Veranstaltungskalender

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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 18.11.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 18.11.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu  erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche  Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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WEBINAR: Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Maschinenrichtlinie - 2473-WEB - 18.11.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager,  Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Die wichtigste Aufgabe des CE-Koordinators / CE-Beauftragten liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern zum Beispiel durch

  • Verzögerungen bei Inbetriebnahmen und Abnahmen
  • Reklamationen von Kunden
  • Nachbesserungen oder Rückrufen
  • den Verlust der Versicherungsdeckung

Ziel unserer Ausbildung zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten ist es, die Teilnehmer so rasch als möglich dazu zu befähigen, dass sie alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Abteilungen so koordinieren, dass die gesetzlichen Anforderungen mit möglichst wenig Aufwand erledigt werden. Mit einigen Methoden lassen sich durch Standardisierungen von Lösungen und Prozessen die Engineering- und Dokumentationskosten sogar senken und die Engineeringqualität steigern.


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Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV - 19.11.2025

09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025


Über die Schulung

Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den  Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe,  Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV  ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).

Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung  auffrischen.

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach  der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind: 1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) 2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372 3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis) 4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242    benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person. Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Ziele der Schulung

Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:

  • Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

Zusätzlich zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der  Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie  Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende  von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.

Lehr- und Lernform

Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.

Termine: Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr:  Sachkundeschulung; Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit  Sachkundeklausur gemäß Verordnung

Anmeldeschluss: 19.09.2025

Teilnehmendenzahl: 20 Personen

Ort: Campus Krefeld Süd

Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr | Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)

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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A42/50251101/19112025-1 - 19.11.2025


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

169.1 EUR

Bruttopreis

1059.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A36/40301101/19112025-1 - 19.11.2025

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung


Inhalt

Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)

Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)

Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete

Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik

Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)

Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis

Nutzen

Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen

Voraussetzungen

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A35/60102001/19112025-1 - 19.11.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A52/30251101/19112025-1 - 19.11.2025

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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FMEA-Schulung: Risikoanalyse mit der FMEA-Methode - EX/A44/20201902/19112025-1 - 19.11.2025

TÜV NORD QM-Factory: Workshop zur Design- und Prozess-FMEA


Inhalt

Einführung und Ziele
- Bedeutung und Ziel der FMEA
- Rechtliche Relevanz und Nutzen
- Änderungen und Regeln
- FMEA-Arten
- Die FMEA-Planung (7 Schritte)

FMEA-Arten
- Risikoanalysen
- Design-FMEA
- Prozess-FMEA
- Anforderungen der Kundinnen und Kunden
- Monitoring und System Response MSR

Grundlagen und Moderation
- Aufgaben des Moderators bzw. der Moderatorin
- Rollen und Aufgaben
- Arbeiten mit dem Tool
- Vorstellung eines Fallbeispiels
- Festlegen des Betrachtungsumfanges S1

Durchführung einer FMEA
- Strukturanalyse S2
- Funktionsanalyse S3
- Fehleranalyse S4
- Risikoanalyse S5
- Optimierung S6 und Dokumentation S7

Lessons Learned

Nutzen

Sie erwerben in der FMEA-Schulung die Kompetenz, die FMEA-Methode zur Risikoanalyse in der Produkt- und Prozessentwicklung einzusetzen. So erkennen Sie frühzeitig Fehlerquellen in Ihrer Produkt-(Design-) und Prozessentwicklung. Somit gelingt es Ihnen, die Fehlerkosten zu senken und Kundenzufriedenheit zu sichern. Durch den systematischen Umgang mit der Design- und Prozess-FMEA (DFMEA und PFMEA) verfolgen Sie eine Strategie der Fehlervermeidung und festigen das Vertrauensverhältnis in Zusammenarbeit mit Ihren Kundinnen und Kunden.

In der FMEA-Schulung unserer TÜV NORD QM-Factory lernen Sie die Anforderungen und Systematik der FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) kennen und in der Praxis anzuwenden. Sie erfahren, wie Sie die sieben Schritte für eine strukturierte FMEA-Planung umsetzen können. Zusätzlich werden die einzelnen FMEA-Arten näher betrachtet. Hierzu werden verschiedene Excel-Tools und Bewertungsmethoden eingesetzt.

