Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Brandschutzbeauftragter - 20 - 01.12.2025

Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)


Diese Veranstaltungen ist gemäß§ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.

Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.

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Praktische Sortierübungen nach der TRGS 520/GGAV Ausnahme 20 - 459 - 01.12.2025

Praktische Übungen zum Umgang mit Sonderabfällen als Fortbildung für TRGS 520 zugelassen


Auf vielfachen Wunsch hin haben wir einen praktischen Kurs ins Leben gerufen, der den Teilnehmern in kleinen Gruppen die Probleme der Sortierung und deren Lösungen aufzeigen wird.

Die Teilnehmer werden in Gruppen Lösungen für Sortierbeispiele erst theoretisch und dann praktisch erarbeiten. In dem praktischen Teil wird mit kleinen Versuchen das Gefahrenpotentenzial einzelner Abfallgruppen aufgezeigt und erläutert. Immer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und vor dem Hintergrund der TRGS 520 Sortierung.

Der Teilnehmer bekommt durch praktische Übungen gezeigt, wie die Abfälle zu sortieren sind und wie der Alltag der Sortierung, insbesondere der Umgang mit fragwürdigen und unbekannten Stoffen, sicher zu bewältigen ist.

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Notfall- und Krisenmanagement - 58 - 01.12.2025

Eintägiges Praxisseminar mit Workshop über die Grundlagen zur Notfallplanung


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).

In dem Praxisseminar werden Ihnen sachliche und rechtliche Grundlagen vermittelt sowie praxisnahe und einfach nachvollziehbare Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie ein Notfall- und Krisenmanagement sinnvoll und effektiv aufbauen, planen und durchführen können. In logisch aufeinander aufgebauten Schritten wird ein Konzept vorgestellt.

Dieses Seminar richtet sich sowohl an bisher ungeschulte Mitarbeiter mit Verantwortung als auch an Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können. Auch in den DGUV-Vorschriften sowie dem Arbeitsschutzgesetz gibt es entsprechende Vorgaben.

Mitarbeiter und Facility Manager wissen in diesen Extremfällen nicht, wie sie sich richtig zu verhalten haben! Reale Brand- und Notfälle zeigen immer wieder, dass Evakuierungen der Arbeitsbereiche meistens durch drastisches Fehlverhalten der Mitarbeiter erschwert werden.

Vermeiden Sie Personen- und Umweltschäden, Imageschäden, strukturelle Schäden, Betriebs- und Produktionsausfälle!

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Qualifikationsmodul Q1E - Sicheres Arbeiten an asbesthaltigen Wänden - 488 - 01.12.2025

Zweitägiger Lehrgang (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren an Putzen, Spachtelmassen, Farben und Fliesenklebern  |  Kombinationsmodul „Grundkenntnisse + Q1E“ nach TRGS 519 Anlage 10 Nr. 3


Grundkenntnisse und Qualifikation bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nr. 2.9.

Das Kombinationsmodul umfasst die Vermittlung der theoretischen „Grundkenntnisse Asbest“ sowie die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Qualifikationsmodul Q1E.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 regeln den Umgang mit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber.

Gemäß der überarbeiteten TRGS 519 muss die aufsichtführende bzw. die ausführende Person für sogenannte emissionsarme Verfahren eine Qualifikation nach dem neu eingeführten Schulungsmodul Q1E (ohne Prüfung) nachweisen, wenn diese Person nicht über eine höherwertige Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 verfügt.

Diese Qualifikation nach dem Qualifikationsmodul Q1E kann in dem vorliegenden zweitägigen Lehrgang (ohne Prüfung) erworben werden. Sie kann dabei für die emissionsarme Verfahren BT 30, BT 31 und BT 32 erworben werden.

Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main durchgeführt.

Das Dezernat Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel hat bestätigt, dass das Kombinationsmodul des Umweltinstituts geeignet ist die erforderlichen „Grundkenntnisse zu Asbest und Q1E“ zu vermitteln.

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WEBINAR: Security by Design - IT-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 02.12.2025

2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen


Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten  Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden.

Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.

