Veranstaltungskalender
Sachkunde zum sicheren Umgang mit Gasen - 534 - 05.11.2026
Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Ziel dieses Seminars ist es, die Ängste und Unsicherheiten beim Umgang mit Gasen und deren Verpackungen (von der Gasflasche bis je nach Wunsch der Teilnehmer hin zum Eisenbahnkesselwagen) zu nehmen und Ihnen praxisnahe Hilfestellungen zum sicheren Umgang zu geben.
Zunächst wird die Frage geklärt, welche Stoffe unter der Sammelbezeichnung Gase anhand des technischen Regelwerks verstanden werden. Nach dieser Abgrenzung werden interaktiv Eigenschaften von Gasen sowie die daraus resultierenden Gefährdungspotentiale erarbeitet.
Darauf aufbauend werden Fragen hinsichtlich einer sicheren Lagerung, eines gefahrlosen innerbetrieblichen Transports bis hin zur emissionsfreien Entnahme von Gasen aus solchen ortsbeweglichen Druckgeräten erläutert. Dabei stellen wir Ihnen auch die wesentlichen Vorgaben des zugehörigen technischen Regelwerkes vor.
Nach diesem Seminar können Sie auftretende Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Im Rahmen beispielhafter Gefährdungsbeurteilungen üben Sie interaktiv die Dokumentation Ihrer Überlegungen. Sie erarbeiten das Vorgehen zur Ermittlung von Prüfpflichten und Prüfzuständigkeiten von Rohrleitungen und Behältern gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.
Abschließend haben Sie die Möglichkeit, offene Punkte ausführlich mit dem Referenten zu diskutieren.
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Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz - 505 - 05.11.2026
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Der Unternehmer trägt immer die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im Unternehmen. Über die Delegation von Unternehmerpflichten im Rahmen zuzuweisender Aufgaben und Kompetenzen an Führungskräfte besteht seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit, diesen Personenkreis persönlich in die Pflicht zu nehmen.
Die betrieblichen Verantwortlichen werden in das Arbeitsschutzrecht eingeführt. Dabei werden zunächst wichtige juristische Grundbegriffe erörtert und anschließend aufgezeigt, inwieweit die Verantwortung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Regelwerk verankert ist. An Beispielen wird verdeutlicht, wie die Pflichtendelegation praktisch umgesetzt werden kann und welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften möglich sind. Letztlich wird die besondere Bedeutung von Managementsystemen am Beispiel Arbeitsschutz betrachtet.
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Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - 552 - 09.11.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen
Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.
Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.
Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1
"....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”
im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.
Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.
Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.
Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.
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IMS-Manager/-Beauftragter - 391 - 09.11.2026
Viertägiger Zertifikatslehrgang zu den Anforderungen an Integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, ISO 45001
Viertägiger Zertifikatslehrgang zu den Anforderungen an Integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, ISO 45001
Die Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.
Statt mehrere einzelne Systeme zu führen, empfiehlt es sich, diese in ein „Integriertes Managementsystem“ (IMS) zusammenzufassen. Das steigert die Effizienz, reduziert Aufwand und sorgt für bessere Ergebnisse.
Als neue Herausforderung kommt Künstliche Intelligenz (KI) hinzu.
KI bietet große Chancen, Arbeitsprozesse zu optimieren. Gleichzeitig entstehen durch KI neue Abläufe, bei denen die Anforderungen der Managementsysteme oft noch berücksichtigt werden müssen. Unser Kurs zeigt, wie man diese Herausforderungen meistert.
Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität), 50001 (Energie) und 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) sind nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut. Dadurch lassen sich Managementsysteme leichter integrieren. An praktischen Beispielen erfahren Sie, welche Arten von Prozessen es gibt und wie eine Integration, auch mit Blick auf KI, gelingen kann.
Für die Einführung und Weiterentwicklung eines IMS werden spezielle IMS-Manager oder Beauftragte ernannt. Sie koordinieren die Aufgaben und sorgen für reibungslose Abläufe.
Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.
Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen und Schwerpunkte der verschiedenen Normen und zeigt anhand von Praxisbeispielen Lösungen auf, wie diese in einem integrierten Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden können.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.
IMS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 zum IMS-Auditor weiterqualifizieren.
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Störfallbeauftragter - 72 - 09.11.2026
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde & Störfallbeauftragte/r auf der Grundlage der §§ 58a bis 58d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde & Störfallbeauftragte/r auf der Grundlage der §§ 58a bis 58d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), „Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte“ sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 58a BImSchG) verpflichtet, einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig sind, kann die Behörde im Einzelfall die Bestellung eines Störfallbeauftragten anordnen (§ 58a Abs. 2 BImSchG).
Der Fachkundelehrgang entspricht den Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II, und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt, was eine bundesweite Gültigkeit sicherstellt.
Ziel ist es, die Risiken und Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden.
Je Betriebsbereich sind die gefährlichen Stoffe zu ermitteln, die zu irgendeinem Zeitpunkt im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sind oder entstehen können. Werden dabei die Mengenschwellen der Spalte 5 (Anh. 1, 12. BImSchV) erreicht oder überschritten, sind die erweiterten Pflichten der §§ 9 bis 12 zu beachten. Das bedeutet, dass mindestens ein Störfallbeauftragter der zuständigen Behörde gemeldet werden muss.
Mit der Umsetzung der europäischen „Seveso-II-Richtlinie“, die am 2. Mai 2000 in Form einer novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft trat, sowie durch die „Seveso-II-Änderungsrichtlinie“ wurden die Maßnahmen zurVorsorge vor Störfällen in der Industrie und zur Begrenzung der Auswirkungen deutlich verbessert.
Seit Anfang Januar 2017 ist die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 in Kraft. Sie aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, zur Information der Öffentlichkeit sowie zur behördlichen Überwachung von Störfallbetrieben. Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
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Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen - 357 - 09.11.2026
Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Durch die neuen Regelungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) haben alle Krankenhäuser und Kliniken, sofern mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 2 Satz 1, Pkt c AbfBeauftrV).Die erworbene Fachkunde ist alle zwei Jahre durch einen zweitägigen, staatlich anerkannten Fortbildungskurs zu aktualisieren (§ 9 AbfBeauftV). Die vorliegende staatlich anerkannte Aktualisierung richtet sich an diese Personengruppe.
Die Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und medizinische Labors – erzeugen besondere Arten von Abfällen, die nicht üblicherweise in Unternehmen anfallen (Amputate, Abfälle, die dem Strahlenschutz unterliegen, infektiöse Abfalle ...).
Diese Abfälle erfordern bei der Entsorgung teilweise eine völlig andere Vorgehensweise wie die üblichen „Regelabfälle“ (das soll nicht heißen, dass diese nicht bereits schwierig genug sind).
Im Zusammenspiel mit Hygiene-, Gefahrgut- und administrativen Fragen ergibt sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein weitgehend einzigartiges Gebilde, welches eine spezielle, branchenbezogene Fortbildung rechtfertigt.
Nicht zuletzt soll dieses Seminar auch die Optimierung der Kostenseite beleuchten, da nahezu alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter enormen Kostendruck stehen.
Das vorliegende Seminar bietet Spezialwissen welches z. B. für den offiziellen Abfallbeauftragten aber auch für diejenigen Einrichtungen die keinen Abfallbeauftragten benötigen, das erforderliche Branchenwissen aufarbeitet.
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Behavior Based Safety (BBS) im modernen Arbeitsschutz - 367 - 09.11.2026
Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit
Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Der wohl größte Unsicherheitsfaktor in der Arbeitswelt: Der Mensch. Genau auf diesem Ansatz fußt der verhaltensorientierte Arbeitsschutz oder Behaviour Based Safety (BBS). 80 bis 90 Prozent aller Arbeitsunfälle lassen sich schätzungsweise auf unsicheres Verhalten zurückführen. Kann man das ändern? Ja, man kann!
