Veranstaltungskalender
Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/01092025-1 - 01.09.2025
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Update zum Datenschutz - Aktuelle Entwicklungen praxisnah und kompakt dargestellt - EX/A52/10152401/01092025-1 - 01.09.2025
Qualifikationsfortbildung im Sinne des Art. 37 Abs. 5 DSGVO
Inhalt
Aktuelle Vorhaben und Umsetzungen
- Leitlinien des EDSA zur Berechnung von Bußgeldern
- Trans-Atlantic Data Privacy Framework
- Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
- Datenschutzstrafrecht
- Digitale Agenda, EU-Datengesetz/ Data Act
Behördenverhalten
- Auswertung der Berichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten
- konkrete Tätigkeiten der Behörden
- Bußgeldübersicht und aktuelle Verfahren
- anstehende Themen
- Aktuelle Hinweise der DSK
Gerichtsentscheidungen
- Übersicht Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz
- Neuste BAG-Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz
- Instanzrechtsprechung zu Auskunft und Kopie
- EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten
- Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
Nutzen
Sämtliche Personen, die im Umgang mit Datenschutzthematiken sind, seien es Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche, sollten sich über die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz informiert halten und kontinuierlich fortbilden.
Gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes (vor allem in Bezug auf die DSGVO und das BDSG) vergeht kaum eine Woche ohne ein neues Urteil oder eine Nachricht aus einer Behörde. Die Inhalte dieser Fortbildung bringen Sie dementsprechend auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und stellen die Entwicklungen in der Gesetzgebung und den Datenschutzbehörden anschaulich und praxisorientiert dar.
Sie erhalten zudem konkrete Vorschläge und praxisorientierte Tipps zur konkreten Umsetzung der Neuerungen. Das Seminar bietet zudem die interaktive Möglichkeit, Ihre aktuellen Fragen und Probleme aus der Praxis mit den Kollegen und dem Referenten zu besprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Zielgruppe
Diese Qualifikationsfortbildung richtet sich an externe und interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter, Verantwortliche (Geschäftsführer, Vorstände, Einzelunternehmer), Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance und Personal, Datenschutzauditoren und -berater.
Voraussetzungen
Kenntnisse aus dem Bereich des Datenschutzes sind von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Seminarinhalte werden jeweils an die aktuellen Beschlüsse oder Entscheidungen der Behörden und Gerichte angepasst.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A38/30401801/01092025-1 - 01.09.2025
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
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Seminar Datenschutz im Marketing - EX/A52/10152001/01092025-1 - 01.09.2025
Werbemaßnahmen gemäß Medienrecht und Wettbewerbsrecht gestalten
Inhalt
Personenbezogene Daten im Marketing
- Persistente ID-Cookies, Profilbildung, pseudonyme Nutzung
- Darstellung der Auffassung des europäischen Datenschutzausschusses
- Verknüpfung mit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, ehemals TTDSG)
Datenerhebung zu Marketingzwecken
- Zulässigkeit mit und ohne Kenntnis des Betroffenen
- Erhebung aus öffentlichen Verzeichnissen
- Listendaten und Adresskauf
Die Werbeeinwilligung und der Werbewiderspruch
- Die Anforderungen und der Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und f) DSGVO sowie Art. 4, 7 und 8 DSGVO
- Verknüpfung zu § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Darstellung des Werbewiderspruchrechts des Art. 21 DSGVO und § 7 Abs. 3 UWG
Datentransfer
- Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Zusätzliche Voraussetzungen für den Transfer in Drittländer
- Dokumentationspflichten
Werbekommunikation
- Zulässigkeit der Werbekommunikation bei Verwendung der folgenden Kanäle: Brief, E-Mail, Telefax, Telefon, SMS, MMS
- Anforderungen nach UWG und DSGVO
Löschfristen
- Risiken und Haftung
- Bußgeldrisiken, Haftung auf Unterlassung, zivil- und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche
Marketing und Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
- Abgrenzen eines Marketingverfahrens
- Angaben im Verarbeitungsverzeichnis für das Marketingverfahren
Nutzen
Das Seminar Datenschutz im Marketing vermittelt Ihnen aktuelle Pflichten, Trends und Entwicklungen aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie Medienrecht.
