Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Kranführer Fortbildung - EX/A48/60101501/02122025-1 - 02.12.2025

Jährliche Unterweisung für Kranführer


Inhalt

Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung

Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Bedienpersonal von Kranen

Voraussetzungen

Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A52/40351301/02122025-1 - 02.12.2025

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A37/30401301/02122025-1 - 02.12.2025

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A38/40401201/02122025-1 - 02.12.2025


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen

HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Rohrleitungen
- Anforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.

In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen - EX/A46/40401601/02122025-1 - 02.12.2025


Inhalt

Technischer Aufbau

Rechtliche und technische Grundlagen

Anforderungen an Behälter

Anforderungen an Rohrleitungen

Anforderungen an die Rückhaltung

Anforderungen an Siloflächen

Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen

Nutzen

In unserem Fachkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz werden Sie soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Unsere Referenten informieren Sie über die derzeit geltenden wasserrechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus vermitteln sie Ihnen praxisnah die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.

Sie erhalten umfassende Kenntnisse über den technischen Aufbau und technische Grundlagen der Anlagen. Auch rechtliche Grundlagen werden ausführlich besprochen. Unsere Referenten informieren Sie über die Anforderungen an Behälter, Rohrleitungen, die Rückhaltung und an Siloflächen. Das Thema Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen rundet das Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar erhalten Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Biogas- bzw. JGS-Anlagen durchführen, aber auch an Betreiber solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - EX/A34/30101506/02122025-1 - 02.12.2025

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes

Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte

Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern

Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Nutzen

In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.

Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A30/10401601/02122025-1 - 02.12.2025

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+4

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Gefahrgutbeauftragter - EX/A36/60251101/02122025-1 - 02.12.2025

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

890 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 02.12.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 02.12.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft  mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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Evakuierungs- und Räumungskonzepte - 418 - 02.12.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur Planung und Durchführung von Räumungen/Evakuierungen in Gebäuden


Berichte der Feuerwehren über Brandereignisse zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf.

Das gilt insbesondere für Objekte mit Publikumsverkehr, Kindern, Kranken oder Behinderten, und ganz besonders für Einrichtungen, in denen sich viele Menschen aufhalten, z. B. Verkaufsstätten. Grund hierfür ist die meist völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf den Ernstfall.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Nach der Versammlungsstättenverordnung und zum Beispiel auch nach der Verkaufsstättenverordnung ist der Betreiber der Verkaufsstätte oder Versammlungsstätte in der Fürsorgepflicht, brandschutztechnisches Hilfspersonal auszubilden.

Um auf den Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in diesem Seminar, was Sie beachten müssen, damit eine Evakuierung und Räumung erfolgreich durchgeführt werden kann: von den rechtlichen Grundlagen über Flucht- und Rettungspläne und die Organisation der Ersten Hilfe bis hin zu Evakuierungsübungen.

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A48/60102001/03122025-1 - 03.12.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
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