Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Mittelspannungsanlagen bis 30 kV - EX/A35/30301801/15092025-1 - 15.09.2025

Planung, Errichtung, Prüfung gem. DIN VDE 0101


Inhalt

Mittelspannungsnetze und ihre wesentlichen Besonderheiten bei unterschiedlicher Sternpunktbehandlung

Forderungen an Gebäude hinsichtlich des Personen-, Anlagen- und Brandschutzes
- Druckbeanspruchung bei Lichtbogenkurzschlüssen
- Türen, Wände, Fenster
- Gangbreiten, Absperrungen und Lüftungsmaßnahmen

Unterschiede zum Baurecht

Besonderheiten des Schutzes und immer wiederkehrende Fehler beim Planen und Errichten
- Transformatoren
- Schaltgeräte
- Wandler

Kabelanlagen für Leistung und Steuerung sowie für Nieder- und Mittelspannung

Besondere Bedingungen bei Anwendung von HH-Sicherungen und ihre Kennlinien

Notwendige und richtige Feuerlöscher, Warnschilder

Steuerspannungen und Hilfsstromkreise

Erdungsanlagen und die Einhaltung der zulässigen Beanspruchungs- und Gefährdungsspannungen

Erdungsmessungen und das Protokoll, Dokumentation

Abnahme und Wiederholungsprüfungen

Umfang, Protokollierung, Termine

Nutzen

Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal: Sie erhalten aktuelle Informationen zum Regelwerk und zu geltenden Normen für Mittelspannungsanlagen bis 30 kV. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Grundlagen zur Planung und Errichtung der Anlagen gemäß der DIN VDE 0101. Dazu zählen Transformatoren, Schaltgeräte und Wandler. Beispiele von Fehlplanungen und Standardfehlern werden so ausgewertet, dass Sie Ihre eigene Anlage beurteilen können. Wichtige Kenntnisse über die richtigen Feuerlöscher und Warnschilder werden vermittelt. Auch Themen wie Abnahme und Wiederholungsprüfungen gehören zum Seminarinhalt.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, z. B. als zur Prüfung befähigte Person, Elektromonteure, Wartungs- und Instandhaltungspersonal von Industrie- und Stromversorgungsunternehmen; Planer, Errichter und Betreiber von Mittelspannungsanlagen; Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden; Sachverständigenorganisationen, Betreiber von Supermärkten und Kinos, die eine eigene Trafoanlage besitzen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Person nach Artikel 15 MDR - EX/A52/20351151/15092025-1 - 15.09.2025

Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR)


Inhalt

Übersicht zur Medical Device Regulation (MDR)

Gesetzliche Anforderung an die verantwortliche Person

Unterschiede zum früheren Sicherheitsbeauftragten

Aufgaben und Verantwortungen der verantwortlichen Person hinsichtlich:

- Registrierung

- Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

- Überwachung nach dem Inverkehrbringen

- Berichtspflichten

- Erklärung bei Prüfprodukten

- Sonderregelungen für Kleinunternehmen

Nutzen

Die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR/IVDR ist eine gesetzlich vorgeschriebene Person mit definierten Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Anforderungsprofil, ohne die eine Zulassung von Medizinprodukten in Europa nicht möglich ist. Die Anforderungen gehen weit über die des früheren Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte hinaus.
Die MDR verlangt die Benennung einer oder mehrerer sogenannter ?person responsible? für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen bei der Herstellung von Medizinprodukten oder In-vitro-Diagnostika. In der englischsprachigen Ausgabe der Verordnung wird diese Position als Person Responsible for Regulatory Compliance (PRRC) bezeichnet.

In unserer Schulung für verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation) erläutern wir Ihnen die Rolle und insbesondere die spezifischen Anforderungen an verantwortliche Personen für die Zulassung von Medizinprodukten.

