Veranstaltungskalender
WEBINAR: Security by Design - IT-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 22.09.2026
2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen
2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen
Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden.
Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.
Seminarprogramm
Grundlagen und Überblick
- Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz
- Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:
- IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
- IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
- ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte (Cybersicherheit)
- Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird
Security Engineering
- Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
- Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
- Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
- Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
- Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
- Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.
Security Risikoanalyse
- Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
- Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
- Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
- Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
- Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
- Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln.
- Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.
Security for Safety
- Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
- Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
- Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
- Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
- Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.
Risikobehandlung und "Security by Design"
- Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
- Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
- Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
- Was bedeutet "Security by Design"?
- Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht.
- Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
- Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.
Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber
- Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
- Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
- Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
- Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
- Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
- Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.
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WEBINAR: Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau - 2489-WEB - 22.09.2026
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.
Als Hersteller von Geräten und Maschinen oder als Zulieferer in die entsprechende Industrie verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Regelwerken und den umweltrelevanten Aspekten, die das Inverkehrbringen des Produktes sowie dessen Herstellung betreffen.
Klar strukturiert, praxisnah und kompakt erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen – speziell mit Fokus auf die Anforderungen für den Geräte-, Anlagen- und Maschinenbau.
Folgende Regelwerke werden thematisiert:
- REACH Verordnung (EU) 1907/2006
- RoHS Richtlinie 2011/65/EU
- Abfallrahmenrichtlinie (WFD) 2008/98/EG
- POP-Verordnung (EU) 2019/1021
- WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
- BattVO (EU) 2023/1542
- (Entwurf der) EU-Verpackungsverordnung - PPWR
Seminarprogramm
Die Herausforderungen in der Material Compliance
- Material Compliance ist Voraussetzung für den Marktzutritt – lassen Sie sich nicht aussperren!
- Warum es immer mehr Anforderungen gibt – und das weltweit
- Als produzierendes Unternehmen sind Sie Teil der Lieferkette – wann und wie müssen Auskünfte gegeben werden?
- Der größte Aufwand steckt oft in den Dokumentations- und Berichtspflichten
- Wie Sie herausfinden von welchen Regelwerken Sie betroffen sind
Anforderungen an verwendete Stoffe & Material: REACH, RoHS, SCIP und POP
- Warum eine Maschine in den Anwendungsbereich der RoHS fallen kann
- Wann gilt die Auskunftspflicht gegenüber Abnehmern gemäß REACH und was muss der Kunde wissen?
- Wann Sie als Hersteller die Pflicht haben Ihr Produkt in der SCIP-Datenbank zu notifizieren
- Wie sie die richtigen Datenquellen für Material Compliance erschließen
- Wie integriere ich das Thema Material Compliance und Aspekte der Nachhaltigkeit in meine Lieferkette?
Anforderung an Design: BattVO, PPWR und WEEE
- Kein Batteriehersteller und dennoch in der Pflicht?! – die neue BattVO und Material Compliance
- Das kommt auf Sie künftig zu in Sachen Produktverpackung
- Mehr als eine Registrierung „für die Tonne“ – die WEEE-Registrierungsnummer
- Wie Sie Einfluss auf die Höhe ihrer Entsorgungsgebühren nehmen können – schon in der Entwicklung
- Welche Umwelt-Kennzeichnungen müssen auf das Produkt und/oder die Verpackung?
Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement, keine Belange der Arbeitssicherheit oder Compliance Themen wie Korruption, Steuer, Zoll oder UN Charta.
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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - 193 - 23.09.2026
Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe
Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe
Die Trinkwasserverordnung wird regelmäßig novelliert um die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Für Unternehmen und Personen die in der Trinkwasserversorgung, Trinkwassernachbehandlung sowie im gesamten (Trinkwasser-) Installationsbereich tätig sind bedeutet dies, sich fortlaufend mit dem „Stand der Technik“ auseinander zu setzen.