Bei BBS handelt es sich um einen Managementansatz zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten.
Risiken für die Mitarbeiter entstehen nicht nur durch Gefahren am Arbeitsplatz, sondern auch durch die täglichen Entscheidungen der Manager und der Angestellten. Um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu steigern und Prozesskosten sowohl kurz- als auch langfristig zu reduzieren, ist die Einführung eines Managementprozesses zur Förderung sicheren Verhaltens zu empfehlen.
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Integrierte Managementsysteme - 342 - 09.11.2026
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Rechtliche und sonstige Anforderungen an Unternehmen bezüglich Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Energieeffizienz sind umfangreich und komplex.
Die betrieblichen Pflichten sind oft bekannt und werden auch von Experten, Beauftragten oder Fachmanagern umgesetzt. Um eine dauerhafte, praktikable und prozessorientierte Umsetzung sicherzustellen, sollten die Aufgaben in ein integriertes Managementsystem eingebunden werden.
Als neue Herausforderung kommt KI hinzu. Sie bietet die Chance, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Auf der anderen Seite besteht die Herausforderung, dass durch die KI neue Prozesse entstehen, in denen die Anforderungen der Managementsysteme nicht berücksichtigt werden.
Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität) 50001 (Energie) und 45001 (Arbeitsschutz) folgen der High-Level-Structure, die integrierte Managementsysteme begünstigen. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Prozessarten unterschieden werden und welche Möglichkeiten für eine Integration, auch in KI bestehen.
Der Lehrgang richtet sich an Experten, Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die am Aufbau oder an der Weiterentwicklung eines integrierten Managementsystems beteiligt sind und ihre Fachkenntnisse erweitern möchten.
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Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung - 4 - 10.11.2026
Eintägiges Praxisseminar. Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile
Eintägiges Praxisseminar. Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile
Grenzüberschreitende Abfallverbringung erscheint zunächst nur für eine kleine Gruppe von Entsorgungsunternehmen ein wichtiges Thema zu sein.
Bei genauem Hinsehen ist in der Entsorgungsbranche eine starke Europäisierung zu erkennen. Dieses Zusammenwachsen der EU-Märkte bedeutet jedoch keine Harmonisierung der Entsorgungskosten. Extrem unterschiedliche Entsorgungskosten in den EU-Mitgliedsstaaten begünstigen diejenigen Entsorgungsbetriebe, die die Kostenvorteile an ihre Kunden weiterreichen können.
In grenznahen Bereichen ist eine starke grenzüberschreitende Abfallverbringung dem Kostengefälle folgend zu beobachten. Außerdem ist es nicht ökonomisch sinnvoll, in jedem Staat für alle Abfallströme Entsorgungsanlagen vorzuhalten, was vor allem für kleinere EU-Staaten gilt.
Um künftig am Markt bestehen zu können, ist jeder Entsorger aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um mögliche Chancen und Geschäftsfelder entwickeln zu können.
Im gleichen Atemzug sind alle Abfallerzeuger/Abfallbesitzer, die über die Beauftragung von Entsorgern grenzüberschreitende Abfallverbringung entscheiden, aufgerufen, auch in diesem Bereich ihre Sorgfalts- und Kontrollpflicht wahrzunehmen.
Ohne angemessene Kontrolle der Entsorger kann bei illegaler Abfallentsorgung der Abfallerzeuger/Abfallbesitzer zur Rechenschaft gezogen werden.
Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, sollten betroffene Betriebe (hier i.d.R. die Umweltbeauftragten) mit der Thematik vertraut sein.
Weiterhin sind als Zielgruppe dieses Seminars Vertreter von Genehmigungs- und Kontrollbehörden (Umweltverwaltung, Polizei, Zoll) sowie Berater und Zertifizierer von Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringung betreiben, angesprochen.
Das Buch „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbindung“ ist Teil der Seminarunterlagen.
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 10.11.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 10.11.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 10.11.2026
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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