Veranstaltungskalender
BPMN-2.0-Schulung: Prozessmodellierung und -digitalisierung - EX/A39/20153001/11062025-1 - 11.06.2025
Praxisworkshop zur Erstellung von Geschäftsprozessmodellen
Inhalt
Einführung in BPMN
- Einsatzszenarien
- Token-Konzept
- Hintergrundkonzepte (Flusssteuerung, Syntax und Semantik)
- Einfache Modellierungskonstrukte
- Verzweigungen, Aktivitäten und Ereignisse
- Alleinstellungsmerkmale der BPMN
- Ausdrucksumfang, Kommunikation und Verantwortung
Workflow-Patterns und Ereignisverarbeitung
Time-Outs, Eskalation, Broadcasting, Transaktionen, Daten
Fehlermanagement
Symbole für die Prozessautomation
Aufgabentypen und Markierungen
BPMN im Kontext
- zum Unternehmensprozessmanagement und Requirements Engineering
- zur Softwareauswahl und Softwareimplementierung
- zur Kontinuierliche Verbesserung
Nutzen
In der dreitägigen BPMN-2.0-Schulung stellen wir Ihnen die Business Process Model and Notation (BPMN) als herstellerunabhängigen Standard für Prozessmodellierungen vor. Anhand dieses Modells können Sie Prozesse und eventuell existierende Probleme einfach sichtbar machen. Um sicher mit den BPMN-Modellen umgehen zu können, erklären wir Ihnen die Hintergründe und Denkmuster wie auch die BPMN-Symbole und ihre Anwendung in Prozessdarstellungen.
Ob einfach oder komplex: Sie lernen, die verschiedenen Modelle zu lesen und korrekt zu interpretieren. Darüber hinaus werden Sie künftig unterschiedliche Konstrukte der Modellierungssprache bewerten können und den Umgang mit BPMN in Ihrem Unternehmen etablieren.
Durch zahlreiche Übungen erlangen Sie die Fähigkeit, Prozesse interpretationsfrei für die Dokumentation zu modellieren. Ebenso erlernen Sie, wie die BPMN für die Prozessautomatisierung eingesetzt werden kann. Somit gelingt es Ihnen, prozessuale Details transparent zu machen, Abläufe besser aufeinander abzustimmen und eine Grundlage für die Digitalisierung bereichsübergreifender Prozesse zu schaffen.
In der BPMN-2.0-Schulung geben wir Ihnen außerdem anhand zahlreicher Praxisbeispiele wertvolle Tipps und Tricks bei der Einführung und Umsetzung von automatisierten Workflows mit an die Hand. Durch die Teilnahme an dieser Schulung kennen Sie die Möglichkeiten und Grenzen von BPMN, können den Nutzen für Ihre eigene Arbeit in Ihrem Unternehmen einschätzen und dieses Wissen direkt in der Praxis anwenden.
Steigern Sie mit dem Wissen aus dieser Schulung die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. BPMN ist somit ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der betrieblichen Wertschöpfung. Nach Abschluss der BPMN-2.0-Schulung überblicken Sie die Möglichkeiten und Grenzen von BPMN und können den Nutzen für Ihre eigene Arbeit und Ihr Unternehmen einschätzen.
Zielgruppe
Das Seminar/Praxisworkshop richtet sich an alle, die Prozesse gestalten und verbessern wollen bzw. Prozesse dokumentieren müssen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Workshop ein Laptop mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1380 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
262.2 EUR
Bruttopreis
1642.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Train the Trainer (TÜV) - Modul 1 - EX/A39/10351051/11062025-1 - 11.06.2025
Als Trainer begeistern: Mit einem lebendigen und nachhaltigen Trainingsdesign
Inhalt
Lernpsychologische Grundlagen (Neurodidaktik)
Definition von Lerninhalten und -zielen (Curriculum)
Gestaltung interaktiver Trainings
Aktivierung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen
Sozialformen (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit)
Methodenvielfalt
Präsentationstechniken
Medieneinsatz
Nutzen
In unserem Seminar ?Train the Trainer Modul 1 - als Trainer begeistern? lernen Sie die Grundlagen der Lernpsychologie, insbesondere der Neurodidaktik kennen. Praxisnah entwickeln Sie Ihre Kompetenz als Trainer oder Trainerin individuell weiter. Sie lernen effektive Lehrmethoden kennen, die selbstgesteuertes Lernen unterstützen, die Funktionsweise des Gehirns beim Lernen sowie verschiedene Lerntypen und deren Bedürfnisse berücksichtigen.
In dieser Train the Trainer Ausbildung lernen Sie, Lerninhalte und -ziele zu definieren und ein strukturiertes Curriculum zu erstellen, das den Lernprozess Ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezielt fördert.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Gestaltung interaktiver Trainings, um Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv in den Lernprozess einzubinden. Sie lernen, wie Sie eine Gruppe aktivieren können, um ein dynamisches und engagiertes Lernumfeld zu schaffen.
