Veranstaltungskalender
Sicherheitsbeauftragter - EX/A40/50201101/08092025-1 - 08.09.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/08092025-1 - 08.09.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen - EX/A42/60101901/08092025-1 - 08.09.2025
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an einem Kran ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
750 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
142.5 EUR
Bruttopreis
892.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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KI in technischen Prozessen - Teil 1 - EX/A30/20401171/08092025-1 - 08.09.2025
Grundlagen schaffen - Anwendungen und Potenziale mit KI für technische Prozesse
Inhalt
Einführung in Künstliche Intelligenz
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
- Definition und Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Überblick über aktuelle Entwicklungen und Trends
Anwendungen von KI in technischen Prozessen
- Praktische Beispiele aus der Industrie
- KI in der Produktion, Wartung und Qualitätssicherung
- Diskussion: Chancen und Herausforderungen
Voraussetzungen für den Einsatz von KI
- Technische und organisatorische Anforderungen
- Dateninfrastruktur und Datenqualität
- Notwendige Software- und Hardware-Ressourcen
- Mitarbeiterqualifikationen und Schulungsbedarf
Maschinelles Lernen
- Grundlagen des Maschinellen Lernens
- Unterschied zwischen überwachtem, unüberwachtem und bestärkendem Lernen
- Beispiele für Algorithmen und Anwendungsgebiete
- Praktische Anwendung von Maschinellem Lernen in technischen Prozessen
Implementierungsstrategien
- Methodik bei der Einführung von KI-Projekten
- Identifikation geeigneter Prozesse und Anwendungsbereiche
- Entwicklung einer KI-Strategie
- Integration in bestehende Systeme
- Projektmanagement und Change-Management
Abschluss und Ausblick
- Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
- Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fragen und Antworten
- Feedbackrunde und Abschluss
Nutzen
Unser Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 1 richtet sich sowohl an Führungskräfte und Entscheider als auch an Projektverantwortliche und Entwickler und bietet eine umfassende Einführung in die transformative Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Industrie. Sie erhalten eine Einführung in die Grundlagen und aktuellen Trends der Künstlichen Intelligenz (KI). Es werden praktische Anwendungen in der Industrie und technische sowie organisatorische Voraussetzungen für den KI-Einsatz besprochen. Ein Schwerpunkt liegt auf Maschinellem Lernen und dessen Anwendung in technischen Prozessen. Es werden unterschiedliche Implementierungsstrategien erläutert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Seminars erwerben fundierte Kenntnisse über den Einsatz von KI zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung in technischen Prozessen. Sie lernen praktische Anwendungsstrategien kennen, die Ihnen helfen, innovative Lösungen zu fördern, Ihre Entscheidungsfindung zu verbessern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen zu stärken. So können Sie Ihre technischen Prozesse auf ein neues Niveau heben und sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars KI in technischen Prozessen - Teil 1 profitieren auf vielfältige Weise:
- Effizienzsteigerung:
Sie lernen, wie sie Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen können, um technische Prozesse effizienter zu gestalten. Dies umfasst z. B. die Optimierung von Produktionsabläufen und die Reduzierung von Betriebskosten.
- Praktische Anwendungskenntnisse:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten praktische Einblicke in konkrete Anwendungen von KI in technischen Prozessen. Dies versetzt sie in die Lage, die Technologie gezielt in ihren Projekten und Aufgabenbereichen einzusetzen.
- Ressourcenschonung:
Das Seminar vermittelt, wie KI dazu beiträgt, Ressourcen optimal zu nutzen. Dies führt zu nachhaltigeren und kosteneffizienteren Prozessen.
- Innovationsförderung:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie mithilfe von KI innovative Lösungen für technische Herausforderungen entwickeln können. Dies fördert die Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit:
Das Seminar fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen und Rollen innerhalb eines Unternehmens, indem es ein gemeinsames Verständnis und Wissen über den Einsatz von KI in technisch
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Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO 12100 - EX/A35/30401501/08092025-1 - 08.09.2025
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Forderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100
Vorgehen bei der Risikobeurteilung
Welche Elemente beeinflussen das Risiko?