Bei diesem Seminar werden alle aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung berücksichtigt und insbesondere die Thematik Legionellen in Warmwasserzirkulationssystemen eingehend diskutiert. Neben dem geplanten Seminarablauf (siehe Inhalte) wird jeder Teilnehmer und Teilnehmerin nach seinen konkreten Problemstellungen befragt, um diese direkt oder im Laufe des Seminars zu behandeln. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die fachlichen Fragen und Beiträge aus der Praxis nicht zu kurz kommen.
Im Seminar werden die Neuerungen zur zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 behandelt.
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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 24.09.2026
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde).
Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt.
Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).
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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 24.09.2026
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt DVGW W 273 (M)
Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.
Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
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Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag - 595 - 28.09.2026
Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Künstlichen Intelligenz (KI)
Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Künstlichen Intelligenz (KI)
Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.
Das Thema Künstliche Intelligenz ist durch die Einführung von ChatGPT in den öffentlichen Fokus gerückt, da es zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten bietet, die den Alltag erleichtern können. Unser Seminar verdeutlicht alltägliche Anwendungsfälle von KI-Tools und schafft Bewusstsein, um Ängste oder Vorbehalte abzubauen. Es ermöglicht einen einfachen Einstieg und fördert den sicheren Umgang mit Künstlicher Intelligenz für Einsteiger. Zudem unterstützt es die zielgerichtete Anwendung von "Prompts" im Alltag. Der Erwerb einer Teilnahmebescheinigung belegt die erworbenen Kenntnisse und öffnet Wege für zukünftige Anwendungen und Nachweise der Kompetenz.
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 28.09.2026
Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Künstlichen Intelligenz (KI)
Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zur Künstlichen Intelligenz (KI)
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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Umweltmanagementbeauftragte/r - 78 - 28.09.2026
Zweitägiger Kompaktkurs für Fortgeschrittene zur Umsetzung und die Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Zweitägiger Kompaktkurs für Fortgeschrittene zur Umsetzung und die Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Viele Unternehmen und Organisationen haben mittlerweile ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS eingeführt. Doch damit allein ist es nicht getan.
Um das Umweltmanagementsystem am Leben zu erhalten und weiter erfolgreich zertifizieren bzw. validieren lassen zu können, muss es kontinuierlich weiterentwickelt und kommuniziert werden.
Dieser Workshop gibt Anregungen, wie das Umweltmanagementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der Umweltmanagementbeauftragten. Sie lernen die Grundlagen der Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps zur erfolgreichen Kommunikation.
Im Rahmen von Vorträgen, Gruppenarbeiten, Diskussionen und anhand von konkreten Beispielen erhalten die Teilnehmer Handlungshilfen, wie die gesetzten Ziele erreicht, Mitarbeiter einbezogen und motiviert sowie das System kontinuierlich verbessert werden kann.
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Seminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849 - - 29.09.2026
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen oder vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen oder vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die genannten Anforderungen gelten für den Steuerungsbau im Bereich elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Steuerungen in gleicher Weise. Die Anwendung von EN ISO 13849-1 muss immer gemeinsam mit Teil 2 (Validierung) erfolgen! Dieses Steuerungsbau-Seminar bietet Ihnen daher Gelegenheit, die Zusammenhänge zwischen der Maschinenrichtlinie, EN ISO 12100, EN ISO 13849-1 und -2 für alle Arten von Steuerungen zu verstehen. Der zweite Tag steht im Fokus praktischer Übungen.
Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Punkte der Norm Sie unbedingt beachten sollten, um die erforderliche Sicherheit nach Maschinenrichtlinie und damit die Voraussetzungen für eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung zu erfüllen.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
- Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
- EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
- EN ISO 13849-1, Bild 1: Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung durch steuerungstechnische Maßnahmen
- EN ISO 13849-2: Warum die Validierung inklusive FMEA unbedingt erfolgen muss
EN ISO 13849-1 Einführung
- Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen
- Anforderungen an Steuerungen beim Umbau von Maschinen und Anlagen
- Überblick über die Kennwerte und Parameter: SIL (Safety Integrity Level), PL (Performance Level), MTTFd, B10, DC, CCF…?