Nach der Teilnahme an unserem Seminar wissen Sie, wie Sie Werbung und Datenschutz rechtskonform verbinden und wie Sie die Ziele von Werbung und Datenschutz in Fax-, Post-, Telefon- und E-Mail-Werbung erreichen.
Erfolgreiche Unternehmen müssen sich im Markt positionieren und auf sich aufmerksam machen. Nur wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung für die Marktteilnehmer:innen interessant erscheint und Ihre Zielgruppen Ihre Angebote - aber auch Ihr Unternehmen - in einem positiven Kontext identifizieren, kann es am Ende erfolgreich sein. Durch das Onlinemarketing und seine verschiedenen Kanäle und Werbeformate gibt es verschiedene Mittel und Wege, die Marktteilnehmer:innen anzusprechen.
Besonders erfolgversprechend sind aber die Marketing-Methoden, in denen Marktteilnehmer:innen gezielt beworben und ihre Interessen und Vorlieben bei der Gestaltung der Werbung bewusst angesprochen werden. Hier gilt es, typische Stolperfallen des Datenschutzes im Marketing zu (er)kennen und zu vermeiden.
Fest steht, dass die Änderungen im Datenschutzrecht Unternehmen und Organisationen neue Chancen bieten, gleichzeitig auch neue Risiken offenbaren. Daher ist es essenziell, die Interessen der Werbetreibenden mit den Interessen der Beworbenen in einen Ausgleich zu bringen. So gewährleisten Sie jederzeit eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke, egal welchen Kanal und welches Medium Sie nutzen.
Im Seminar Datenschutz im Marketing erhalten Sie das notwendige Wissen, um Datenschutzprobleme bei der Planung und Konzeption neuer Marketingverfahren schnell und zuverlässig zu erkennen.
Zielgruppe
Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Marketing/Vertrieb, Prokuristen, Juristen aus Unternehmen, IT-Verantwortliche, Werbeagenturen, Direktmailing-Agenturen, Adresshändler, Datenschutzbeauftragte, Firmeninhaber, Geschäftsführung und interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EU
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Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A42/60101301/01092025-1 - 01.09.2025
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Bilananzalyse - kompakt - 02.09.2025
Kompaktwissen "to go" aus Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen
Kompaktwissen "to go" aus Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen
Über den Zertifikatskurs
Um Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens zu bewerten und im Gespräch mit Banken, Gesellschaftern, Rating-Agenturen und anderen Partnern kommunizieren zu können, ist die Bilanz ein zentrales Instrument. Sie ermöglicht den Blick auf interne und externe Gefahren und ist damit unerlässlich für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Die Aussagen der Bilanz entschlüsseln sich aber nicht auf den ersten Blick. Für fundierte und kritische Dialoge über Bilanzen benötigt das Management ein entsprechendes Know-how. Der Zertifikatskurs der Hochschule Niederrhein vermittelt Ihnen „Kompaktwissen to go“ zum existenziellen Thema der Bilanzanalyse aus der Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen. Sie lernen, Ihre eigene Bilanz zu analysieren und adressatengerecht zu kommunizieren.
Kursziele
Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:
* Betriebswirtschaftliche Verbesserungspotenziale zu erkennen und geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Interdependenzen abzuleiten.
* Über die Bilanzanalyse interne und externe Gefahren zu erkennen und so das unternehmerische Risiko zu senken.
* Aus Bilanzen Informationen über den Wettbewerb und das Geschäftsumfeld zu erlangen und davon zu lernen.
* Mit internen und externen Gesprächspartnern sicher und fundiert über Bilanzen zu kommunizieren.
* Optional kann die eigene Bilanzaufbereitung im Nachgang eingereicht werden, wofür als Bonus ein Zertifikat ausgestellt wird.
Vorteile
* Sie erarbeiten eine fundierte Einschätzung der Finanz- und Ertragssituation des eigenen Unternehmens.
* Sie profitieren von einer hohen Praxisorientierung und unmittelbaren Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte.
* Kompaktwissen (to go!) auf den Punkt gebracht.
* Sie erhalten eine neutrale Qualifizierung auf höchstem Niveau.
