Veranstaltungskalender
Update zum Datenschutz - Aktuelle Entwicklungen praxisnah und kompakt dargestellt - EX/A30/10152401/07112025-1 - 07.11.2025
Qualifikationsfortbildung im Sinne des Art. 37 Abs. 5 DSGVO
Inhalt
Aktuelle Vorhaben und Umsetzungen
- Leitlinien des EDSA zur Berechnung von Bußgeldern
- Trans-Atlantic Data Privacy Framework
- Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
- Datenschutzstrafrecht
- Digitale Agenda, EU-Datengesetz/ Data Act
Behördenverhalten
- Auswertung der Berichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten
- konkrete Tätigkeiten der Behörden
- Bußgeldübersicht und aktuelle Verfahren
- anstehende Themen
- Aktuelle Hinweise der DSK
Gerichtsentscheidungen
- Übersicht Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz
- Neuste BAG-Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz
- Instanzrechtsprechung zu Auskunft und Kopie
- EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten
- Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
Nutzen
Sämtliche Personen, die im Umgang mit Datenschutzthematiken sind, seien es Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche, sollten sich über die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz informiert halten und kontinuierlich fortbilden.
Gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes (vor allem in Bezug auf die DSGVO und das BDSG) vergeht kaum eine Woche ohne ein neues Urteil oder eine Nachricht aus einer Behörde. Die Inhalte dieser Fortbildung bringen Sie dementsprechend auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und stellen die Entwicklungen in der Gesetzgebung und den Datenschutzbehörden anschaulich und praxisorientiert dar.
Sie erhalten zudem konkrete Vorschläge und praxisorientierte Tipps zur konkreten Umsetzung der Neuerungen. Das Seminar bietet zudem die interaktive Möglichkeit, Ihre aktuellen Fragen und Probleme aus der Praxis mit den Kollegen und dem Referenten zu besprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Zielgruppe
Diese Qualifikationsfortbildung richtet sich an externe und interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter, Verantwortliche (Geschäftsführer, Vorstände, Einzelunternehmer), Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance und Personal, Datenschutzauditoren und -berater.
Voraussetzungen
Kenntnisse aus dem Bereich des Datenschutzes sind von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Seminarinhalte werden jeweils an die aktuellen Beschlüsse oder Entscheidungen der Behörden und Gerichte angepasst.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A38/10401601/07112025-1 - 07.11.2025
Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen
Inhalt
Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen
Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung
Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien
Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter
Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps
Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren
Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl
Nutzen
Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.
Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31
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Die Gewerbeabfallverordnung - 406 - 07.11.2025
Eine Zwischenbilanz aus der Praxis
Eine Zwischenbilanz aus der Praxis
Die "neue" Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist seit 01. August 2017 in Kraft. Sie löst die in der Vergangenheit im abfallwirtschaftlichen Vollzug eher wenig beachtete Vorgängerverordnung ab und soll durch neue und striktere Regelungen in der Getrenntsammlung der betrieblichen Gewerbeabfälle den Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung sicherstellen.
Die zum Vollzug Verpflichteten reichen von der Tankstelle nebenan bis hin zu großen Industriebetrieben. Auch kommunale Träger unterliegen, sofern sie selbst Abfallerzeuger sind, den neuen Getrenntsammlungspflichten.
Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen. Auch für Bau- und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Darüber hinaus hat der Abfallerzeuger eine Erklärung des Übernehmers der Abfälle vorzuhalten, die die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur stofflichen Verwertung belegt. Für den Fall, dass dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist es ausnahmsweise erlaubt, Abfälle gemischt zu sammeln. Dieses Abfallgemisch ist in jedem Fall einer Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Diese Vorbehandlungsanlage wiederum muss nach dem Willen der Verordnung eine Sortierquote von 85% und eine Recyclingquote von mindestens 30% erfüllen. Der Abfallerzeuger/-besitzer hat dies bis zum 01.01.2019 zu kontrollieren.
Abfallerzeuger und -besitzer von Bau- und Abbruchabfällen bei Neubau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen müssen zukünftig Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik getrennt halten. Ist dem Abfallerzeuger eine getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist es gestattet, Abfälle gemischt zu sammeln. Die Kriterien entsprechen annähernd denen der oben thematisierten Gewerbeabfälle. Die Erfüllung der Pflichten oder das Abweichen von diesen Verpflichtungen sind gleichfalls zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
Der Kurs befasst sich mit den konkreten Auswirkungen der neuen Entsorgungspflichten in der Praxis. Anhand von Beispielen werden die neuen Dokumentationspflichten erläutert.
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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 07.11.2025
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524: Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.
- Brandschadensanierung: Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A
- Sachverständiger für Altlasten: Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
- Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe: Dreitägiger Lehrgang
Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:
"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."
Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.
Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.
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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - 570 - 07.11.2025
Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.
Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte.
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Gefahrstoffe für Einsteiger - 138 - 07.11.2025
Eintägiges Basisseminar
Eintägiges Basisseminar
Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die grundlegenden „Instrumente“ des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit und die innerbetriebliche Kommunikation aller Personen, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen.
