Veranstaltungskalender
Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B - EX/A56/30353001/02092025-1 - 02.09.2025
Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung
Inhalt
Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen
Maßgebende Vorschriften und Technische Regeln für das Betreiben von Trinkwasser-Installationen
TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen
DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4
Relevante DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
Die Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken wie Legionellenbefall zu vermeiden.
In unserer Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B vermitteln wir Ihnen fundierte Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen und technischen Regelwerke, die für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen relevant sind.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern praxisnah die Bedeutung der Hygiene bei der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Problembereiche erkennen und vorbeugende Maßnahmen umsetzen können. Die Trinkwasserhygiene-Schulung umfasst auch die rechtlichen Grundlagen, darunter die Trinkwasserverordnung, relevante DIN-Normen sowie DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien. Besonderes Augenmerk legen wir auf Messverfahren und Überwachungsmethoden, die die hygienische Sicherheit von Trinkwasser-Installationen gewährleisten.
Unsere Hygieneschulungen werden nach den Anforderungen der VDI 6023 Blatt 1 durchgeführt und schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde), der Sie berechtigt, Wartungen und Instandsetzungen von Trinkwasseranlagen gemäß VDI 6023 Kategorie B durchzuführen.
Zielgruppe
Die Hygieneschulung Kategorie B (1 Tag) ist für Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß TrinkwV betreiben, ausführend errichten, warten oder instand halten. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden. Neben der notwendigen beruflichen Qualifikation aus dem Bereich der Sanitärtechnik ist eine erfolgreich bestandene Prüfung am Ende des Seminars Voraussetzung für die Erlangung der VDI-Urkunde.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
25; In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck der VDI/VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.
Abschluss
Qualifizierungsnachweis;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Katrin Bong
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A38/10401701/02092025-1 - 02.09.2025
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/02092025-1 - 02.09.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Arbeitsbühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
780 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
148.2 EUR
Bruttopreis
928.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 02.09.2025
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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Energiemanager/-auditor(in) - 140 - 02.09.2025
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz
Der Teil Energietechnik (2. und 3. Tag) ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte. Dies gilt auch für Online-Live-Seminare.
Energiemanagement ist ein effektives Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten im Unternehmen systematisch zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Bei bestimmten Energieverbrauchsmengen wird der Nachweis eines Energiemanagementsystems (EnMS) gefordert, um Beihilfen zu erhalten. Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh dazu, ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.
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IMS-Manager/in - Online-Workshop - 560 EUR - 02.09.2025
dreitägiger Online-Workshop zur Umsetzung eines effizienten integrierten Managementsystems für Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
dreitägiger Online-Workshop zur Umsetzung eines effizienten integrierten Managementsystems für Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Managementsysteme unterstützen Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung komplexer strategische Aufgaben wie beispielsweise Qualität, Umweltschutz Arbeitssicherheit oder Nachhaltigkeit. Die Zertifizierung dieser Managementsysteme durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.
Die einzelnen Managementsysteme sollten zu einem umfassenden „Integrierten Managementsystem“ zusammengefasst werden, um deren Effektifität und das Nutzen von Synergieen zu steigern.
Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. -Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.
Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen der verschiedenen Managementsysteme und zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.
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Kühlturmhygiene - Zertifiziertes Seminar nach VDI-MT 2047 Blatt 4 - 380 - 02.09.2025
Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
Die Schulung richtet sich an Verantwortliche für die Planung und Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Architekten, Planer, technische Leiter, Betriebspersonal, Gebäudemanager und Dienstleister. Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
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Qualitätsmanagement Basiswissen - 405 - 02.09.2025
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.
Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 02.09.2025
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A32/50251101/03092025-1 - 03.09.2025
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.
Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.
Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
890 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
169.1 EUR
Bruttopreis
1059.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A42/60102301/03092025-1 - 03.09.2025
gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen
Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen
Bauvorschriften für Flurförderzeuge
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12;" Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.
Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1010 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
191.9 EUR
Bruttopreis
1201.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fuhrparkrecht in der Praxis - EX/A44/60151801/03092025-1 - 03.09.2025
Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen
Inhalt
Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen
Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken
Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen
Nutzen
Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.
Zielgruppe
Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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