Darüber hinaus betrachten wir in dieser Weiterbildung verschiedene Sozialformen wie Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit und zeigen Ihnen, wie Sie diese effektiv in Ihren Trainings einsetzen können, um die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zu fördern.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Methodenvielfalt, um Ihnen ein breites Spektrum an Lehr- und Lernmethoden zur Verfügung zu stellen, die auf unterschiedliche Lerntypen und -stile abgestimmt sind. Sie lernen verschiedene Präsentationstechniken kennen, mit denen Sie Ihre Inhalte überzeugend und anschaulich vermitteln und Medien effektiv einsetzen können. So unterstützen Sie als Trainer oder Trainerin den Lernprozess Ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Zielgruppe
Trainer und Trainerinnen, Fachexperten und Fachexpertinnen, die neu im Bereich Training starten wollen oder gelegentlich vor einer Gruppe stehen und einen Fachvortrag halten bzw. eine Einführung in ihr Thema vornehmen; angesprochen sind vor allem angehende Trainer und Trainerinnen, Dozenten und Dozentinnen, Referenten und Referentinnen sowie Mitarbeitende aus den Bereichen HR, Training, Projektmanagement, Aus- und Weiterbildung sowie Fachabteilungen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Train the Trainer (TÜV) ist der Besuch aller Module des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
10;"
Das Seminar besteht aus zwei Modulen. Nach Absolvieren aller Module ";"ist als Abschluss des Seminars eine praktische Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet am Folgetag nach Modul 2 statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Prüfungsordnung. Nach bestan
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - EX/A37/50351201/11062025-1 - 11.06.2025
nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung
Inhalt
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018
- Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019
Die Neuerungen aus technischer Sicht
Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen
Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung
Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs ?Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)? schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.
Voraussetzungen
Zum Besuch des Kurses zur Auffrischung des Strahlenschutzes sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
240 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
45.6 EUR
Bruttopreis
285.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung - Aufbauseminar - EX/A35/50201102/11062025-1 - 11.06.2025
Gefährdungen in der Arbeitsumgebung erkennen und präventive Maßnahmen ergreifen
Inhalt
Erfahrungsaustausch
- Einbindung/Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe (Auswertung Projektarbeit der DGUV)
Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten/Kompetenzen einer Sibe
Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen zu den Themen:
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Büro-/Bildschirmarbeitsplatz (Ergonomie, Beleuchtung, Anordnung, Ausstattung usw.)
- Homeoffice (Ergonomie, Beleuchtung, Anordnung, Ausstattung usw.)
- Leitern und Tritte (Aufstiegshilfen)
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Nutzen
In einer dynamischen Arbeitswelt, in der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung gewinnen, bieten wir Sicherheitsbeauftragten (Sibe) in Büro und Verwaltung eine vertiefende Fortbildung.
Sie erhalten einen klaren Einblick in Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten als Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung. Neben theoretischem Wissen, in dem Sie sich über aktuelle Neuerungen austauschen, werden praxisrelevante Fähigkeiten und Kompetenzen einer Sibe vermittelt, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und effektive Maßnahmen zur Prävention einzuleiten.
Unser Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung bietet eine wertvolle Plattform für den Erfahrungsaustausch. Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen einzubringen und von den Erfahrungen der Gruppe zu lernen. Ein Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf Praxisübungen, bei denen Sie anhand von realen Szenarien gefährdungsrelevante Punkte erkennen und Lösungen erarbeiten. Durch gezielte Praxisübungen zu verschiedenen Themen wie Verkehrswege, Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Homeoffice, Leitern und Aufstiegshilfen, psychische Belastungen sowie Notfallmanagement werden Sie aktiv in die Thematik einbezogen. Grundlagen und Motivation für einen proaktiven Arbeitsschutz werden diskutiert und Erfolgsfaktoren für eine effektive Kommunikation im Arbeitsschutz werden hervorgehoben.