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Baulicher Brandschutz - EX/A38/30153901/10112025-1 - 10.11.2025
Anforderungen an Bauteile und brandschutztechnisch relevante Abschnitte - G2
Inhalt
Bauteile
Abschnittsbildung im Brandschutz
Abschlüsse von Öffnungen
Rettungswegsysteme, Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr
Nutzen
In diesem baulichen Brandschutzseminar erlernen Sie die Kenntnisse um zukünftig die richtigen Anforderungen an Bauteile sowie die Bedingungen für eine ggf. erforderliche Bildung von brandschutztechnisch relevanten Abschnitten in der baulichen Anlage schutzzielgerichtet definieren zu können. Sie können damit zukünftig die Aufgaben zur Definition der brandschutztechnischen Bedeutung von Bauteilen, der schutzzielgerechten Abschnittsbildung als auch der richtigen Auswahl von Abschlüssen für Öffnungen besser erfüllen. Darüber hinaus lernen Sie, die brandschutztechnische Bedeutung von Bauteilen mit tragender und aussteifender Funktion und/oder raumabschliessender Wirkung festzulegen und einzuschätzen. Hierdurch wird Ihnen das Wissen zum Verständnis des Zusammenspiels von brandschutz- als auch standsicherheitsrelevanten Bauteilen mit abschnittsbildenden Bauteilen sowie mit den das System der Rettungswege bildenden Bauteilen von baulichen Anlagen vermittelt. Künftig können Sie sich die Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Abschlüsse von Öffnungen selbständig herleiten. Außerdem sind Sie in der Lage, die Anforderungen der Bauordnungen, an Sonderbauten sowie die Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht in Einklang zu bringen. Somit ist es Ihnen möglich, Aufgaben zur Schutzzieldefinition für bauliche Anlagen und Rettungswege zu erfüllen. Als Grundlage für vorbeugenden Brandschutz dienen Ihnen dabei die Regelwerke des Bauordnungsrechts, die Regelwerke zur Gestaltung von Arbeitsstätten sowie selbst erarbeitete Checklisten und Ablaufdiagramme. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die Richtlinien für technische Anlagen als Planungswerkzeuge zu verwenden, um die Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes umzusetzen.
Die Teilnahme an diesem Seminar dient zum einen bereits anerkannten Fachplanern Brandschutz als Nachweis über eine qualifizierte Fortbildung und zum anderen dient sie Interessenten am Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV® in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften? und ?Technischer und betrieblicher/organisatorischer Brandschutz? zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen;
nachweisberechtigte Fachplaner, die ihr Wissen vertiefen wollen; Technische Leiter, Objektbetreuer, interessierte Personen, ausgebildete Fachplaner und Brandschutzbeauftragte
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig. Diese Veranstaltung gilt als Voraussetzung für die Ausbildung zum Fachplaner Brandschutz.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Veranstaltung dient auch der Fortbildung für Fachplaner nach der DIvB 100 Richtlinie und der DGUV I 205-003 für Brandschutzbeauftragte und als voraussetzende Veranstaltung Fachplaner Brandschutz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
870 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
165.3 EUR
Bruttopreis
1035.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A37/30251401/10112025-1 - 10.11.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A50/20401601/10112025-1 - 10.11.2025
Produktsicherheit und Produktintegrität
Inhalt
Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung
Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten (Formel Q)
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Befugnisse und Eskalationsprozess
- Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte: D-FMEA, P-FMEA, M-FMEA und ISO 31000
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Maßnahmenmanagement und Verifikation der Wirksamkeit
- Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung
Nutzen
In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.
In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.
Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.
Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse.
Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qua
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Motorsägenführer:in AS Baum II - EX/A81/50208702/10112025-1 - 10.11.2025
Inhalt
Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
Theoretische Lehrinhalte AS Baum II
Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken
Praktische Lehrinhalte AS Baum II
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen
Nutzen
In unserem Lehrgang AS Baum II erlangen Sie erweiterte Kenntnisse zur sicheren Arbeit mit der Motorsäge und erweitern Ihre Befähigung um den Einsatz der Tophandlesäge und deren Einsatz auf Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen Techniken zur Abtragung von Bäumen und erweiterte Kenntnisse in der professionellen Baumpflege.
Zielgruppe
Diese Qualifizierung richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die mit der Qualifizierung Motorsäge Baum I und / oder Motorsäge Baum II den richtigen Umgang mit der Motorsäge sicherstellen und zugleich berufliche Chancen mit der Bedienberechtigung verbessern wollen.