Unser Seminar vermittelt Ihnen einen Einblick in die Medical Device Regulation (MDR) und unterstützt Sie dabei die aktuellen Anforderungen des Artikels 15 in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Sie erhalten wertvolle Hilfestellungen zur Einbindung in die Organisationsstruktur sowie in das Qualitätsmanagement.

Mit unserer Teilnahmebescheinigung weisen Sie die erforderlichen Kenntnisse der inhaltlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der benannten Personen gem. Art. 15 MDR/IVDR im Rahmen eines Zertifizierungsaudits in Ihrem Unternehmen nach.

Unsere Veranstaltung bietet neben den Inhalten für die verantwortlichen Personen ausreichend Zeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer in der Medizinprodukteindustrie und Personen, die als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig sind oder zukünftig tätig werden sollen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig zu werden, sind in Artikel 15 der Medical Device Regulation festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verschraubungsmonteur nach DIN EN 1591-4 - EX/A34/30102101/15092025-1 - 15.09.2025

Grundqualifikation


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Druckgeräterichtlinie
- TA-Luft
- WHG
- AwSV
- DIN EN 1591-4

Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Rohrleitungen und Rohrleitungssysteme
- Allgemeines
- Rohrklassen
- Rohrverbindungen

Flansche und Flanschverbindungen als Dichtungssystem
- Aufgaben
- Funktionsweise

Dichtungen
- Arten und deren Verwendung
- Schraubenkraft und Drehmoment
- Lagerung

Schrauben
- Schraubenkraft, Spannung und Längung
- Kennzeichnung
- Festigkeitsklassen
- Sicherung von Schraubverbindungen

Montage von Flanschverbindungen
- Kontrolle der Flansche
- Ausrichtung der Flansche
- Vormontage
- Anziehen der Verschraubung
- Werkzeug

Allgemeine Ursachen für das Versagen von Flanschverbindungen

Sichere Demontage von Flanschverbindungen

Qualitätssicherung und Dokumentation der Montage

Theoretische Prüfung/praktische Beurteilung durch einen Begutachter

Nutzen

Verschraubungsmonteure müssen Schraubverbindungen der verschiedenen Anforderungsstufen montieren.
Ziel ist es dabei, die Emission so gering wie möglich zu halten und das Ausfallrisiko zu minimieren. Ebenso soll eine Dichtheit hergestellt werden, die über die gesamte ?Betriebslebensdauer? der Verbindung gewährleistet ist. Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, sodass Sie die Schritte der Montage und des kontrollierten Anziehens der Schraubverbindung mit Dichtung in der bestmöglichen Art und Weise ausführen können.

Ausgehend von Änderungen der Norm für Flansche und ihre Verbindungen (DIN EN 1591, Teile 1-4) ergibt sich ein Qualifizierungsbedarf. Er zielt auf das Personal zur Montage von Schraubverbindungen im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie ab und befähigt Sie, zur Ausführung dieser Aufgabe anerkannt zu werden.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Monteure und Techniker, die Schraubverbindungen jeglicher Form demontieren, montieren und anziehen und ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nachweisen müssen.

Voraussetzungen

Zum Besuch dieser Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Für die praktische Begutachtung ist neben der Arbeitskleidung auch die PSA (Helm, Schutzbrille, Handschuhe, Schuhe) zu tragen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Zeugnis der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrgutbeauftragter - EX/A35/60251101/15092025-1 - 15.09.2025

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

890 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrgutbeauftragter - EX/A36/60251101/15092025-1 - 15.09.2025

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

890 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/15092025-1 - 15.09.2025


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A46/50101401/15092025-1 - 15.09.2025

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen

Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung

Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU): Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Schulung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere Weiterbildung bereitet Sie optimal auf die Prüfung nach Dokument 017 des SCC-Regelwerks vor.

Sie erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Sie erfahren die Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet.

In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder Ähnlichem.

Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein - und damit auch auf deren Qualitätsstandards.

