Veranstaltungskalender
Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/10251105/30102025-1 - 30.10.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marius Löseke
+49 511 998-62305
akd-h@tuev-nord.de
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Grundlagen des Gefahrstoffmanagements - EX/A52/50301158/30102025-1 - 30.10.2025
Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und BG-Recht
Inhalt
Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, BG-Recht
Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffverzeichnis
Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen und Unterweisung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Lagerung
Notfallmaßnahmen
Tipps und Tricks für die Praxis
Nutzen
Im betrieblichen Gefahrstoffmanagement sind eine Vielzahl von Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung, dem BG-Recht sowie dem Arbeitsschutz umzusetzen. Damit Sie diesen Regularien im Unternehmen nachkommen können, sollten Geschäftsführer, Arbeitsschutzexperten und Umweltbeauftragte optimal auf den Umgang mit Gefahrstoffen vorbereitet sein.
In unserem Webinar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen des Gefahrstoffmanagements, die Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen weiterhelfen werden. Dazu zählen vor allem auch rechtliche Bestimmungen, die aus dem Umgang mit Gefahrstoffen hervorgehen. Darüber hinaus lernen Sie im Online-Seminar die arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention, aber auch Notfallmaßnahmen für Unfälle im Zusammenhang mit Gefahrstoffen kennen.
Anhand praktischer Beispiele im betrieblichen Gefahrstoffmanagement zeigen wir Ihnen, wie Sie sinnvolle Lösungen erarbeiten, Fallstricke vermeiden und den Überblick behalten. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen dazu Tipps aus der Praxis.
Zielgruppe
Dieses Online-Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Gefahrstoffbeauftragte, Umweltbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
460 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
87.4 EUR
Bruttopreis
547.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A31/60251201/30102025-1 - 30.10.2025
Inhalt
GGVSEB und ADR
Aufbau und Systematik der Anlagen A und B
Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten
Durchführungsrichtlinien RSEB
Gefahrgutausnahmeverordnung
Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge
Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.
Nutzen
Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.
Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
480 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
91.2 EUR
Bruttopreis
571.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A33/60102601/30102025-1 - 30.10.2025
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in der Praxis
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.
Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4).
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25;"
Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
510 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.9 EUR
Bruttopreis
606.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A37/30251201/30102025-1 - 30.10.2025
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A36/30251201/30102025-1 - 30.10.2025
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundlagen der Wareneinreihung im Zolltarif - EX/A52/60152061/30102025-1 - 30.10.2025
Systematische Einführung in die Nomenklatur
Inhalt
Einführung in den Zolltarif
Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6
Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln
Arbeiten mit den Erläuterungen und dem Stichwortverzeichnis
Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
Vorstellung der Internetplattform ?EZT-online?
Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs
Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Häufige Problemkreise
Abgrenzung Teile und Zubehör
zolltarifrechtliche Definition
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
Besonderheiten der Teilevorschriften in den Kapiteln 84 ff.
Absicherung und Informationsquellen
verbindliche Zolltarifauskunft (Neuerungen nach dem UZK (Verfahren und Infos zum Ablauf)
Umgang mit der EBTI-Datenbank
unverbindliche Zolltarifauskünfte.
