Veranstaltungskalender

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 01.04.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen,

wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche  Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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Brandschadensanierung - 161 - 01.04.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)


Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).

Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.

Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.

Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.

Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:

  • Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
  • Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
  • Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
  • Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
  • Was muss ich dabei beachten?

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Energiemanagement nach ISO 50001 - 141 - 01.04.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)


Die Veranstaltung ist anerkannt als Zusatzqualifikation für gewerbliche Energieberater nach BAFA

Steigende Energiepreise, Klimaveränderungen durch fossile Energieträger, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen führen dazu, dass Energieeffizienz und Energiemanagement eine immer größere Bedeutung gewinnen. Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten systematisch und langfristig im Unternehmen zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Anforderungen an Energiemanagementsysteme werden in der DIN EN ISO 50001 beschrieben.

Es gibt verschiedene Anreize für Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nachzuweisen:

Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh sogar verpflichtet ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen oder bis zum 01.07.2025 einzuführen.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Standards und nationales Recht. Anhand von Praxisbeispielen werden die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 sowie Änderungen durch die Revison und Unterschiede zu alternativen Systemen aufgezeigt. Die Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines effizienten Energiemanagementsystems sowie zur Integration in bestehende Managementsysteme.

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Energiemanager/-auditor(in) - 140 - 01.04.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz


Der Teil Energietechnik (2. und 3. Tag) ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte. Dies gilt auch für Online-Live-Seminare.

Energiemanagement ist ein effektives Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten im Unternehmen systematisch zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Bei bestimmten Energieverbrauchsmengen wird der Nachweis eines Energiemanagementsystems (EnMS) gefordert, um Beihilfen zu erhalten. Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh dazu, ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.

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Energietechnik kompakt - 142 - 02.04.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe


Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.

Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.

Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.

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Behavior Based Safety (BBS) im modernen Arbeitsschutz - 367 - 03.04.2025

Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Der wohl größte Unsicherheitsfaktor in der Arbeitswelt: Der Mensch. Genau auf diesem Ansatz fußt der verhaltensorientierte Arbeitsschutz oder Behaviour Based Safety (BBS). 80 bis 90 Prozent aller Arbeitsunfälle lassen sich schätzungsweise auf unsicheres Verhalten zurückführen. Kann man das ändern? Ja, man kann!

Bei BBS handelt es sich um einen Managementansatz zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten.

Risiken für die Mitarbeiter entstehen nicht nur durch Gefahren am Arbeitsplatz, sondern auch durch die täglichen Entscheidungen der Manager und der Angestellten. Um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu steigern und Prozesskosten sowohl kurz- als auch langfristig zu reduzieren, ist die Einführung eines Managementprozesses zur Förderung sicheren Verhaltens zu empfehlen.

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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 04.04.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.

Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.

Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.

Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.

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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 04.04.2025

Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.


Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:

Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524

Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.Brandschadensanierung

Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A Sachverständiger für Altlasten

Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang

Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:

"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."

Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.

Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.

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Resilienz stärken (Online-Seminar) - 336 - 04.04.2025

Psychisch stabil, leistungsfähig und belastbar im Arbeitsalltag


Resilienz als Fähigkeit, auch unter belastenden Bedingungen psychisch stabil und leistungsfähig zu bleiben, ist eine inzwischen gut untersuchte und auch zu großen Teilen trainierbare Fähigkeit. Es wird eine Einführung in das Konzept der Resilienz geben und die Teilnehmenden werden durch praktische Übungen dazu angeregt, bisherige Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster zu hinterfragen und auf die eigenen Stärken zu achten. Das Ziel des Workshops besteht neben der Informationsvermittlung besonders in der Anregung zur Selbstreflexion.

Die Teilnehmenden lernen, die gezeigten Übungen zur Stärkung ihrer Resilienz im Alltag anzuwenden.

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 75 - 04.04.2025

Eintägiger Praxis-Workshop, um die gesetzlichen Anforderungen (TRwS) sach- und praxisgerecht umzusetzen


Sachstand zur neuen AwSV!