Seminarprogramm

Grundlagen und Überblick

  • Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz
  • Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:
  • IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
  • IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
  • ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur  Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte  (Cybersicherheit)
  • Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird

Security Engineering

  • Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
  • Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
  • Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
  • Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
  • Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
  • Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.

Security Risikoanalyse

  • Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
  • Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
  • Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
  • Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
  • Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
  • Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln.
  • Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.

Security for Safety

  • Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
  • Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
  • Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
  • Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
  • Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.

Risikobehandlung und "Security by Design"

  • Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
  • Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
  • Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
  • Was bedeutet "Security by Design"?
  • Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht.
  • Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
  • Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.

Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber

  • Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
  • Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
  • Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
  • Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
  • Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
  • Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.

Mehr Informationen und zur Anmeldung

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Seminar: Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2485-ÖF - 02.12.2025

Juristische Detailbetrachtung der Methodik, Inhalte, Dokumentationsanforderungen, Chancen und Restrisiken


Dieses 1-tägige Seminar richtet sich speziell an Personen, die bereits Erfahrung mit Risikobeurteilungen haben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich erläutert, welche juristischen Grauzonen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen existieren und wie Sie diese Aspekte gewinnbringend berücksichtigen um den mitunter schmalen Grat zwischen Haftungsrisiko und seriöser Kostenoptimierung bestens zu meistern.

Personen, die noch keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich haben empfehlen wir unser Seminar zur Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen. 

Seminarprogramm

Grenzen der Maschine: Warum die Produktbeschreibung das zentrale Element der Haftungssteuerung ist.

Grundsätze der Integration der Sicherheit:

  • Wann ist Technik geboten und wann reicht Warnung?

Bagatellschäden: Nicht immer sind Maßnahmen erforderlich!

  • Welche Gefahren muss man berücksichtigen und welche könnte man "weglassen"?

Sicherheit hat ihren Preis: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?

Wer schreibt der bleibt: Was soll man wie weit dokumentieren?

Vier Augen sehen mehr als zwei!

  • Haftungsminderung durch Gremien- und Gruppenarbeit
  • Der Einfluss externe Dienstleister auf die Haftungssteuerung von Unternehmen

Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis

  • z.B. Lüfter-Brand in Gletscherbahn Kaprun und ICE-Unglück Eschede

Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafte Risikobeurteilung, Konstruktion, Instruktion oder „Freigaben“

Persönliche Produktverantwortung: Haftungsrisiken der Konstrukteure und Führungskräfte, Gestaltungsmöglichkeiten, Absicherung und Versicherung

Die (hohe) Bedeutung von vertraglichen Nebenpflichten: Was muss man wann und wie weit auch ohne Vertragsklausel tun?

Die (geringe) Bedeutung der Unterschrift – und was wirklich für Verantwortung und Haftung entscheidend ist.

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen versierten Anwendern der Maschinenrichtlinie.

Speziell geeignet für

  • Personen, die regelmäßig Risikobeurteilungen durchführen
  • Projektleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Erfahrene Anwender der Maschinenrichtlinie
  • Berater und Dienstleister für Maschinensicherheit



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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A44/40301101/02122025-1 - 02.12.2025

Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung


Inhalt

Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)

Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)

Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete

Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik

Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)

Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen

Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis

Nutzen

Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen

Voraussetzungen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A52/30251401/02122025-1 - 02.12.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de

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Erdölelektriker - Anfänger - EX/A36/30251701/02122025-1 - 02.12.2025

Lehrgang für Elektriker der Erdgas-, Erdöl- und Kavernenbetriebe


Inhalt

Gesetze und Verordnungen in Bergbaubetrieben

Bergbehördliche Hinweise

Elektrische Schutzmaßnahmen: DIN VDE 0100, Teil 410

Auswahl, Errichtung und Schutz von Kabeln und Leitungen: DIN VDE 0100, Teil 430

Hilfsstromkreise: DIN VDE 0100, Teil 557

Betrieb von elektrischen Anlagen: DIN VDE 0105, Teil 100

Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1)