Innerbetriebliche Organisation
Zolltarifierungswartung
Ausstellung, Dokumentation und Nachprüfung von Präferenznachweisen
Nutzen
Die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif ist die Basis aller erfolgreichen Im- und Exportgeschäfte. Die korrekte Tarifierung bildet den Grundpfeiler jeglichen Risikomanagements für Unternehmen der Im- und Exportbranche. Die für jede einzelne Ware zu ermittelnde Zolltarifnummer ist die Voraussetzung zur Bestimmung der Höhe der Einfuhrabgaben und damit der eigenen Kalkulation. Neben der Ermittlung der Zollsätze lässt sich zudem aus der Positionsnummer ableiten, ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, eine Genehmigung oder Lizenz nötig ist oder ob bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind. Die Warentarifnummer ist überdies elementarer Faktor der Ursprungs- und Präferenzermittlung. Eine fehlerhafte Tarifierung der Waren führt entweder zu Überzahlungen oder zu Steuer-/Zollhinterziehungen. Wer sich auf die ungeprüfte Übernahme der Tarifierung durch Vorlieferanten oder Speditionen verlässt, trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Spätestens bei der nächsten Zollbetriebsprüfung können dann fehlerhafte Tarifierungen festgestellt werden und unter Umständen für das Unternehmen zu Nachzahlungen oder sogar zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Hiervon wären vor allem die Entscheidungsträger im Unternehmen bezüglich Steuerhinterziehung betroffen. Zur Vermeidung derartiger Konsequenzen gibt unser Jurist und Zollexperte den Teilnehmern die Grundlagen und Systematik der Tarifierung leicht verständlich an die Hand. Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter insbesondere aus der Maschinenbau-/ Stahlindustrie, Fertigwarenimporteure, Verpackungsindustrie, Unterhaltungselektronik, Flugzeugindustrie, Nahrungsmittelindustrie und Medizinprodukte.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Abteilungsleiter und Sachbearbeiter aus dem Versand, aus Import-, Export- und Zollabteilungen. Angesprochen sind aber auch die für die Wareneinreihung persönlich verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie Produktmanager und Techniker.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen - EX/A33/30153401/30102025-1 - 30.10.2025
Inhalt
Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen
Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Überspannungsschutz
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation
Nutzen
Mit Veröffentlichung der DIN 14675 im April 2018, ist der Betreiber von Brandmeldeanlagen aufgefordert, eine eingewiesene Person für die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage zu benennen, und kann zusätzlich die Begehung nach DIN VDE 0833-1 durch eine eigene sachkundige Person durchführen lassen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten Sie in unserer Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 sowie dazugehörende Normen. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen können, vermittelt.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen als Wiederholung, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von privaten und öffentlichen Gebäuden,
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, alle Interessierten, die Brandmeldeanlagen betreiben oder auch planen, errichten und instandhalten.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A52/40351201/30102025-1 - 30.10.2025
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen von Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollenüberwachungen und halbjährliche Wartungen. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A31/30351101/30102025-1 - 30.10.2025
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bei Webinaren entfällt die Begehung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A34/50301106/30102025-1 - 30.10.2025
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)
Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen
Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen
Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)
Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)
Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten
Datenbanken als Informationsquelle
Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten
Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement
Nutzen
Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).
Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.
Voraussetzungen
Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - EX/A52/40201701/30102025-1 - 30.10.2025
Verlängerung des sog. "Spitzenausgleichs2 für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
-Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
-Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
-Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
-Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
-Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
-Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
-Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
-Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
-Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
-Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (MOEVE)
-Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
-Steuerliche Vorteile und Pflichten für Ladesäulenbetreiber
-Neuregelungen zur steuerfreien Stromabgabe und der Eigenverbrauch bei Ladesäulen
-Meldepflichten und digitale Prozesse für die Abwicklung von Steuerbefreiungen
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
-Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
-Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
-Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
-Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
-Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Nutzen
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender gesetzlicher Anforderungen rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie zur Erfüllung der neuen bürokratischen Pflichten stärker in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Eigenerzeuger von Strom stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ab 2025 umzusetzen. Hierzu zählen die dauerhafte Steuerentlastung nach § 9b StromStG und die vollständige Digitalisierung der Melde- und Antragsprozesse.
Mit dem Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die neuen elektronischen Antragsverfahren eigenständig zu nutzen und Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe sowie Eigenerzeugungsanlagen korrekt abzuwickeln. Sie erfahren, wie sie die relevanten Steuerbefreiungen und -entlastungen optimal ausschöpfen und sicherstellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die elektronische Antragstellung über das MOEVE-Portal der Zollverwaltung. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Stromspeicher stehen dabei besonders im Fokus der Behörden, die gemeldete Daten systematisch mit dem Marktstammdatenregister abgleichen. Fehlerhafte oder fehlende Registrierungen können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlich
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