Veranstaltungskalender
Asbest Kurzlehrgang - 99 - 06.11.2024
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 06.11.2024
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest für Einsteiger - 233 - 06.11.2024
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste - 322 - 06.11.2024
Eintägiges Seminar gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Eintägiges Seminar gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Leitern und Tritte
Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze von Leitern und Tritten geht jährlich in die Tausende. Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, können vermieden werden. Weit mehr als 90 % der Unfälle mit Leitern und Tritten sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen.
Fahrgerüste und Kleingerüste
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft nennt jährlich ca. 30.000 meldepflichtige Unfälle mit Gerüsten. Bei 75 % der Unfälle waren schadhafte Bauteile die Unfallursache. Beim Einsatz von Gerüsten gibt es wesentliche Punkte hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung zu beachten.
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Corporate Carbon Footprint – Der Klimafußabdruck für Unternehmen und Produkte - 501 - 06.11.2024
Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon
Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon
Klimaschutz und Klimaschutzmanagement können nur dann erfolgreich organisiert werden, wenn auch geeignete Instrumente für die Bewertung der eigenen Leistungen systematisch angewandt werden. Der Klimafußabdruck oder Carbon Footprint ist das geeignete Mittel, um Ihren Status und Ihr Engagement zu erfassen.
Mit dem Corporate Carbon Footprint sind Unternehmen in der Lage, Ihren Status im Klimaschutz systematisch und zielgerichtet zu erfassen, zu bewerten und ihre Klimabilanz über Potenzialanalysen zu verbessern. Product Carbon Footprints bieten sich für die Beurteilung der Klimarelevanz von Produkten an.
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Energietechnik kompakt - 142 - 06.11.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.
Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.
Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.
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Gefährliche Abfälle - 12 - 06.11.2024
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
- Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
- Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!
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Lithiumbatterien - Transport, Lagerung und Entsorgung - 358 - 06.11.2024
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Der Lebenszyklus von Lithiumbatterien, insbesondere die Lagerung, der Transport und die Entsorgung, erfordern spezielle Kenntnisse, um die Sicherheit der an diesen Prozessen beteiligten Personen zu gewährleisten.
Potenzielle Gefahren resultieren aus den Eigenschaften einzelner Batteriekomponenten, aus der Konstruktion der Batteriezellen sowie aus der Anwendung von Lithiumbatterien als Energiespeicher.
Insbesondere Brandrisiken können durch unsachgemäße/n Umgang/Handhabung oder bei technischen Defekten zutage treten. Eine dadurch verursachte unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung führt zur Überhitzung, Brandereignisse sind die Folge. Der unsachgemäße Transport von Lithiumbatterien aber auch Fehler bei der Lagerung und Entsorgung können diese Risiken erhöhen.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, einzuschätzen, zu beurteilen und die daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung - 4 - 07.11.2024
Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile
Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile
Grenzüberschreitende Abfallverbringung erscheint zunächst nur für eine kleine Gruppe von Entsorgungsunternehmen ein wichtiges Thema zu sein.
Bei genauem Hinsehen ist in der Entsorgungsbranche eine starke Europäisierung zu erkennen. Dieses Zusammenwachsen der EU-Märkte bedeutet jedoch keine Harmonisierung der Entsorgungskosten. Extrem unterschiedliche Entsorgungskosten in den EU-Mitgliedsstaaten begünstigen diejenigen Entsorgungsbetriebe, die die Kostenvorteile an ihre Kunden weiterreichen können.
In grenznahen Bereichen ist eine starke grenzüberschreitende Abfallverbringung dem Kostengefälle folgend zu beobachten. Außerdem ist es nicht ökonomisch sinnvoll, in jedem Staat für alle Abfallströme Entsorgungsanlagen vorzuhalten, was vor allem für kleinere EU-Staaten gilt.
Um künftig am Markt bestehen zu können, ist jeder Entsorger aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um mögliche Chancen und Geschäftsfelder entwickeln zu können.
Im gleichen Atemzug sind alle Abfallerzeuger/Abfallbesitzer, die über die Beauftragung von Entsorgern grenzüberschreitende Abfallverbringung entscheiden, aufgerufen, auch in diesem Bereich ihre Sorgfalts- und Kontrollpflicht wahrzunehmen.
Ohne angemessene Kontrolle der Entsorger kann bei illegaler Abfallentsorgung der Abfallerzeuger/Abfallbesitzer zur Rechenschaft gezogen werden.
Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, sollten betroffene Betriebe (hier i.d.R. die Umweltbeauftragten) mit der Thematik vertraut sein.
Weiterhin sind als Zielgruppe dieses Seminars Vertreter von Genehmigungs- und Kontrollbehörden (Umweltverwaltung, Polizei, Zoll) sowie Berater und Zertifizierer von Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringung betreiben, angesprochen.
Das Buch „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbindung“ ist Teil der Seminarunterlagen.
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Bestimmung von Treibhausgasemissionen für Organisationen nach ISO 14064 - 513 - 07.11.2024
Online-Workshop zur Erstellung und Verifizierung von Klimabilanzen und -berichten nach ISO 14064
Online-Workshop zur Erstellung und Verifizierung von Klimabilanzen und -berichten nach ISO 14064
Der ISO-Standard 14064 wurde entwickelt, um in Unternehmen und anderen Organisationen die eigene Leistung im Klimaschutzmanagement systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu kommunizieren. Damit bietet die ISO 14064 ein geeignetes Instrument zur Integration des Klima-Fußabdrucks in die bestehenden Managementsysteme der Organisation.
Mit einer Verifizierung gemäß ISO 14064 können Unternehmen glaubhaft ihr Engagement für den Klimaschutz demonstrieren.
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Brandschutz im Industriebau - 19 - 07.11.2024
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Das Seminar ist von der Ingenieurkammer Hessen als geeignete Fortbildung im Sinne des § 5 (2) der Fortbildungsrichtlinie der IngKH anerkannt:
Nachweisberechtigung
- vorb. Brandschutz ingesamt: 16 UE
- Beratender Ingenieur: 16 UE
- Bauvorlagenberechtigung: 16 UE
Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MIndBauRL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt.
Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen.
Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MIndBauRL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. Das im Seminar erworbene Wissen ermöglicht es Ihnen, Industriebauten fundiert brandschutztechnisch zu bewerten.
Der Workshop zeigt Lösungen für Fragen aus der Anwendungspraxis auf. Anhand von Praxisbeispielen und Rechenübungen werden die unterschiedlichen Nachweisverfahren der Muster-Industriebaurichtlinie behandelt.
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Freimessen - Aktualisierung der Fachkunde - 394 - 07.11.2024
Halbtägiger Workshop zum Auffrischen des Wissens sowie Erfahrungsaustausch gem. BGR 117 - Teil 1 DGUV Grundsatz 313-002
Halbtägiger Workshop zum Auffrischen des Wissens sowie Erfahrungsaustausch gem. BGR 117 - Teil 1 DGUV Grundsatz 313-002
Die Fachkundigen zum Freimessen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen genannten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.
Dabei sind beispielsweise zu berücksichtigen:
- Änderungen der betrieblichen Verhältnisse
- Änderungen des Vorschriften- und Regelwerkes
- aktuelle Produktentwicklungen
- Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen
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