Insgesamt bietet unser Sicherheitsbeauftragte in Büro und Verwaltung - Aufbauseminar einen praxisnahen und interaktiven Lernansatz, der Ihnen ermöglicht, unter Leitung unserer erfahrenen Referentinnen und Referenten, Ihr Wissen zu vertiefen und aktiv an der Gestaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds mitzuwirken.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte in Büro- und Verwaltungsbetrieben, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilung
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Diese Schulung richtet sich an bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unser Basis-Seminar zur Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
460 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
87.4 EUR
Bruttopreis
547.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen - EX/A52/50201701/11062025-1 - 11.06.2025
Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung
Inhalt
Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation
Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa
Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte
Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
Überblick über die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung
Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung
Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung
Nutzen
Im Seminar Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation in Unternehmen erhalten Sie Sie alle für den betrieblichen Arbeitsschutz wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte zur Errichtung einer ?gerichtsfesten Organisation?. Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für den betrieblichen Arbeitsschutz werden über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert. Das komplexe Zusammenspiel der zahllosen - oft nur schwer auffindbaren - Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit werden Ihnen ebenso vermittelt, wie die Struktur und die wesentlichen Inhalte wichtiger rechtlicher und technischer Normen. (vom Europarecht über regionale Vorschriften bis zur konkreten Umsetzung im Betrieb). Dazu gehören auch die Ablaufprozesse von Gefährdungsbeurteilungen im rechtlichen Zusammenhang. Sie erfahren konzentriert, welche Pflichtverletzungen durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu bestimmten dienst-, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichenund strafrechtlichen Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten führen können. Behandelt wird auch das Haftungsprivileg von Arbeitnehmer*innen im Rahmen des Arbeitsrechts.
Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und vieler Beispielsfälle vermittelt Ihnen unser erfahrener Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber / Bremen, welche Schwerpunkte Sie bilden sollten und wie Sie Ihre Risiken im betrieblichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsrecht minimieren können.
Ihnen wird auch anhand von Mustertexten dargestellt, wie Sie eine rechtswirksame Delegation im Arbeitsschutz umsetzen und was dabei zu beachten ist. Dazu gehört ein Überblick über die wesentlichen Rechtsnormen (z.B. BetrSichV) und Technischen Normen (z.B. TRBS) in der betrieblichen Praxis. Der Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber, vermittelt Ihnen den Zugang zu innovativen und aktuellen Lehrmaterialien und zahlreichen Tools, Checklisten, Mustertexten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschlägen, welche Sie zur Organisation Ihrer Arbeitssicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis direkt einsetzen können.
Ziel des Seminars zum Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation ist es auch, auf Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit hinzuweisen und schwerwiegenden Folgen und drohenden Schäden vorzubeugen. Minimieren Sie Ihre Haftung und Ihre Risiken als Geschäftsführer*innen, Führungskräfte und Verantwortliche zum Arbeitsschutz, indem Sie die Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung klar zuweisen und organisieren. Wirtschaftlich können Pflichtverletzungen zum Arbeitsschutz sowohl für das Unternehmen als auch für den Einzelnen existenzbedrohend sein. Eine revisionssichere Arbeitsschutzorganisation und die rechtswirksame Übertragung der Verantwortung auf die Führungskräfte durch die Geschäftsführung ist daher sehr wichtig.
Stellen Sie sicher, dass jeder in der Unternehmensorganisation seiner Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung nachkommen kann.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister
Voraussetzungen
Zum B
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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A36/60102601/11062025-1 - 11.06.2025
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in der Praxis
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.
Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;"
Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
510 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.9 EUR
Bruttopreis
606.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10351065/11062025-1 - 11.06.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten. Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt. Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
16:15 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25;" Um an unserer mündlichen Online-Prüfung teilzunehmen, benötigen Sie folgende Komponenten
- einen PC mit den Betriebssystemen Windows ( ab Version 7 ) oder Mac OS (ab Version 10.7).
- ein Mikrofon/Headset
- eine integrierte oder externe Webcam
- eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
- ein auf Ihrem Rechner installiertes Videokonferenztool
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung";"
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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IATF 16949 - Requalifizierung für 1st-/2nd-Party-Auditor - EX/A52/20201106/11062025-1 - 11.06.2025
Requalifizierung in der Automobilindustrie - Sanctioned Interpretations (SI) und FAQs
Inhalt
Anforderungen aus der IATF 16949
Anforderungen an die Auditplanung mit CSR
Typische Auditabweichungen
Inhalte der aktuellen SI
Inhalte der aktuellen FAQ
Änderungen in den Automotive Core Tools
Änderungen in der ISO 19011 (2018)
Nutzen
Mit unserem Seminar Requalifikation nach IATF 16949 für 1st-/2nd-Party-Auditoren halten Sie Ihr Normenwissen für die Requalifizierung in der Automobilindustrie aufrecht. Entsprechend den normativen und kundenspezifischen Anforderungen (OEMs) sind Ihre Auditerfahrungen und die Teilnahme an einer Weiterbildung notwendige Voraussetzungen für den Erhalt Ihres TÜV NORD Personenzertifikats.
Durch den dreijährigen Rhythmus der wiederkehrenden Requalifizierung weisen Sie Ihre Kompetenz nach und können weiterhin Audits nach IATF 16949 professionell durchführen.
Das Update-Seminar zur IATF 16949 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen und Weiterentwicklungen der IATF 16949 sowie typischen Abweichungen aus den Zertifizierungsaudits. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die aktuellen Sanctioned Interpretations (SIs) vor und beantworten häufig gestellte Fragen (FAQs). Sie gehen auch auf die kundenspezifischen Anforderungen (CSRs) ein, die den Anwendungsbereich der IATF 16949 erweitern und die in interne Audits einbezogen werden müssen.