Das Wasserhaushaltsgesetz stellt an Gewässerschutzbeauftragte vielfältige Aufgaben. Sie müssen sowohl die rechtlichen als auch die technischen Entwicklungen im Bereich des Gewässerschutzes kennen und verfolgen. Dies betrifft ebenso alle Personen, die sich mit dem Gewässerschutz in Betrieben oder Verwaltungen befassen.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie über den Stand der Technik. Die Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz werden ebenso vermittelt wie die neuen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Es werden umfassende und aktuelle  Informationen aus erster Hand geboten, da die Referenten und Referentinnen ihre Kenntnisse selbst unmittelbar in der Praxis, z. B. in Behörden oder in der Verwaltung anwenden und umsetzen.

Die Teilnehmer werden über Neuerungen im Recht der wassergefährdenden Stoffe und komplementären Regelungen anderer Rechtsbereiche sowie über aktuelle Entwicklungen der TRwS informiert.

Die neuen bzw. überarbeiteten TRwS werden dargestellt, wie beispielsweise die TRwS 779 "Allgemeine Technische Regelungen".

Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte zu aktualisieren.

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Webinar: CO2-Emissionshandel mit Brennstoffen - EX/A52/40202108/04042025-1 - 04.04.2025

Einführung und Aufgaben im Unternehmen


Inhalt

Einführung in den nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen
- Rechtliche Grundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Emissionsberichterstattungsverordnung

Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Ziel, Aufbau und Zeitplan des Emissionshandels
- Betroffene Brennstoffe, Zertifikatspflicht und Befreiungen
- Beteiligte Akteure und ihre Marktrollen
- Zusammenspiel mit dem Europäischen Emissionshandel EU ETS

Pflichten für zertifikatspflichtige Unternehmen
- Bestimmung der relevanten Energieströme
- Quantifizierung der Zusatzbelastungen durch den CO?-Preis
- Ermittlung der Brennstoffemissionen, Berücksichtigung des Bioenergieanteils
- Emissionsberichterstattung und Prüfung, Erstellung von Überwachungsplänen
- Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen, Dokumentations- und Nachweispflichten
- Führung des Emissionskontos bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Compliance-Konto und Handelskonto, Eintragung der Brennstoffemissionen, Abgabe von Emissionszertifikaten
- Zertifikateein- und -verkauf, Primär- und Sekundärmarkt, Emissionshandelsregister, Verkaufstermine, Mindest- und Maximalmengen, Transaktionsentgelte, Preisentwicklung auf dem Zertifikatemarkt

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Begünstigungen für energieintensive Unternehmen
- Begünstigte Unternehmenssektoren
- Nachweis eines Energiemanagementsystems und Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Antragsverfahren

Nutzen

Seit dem 01.01.2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Es verpflichtet Produzenten von fossilen Brennstoffen zum CO?-Emissionshandel. Betroffen sind vor allem Energieproduzenten wie Stadtwerke, Mineralölhersteller und Energiehändler.

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist auch für weitere Bereiche geplant. So soll ab 2023 Kohle unter den CO?-Emissionshandel fallen und ab 2024 auch die Abfallverbrennung.

Neben immer mehr Aufgaben und Dokumentationspflichten, die durch die Reformen und neuen Gesetze auf Sie zukommen, arbeitet die EU regelmäßig an Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen - mit dem Ziel, weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu gehören die Carbon-Leakage-Begünstigungen, aber auch die Befreiung für bestimmte Anlagen und der Abzug von Doppelerfassungen.

Mit den neuen Regelungen wird der CO?-Emissionshandel für die genannten Unternehmen immer komplexer und undurchsichtiger. Das Webinar hilft Ihnen dabei, sich eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und stetigen Neuerungen zu schaffen. Deshalb werfen Sie gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten einen Blick auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz, auf die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) und auf die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).

Sie erhalten praxisnahe Einblicke in den Handel mit CO?-Zertifikaten, die BEHG-CO?-Preisentwicklung und bekommen zentrale Informationsquellen und Tools an die Hand. Mit diesen können Sie zum Beispiel eigenständig CO?-Kosten berechnen oder sich über weitere Gesetzesänderungen im CO?-Emissionshandel informieren.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen vom neuen Emissionshandel betroffenen Abteilungen im Unternehmen angesprochen, z. B. Sachbearbeiter in Rechts-, Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

310 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

58.9 EUR

Bruttopreis

368.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de

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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401105/04042025-1 - 04.04.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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