsverarbeitungsvertrag
- Grundlagen zur Auftragsverarbeitung
- Nachweispflichten
- Gestaltungsmöglichkeiten
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten
Nutzen
Jede kirchliche Einrichtung ist verpflichtet, Maßnahmen zum Datenschutz sowohl intern als auch extern umzusetzen. Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren sollen sich mit den datenschutzrechtlichen Prozessen und Abläufen in der Einrichtung vertraut machen, um den Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der kirchlichen Datenschutzgesetze zu unterstützen. Die kirchlichen Aufsichtsbehörden beginnen bereits mit den ersten Kontrollen.
Mit unserer Datenschutzschulung nach DSG-EKD und KDG bereiten Sie sich darauf vor, als Datenschutzkoordinator bzw. -koordinatorin wichtige erforderliche Dokumente für Ihre kirchliche Einrichtung zu erstellen. Der Kirchliche Datenschutz nach DSG-EKD und KDG unterscheidet sich an vielen Stellen von der DSGVO. Mit dem Besuch des Seminars werden Sie zum Datenschutzkoordinator bzw. zur Datenschutzkoordinatorin, der bzw. die die kirchlichen Datenschutzbeauftragten dabei unterstützen, die Gesetze des Kirchlichen Datenschutzes in der Praxis umzusetzen.
Die Schulung vermittelt wichtige datenschutzrechtliche Kenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten, die sich für kirchliche Einrichtungen ergeben. Sie erhalten das notwendige Wissen über Datenschutzprozesse und die Rolle und Aufgaben von Datenschutzkoordinatoren und -koordinatorinnen. Darüber hinaus lernen Sie wichtige Grundlagen zu den Anforderungen an technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs) zum Datenschutz in der Kirche kennen.
In unserem Seminar erhalten Sie außerdem das notwendige Wissen zur Erstellung von Vorlagen, z. B. zum Thema Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung und vieles mehr.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen, die im Bereich Datenschutz tätig sind oder tätig werden sollen:
Datenschutzkoordinatoren, örtlich Beauftragte für den Datenschutz, Datenschutzassistenten, Datenschutzmanager, Datenschutzhelfer und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen, die einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten zuarbeiten oder Ansprechpartner für die Geschäftsführung sind. Zielgruppe des Seminars sind auch Mitarbeiter, die generell Kenntnisse über den kirchlichen Datenschutz benötigen.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1230 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
233.7 EUR
Bruttopreis
1463.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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