Diese Schulung zur Requalifizierung nach IATF 16949 wird unter anderem als Fortbildungsveranstaltung für die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV®) sowie Ihrer Auditorenkarte anerkannt. Hierfür benötigen Sie einen Rezertifizierungsantrag der TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.
Zielgruppe
Diese Update-Schulung ermöglicht IATF-16949-Auditoren (1st/2nd Party), ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Mit dem Seminar Requalifizierung IATF 16949 erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT. Dieses Seminar richtet sich auch an Prozessauditoren nach VDA 6.3, die ihre Kenntnisse auf den aktuellen Entwicklungsstand bringen möchten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Besuch dieses Lehrgangs sind Kenntnisse der IATF 16949.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Bittte bringen Sie zum Seminar das aktuelle Buch IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie mit.
Dieser Lehrgang ist eine Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik - EX/A33/30151701/11062025-1 - 11.06.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- MBauO, LBauO
- PrüfVO, TPrüfVO der Länder
- Sonderbauverordnungen
Anforderungen des Brandschutzes
- MLÜAR, MLAR
- Bestandsschutz, Anpassungsverlangen nach BauO
- Komponenten und Ausführungsanforderungen an Räume und Durchführungen
Brandschutzmaßnahmen
- Branddetektion, Löschanlagen in Kanälen
- Brandschutzklappen
Typische Brandursachen
- Grundlagen der Verbrennung
- Verschmutzungen, Stäube
- Brand- und Rauchverschleppung
Brandfallsteuerung
- Brandmeldeanlage
- Brandfallmatrix
- Möglichkeiten der Lüftungstechnik
Wartung und Instandhaltung
- Prüfverordnungen der Länder
- Betreiberpflichten
- Dokumentation
Umsetzung der Anforderungen
- Ausführung von brandschutztechnisch bemessenen Kanälen
- Alternativen und Abweichungen
- AbP, AbZ und ZiE
Möglichkeiten der Entrauchung
- Warum entrauchen?
- NRA, RDA, MRA
- Anforderungen an MRA
Nutzen
Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik: Das Seminar vermittelt Ihnen die gesetzlichen Vorgaben im Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Erfahrene Referenten erläutern die Pflichten und Anforderungen im Neubau, Bestand und späteren Betrieb der Anlagen. Die rechtlichen Vorgaben werden praxisorientiert vermittelt, die Umsetzung in der Praxis wird anhand von Fallstudien aufgezeigt. Das vermittelte Hintergrundwissen unterstützt Sie bei der sicheren Abschätzung der brandschutztechnischen Belange. Dazu zählen auch die Ausschreibung, Kalkulation und der spätere Betrieb der Anlage.
Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von Lüftungs- und Klimaanlagen sind komplexe und sich laufend ändernde Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu beachten. Sowohl während der Errichtungsphase als auch bei Inbetriebnahme und rechtskonformen Betriebes kann es daher häufig zu Fehleinschätzungen seitens der ausführenden Firmen wie auch der Betreiber kommen. Die vermittelten Grundlagen im Seminar unterstützen Sie dabei, Fehleinschätzungen zu vermeiden.
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die mit der Konzeption, Installation und Instandhaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen betraut sind
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Kälteanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen - EX/A52/30351801/11062025-1 - 11.06.2025
Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben und Errichten
Inhalt
Anforderungen aus der neuen F-Gase-Verordnung 2024 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
- Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067
- Zertifizierung von Betrieben
Anforderungen aus dem neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
- Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
- Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen
Anforderungen aus der Verordnung (EG) 1005/2009 (ehemals (EG) 2037/2000) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Ausstiegsfristen chlorhaltiger Kältemittel
- Alternative Kältemittel
Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Abnahmeprüfungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen und Aufgaben an bzw. von Befähigten Personen
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Anschließend sind Sie in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.
Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Diese werden in der Weiterbildung für Kältetechnik intensiv behandelt. Aktuell werden diese Anforderungen durch die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) als Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung 2024 (am 11. März 2024 in Kraft getreten) in nationales Recht noch verschärft. Zukünftig werden hier konkrete Anforderungen an das Personal und die Betriebe gestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Dichtheitsprüfungen ist eine ebenfalls neue gesetzliche Auflage.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zur Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen sind in der ?Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen?, verbindlich geregelt.
Zielgruppe
Verantwortliche für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Fremdfirmenkoordination - EX/A36/50201601/11062025-1 - 11.06.2025
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A40/30401806/11062025-1 - 11.06.2025
Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen
Inhalt
Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)
Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Nutzen
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.
Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.
Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.
Zielgruppe
Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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