Voraussetzungen
- Körperliche und geistige Eignung (gem. DGUV Vorschrift 1 §7)
- Gesundheitliche Eignung nach G41, G25
- Erfolgreich absolviertes Modul A und B - Grundlagen der Motorsägenarbeit (s. AS Baum I)
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe ) optional gern eigene Motorsägen, da diese im Rahmen des Lehrganges gewartet werden.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
6; - Die Teilnehmer erhalten neben der Teilnahmebescheinigung einen Befähigungsnachweis AS-Baum 2 in Form eines Ausweises
- max. Teilnehmerzahl begrenzt
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
995 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
189.05 EUR
Bruttopreis
1184.05 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BKrFQG - Eco-Training (theoretische Unterweisung) - EX/A81/60351101/10112025-1 - 10.11.2025
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren
- Spezifische Verbrauchskurven
- Technische Einrichtungen
- Arten von Kraftstoffen
- Abgasnachbehandlung
- Fahren nach Drehzahlmesser
- Getriebewahl
- Einsatz von Geschwindigkeitsregelanlagen
- Technische Wartung
- Analyse der Fahrwiderstände
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Die Eco-Fahrphilosophie
Fazit
Wissens-Check
Nutzen
Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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DIN EN ISO/IEC 17025:2018 - Labormanagement - EX/A41/20402301/10112025-1 - 10.11.2025
Anforderungen an Prüf- und Kalibrierverfahren erfüllen
Inhalt
Grundlagen I
- Typische Aufgaben in Prüf- und Kalibrierlaboratorien, die es zu beherrschen gilt
- Aktuelle Anforderungen an Laboratorien aus der ISO 9001, ISO 13485, IATF 16949, ISO/TS 22163, EN 9100 und ISO 22000
- Haftung, Normen im Vergleich, ausgewählte Grundbegriffe
Grundlagen II
- Anwendungsbereich und Ziel der Norm
- Veränderungen und Neuerungen mit Umsetzungshinweisen und weiteren Quellenangaben
- Ausgewählte Begriffe, Verweisungen und Quellenangaben
Allgemeine (z. B. Unparteilichkeit; Vertraulichkeit) und strukturelle Anforderungen an Laboratorien
Anforderungen an Ressourcen
- Personal, Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen
- Einrichtungen und metrologische Rückführbarkeit
- Extern bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen
Anforderungen an Prozesse
- Prüfung von Anfragen, Angeboten und Verträgen
- Auswahl, Verifizierung und Validierung von Verfahren
- Probenahme
- Handhabung von Prüf- und Kalibriergegenständen
- Technische Aufzeichnungen
- Ermittlung der Messunsicherheit
- Sicherung der Validität von Ergebnissen und Berichten von Ergebnissen
- Beschwerden und nichtkonforme Arbeit
- Lenkung von Daten und Informationsmanagement
Anforderungen an das Managementsystem
- Optionen; Anforderungen 8.2 ? 8.9 für Option A, einschließlich 8.5: Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen
Anhänge
- Anhang A: Metrologische Rückführbarkeit
- Anhang B: Managementsystemoptionen
Akkreditierungsverfahren
- Vorbereitung; DAkkS-Dokumentenstruktur und Antragsunterlagen
- Checkliste zur Begutachtung
Praxisbeispiele, u. a.
- Arbeitsgebiet eines Labors, Regeln und Grundsätze guter Laborpraxis
- Labor-Unparteilichkeitserklärung, Ziele, Handbuch/Prozessbeschreibungen
- Personalkompetenz und Befugnis-Matrix
- Anforderungen an Messräume / Labore
- Sicherheitsrichtlinien nach DGUV-I 213-850-0,
- Prüfmittelmanagement (DIN 32937, ISO 10012)
- Auftragserfassung und -begleitung
- Verifizierung und Validierung von Verfahren
- Arbeits- und Prüfanweisungen / SOPs
- Risiko- und Chancenmanagement im Labor
- Labor 4.0
Messunsicherheitsbestimmung im Überblick (Verfahren nach GUM, Nordtest-Methode, VDA-Band 5, AIAG MSA-Handbuch)
Durchführung praktischer Übungen
Nutzen
Unsere speziell auf die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ausgerichtete Labormanagement-Weiterbildung vermittelt Ihnen umfangreiche Kenntnisse für ein effizientes Management Ihres Labors. In dieser ISO-17025-Schulung lernen Sie, Ihre Prüf- und Kalibrierprozesse so zu gestalten, dass sie den Anforderungen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie den normativen Anforderungen der IATF 16949 und ISO 9001 entsprechen. Ein systematischer Prozess stellt sicher, dass die Labor- und Kalibrierergebnisse nachvollziehbar, dokumentiert und vergleichbar sind. In unserem Seminar lernen Sie, wie man grundsätzlich vorgeht, um die Messunsicherheit anhand typischer Prüf- und Kalibrierverfahren zu bestimmen.
Das Seminar verbessert Ihr Verständnis für die Anforderungen an Laboratorien gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und zeigt Ihnen, wie Sie diese in Ihre eigene Laborpraxis übertragen können. Es ist eine 17025-Schulung, die in die Tiefe geht und Ihnen alle notwendigen Werkzeuge für ein effizientes Labormanagement liefert.
Die Labormanagement-Schulung beleuchtet auch die Bedeutung einer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und berücksichtigt dabei auch den Kontext eines DAkkS-Akkreditierungsverfahrens. Mit praxisnahen Fallbeispielen, Diskussionen und Übungen bereitet Sie unser Labormanagement-Seminar auf die technischen und organisatorischen Herausforderungen in Ihrem Labor vor.
Abschließend bietet Ihnen unsere Labormanagement-Weiterbildung die Möglichkeit, Ihr erworbenes Wiss
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