Veranstaltungskalender
Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 04.11.2024
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.
Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und Messungen
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.
Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und Messungen
Praxistraining im Gelände: SCHILLER Ingenieure und Geologen
1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden
- Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser
- Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände)
- Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar)
- Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden
Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.
Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.
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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 04.11.2024
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.
§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.
Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.
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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 04.11.2024
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.
§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.
Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.
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Bergrecht für Anwender - 388 - 05.11.2024
Das Bundesberggesetz - ein Gesetz wie (fast) jedes andere! Eintägiges "Anwendungsseminar mit Hilfestellungen und praktischen Beispielen.
Das Bundesberggesetz - ein Gesetz wie (fast) jedes andere! Eintägiges "Anwendungsseminar mit Hilfestellungen und praktischen Beispielen.
Textsammlung Bergrecht, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2017 wird als Seminarunterlage den Teilnehmern überlassen
Erst bei genauerem Hinsehen wird deutlich, in wie vielen Bereichen das Bergrecht eine maßgebliche Rolle spielt. Allein der Bereich des bergbaulichen Versatzes von Abfällen, d. h. die Ablagerung von Abfällen in ehemaligen ober- oder unterirdischen Rohstofflagerstätten ist enorm.
Vielfach wird übersehen, dass weite Bereiche der Renaturierung rechtlich gesehen dem Bergrecht unterliegen. So unterliegen beispielsweise Renaturierungen auf Deponien oder ehemaligen Rohstoffabbaubereichen wie z.B. Kiesgruben dem Bergrecht.
Das vorliegende Seminar ist als „Anwenderseminar“ konzipiert, d. h. der Fokus liegt auf praktischen Beispielen und Hilfestellungen für die Zulassung und den Betrieb der unter Bergrecht stehenden Anlagen.
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Die IED-Richtlinie - 259 - 05.11.2024
Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.
Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind am 2. Mai 2013 die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010 / 75 / EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind circa 9000 Anlagen von den Neuregelungen betroffen und werden entsprechend der Richtlinie „IED-Anlage“ genannt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Neu ist z. B. bei Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine IED-Anlage die Einreichung eines Ausgangszustandsberichtes. Ziel dieses neuen Instrumentes ist es, den Ist-Zustand des Bodens und des Grundwassers des Standortes einer Anlage vor der Inbetriebnahme zu dokumentieren und ggf. zukünftige negative Veränderungen, insbesondere nach Stilllegung der Anlage, erkennen zu können.
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Energiemanagement nach ISO 50001 - 141 - 05.11.2024
Eintägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001
Eintägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001
Die Veranstaltung ist anerkannt als Zusatzqualifikation für gewerbliche Energieberater nach BAFA
Steigende Energiepreise, Klimaveränderungen durch fossile Energieträger, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen führen dazu, dass Energieeffizienz und Energiemanagement eine immer größere Bedeutung gewinnen. Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten systematisch und langfristig im Unternehmen zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Anforderungen an Energiemanagementsysteme werden in der DIN EN ISO 50001 beschrieben.
Es gibt verschiedene Anreize für Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nachzuweisen:
- Spitzenausgleich,
- Besondere Ausgleichsregelung nach Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
- Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G (Artikel 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen),
- Gewährung von Beihilfen nach deer BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Standards und nationales Recht. Anhand von Praxisbeispielen werden die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 sowie Änderungen durch die Revison und Unterschiede zu alternativen Systemen aufgezeigt. Die Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines effizienten Energiemanagementsystems sowie zur Integration in bestehende Managementsysteme.
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Energiemanager/-auditor(in) - 140 - 05.11.2024
Dreitägiger Zertfikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz
Dreitägiger Zertfikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz
Der Teil Energietechnik (2. und 3. Tag) ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte. Dies gilt auch für Online-Live-Seminare.
Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten systematisch im Unternehmen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Als Gegenleistung für die Gewährung von Beihilfen werden ab einem bestimmten Energieverbrauch der Nachweis von Energiemanagementsystemen (EnMS) gefordert (Besondere Ausgleichsregelung nach Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV))
Mit dem Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen ab 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch verpflichtet ein Energiemanagementsystemen oder Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 05.11.2024
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
"Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 05.11.2024
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, .... Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
"Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Interner Auditor - Online-Workshop - 519 - 05.11.2024
Aufbaulehrgang zur Durchführung von Audits nach ISO 19011
Aufbaulehrgang zur Durchführung von Audits nach ISO 19011
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement.
Der Lehrgang vermittelt die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011 und zeigt Lösungen zur Durchführung wertschöpfender integrierter Audits auf.
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Menschenrechtsbeauftragte*r gemäß Lieferkettengesetz - 523 - 05.11.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
<pAm 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret geht es um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, v.a. in Risiko-Beschaffungsmärkten. Den Schwerpunkt der Sorgfaltsplichten bildet ein wirksames Riskmanagement, für dessen Wirksamkeit ein Verantwortlicher zu benennen ist.
