Veranstaltungskalender

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Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/10201205/06112025-1 - 06.11.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer-CISO (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat der Prüfung Information Security Officer - ISO (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Chief Information Security Officer - CISO (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt. Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt. Die Aufgabenstellung wird direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung ausgegeben.
Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen (24 Werktage) Zeit.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:15 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25;

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marius Löseke
+49 511 998-62305
akd-h@tuev-nord.de
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Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/06112025-1 - 06.11.2025

Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)


Inhalt

Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen

Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure

Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten

Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Sprinklerwärter - EX/A40/30152201/06112025-1 - 06.11.2025

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A35/10151151/06112025-1 - 06.11.2025

Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien


Inhalt

Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement

Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel

Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen

Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern

Nutzen

In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:

- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?

Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.

Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte

Voraussetzungen

Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Tei

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Verantwortliche Person nach Artikel 15 MDR - EX/A52/20351151/06112025-1 - 06.11.2025

Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR)


Inhalt

Übersicht zur Medical Device Regulation (MDR)

Gesetzliche Anforderung an die verantwortliche Person

Unterschiede zum früheren Sicherheitsbeauftragten

Aufgaben und Verantwortungen der verantwortlichen Person hinsichtlich:

- Registrierung

- Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

- Überwachung nach dem Inverkehrbringen

- Berichtspflichten

- Erklärung bei Prüfprodukten

- Sonderregelungen für Kleinunternehmen

Nutzen

Die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR/IVDR ist eine gesetzlich vorgeschriebene Person mit definierten Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Anforderungsprofil, ohne die eine Zulassung von Medizinprodukten in Europa nicht möglich ist. Die Anforderungen gehen weit über die des früheren Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte hinaus.
Die MDR verlangt die Benennung einer oder mehrerer sogenannter ?person responsible? für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen bei der Herstellung von Medizinprodukten oder In-vitro-Diagnostika. In der englischsprachigen Ausgabe der Verordnung wird diese Position als Person Responsible for Regulatory Compliance (PRRC) bezeichnet.

In unserer Schulung für verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation) erläutern wir Ihnen die Rolle und insbesondere die spezifischen Anforderungen an verantwortliche Personen für die Zulassung von Medizinprodukten.

Unser Seminar vermittelt Ihnen einen Einblick in die Medical Device Regulation (MDR) und unterstützt Sie dabei die aktuellen Anforderungen des Artikels 15 in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Sie erhalten wertvolle Hilfestellungen zur Einbindung in die Organisationsstruktur sowie in das Qualitätsmanagement.

Mit unserer Teilnahmebescheinigung weisen Sie die erforderlichen Kenntnisse der inhaltlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der benannten Personen gem. Art. 15 MDR/IVDR im Rahmen eines Zertifizierungsaudits in Ihrem Unternehmen nach.

Unsere Veranstaltung bietet neben den Inhalten für die verantwortlichen Personen ausreichend Zeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer in der Medizinprodukteindustrie und Personen, die als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig sind oder zukünftig tätig werden sollen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig zu werden, sind in Artikel 15 der Medical Device Regulation festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/06112025-1 - 06.11.2025

Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG


Inhalt

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?

Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Nutzen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be

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Resilienztraining - EX/A38/10351701/06112025-1 - 06.11.2025

Persönliche Widerstandskräfte stärken


Inhalt

Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext

Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress

Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen

In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden

Nutzen

Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen wie zum Beispiel die Auswirkungen der derzeitigen Corona-Pandemie geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?

Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:

? Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
? Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
? Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende, die ihre natürliche Widerstandskraft stärken und weiterentwickeln möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch des Resilienztrainings sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Resilienz Seminar beinhaltet Gruppenübungen, moderierten Austausch im Plenum, praxisbezogene Übungen, Einzelaufgaben sowie kollegiale Beratung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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Prokurist - EX/A43/10101401/06112025-1 - 06.11.2025

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura

Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung

Nutzen

Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.

Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.

Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 06.11.2025

Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)


Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.

Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.

Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:

„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“

Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:

„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“

Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:

  • Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
  • Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
  • Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen

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Gewässerschutz für Einsteiger - 49 - 06.11.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Betrieblicher Gewässerschutz umfasst in erster Linie das Einleiten von Abwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies betrifft auch Betriebe, die keinen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen müssen.

Die Anforderungen dazu sind umfangreich und die daraus entstehenden Aufgaben müssen in allen Betrieben ermittelt und organisiert werden. Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die Grundkenntnisse zum betrieblichen Gewässerschutz.

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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - 570 - 06.11.2025

Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.


Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.  

Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte.

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 06.11.2025

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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