Unsere Fachdozenten behandeln mit Ihnen die erforderlichen FMEA-Methoden, die in jedem einzelnen Schritt anzuwenden sind. Auf Basis der neuen AIAG/VDA-FMEA-Harmonisierung und weiterer Methoden führen Sie mit mehreren Excel-Tools die Bewertung der einzelnen Risiken im Produktdesign im Herstellprozess oder im Dienstleistungsprozess durch und lernen die Bewertungstabellen kennen. Ebenso werden die kundenspezifischen Anforderungen (CSR) und die besonderen Merkmale (BM) berücksichtigt. Dadurch erhalten Sie professionelle und nachvollziehbare Unterstützung, das gelernte Wissen aus der FMEA-Schulung direkt in die Praxis umzusetzen.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte aus produzierenden Branchen, die in der Qualitätssicherung, im Qualitätsmanagement sowie in der Produkt- und Prozess-entwicklung tätig sind. Insbesondere Qualitätsbeauftragte (QB), Qualitätsmanager (QM), Prozessverantwortliche, Entwicklungsingenieure und Qualitätsplaner, die die FMEA-Methode erlernen und systematisch umsetzen wollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden keine FMEA-Kenntnisse vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das Handbuch FMEA (AIAG&VDA) mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. "



Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

1100 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

209 EUR

Bruttopreis

1309 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - EX/A52/10301301/19112025-1 - 19.11.2025

Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten


Inhalt

Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?

Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?

Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?

Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen

Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente

Beispiele aus der Praxis

Nutzen

Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.

Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen, die seit Kurzem oder in naher Zukunft Führungsaufgaben übernehmen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar zum Thema ?Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar II - Die Weiterentwicklung zur Führungspersönlichkeit beim internen Aufstieg"" an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.



Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Coaching für angehende Führungskräfte - Gruppenco

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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 2 - EX/A52/10101102/19112025-1 - 19.11.2025

BWL und Controlling für GmbH-Geschäftsführer


Inhalt

Grundlagen wirtschaftlichen Handelns
- Erfolgsfaktoren
- Ökonomisches Prinzip
- Unternehmen im Wirtschaftskreislauf
- Ökonomische Grundbegriffe

Betriebswirtschaftliche Instrumente
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Jahresabschluss (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unternehmenssteuern
- Unternehmensfinanzierung
- Rating und Bankenkommunikation

Unternehmensstrategie
- Unternehmensleitbild und Ziele
- Unternehmen im Wettbewerb
- Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT)
- Geschäftsmodell

Unternehmensplanung
- Grundlagen des Businessplans
- Planungsgrundsätze
- Integrierte Unternehmensplanung (Ertrag, Liquidität und Vermögen)

Unternehmenssteuerung/Controlling
- Internes und externes Berichtswesen
- Soll-Ist-Vergleiche
- Kennzahlen
- Kostenrechnung und Kalkulation

Unternehmensführung in der Praxis - Zusammenfassung und Ausblick

Exkurse
- Liquiditätssteuerung: Forderungsmanagement
- Risikomanagement
- Unternehmensbewertung
- Das Unternehmen in der Krise

Nutzen

Der zweite Teil der GmbH-Geschäftsführer-Ausbildung widmet sich dem Themenbereich Betriebswirtschaft und Controlling. Denn zu den GmbH-Geschäftsführer-Aufgaben gehört BWL zwangsläufig dazu. Nur ein fundiertes Wissen über Zusammenhänge des betrieblichen Rechnungswesens, der Unternehmenssteuerung sowie der richtigen Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente hilft Ihnen dabei, als GmbH-Geschäftsführerin bzw. -Geschäftsführer Erfolg versprechende Entscheidungen zu treffen.

Unsere hoch qualifizierten Referentinnen und Referenten erklären Ihnen systematisch die Relevanz der Betriebswirtschaft für eine GmbH. Lernen Sie, wie Sie mithilfe von Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und Planrechnungen Einblicke in die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Ihres Unternehmens gewinnen. Erlangen Sie die nötige Sicherheit in der Beurteilung und Steuerung durch betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche.