Zielgruppe
Geschäftsführer:innen, Kaufmännische Leiter:innen und Inhaber:innen von KMUs, Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Aufsichtsrats
Termin
Dienstag, 03.09.2025 und Mittwoch, 04.09.205 | jeweils 9 –17 Uhr
Anmeldeschluss: 15.08.2025
Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen
Ort: Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein GmbH, Industriering Ost 66, Kempen
Weitere Informationen
Kontakt
Ulrike Schoppmeyer
Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld
Telefon: (02151) 822-1561
E-Mail:
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WEBINAR: Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204 - 2405-WEB - 02.09.2025
In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.
In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält in Anhang I, Abschnitt 1.5.1 konkrete gesetzliche Anforderungen an elektrische Ausrüstungen von Maschinen:
"Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können."
Die harmonisierte europäische Basisnorm EN 60204-1 (VDE 0113-1) bietet Konstrukteuren und Planern elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstungen und Systeme die optimale Unterstützung, wie diese Anforderungen in der Praxis möglichst effizient erfüllt werden können. Zusätzlich erfahren Sie in diesem Seminar, worauf bei Instandhaltungsarbeiten oder bei Umbauarbeiten unbedingt geachtet werden sollte.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
Zusammenhang zwischen der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie
Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung entsprechend EN ISO 12100, Bild 1
Zusammenarbeit von Maschinenbau, Elektrotechnik und Steuerungsbau:
- Wer bzw. welche Abteilung ist im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung wofür verantwortlich?
- In welchen Fällen benötigen Schaltschränke eine eigene Konformitätserklärung und nach welchen Richtlinien?
- Unterschiede zwischen externen Lieferanten und internen Abteilungen.
Zusammenhang zwischen EN 60204-1 und EN ISO 13849, Teile 1 und 2 (Performance Level und Validierung).
Beachten Sie bitte unser Spezialseminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849-1 und -2
EN 60204-1 Einführung
- EN 60204-1, Bild 1: Überblick der elektrotechnischen Anforderungen anhand des Blockdiagramms einer typischen Maschine
- Abgrenzung der Maschine gegenüber der elektrischen Anlage
Elektrotechnische Konstruktion von Maschinen
Allgemeine Anforderungen
NEU: Besonderheiten bei der Versorgung / Anspeisung
Anforderungen an Schaltschränke: Hauptschalter, Aufbau, Verdrahtung, Anzeigeleuchten, Bedienelemente,..
NOT-Halt - Stillsetzen im Notfall:
- Stop-Kategorien
- Zusammenhang zu EN ISO 13850 (Not-Halt Gestaltungsleitsätze)
Gestaltung von Steuerstromkreisen und Steuerfunktionen auf Basis der Risikobeurteilung
Verhinderung von unerwartetem Anlauf
Auswahl und Schutz der elektrischen Ausrüstung
Anforderungen an Motoren, Leitungsverlegungen, Farben für Leitungen, Mindestangaben am Typenschild
Kurzüberblick: Validierung nach EN ISO 13849-2 zur Vermeidung von Gefährdungen durch den gefährlichen Ausfall von Bauteilen
SPS-Programmierung:
- Zusammenspiel zwischen Hardware und Software
- Wie ermittelt wird, in welchen Fällen der Einsatz von Sicherheitssteuerungen erforderlich ist.
- Achtung! Warum Standard SPS-Steuerungen meist nicht zur sicherheitstechnischen Überwachung geeignet sind.
Anforderungen an die technische Dokumentation und die Identifizierbarkeit im Schaltschrankbau
Erforderliche Prüfungen vor der Übergabe der Maschine an die Produktion oder den Vertrieb
Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie an Schaltschränke: Abgrenzung zur Serie EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen). Unter anderem wird in diesem Seminar auf folgende Themen eingegangen:
- Anwendungsbereich: Schaltschränke, Steuerpulte,...
- Auswahl von Schaltgeräten, Überspannungsschutz, Isolationskoordination
- Anforderungen an Gehäuse: Mechanische Beständigkeit, Korrosionsschutz, IP-Schutzarten
- Formen der inneren Unterteilung
- Notwendige Erwärmungsberechnungen und Prüfungen
- Kurzschluss- und Störlichtbogenfestigkeit
- Erforderliche elektrische Prüfungen des Erzeugers
Neue EN 60204-1:2018 Alles neu oder was? Wichtige Änderungen rechtzeitig beachten.