Feststellen von Gefahren, Einschätzen von Risiken und Bewertung
Zusammenhang zwischen Risiko, Sicherheit, Gefahr, Grenzrisiko
Akzeptables Risiko, Restrisiko, Risikominderung
Gefährdungen und unterschiedliche Risiken an einer Maschine, abhängig von Umgebung und Arbeitsprozess/Arbeitsweise
Beurteilen der Sicherheit einer Maschine mit vielen unterschiedlichen Risiken
Schritte der Risikobeurteilung an Beispielen konkreter Maschinen
Lösungen zur Risikominderung
Vorschläge zur Dokumentation der Ergebnisse
Alternativer Prozess der Risikominderung/Risikobeurteilung am Beispiel von mehreren Gefährdungen oder Gefährdungssituationen einer Maschine
Grundlagen zu Auswahl und Ausführung von Schutzmaßnahmen
Normgerechte Schutzmaßnahmen
Einfache Verfahren, mit denen man das Risiko zahlenmäßig klassifizieren kann
Nutzen
Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung rechtskonform und effizient umsetzen können. So beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick zur Bewertung von Risiken und zu den Grundsätzen der Risikominderung. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung wissen Sie, wie Sie den Prozess der Risikobeurteilung entsprechend dokumentieren. Außerdem erhalten Sie von unseren Referenten wertvolle Tipps zur Kommunikation mit den zuständigen Überwachungsbehörden.
Die meisten EU-Richtlinien fordern im Zuge der Konformitätsbewertung eine spezielle Beurteilung der vom Produkt ausgehenden Gefahren, die sogenannte Risikobeurteilung. Gesetzlich ist diese Forderung im Produktsicherheitsgesetz und in den EU-Richtlinien umgesetzt. In der Pflicht sind Sie als Hersteller, als Betreiber selbst gebauter Produkte und als Importeur im Maschinen- und Anlagenbau und der industriellen Produktion.
Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, Maschinen wesentlich verändern oder importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie tragen alle Haftungsrisiken. Im äußersten Fall greifen die Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Fall von Unfällen können Sie mit einer sorgfältig erstellten Risikobeurteilung nachweisen, dass Sie für die Maschine oder die Anlage ein hohes Schutzniveau erreicht und Risiken hinreichend gemindert haben.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen der Entwicklung und Konstruktion
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
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WHG-Grundkurs - EX/A34/40401101/08092025-1 - 08.09.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Kranführer - Ausbildung - 312 - 08.09.2025
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 08.09.2025
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) - Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung (Aufbaukurs) - 319 - 08.09.2025
Eintägiger Lehrgang zum Erhalt der erworbenen Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Eintägiger Lehrgang zum Erhalt der erworbenen Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Erhalt der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften. Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.
Diesen Status gilt es mit regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Die Auffrischung der dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen zum Erhalt der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.
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Umweltmanagementbeauftragte(r) - 78 - 08.09.2025
Zweitägiger Kompaktkurs für Fortgeschrittene zur Umsetzung und die Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Zweitägiger Kompaktkurs für Fortgeschrittene zur Umsetzung und die Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Viele Unternehmen und Organisationen haben mittlerweile ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS eingeführt. Doch damit allein ist es nicht getan.
Um das Umweltmanagementsystem am Leben zu erhalten und weiter erfolgreich zertifizieren bzw. validieren lassen zu können, muss es kontinuierlich weiterentwickelt und kommuniziert werden.
Dieser Workshop gibt Anregungen, wie das Umweltmanagementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der Umweltmanagementbeauftragten. Sie lernen die Grundlagen der Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps zur erfolgreichen Kommunikation.
Im Rahmen von Vorträgen, Gruppenarbeiten, Diskussionen und anhand von konkreten Beispielen erhalten die Teilnehmer Handlungshilfen, wie die gesetzten Ziele erreicht, Mitarbeiter einbezogen und motiviert sowie das System kontinuierlich verbessert werden kann.
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragte/r - 17 - 08.09.2025
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes. Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes. Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r
Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.
Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.
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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 52 - 08.09.2025
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
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