In der Praxis hat sich die Bezeichnung Menschenrechtsbeauftragte*r für diese Rolle durchgesetzt.
Seit 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten betroffen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch KMUs ihre Vorlieferanten stärker zu Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden (B2B) nach mehr Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden, so dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern ihre Lieferkette betrachten müssen.
Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Der Entwurf sieht vor, dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöfungskette betrachtet werden.
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FachKONFERENZ zur neuen EU-Maschinenverordnung - 2575-ÖF - 06.11.2024
Die Schwerpunkte der Fachkonferenz Maschinenverordnung 2024:
Die neue Maschinenverordnung: Schlüsselfragen beim Umstieg
Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen
Umbau von Maschinen und was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung
Cybersicherheit und funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen
Digitale Nutzungsinformationen und Trends in der technischen Dokumentation
Kollaborative Roboterapplikationen: Lösungen, Herausforderungen und Neuerungen
Security: Wie Sie die Anforderungen aus Maschinenverordnung, NIS 2 und des Cyber Resilience Act in der Praxis umsetzen
Auswirkungen der neuen Ausgabe der Norm zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849) und Beispiele aus der Pneumatik
Die Schwerpunkte der Fachkonferenz Maschinenverordnung 2024:
Die neue Maschinenverordnung: Schlüsselfragen beim Umstieg
Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen
Umbau von Maschinen und was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung
Cybersicherheit und funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen
Digitale Nutzungsinformationen und Trends in der technischen Dokumentation
Kollaborative Roboterapplikationen: Lösungen, Herausforderungen und Neuerungen
Security: Wie Sie die Anforderungen aus Maschinenverordnung, NIS 2 und des Cyber Resilience Act in der Praxis umsetzen
Auswirkungen der neuen Ausgabe der Norm zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849) und Beispiele aus der Pneumatik
TAG 1 - Mittwoch, 06.11.2024
08:30 - 09:00 Uhr - Get2gether - Anmeldung
09:00 - 09:15 Uhr - Eröffnung / Begrüßung
09:15 - 10:30 Uhr - Die neue Maschinenverordnung: Schlüsselfragen beim Umstieg - Wolfgang Reich | IBF Solutions GmbH
- Welche mechanischen, elektrischen und steuerungstechnischen Anforderungen sind neu, welche wurden geändert?
- Künstliche Intelligenz in Maschinensteuerungen – Was bei der Risikobeurteilung entscheidend ist.
- Cyber-Security in Maschinen – Wie in der Risikobeurteilung IT-Angriffe berücksichtigt werden.
- Digitale Betriebsanleitungen – Lang ersehnt und dann doch wieder lieber auf Papier?
- Wesentliche Änderung – Jetzt europäisch geregelt und auch anders?
- Stichprobenprüfung – Welche Pflichten auf die Maschinenhersteller zukommen.
- Wie können sich Hersteller auf die neue Maschinenverordnung vorbereiten, wenn noch nicht alle Normen an die neue Maschinenverordnung angepasst sind?
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
10:30 - 11:00 Uhr - Kaffeepause
11:00 - 12:30 Uhr - Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - Prof. Dr. Thomas Wilrich | Rechtsanwalt
- Grenzen der Maschine: Warum die Produktbeschreibung das zentrale Element der Haftungssteuerung ist.
- Grundsätze der Integration der Sicherheit: Wann ist Technik geboten und wann reicht Warnung?
- Sicherheit hat ihren Preis: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
- Wer schreibt der bleibt: Was soll man wie weit dokumentieren?
- Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis: z.B. Lüfter-Brand in Gletscherbahn Kaprun
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
12:30 - 13:45 Uhr - Mittagspause (das Mittagessen und alkoholfreie Getränke sind inklusive)
13:45 - 15:15 Uhr - Umbau von Maschinen und was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung - Stefan Krähan | AUVA Hauptstelle
- Was ist ein Umbau und wie ist ein Umbau rechtlich zu behandeln?
- Welche Begriffe werden auch im Zusammenhang mit einem Umbau verwendet?
- Welche Vorgehensweise ist im Rahmen eines Umbaus von Maschinen vorzunehmen?
- Wann spricht man von einem wesentlichen Umbau?
- Nationale Herangehensweise versus Ausblick auf das Thema Umbau bzw. wesentliche Änderung von Maschinen in Hinblick auf die neue Maschinenverordnung
- Welcher Umgang in Hinblick auf die Dokumentation ist bei einem Umbau vorzunehmen?
- Praxisbeispiele zum Thema Umbau von Maschinen
- Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
15:15 - 15:45 Uhr - Kaffeepause
15:45 - 16:45 Uhr - Cybersicherheit und funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Wolfgang Reich | IBF Solutions GmbH
- Was fordert die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in Bezug auf Cyber Security von Herstellern?
- Welche Angriffsszenarien können Maschinen und Anlagen ausgeliefert sein?
- Warum Safety ohne Security nicht möglich ist?
- Welche Instrumente zur Absicherung und zum Schutz ihrer Maschinen existieren?