- Voraussichtlicher Zeitplan und mögliche Übergangsfristen
- Warum die neue Norm noch keine Konformitätsvermutung auslöst - diese aber dennoch bereits beachtet werden sollte.
- Bedeutung für Konstrukteure und Planer?
- Auswirkungen auf frühere Projekte?
Fragen und Diskussion
Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.
Mehr erfahren
Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 02.09.2025
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Mehr erfahren
Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 02.09.2025
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Seminarprogramm
Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
Beantwortung grundsätzlicher Fragen:
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
- Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.
Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:
- Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
- Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
- Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
- Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
- Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
- Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
- Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
- Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.
Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:
- Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
- Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
- Können Käufer auf CE vertrauen?
- Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
- Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?
Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.
Mehr erfahren
Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A35/40301101/02092025-1 - 02.09.2025
Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung
Inhalt
Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)
Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)
Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete
Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik
Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)
Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen
Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis
Nutzen
Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen
Voraussetzungen
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A36/60151201/02092025-1 - 02.09.2025
Gemäß DIN EN 15635
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit
Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung
Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf
Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung
Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.
In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder über nachgewiesene Metallkunde verfügen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1080 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
205.2 EUR
Bruttopreis
1285.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Import- und Exportabwicklung in der Praxis - EX/A44/60151601/02092025-1 - 02.09.2025
Zollabwicklung - Grundlagen des globalen Handelsverkehrs
Inhalt
Incoterms
- Bedeutung und Hintergrund
- Welche sind die wichtigsten?
Akkreditive
- Bedeutung von Akkreditiven
- Umgang mit Akkreditiven
- Die wichtigsten Begriffe aus einem Akkreditiv
Zollwesen Import
- Importrelevante Angaben
- Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer
- Nämlichkeit, Raumverschluss
- Überlassung
- Zugelassener Empfänger
- Statistische Warennummern
Zollwesen Export
- Grundgedanke europäische Gemeinschaft
- Problem Empfangsland
- Ausfuhrzollanmeldung und vorläufige Ausfuhrzollanmeldung
- Zugelassener Versender
Präferenzen und Warenursprung
- Einsatz und Hintergrund
- Zollunionen/Drittländer
Versandverfahren/Zoll
- Was sind Versandverfahren?
- Welche gibt es und wie muss ich sie behandeln?
Zusammenfassende Meldung/Intrastat-Meldung
Dokumentation
- Ursprungszeugnis
- Bill of Lading - Konnossement/Vermerke
- Airwaybill, shipper's declaration
- Lieferantenerklärung
- Sicherheitsdatenblatt
Gefahrgut und Gefahrstoffen
- Besonderheiten beim Umgang
Nutzen
Unsere erfahrenen Referenten erläutern Ihnen die wesentlichen Aktivitäten eines Import-/Exportauftrages praxisnah. Angefangen bei den Incoterms über Verzollungen, Versandverfahren, Dokumentation bis hin zu den statistischen Meldungen etc. werden Sie Schritt für Schritt an die Thematik des globalen Handelsverkehrs herangeführt. Sie lernen dadurch die einzelnen Arbeitsbereiche besser kennen.
Im Rahmen des Import-/Export Seminars vermitteln wir Ihnen außerdem die Bedeutung wichtiger Ein- und Ausfuhrdokumentationen und das Vorgehen zu deren Erstellung. Sie erhalten einen Überblick, welche Zollvereinfachungen es gibt und an welche Bedingungen der globale Warenverkehr geknüpft ist. Der Warenverkehr im Welthandel ist geprägt von einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Regelungen, zusätzlich bestimmen zwischen den Handelspartnern geschlossene Verträge die durchzuführenden Aktivitäten. So regeln beispielsweise die allgemeinen Lieferbedingungen neben der Vergütung der Frachten auch den Träger des Transportrisikos und den Ersteller der erforderlichen Import-/Export Dokumente. Demnach sind die allgemeinen Lieferbedingungen oftmals die wichtigste Grundlage für ein weiteres Vorgehen im B2B-Geschäft.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die für die gesetzlichen Anforderungen im internationalen Warenverkehr verantwortlich sind bzw. hieran mitwirken, Abteilungsleiter/Gruppenleiter, Sachbearbeiter aus Industrie, Groß- und Außenhandel, Import- und Exportfirmen
und Speditionen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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