- Vorsicht! Wichtiger Unterschied: PFH- oder PFHD-Wert!
- Können Käufer von Sicherheitsbauteilen / Komponenten auf die Angaben der Zuverlässigkeitsdaten der Hersteller vertrauen?
Sicherheitstechnische Auslegung von Steuerungen
NOT-Halt – Stillsetzen im Notfall: Stop-Kategorien nach EN 60204-1; Zusammenhänge EN ISO 13849-1 zu EN ISO 13850 und EN 60204-1
Praxisbeispiel – Steuerungstechnische Überwachung einer Schutztür:
- Risikobeurteilung
- Bestimmung des PLr
- Auslegung der Steuerung: Auswahl und Verschaltung der Sensorik und Aktorik; Berechnung des erreichten Performance Levels; Schaltungsbeispiele
- Validierung nach EN ISO 13849-2
Software zur Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1
- Beispielberechnung mit SISTEMA, dem kostenlosen Softwaresystem des IFA
- Schnittstelle zur Risikobeurteilung von Safexpert zu SISTEMA
Praktische Übungen und Berechnungsbeispiele
Erstellung von Blockschaltbildern aus vorhandenen Schaltungen
Beispiel zur Auslegung und Validierung inklusive Berechnungen und Erstellung der Blockschaltbilder:
- Schutzgitter mit SPS
- Schutzgitter mit Positionsschaltern und Schaltgerät
- "SPS" und "FU"
- Sichere Wegerfassung
- Kombination verschiedener Sicherheitsbauteile (BWS, Sicherheits-SPS und FU mit Sicherheitsfunktion)
Bitte bringen Sie zur Bearbeitung dieser Beispiele Ihren Taschenrechner mit! Neben den händischen Berechnungen lernen Sie auch den Umgang mit der Berechnungssoftware SISTEMA. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihren Laptop mit ins Seminar.
Speziell geeignet für
- Konstrukteure und Planer aus dem Bereich Steuerungsbau
- Mitarbeiter der Instandhaltung aus den Bereichen Elektrotechnik oder Steuerungsbau
- SPS-Programmierer und Inbetriebsetzer von Maschinen und industriellen Fertigungsanlagen
- Dienstleister im Bereich Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung, sofern auch steuerungstechnische Lösungen Teil der Beratungsleistungen darstellen
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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie A - Raumlufttechnische Anlagen - 328 - 29.09.2026
Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen
Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen
Die VDI-Richtlinie 6022 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte nach dem Stand der Technik verbindlich fest. Ebenso sind hier Qualifikation und Schulung der an der Planung, der Konstruktion, der Herstellung, der Errichtung und der am Betrieb (inkl. Instandhaltung) beteiligten Personen beschrieben. Diese Tätigkeiten und vor allem die wiederkehrenden Inspektionen der RLT-Anlagen oder deren Komponenten erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie A.
Ziel der Schulung ist es, hygienische Mängel von vornherein zu vermeiden, sie bei bestehenden Anlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen gegen die Vermehrung von Mikroorganismen zu treffen.
Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und Blatt 4.
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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie B - Raumlufttechnische Anlagen - 302 - 29.09.2026
Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen
Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen
Die Einhaltung und die Kontrolle der Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen setzen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung des Personals voraus. Wartung und Instandhaltung von Komponenten der Anlagen erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie B.
Hygienische Mängel sollen erkannt und die Vermehrung von Mikroorganismen in den Anlagen vermieden werden. Dabei muss auch auf die geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen geachtet werden.
Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und 4.
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Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98 - 440 - 29.09.2026
Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung, Anhang 4 (ohne Prüfung).
Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung, Anhang 4 (ohne Prüfung).
Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:
"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".
Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:
"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"
Voraussetzungen
Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.
Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.
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