Veranstaltungskalender
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A38/30353401/03122025-1 - 03.12.2025
Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4
Inhalt
Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen
Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)
Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
Überwachung von Anlagen
Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
Verkehrssicherheitspflicht
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.
In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.
Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.
Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Zielgruppe
Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister
Voraussetzungen
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25;" Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation ""hygienisch fachkundige Person""
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Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD - EX/A52/10602211/03122025-1 - 03.12.2025
Erfolgreiche Wesentlichkeitsanalyse für Ihre CSRD-Berichterstattung - von Grundlagen bis hin zur Umsetzung
Inhalt
Grundlagen für die Wesentlichkeitsanalyse
- Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
- Europäische Berichtstandards (ESRS)
- Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1
Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse anhand einer Fallstudie
- Einbeziehung von Anspruchsgruppen/Stakeholdern
- Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO)
- Bewertung der IRO und Bestimmung der Wesentlichkeit
Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Bericht
- Zuordnung von wesentlichen Themen zu berichtenden Datenpunkten
- Umgang mit wesentlichen IRO (Minimum Disclosure Requirements, MDR)
- Tipps zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
Nutzen
Von großen Unternehmen wird ab dem Jahr 2026 ein Nachhaltigkeitsbericht auf Grundlage europäischer Standards (ESRS) gefordert. Da nicht alle Nachhaltigkeitsthemen für jedes Unternehmen relevant sind, muss vor der Berichterstellung eine Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD durchgeführt werden. Diese ist einer der wichtigsten Schritte, um einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
In diesem Webinar lernen Sie die Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse für die CSRD-Berichterstattung kennen und erhalten Informationen zu den Grundlagen und der Methodik der Wesentlichkeitsanalyse. Sie erproben diese praktisch anhand einer Fallstudie und erhalten so wertvolle Tipps für die praktische Umsetzung.
Sie erfahren, wie Sie in der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD die für Ihr Unternehmen relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die dazugehörigen Nachhaltigkeitsthemen identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die zu berichtenden Datenpunkte, wissen, welche ausschlaggebend für Ihr Unternehmen sind und wie Sie diese mit der Wesentlichkeitsanalyse verknüpfen.
Zielgruppe
Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager, Verantwortliche und Mitwirkende der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Verständnis zum Thema Nachhaltigkeit ist empfehlenswert.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0;"
Tipp: Erhalten Sie in unserem CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung einen praktischen Überblick über die Grundlagen eines unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
710 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
134.9 EUR
Bruttopreis
844.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 03.12.2025
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 03.12.2025
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Seminarprogramm
Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung
Beantwortung grundsätzlicher Fragen:
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
- Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.
Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:
- Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
- Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
- Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
- Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
- Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
- Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
- Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
- Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.
Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:
- Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
- Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
- Können Käufer auf CE vertrauen?
- Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
- Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?
Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.
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Sicherer Umgang mit Wasserstoff - 587 - 03.12.2025
Eintägiges Seminar zur Einführung in die rechtlichen und technischen Anforderungen beim Umgang mit Wasserstoff im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung und der Verwendung als Energielieferant
Eintägiges Seminar zur Einführung in die rechtlichen und technischen Anforderungen beim Umgang mit Wasserstoff im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung und der Verwendung als Energielieferant
Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbeauftragten. Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.
Wasserstoff wird zurzeit von der Politik als vielversprechende Lösung für die drängenden. Energieprobleme gepriesen. Doch die Herausforderungen, denen Unternehmen beim Umgang mit Wasserstoff gegenüberstehen, werden oft vernachlässigt.
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Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste - 322 - 03.12.2025
Eintägiges Seminar gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Eintägiges Seminar gem. Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 - Teil 1+2 und DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Leitern und Tritte
Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze von Leitern und Tritten geht jährlich in die Tausende. Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, können vermieden werden. Weit mehr als 90 % der Unfälle mit Leitern und Tritten sind auf das Fehlverhalten der Benutzer zurückzuführen.
Fahrgerüste und Kleingerüste
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft nennt jährlich ca. 30.000 meldepflichtige Unfälle mit Gerüsten. Bei 75 % der Unfälle waren schadhafte Bauteile die Unfallursache. Beim Einsatz von Gerüsten gibt es wesentliche Punkte hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung zu beachten.
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KomKlima - 627 - 03.12.2025
Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung
Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung
Um die Bevölkerung und Umwelt vor Extremereignissen wie Überhitzung oder Starkregen zu schützen und weitere Folgen abzumildern, ist neben dem Klimaschutz die Klimaanpassung in Städten und Gemeinden entscheidend. Kommunen sind dabei wichtige Akteure.
Seit Juli 2024 sind Kommunen zur Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten nach dem neuen Bundesgesetz zur Klimaanpassung verpflichtet und damit zum aktiven Handeln aufgefordert. Klimaresilienz ist ein sehr umfassendes, komplexes Themenfeld. Nicht nur, weil die unterschiedlichsten Fachbereiche betroffen sind, sondern vor allem auch, weil eine Vielzahl von AkteurInnen, wie z.B. Bevölkerung, Initiativen und Verbände, Politik, Presse, in den Prozess involviert sind. Oftmals ist es eine besondere Herausforderungen diesen unterschiedlichen Aufgaben und auch Erwartungshaltungen gerecht zu werden und gleichzeitig den klaren Fokus auf die Umsetzung der Strategie zu bewahren.