Erfahren Sie in dieser Fortbildung für die Geschäftsführung das Wichtigste zu Unternehmenssteuern und Betriebsprüfung. Mit diesen Kenntnissen in BWL und Controlling für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen steuern und überwachen Sie sicher Ihr Unternehmen im herausfordernden Betriebsalltag. Steuerung und Controlling zählen zu den wichtigsten GmbH-Geschäftsführer-Aufgaben, wobei das Verstehen von betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanzen für die Unternehmensführung heute unerlässlich ist.

Zielgruppe

Geschäftsführer in GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH sowie in Konzern- und Konzerntochtergesellschaften, stellvertretende Geschäftsführer und angehende Geschäftsführer, Unternehmensnachfolger, MBI- und MBO-Kandidaten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Online-Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

18;"

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftlichen Online-Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den

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Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) - EX/A38/20201601/19112025-1 - 19.11.2025

Qualitätsmethoden vom APQP bis zum PPAP


Inhalt

Modul I
- Advanced Product Quality Planning APQP
- Controlplan Methodik CP/PLP
- Reifegradabsicherung im Projekt RGA
- Risikobewertung FMEA (AIAG/VDA)

Modul II
- Besondere Merkmale BM
- Statistische Grundlagen PFU
- Statistische Prozessregelung SPC
- Qualitätsregelkarten QRK

Modul III
- Messprozessfähigkeit MSA/VDA5
- Production Part Approval Process PPAP
- Produkt- und Prozess-Freigabe VDA2
- Lessons Learned

Nutzen

Durch die Automotive Core Tools Schulung zum Methodenbeauftragten (TÜV) sind Sie in der Lage, die in der IATF 16949 geforderten Automotive Core Tools von der Projektplanung über die Produkt- und Prozessfreigabe bis hin zur Überwachung der Serienprozesse einzusetzen. Als IATF-16949- und VDA-6.3-Auditor sind Sie dazu fähig, die richtige Anwendung der Core Tools zu bewerten.

Neben den Five Core Tools der AIAG (Automotive Industry-Action Group) und den VDA-Bänden wird auf den Umgang mit Besondere Merkmalen eingegangen. Unsere Referenten zeigen Ihnen an Praxis-Beispielen, wie die einzelnen Methoden angewandt werden können.
Unsere Methodenschulung ist rechnergestützt, das heißt, Sie erhalten Excel-Tools und wenden ausgewählte Methoden unter Anleitung des Trainers an. Mit diesem Vorgehen erhalten Sie einen hohen praktischen Bezug und eine Vertiefung Ihrer Kenntnisse.

Ziel der Automotive Core Tools Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) mit TÜV-Zertifikat ist, dass Sie die Anforderungen der IATF 16949 hinsichtlich der Methoden und Tools kennen und diese anwenden können. Hierzu wird auf die aktuellen AIAG-Handbücher und die aktuellen VDA-Bände eingegangen. In der Automotive Core Tools Schulung werden, wie in einem Projekt, alle Schritte von der Qualitätsvorausplanung mit APQP, die Reifegradbewertung mit VDA-RGA bis hin zur Serienfreigabe nach PPAP und VDA 2-PPF durchgespielt.

Den von der IATF geforderten Kompetenznachweis können Sie als TÜV-Zertifikat anhand einer Prüfung erwerben. Unsere Prüfungen erfüllen hierbei die DAkkS-Anforderungen an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich!

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter aus der produzierenden Industrie, insbesondere der Automobilindustrie, IATF-16949- und VDA-6.3-Auditoren, QM/QS-Fachpersonal, Projektleiter, Prozessverantwortliche. Diese Schulung ist auch für andere Industriezweige, in denen die Core Tools Anwendung finden, geeignet.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind Kenntnisse der Normenanforderungen der ISO 9001 und der IATF 16949 sowie Berufserfahrung und Erfahrungen mit Qualitätstechniken.

Zeit

09:00 - 15:45

Max. Teilnehmerzahl

14;"

Die Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) findet über drei Tage statt und ist auf eine Teilnehmerzahl von 14 Personen bzw. 12 Personen beim Webinar begrenzt.

Zusätzlich zu den Schulungsunterlagen erhalten Sie vom Dozenten Excel-Tools für die Methoden FMEA, MSA, G8D, APQP und RGA. Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte ein Laptop mit.



Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die

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