- Welche Cybersicherheitsaspekte müssen Sie berücksichtigen
- Welche Hilfestellungen liefern die beiden Normen ISO/TR 22100-4 und IEC/TR 63074?
- ISO/TR 22100-4: Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheits- (Cybersicherheits-) Aspekte
- IEC/TR 63074: Aspekte zur Cybersicherheit in Verbindung mit der funktionalen Sicherheit von sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
16:45 - 17:00 Uhr - Abschlussdiskussion des 1. Tages - Alle anwesenden Referenten und Experten
17:00 Uhr - Ende des ersten Konferenztages
18:30 Uhr - Networking Night - Knüpfen Sie wertvolle Kontakte
- IBF lädt alle Teilnehmer:innen der Fachkonferenz zu einem gemütlichen Abendessen in entspannter Atmosphäre ein.
TAG 2 - Donnerstag 07.11.2024
08:00 - 08:30 Uhr - Get2gether - Anmeldung
08:30 - 08:35 Uhr - Eröffnung / Begrüßung
08:35 - 10:00 Uhr - Digitale Nutzungsinformationen und Trends in der technischen Dokumentation - Martin Rieder | CAVEO Safety Management & Documentation e.U
Wie Sie Stolpersteine bei der digitalen Benutzerinformation berücksichtigen und vermeiden.
- Papier vs. Digital – Warum die Zielgruppe(n) ein entscheidender Faktor ist(sind).
- Risikobeurteilung und Betriebsanleitung – Wie Sie durch abteilungsübergreifende Zusammenarbeit mehr Rechtssicherheit bei niedrigeren Kosten erreichen.
- Was versteht man unter „geschulten“ bzw. „fachkundigen“ Personen?
- Warum es zwei Normen zur Erstellung von Betriebsanleitungen gibt und wie Sie diese effizient anwenden:
- ISO 20607: Allgemeine Gestaltungsgrundsätze für Betriebsanleitungen von Maschinen
- IEC/IEEE 82079-1: Allgemeine Anforderungen beim Erstellen von Gebrauchsanleitungen
- Warum die "Doku" kein Stiefkind sein darf: Diese Risiken existieren bei mangelhaften Dokumentationen.
- So sichern Sie die Qualität in der Technischen Dokumentation.
- Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
10:00 - 10:30 Uhr - Kaffeepause
10:30- 12:00 Uhr - Kollaborative Roboterapplikationen: Lösungen, Herausforderungen und Neuerungen - Dario Stojicic, Christopher Dittrich | ABB AG
- Industrieroboter vs. kollaborierende Roboter (Cobots) – Wie Sie sich entscheiden, welche Technologie für Ihren Anwendungsfall besser geeignet ist.
- Welche Auswirkungen hat die neue Norm EN ISO 10218 (Sicherheit von Industrierobotern) auf Roboter und Roboterapplikationen?
- Cobots: Sicherheitstechnische Herausforderungen und Stolpersteine bei der Implementierung
- Fragen, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
12:00 - 13:15 Uhr - Mittagspause (das Mittagessen und alkoholfreie Getränke sind inklusive)
13:15 - 14:45 Uhr - Security: Wie Sie die Anforderungen aus Maschinenverordnung, NIS 2 und des Cyber Resilience Act in der Praxis umsetzen - Robert Kolmhofer, Stefan Rosenthaler | UNINET it-consulting GmbH
- Bedrohungen von Maschinensteuerung: Beispiele aus der Praxis
- Überblick über die regulatorische Vorgaben (Cyber Resilience Act, NIS2, …)
- Security by Design – Wie Sie Security in ihrer Konstruktion berücksichtigen.
- Was ist der Stand der Technik zur Umsetzung normenkonformer Maßnahmen?
- Lässt sich Security zertifizieren? Welche Möglichkeiten die IEC 62443-4-1/2 vorsieht.
- Security aus Sicht der Betreiber: Schutz der eigenen Produktionsanlagen vor Cyber Angriffen
- Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
14:45 - 15:15 Uhr - Kaffeepause
15:15 - 16:15 Uhr - Auswirkungen der neuen Ausgabe der Norm zur funktionalen Sicherheit (EN ISO 13849) und Beispiele aus der Pneumatik - Michal Marienka | SMC Austria GmbH
- Risikobeurteilung als Ausgangspunkt der Auslegung sicherer Steuerungen
- Was sich durch die Aktualisierung von EN ISO 13849-1 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen) ändert?
- Wie Sie Validierungen normengerecht durchführen und warum Sie diesen wichtigen Prozessschritt nicht vernachlässigen sollten!
- Ausgewählte Beispiele in pneumatischen Steuerungen:
- Gibt es einen sicheren Zylinder?
- Sichere Ansteuerung von relevanten Ventilen
- Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
16:15 - 16:30 Uhr - Abschlussdiskussion des 2. Tages - Alle anwesenden Referenten und Experten
16:30 Uhr - Ende der FachKONFERENZ
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