In diesem Seminar wird zunächst wesentliches Grundlagenwissen zur kommunalen Klimaanpassung behandelt. Gemeinsam werden die wesentlichen Bausteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene und nachhaltige Umsetzung betrachtet.
Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen zur Klimaanpassung, sind auch interaktive Elemente Teil der Veranstaltung. Den TeilnehmerInnen wird Raum gegeben, sich untereinander auszutauschen, voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und auch ihre eigenen Fragen einzubringen. Zudem setzen sie sich mit der eigenen Situation auseinander, um konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 03.12.2025
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird inzwischen immer vehementer von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung und gewinnt immer mehr an Bedeutung für Unternehmen. Auch Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance)
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Am 16.12.2022 wurde die neue EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) veröffentlicht. Sie erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend.
Ab 2025 werden auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. Nachhaltigkeitsinformationen sollen im Lagebericht anhand des EU-Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) offengelegt werden.
Mittelbar erfasst die Richtlinie auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
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Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis - 398 - 03.12.2025
Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)
Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)
Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer
Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)
Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.
Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.
Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)
Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.
Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:
- der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
- Vorsorge- und Sanierungspflichten
- Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
- Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A30/50251101/04122025-1 - 04.12.2025
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.
Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.
Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
890 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
169.1 EUR
Bruttopreis
1059.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BKrFQG - Markt und Image - EX/A81/60351501/04122025-1 - 04.12.2025
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?
Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Reklamationsmanagement - EX/A44/20152301/04122025-1 - 04.12.2025
Reklamation - Chance zur Kundenbindung
Inhalt
Reklamation versus Beschwerde
- Was ist eine Reklamation?
- Was ist eine Beschwerde?
- Exkurs: Rechtliche Grundlagen
Reklamationsmanagementsystem
- Warum bauen Organisationen ein Reklamationsmanagementsystem auf?
- Was ist ein Reklamationsmanagementsystem?
- Ziele und Vorteile
- Reklamationstypen, Reklamationserfassung und Reklamationsbearbeitung
- 8D-Report
- 5-Why-Methode (Root-Cause-Analysis)
Statistik
- Ziele, Datenerfassung und Auswertung
Qualitätstechniken
- Fehlersammelliste
- Histogramm
- Qualitätsregelkarte
- Pareto-Diagramm (ABC-Analyse)
- Brainstorming
- Ursachen-Wirkungsdiagramm
- Korrelationsdiagramm
- FMEA
Lieferantenbewertung
- Daten für die Lieferantenbewertung
- Scoringmodell
Reklamationsmanagementsystem
- Wo haben wir Verbesserungspotenzial?
Nutzen
Ein gutes Reklamationsmanagement wirkt sich direkt auf die Zufriedenheit Ihrer Kundinnen und Kunden aus. In unserem Reklamationsmanagement-Seminar erfahren Sie, wie Sie durch schnelle, nachvollziehbare und faire Lösungen negative Erfahrungen in positive Kundenerlebnisse umwandeln können. Dies führt häufig zu einer stärkeren Kundenbindung. Die Einführung in Methoden wie 8D-Report, 5-Why, Qualitätstechniken, FMEA und Checklisten geben Ihnen eine gute Grundlage für Ihre erfolgreiche Reklamationsbearbeitung.
Im Seminar Reklamationsmanagement erhalten Sie umfassende Informationen über die verschiedenen Reklamationstypen sowie zur Reklamationsbearbeitung. Ein zentrales Ziel des Seminars ist es, Sie in die Lage zu versetzen, Reklamationen strukturiert zu analysieren und schnell geeignete Lösungen zu finden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Reklamationsmanagements.
Nach dem Seminar kennen Sie die Grundlagen und die Bedeutung eines systematischen Reklamationsmanagements. Sie sind in der Lage, den Reklamationsprozess in Ihrem Unternehmen darzustellen bzw. zu optimieren und kennen die unterschiedlichen Einflussfaktoren. Die systematische Ermittlung relevanter Kennzahlen für das Reklamationswesen sowie deren statistische Auswertung unterstützen Ihren Reklamationsprozess. Die Weiterbildung Reklamationsmanagement vermittelt Ihnen, wie Sie mit ausgewählten Qualitätsmethoden die Reklamationsbearbeitung workfloworientiert durchführen.
Insgesamt bietet Ihnen das Seminar Reklamationsmanagement eine umfassende Möglichkeit, um sowohl Ihre Fachkompetenz als auch die Kundenzufriedenheit und -bindung nachhaltig zu verbessern
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Praxiserfahrung. Anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag und innovative Lehrmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in die Praxis. Im Seminar Reklamationsmanagement haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Mitarbeitende aus Vertrieb, Einkauf, Qualitätssicherung/-management, Technische Leiter und Produktionsleiter, die mit der Einführung eines Reklamationsmanagements beauftragt sind. Alle, die regelmäßig mit Kundenreklamationen konfrontiert werden, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1120 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
212.8 EUR
Bruttopreis
1332.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
Mehr erfahren