Veranstaltungskalender
MHFA Ersthelfer Kurs für psychische Gesundheit - 575 - 11.11.2024
Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen für den Umgang mit psychischen Gesundheitsproblemen von Mitarbeitern
Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen für den Umgang mit psychischen Gesundheitsproblemen von Mitarbeitern
Psychische Gesundheitsprobleme sind weit verbreitet. Das spüren auch Unternehmen, denn psychische Erkrankungen sind unter den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage. Häufig besteht im beruflichen sowie auch im privaten Umfeld Unsicherheit, wie Betroffene unterstützt werden können, da wenig Wissen über psychische Störungen und die Anzeichen einer psychischen Erkrankung oder Krise vorhanden ist. Besuchen Sie den MHFA Ersthelfer Kurs für psychische Gesundheit und erwerben Sie wichtiges Wissen und Handlungskompetenzen, um Betroffene adäquat unterstützen zu können.
Mental Health First Aid (MHFA), was bedeutet das?
MHFA ist ein internationales evidenzbasiertes Programm, das Laien lehrt, Anzeichen und Symptome psychischer Störungen zu erkennen und Betroffene zu unterstützen, bis professionelle Hilfe zur Verfügung steht. MHFA will dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen leisten.
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGE-Koordinator) nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C) - 104 - 11.11.2024
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage C
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage C
Konformitätserklärung: Das Ausbildungsseminar erfüllt mit 32 Lehreinheiten die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
Die Baustellenverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen, die bereits auch bei kleineren Bauvorhaben erfüllt sein können, die Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinatoren) vor.
Architekten, Bauherren und Mitarbeiter der Bauverwaltungen können dieser Verpflichtung entweder durch den Einsatz geschulter Fachleute nachkommen oder selbst die Fachkenntnisse erwerben und als SiGe-Koordinator tätig werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sollen hierzu einen Lehrgang mit Abschlussprüfung nach den Vorgaben der neuen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anlage C) besuchen.
Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung ein Zertifikat, das als Nachweis der Koordinatorenkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator dient.
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Störfallbeauftragter - 72 - 11.11.2024
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. BImSchV auf der Grundlage des § 58a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. BImSchV auf der Grundlage des § 58a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), „Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte“ haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 58a BImSchG) einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten im Einzelfall behördlich angeordnet werden (§ 58a Abs. 2 BImSchG).
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Ziel ist es, die Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden.
Je Betriebsbereich müssen die gefährlichen Stoffe ermittelt werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sind oder entstehen können. Werden dabei die Mengenschwellen der Spalte 5 (Anh. 1, 12. BImSchV) erreicht oder überschritten, sind die erweiterten Pflichten der §§ 9 bis 12 zu beachten und somit mindestens ein Störfallbeauftragter der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Schon mit der Umsetzung der europäischen "Seveso-II-Richtlinie", die am 2. Mai 2000 in Form einer novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft getreten ist und der “Seveso-II-Änderungsrichtlinie” wurde in der Vergangenheit die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie und die Begrenzung von Störfallauswirkungen weiter verbessert.
Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.
Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
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Elektrotechnisch Unterwiesene Person (EUP) - Erwerb der Fachkunde (Grundkurs) - 361 - 12.11.2024
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Erwerb der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften.
Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein. Diesen Status gilt es zu erwerben. Die dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und der elektrotechnischen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.
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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 255 - 12.11.2024
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren
Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse.
Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.
Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.
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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 12.11.2024
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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Refresher für Auditoren Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit - 485 - 12.11.2024
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Der dreitägige Refresher-Lehrgang vermittelt kompakt die aktuellen rechtlichen, technischen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Er richtet sich an externe Auditoren für Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 50001, ISO 14001 und ISO 45001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen regelmäßig Fortbildungen nachweisen müssen.
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Qualifikationsmodul Q1E - 488 - 12.11.2024
Zweitägiger Lehrgang (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren an Putzen, Spachtelmassen, Farben und Fliesenklebern | Kombinationsmodul „Grundkenntnisse + Q1E“ nach TRGS 519 Anlage 10 Nr. 3
Zweitägiger Lehrgang (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren an Putzen, Spachtelmassen, Farben und Fliesenklebern | Kombinationsmodul „Grundkenntnisse + Q1E“ nach TRGS 519 Anlage 10 Nr. 3
Grundkenntnisse und Qualifikation bei Anwendung an erkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nr. 2.9.
Das Kombinationsmodul umfasst die Vermittlung der theoretischen „Grundkenntnisse Asbest“ sowie die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Qualifikationsmodul Q1E.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 regeln den Umgang mit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber.
Gemäß der überarbeiteten TRGS 519 muss die aufsichtführende bzw. die ausführende Person für sogenannte emissionsarme Verfahren eine Qualifikation nach dem neu eingeführten Schulungsmodul Q1E (ohne Prüfung) nachweisen, wenn diese Person nicht über eine höherwertige Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 verfügt.
Diese Qualifikation nach dem Qualifikationsmodul Q1E kann in dem vorliegenden zweitägigen Lehrgang (ohne Prüfung) erworben werden. Sie kann dabei für die emissionsarme Verfahren BT 30, BT 31 und BT 32 erworben werden.
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main durchgeführt.
Das Dezernat Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel hat bestätigt, dass das Kombinationsmodul des Umweltinstituts geeignet ist die erforderlichen „Grundkenntnisse zu Asbest und Q1E“ zu vermitteln.
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Sicherheitskonzepte - 419 - 12.11.2024
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zu Sicherheitskonzepten für (Groß-)veranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zu Sicherheitskonzepten für (Groß-)veranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)
Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.
In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.
Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.
Welche Gefahren gibt es? Wie werden sie bewertet? Häufig werden inzwischen Sicherheitskonzepte geschrieben mit „copy“ und „paste“. Doch vorsichtig, das Sicherheitskonzept ist eines der wichtigsten Instrumente, um im Schadensfall das Überleben der Personen vor Ort zu gewährleisten.
Der Ersteller muss wissen, was er plant und erstellt. Er benötigt Fachkunde und begleitet im günstigsten Fall auch die Veranstaltungen.
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TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde - 88 - 12.11.2024
Dreitägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Dreitägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:
- Chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
- Ersthelferausbildung
- Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 5.2, Anlage 3 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den dreitägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 13.11.2024
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 13.11.2024
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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