Zielgruppe

Führungskräfte der operativen Ebene, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister/Techniker oder Poliere aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung ablegen wollen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfteist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;" Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 4 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie im Webshop dem Reiter ?Termine? entnehmen.

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung, ";"die

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WEBINAR: Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau - 2489-WEB - 16.09.2025

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.


Als Hersteller von Geräten und Maschinen oder als Zulieferer in die entsprechende Industrie verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Regelwerken und den umweltrelevanten Aspekten, die das Inverkehrbringen des Produktes sowie dessen Herstellung betreffen.

Klar strukturiert, praxisnah und kompakt erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen – speziell mit Fokus auf die Anforderungen für den Geräte-, Anlagen- und  Maschinenbau.

Folgende Regelwerke werden thematisiert:

  • REACH Verordnung (EU) 1907/2006
  • RoHS Richtlinie 2011/65/EU
  • Abfallrahmenrichtlinie (WFD) 2008/98/EG
  • POP-Verordnung (EU) 2019/1021
  • WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
  • BattVO (EU) 2023/1542
  • (Entwurf der) EU-Verpackungsverordnung - PPWR

Seminarprogramm

Die Herausforderungen in der Material Compliance

  • Material Compliance ist Voraussetzung für den Marktzutritt – lassen Sie sich nicht aussperren!
  • Warum es immer mehr Anforderungen gibt – und das weltweit
  • Als produzierendes Unternehmen sind Sie Teil der Lieferkette – wann und wie müssen Auskünfte gegeben werden?
  • Der größte Aufwand steckt oft in den Dokumentations- und Berichtspflichten
  • Wie Sie herausfinden von welchen Regelwerken Sie betroffen sind

Anforderungen an verwendete Stoffe & Material: REACH, RoHS, SCIP und POP

  • Warum eine Maschine in den Anwendungsbereich der RoHS fallen kann
  • Wann gilt die Auskunftspflicht gegenüber Abnehmern gemäß REACH und was muss der Kunde wissen?
  • Wann Sie als Hersteller die Pflicht haben Ihr Produkt in der SCIP-Datenbank zu notifizieren
  • Wie sie die richtigen Datenquellen für Material Compliance erschließen
  • Wie integriere ich das Thema Material Compliance und Aspekte der Nachhaltigkeit in meine Lieferkette?

Anforderung an Design: BattVO, PPWR und WEEE

  • Kein Batteriehersteller und dennoch in der Pflicht?! – die neue BattVO und Material Compliance
  • Das kommt auf Sie künftig zu in Sachen Produktverpackung
  • Mehr als eine Registrierung „für die Tonne“ – die WEEE-Registrierungsnummer
  • Wie Sie Einfluss auf die Höhe ihrer Entsorgungsgebühren nehmen können – schon in der Entwicklung
  • Welche Umwelt-Kennzeichnungen müssen auf das Produkt und/oder die Verpackung?

Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement, keine Belange der Arbeitssicherheit oder Compliance Themen wie Korruption, Steuer, Zoll oder UN Charta.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 16.09.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 16.09.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt  beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Maschinenrichtlinie - 2473-ÖF - 16.09.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager, Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Die wichtigste Aufgabe des CE-Koordinators / CE-Beauftragten liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern zum Beispiel durch

  • Verzögerungen bei Inbetriebnahmen und Abnahmen
  • Reklamationen von Kunden
  • Nachbesserungen oder Rückrufen
  • den Verlust der Versicherungsdeckung

Ziel unserer Ausbildung zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten ist  es, die Teilnehmer so rasch als möglich dazu zu befähigen, dass sie alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Abteilungen so koordinieren, dass die gesetzlichen Anforderungen mit möglichst wenig Aufwand erledigt werden. Mit einigen Methoden lassen sich durch Standardisierungen von Lösungen und Prozessen die Engineering- und Dokumentationskosten sogar senken und die Engineeringqualität steigern.

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A38/60102301/16092025-1 - 16.09.2025

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;" Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
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