Explosionsgefahr und ihre Beurteilungskriterien

Maßnahmen des Explosionsschutzes

Zündschutzarten und Baumusterprüfungen

Abschlussprüfung

Nutzen

In der Elektro-Bergverordnung wird für bestimmte Tätigkeiten zwischen Elektrofachkräften und besonders qualifizierten Elektrofachkräften unterschieden. Eine bestandene Abschlussprüfung dieses Lehrganges ist die Voraussetzung, sodass eine Elektrofachkraft benannt werden kann.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die nötigen Kenntnisse zur DIN VDE 0100. Dazu zählen die Themen Schutzmaßnahmen, Hilfsstromkreise und der Betrieb von Starkstromanlagen nach DIN VDE 0105. Informationen zum Explosionsschutz und Zündschutzarten runden das Anfängerseminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich speziell an Fachkräfte der Elektrotechnik, die im Geltungsbereich der Elektro-Bergverordnung in Erdgas-, Erdöl- und Kavernenspeicherbetrieben eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt wird dabei auf den Explosionsschutz beim Errichten und dem Betrieb elektrischer Anlagen gelegt.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für diese Schulung ist eine elektrotechnische Fachausbildung.

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Die Teilnahmebescheinigung gilt gleichzeitig als Nachweis der durchgeführten Belehrung gemäß § 28 Elektro-Bergverordnung (ElBergV) über den Explosionsschutz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1000 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

190 EUR

Bruttopreis

1190 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fuhrparkrecht in der Praxis - EX/A43/60151801/02122025-1 - 02.12.2025

Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen


Inhalt

Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen

Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken

Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen

Nutzen

Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.

Zielgruppe

Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - EX/A30/50201501/02122025-1 - 02.12.2025

Neubau, Umbau oder Umnutzung von Arbeitsstätten nach aktueller ArbStättV und ASR


Inhalt

Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsstättenverordnung in Ergänzung zum Bauordnungsrecht der Länder
- Arbeitsstättenregeln
- DGUV Informationen

Schwerpunkte der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenregeln (ASR) - Sammlung:
- Begriffe und Definitionen
- Räume, Klima, Akustik, Beleuchtung
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Brandschutzanforderungen
- Verkehrswege und Fußböden
- Sicherheitskennzeichnung, -beleuchtung und -leitsysteme
- Telearbeitsplätze (Home-Office)

Beispiele aus der Praxis, gern auch anhand Ihrer mitgebrachten Planungsunterlagen

Diskussionen und Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) versetzt Sie in die Lage, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schon bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen. Das Unternehmen ist gegenüber den Aufsichtsbehörden in der Lage, die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Sicherheit der Beschäftigten nachzuweisen.

Ein positiver Nebeneffekt bei Einhaltung der Arbeitsstättenregeln: Spätere Verluste und Kosten durch Personalausfälle nach Arbeitsunfällen oder in Folge berufsbedingter Erkrankungen werden reduziert.

Die aktuelle Fassung der Arbeitsstättenverordnung bildet neben den Landesbauordnungen einen wesentlichen Rahmen für den Bau und Betrieb von Arbeitsstätten. Durch Beachtung und Umsetzung der Arbeitsstättenregeln (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.

Gleichzeitig werden Gefährdungen gesenkt, die zu Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen führen können.

Bereits bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten ist neben statischen und optischen Aspekten auch auf die Sicherheit des Objektes zu achten. Selbst durch kleine Umbauten oder die Umnutzung vorhandener Flächen kann der so genannte ?Bestandsschutz? und somit die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung aufgehoben werden.

Worauf dabei zu achten ist, wird im Seminar ausführlich behandelt und an Beispielen erörtert.
Durch moderierte Diskussionen und Erfahrungsaustausch werden die Notwendigkeit der praxisbezogenen Umsetzung allgemeiner Rechtsvorschriften verdeutlicht und die Grundlagen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen gelegt.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Facility-Manager

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Fester Bestandteil der Veranstaltung sind praxisbezogene Übungen. Gerne können Sie Grundrisse aus Ihrer Firma mitbringen und diese in die Übungen miteinbeziehen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1030 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

195.7 EUR

Bruttopreis

1225.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BKrFQG - Ladungssicherung für Berufskraftfahrer - EX/A81/60351401/02122025-1 - 02.12.2025

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung

Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens

Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte

Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.

Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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