Veranstaltungskalender

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A39/30251201/03112025-1 - 03.11.2025

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Die HOAI 2021 - EX/A52/10402608/03112025-1 - 03.11.2025

Preisbestimmung, Gestaltung und Abwicklung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren


Inhalt

Einleitung
- Die am Bau Beteiligten
- Entscheidung des EuGHs der HOAI aus 2021
- Überblick zu neuen Vorschriften in der HOAI und BGB
- Übergangsregelung

Zustandekommen des Planungsvertrages
- Der Planungsvertrag und die allgemeinen Vertragsgrundsätze
- Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertrages
- Rechtswirksame Verträge richtig gestalten/Textformerfordernis

Das Planungssoll
- Leistungspflichten des Auftragnehmers/der Anlagenteil der HOAI
- Vorvertragliche Aufklärungspflichten
- Beratungsleistungen

Der Umfang des Honorars
- Vergütungsmodelle der HOAI
- Bonus-Malus-Honorar
- Kostenberechnung und anrechenbare Kosten
- Leistungsbilder und Leistungsphase
- Honorarzone und Honorarsatz

Sonstiges Basiswissen im Überblick
- Leistungsänderung nach Abschluss des Vertrages
- Leistungsstörungen
- Die Architektenvollmacht
- Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der Mindest- und Höchstsätze

Nutzen

Mit Inkrafttreten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 01. Januar 2021 ist das Architekten- und Ingenieurrecht grundlegend reformiert worden. Auslöser für die Neugestaltung der HOAI war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 zur Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsätze in der bisherigen HOAI 2013.

Das Online-Seminar Die HOAI 2021 vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah, was Sie bei Beauftragung und Gestaltung von HOAI-Verträgen bei Architekten- und Ingenieurleistungen beachten müssen. Sie lernen nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2021 - vom Projektstart über den Vertragsabschluss bis hin zur Abnahme des Werkes - kennen. Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen außerdem Chancen, Risiken und praxistaugliche Strategien der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI.

Das Webinar Die HOAI 2021 richtet sich an Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Planungsbüros und eignet sich für Einsteigerinnen und Einsteiger und jeden, der bereits über Grundkenntnisse verfügt. In der HOAI-Weiterbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu stellen und Fallkonstellationen zu besprechen: Mit Streichung der Mindest- und Höchstsätze sieht die HOAI 2021 nur noch eine Preisorientierung vor. Der neue Honorarrahmen und die unverändert gebliebenen Leistungsbilder sind für die Ausgestaltung der Verträge für die am Bau beteiligten Personen weiterhin praxisrelevant. Ein sicherer Umgang mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren, insbesondere im Hinblick auf eine verlässliche Kostenkontrolle, ist ohne Kenntnis der HOAI-Leistungsphasen und HOAI-Honorarzonen kaum möglich.

Bauen Sie Ihr Basiswissen für die rechtssichere Vertragsgestaltung mit Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren in unserem online HOAI-Seminar auf.

Zielgruppe

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherren/Bauherrenvertreter, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter, Projektsteuerer und Investoren, Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen - EX/A38/60101701/03112025-1 - 03.11.2025

Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)


Inhalt

Grundlagen
- Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 , bisherige BGR 500)
- Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
- Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
- Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen

Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Übernahme und Transport
- Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
- Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
- Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen

Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Bedienung durch Funk
- Berechnung der tatsächlichen Last
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Unfälle

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Möglichkeiten der Verkehrssicherung
- Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung

Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
- Schriftliche Erfolgskontrolle
- Praktische Übungen/Bedienprobe

Nutzen

Im Seminar vermitteln Ihnen erfahrene Referenten das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung können Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen die relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Sie erhalten eine praxisorientierte Unterweisung vom sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Bedienprobe ab.

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eingesetzt werden.

Zielgruppe

Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A37/30351501/03112025-1 - 03.11.2025

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit;" geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 ""Arbeiten mit Absturzgefahr"" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:45 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20"; Fest installierte Steigleitern sind keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Diese Veranstaltung befähigt Personen nicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach der DGUV Information 208-016.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/03112025-1 - 03.11.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Veranstaltungsleitung - EX/A40/30551301/03112025-1 - 03.11.2025

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

730 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

138.7 EUR

Bruttopreis

868.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Abfallbeauftragter an einem Tag! - 261 - 03.11.2025

Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung


Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.

Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.

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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 03.11.2025

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 03.11.2025

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die   aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des  Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragte/r - 17 - 03.11.2025

Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes. Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r


Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.

Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.

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Fachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 96 - 03.11.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)


Schimmelpilze in Innenräumen sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr. Die Ursachen von Schimmelpilz­schäden sind vielfältig und können z. B. von außen eintretender Feuchtigkeit (auf­grund mangelhafter Abdichtungen, Havarien), Leckagen innerhalb des Gebäudes oder Kondensationsfeuchtigkeit aufgrund ungenügen­der Wärmedämmung oder falscher Nutzung herrühren.

Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig nur Sym­ptome und nicht die Ursache des Schimmelpilzbefalles saniert. Über­streichen oder die Behandlung mit Chemikalien hilft nur oberflächlich. Das Grundproblem mit den damit verbundenen Gesundheitsgefähr­dungen aber bleibt erhalten.

Welche Schritte nötig sind, um Pilzbefall zu erkennen, zu bewerten und fachgerecht zu sanieren, vermittelt Ihnen dieser modular aufgebaute Lehrgang.

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Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 03.11.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich. Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und Messungen.


Praxistraining im Gelände: 

SCHILLER Ingenieure und Geologen

1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden 

Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg

2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser 

Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg

3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände)

Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim

4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar)

Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden

Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.

Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.

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