Veranstaltungskalender

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Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inkl. ESG) - 14 - 11.11.2026

Betreiberpflichten kennen, rechtssicher delegieren und umsetzen


Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft.

Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Dezernenten, Fachbereichsleitern oder anderen Verantwortlichen drohen.

Aus diesen Gründen ist es für Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Organisationsverschulden kann so vermieden werden. Außerdem können durch den Aufbau einer sicheren Betriebsorganisation Restrisiken beherrscht werden.

Die grundlegende Betreiberverantwortung im Facility Management ist in der Richtlinie GEFMA 190 dargestellt und erläutert. Aktuell wurde diese überarbeitet und als Betreiberverantwortung  2.0. veröffentlicht. Neu enthalten sind aktuelle Entwicklungen zum Klimaschutz, zur Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung.

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EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 31 - 11.11.2026

Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001


Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.

Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.

Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.

Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.

EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.

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Menschenrechtsbeauftragte*r gemäß Lieferkettengesetz - 523 - 11.11.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes


Am 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret geht es um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, v.a. in Risiko-
Beschaffungsmärkten.  Den Schwerpunkt der Sorgfaltsplichten bildet ein wirksames Riskmanagement, für dessen Wirksamkeit ein Verantwortlicher zu benennen ist.

In der Praxis hat sich die Bezeichnung Menschenrechtsbeauftragte*r für diese Rolle durchgesetzt.

Seit 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten betroffen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch KMUs ihre Vorlieferanten stärker zu Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-
Kunden (B2B) nach mehr Umwelt-
und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden, so dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern ihre Lieferkette betrachten müssen.

Im Mai 2024 haben die EU-Länder ein europaweites Lieferkettengesetz beschlossen. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Es fordert u.a., dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöfungskette betrachtet werden.

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WEBINAR: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-WEB - 12.11.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

  • Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender
  • Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden
  • Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.

Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:

  • Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
  • Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
  • Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



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Asbest - 233 - 12.11.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 12.11.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Sicherer Umgang mit Wasserstoff - 587 - 12.11.2026

im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung


Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbeauftragten. Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.

Wasserstoff wird zurzeit von der Politik als vielversprechende Lösung für die drängenden. Energieprobleme gepriesen. Doch die Herausforderungen, denen Unternehmen beim Umgang mit Wasserstoff gegenüberstehen, werden oft vernachlässigt. Zu diesen Herausforderungen zählen nicht nur div>

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Sicheres Arbeiten im Labor - Grundlagen und Handlungshilfen - 352 - 12.11.2026

Seminar zur Umsetzung der Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850) und der TRGS 526


Die TRGS 526 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Laboratorien) und die Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen“) beschreiben den Stand der Labortechnik. Diese Schulung thematisiert die aktuellen „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien“ und vermittelt Ihnen Grundlagen, um Gefährdungen im Labor erkennen und bewerten zu können.

Da die Richtlinien für Laboratorien ständig erweitert werden, besteht bei der Umsetzung in die Praxis, gerade in Bezug auf sicheres Arbeiten im Labor, auch heute noch Nachholbedarf.

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 12.11.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Elektrotechnisch unterwiesene Person - Aufbaukurs - 319 - 12.11.2026

Eintägiger Lehrgang zum Erhalt der erworbenen Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3


Erhalt der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften. Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

Diesen Status gilt es mit regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Die Auffrischung der dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen zum Erhalt der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.

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Hygienebeauftragter in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Schulen und Einrichtungen - 493 - 12.11.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang


Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Asyl- und sonstigen Massenunterkünften eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen.

Die hygienebeauftragte Person soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber.

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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen - 613 - 12.11.2026

Zweitägiger Grundlagenkurs


Nach langer Vorlaufzeit hat das Bundeskabinett am 10. September das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit werden übergreifende Mindestanforderungen definiert, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind die unverzichtbare Grundlage für unser modernes Leben. Ob Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport oder Wasserwirtschaft – diese Systeme gewährleisten, dass unsere Gesellschaft reibungslos funktioniert. Doch sie sind zunehmend gefährdet: Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus und andere Herausforderungen bedrohen ihre Stabilität. Unternehmen und Verwaltungen müssen daher alles daransetzen, diese lebenswichtigen Bereiche zu schützen.

Mit unserem Seminar bereiten wir Sie darauf vor, diese entscheidende Aufgabe zu übernehmen.

Warum ist dieses Seminar so wichtig?

  • Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar:
  • Ohne funktionierende Versorgungssysteme geraten Wirtschaft und Gesellschaft ins Wanken. Ein Ausfall kann weitreichende Konsequenzen haben – von Produktionsstopps bis hin zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit. Als KRITIS-Beauftragter sind Sie der Garant dafür, dass diese Systeme geschützt und widerstandsfähig bleiben.
  • Pflicht zur Absicherung:
  • Unternehmen und Verwaltungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, stehen in der Verantwortung, diese nicht nur zu betreiben, sondern auch zu sichern. Neben gesellschaftlicher Verantwortung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Wissen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Effektives Krisenmanagement:
  • Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien erfordern schnelle und effektive Reaktionen. Als KRITIS-Beauftragter stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde auch in Extremsituationen handlungsfähig bleibt. Resilienz und vorausschauendes Krisenmanagement stehen dabei im Mittelpunkt.

Was erwartet Sie im Seminar?

  • Ganzheitliches Wissen:
  • Sie lernen, wie Sie Bedrohungen analysieren, Risiken minimieren und Schutzkonzepte umsetzen können. Neben den Grundlagen der Risikoanalyse und Gefahrenabwehr liegt ein besonderer Fokus auf der Notfall- und Krisenbewältigung.
  • Erfahrene Dozenten:
  • Unsere Referenten verfügen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrungen in den Bereichen Infrastrukturmanagement, Krisenprävention und Resilienz. Sie profitieren von praxisnahen Ansätzen und bewährten Methoden.
  • Interaktive Formate: 
  • Das Seminar kombiniert theoretisches Wissen mit Fallstudien, Workshops und Planspielen, um Sie optimal auf die Praxis vorzubereiten.

Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft – und ihre Sicherung ist eine Aufgabe, die Wissen, Weitsicht und Engagement erfordert. Mit unserem Seminar bereiten wir Sie optimal darauf vor, diese Herausforderung zu meistern.

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