Veranstaltungskalender
Brandschadensanierung - 161 - 01.04.2025
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).
Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.
Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.
Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.
Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:
- Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
- Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
- Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
- Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
- Was muss ich dabei beachten?
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Energiemanagement nach ISO 50001 - 141 - 01.04.2025
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Die Veranstaltung ist anerkannt als Zusatzqualifikation für gewerbliche Energieberater nach BAFA
Steigende Energiepreise, Klimaveränderungen durch fossile Energieträger, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen führen dazu, dass Energieeffizienz und Energiemanagement eine immer größere Bedeutung gewinnen. Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten systematisch und langfristig im Unternehmen zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Anforderungen an Energiemanagementsysteme werden in der DIN EN ISO 50001 beschrieben.
Es gibt verschiedene Anreize für Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nachzuweisen:
Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).
Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh sogar verpflichtet ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen oder bis zum 01.07.2025 einzuführen.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Standards und nationales Recht. Anhand von Praxisbeispielen werden die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 sowie Änderungen durch die Revison und Unterschiede zu alternativen Systemen aufgezeigt. Die Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines effizienten Energiemanagementsystems sowie zur Integration in bestehende Managementsysteme.
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Energiemanager/-auditor(in) - 140 - 01.04.2025
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz
Der Teil Energietechnik (2. und 3. Tag) ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte. Dies gilt auch für Online-Live-Seminare.
Energiemanagement ist ein effektives Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten im Unternehmen systematisch zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Bei bestimmten Energieverbrauchsmengen wird der Nachweis eines Energiemanagementsystems (EnMS) gefordert, um Beihilfen zu erhalten. Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh dazu, ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.
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Energietechnik kompakt - 142 - 02.04.2025
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.
Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.
Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.
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WEBINAR: Safexpert Anwenderschulung - 2511-WEB - 03.04.2025
In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden.
Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.
Inhalte der Schulung
- Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
- Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
- Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- Prüf- und Abnahme-Assistent
- Normendatenbank optimal einrichten
- Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf
Seminarprogramm
Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert
Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:
- Grundlagen der CE-Kennzeichnung
- (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
- CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
- Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
- Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
- Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
- Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
- Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
- Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)
Safexpert effizient nutzen
- Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
- Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
- Angewandte Normen in Maßnahmen
- Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
- Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
- Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
- Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
- Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
- Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?
Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:
- Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
- Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
- Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
- Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)
Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.
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Behavior Based Safety (BBS) im modernen Arbeitsschutz - 367 - 03.04.2025
Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit
Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Der wohl größte Unsicherheitsfaktor in der Arbeitswelt: Der Mensch. Genau auf diesem Ansatz fußt der verhaltensorientierte Arbeitsschutz oder Behaviour Based Safety (BBS). 80 bis 90 Prozent aller Arbeitsunfälle lassen sich schätzungsweise auf unsicheres Verhalten zurückführen. Kann man das ändern? Ja, man kann!
Bei BBS handelt es sich um einen Managementansatz zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten.
Risiken für die Mitarbeiter entstehen nicht nur durch Gefahren am Arbeitsplatz, sondern auch durch die täglichen Entscheidungen der Manager und der Angestellten. Um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu steigern und Prozesskosten sowohl kurz- als auch langfristig zu reduzieren, ist die Einführung eines Managementprozesses zur Förderung sicheren Verhaltens zu empfehlen.
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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 04.04.2025
Eintägige Grundlagenschulung
Eintägige Grundlagenschulung
Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.
Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.
Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.
Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.
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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 04.04.2025
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:
Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.Brandschadensanierung
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A Sachverständiger für Altlasten
Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang
Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:
"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."
Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.
Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.
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Resilienz stärken (Online-Seminar) - 336 - 04.04.2025
Psychisch stabil, leistungsfähig und belastbar im Arbeitsalltag
Psychisch stabil, leistungsfähig und belastbar im Arbeitsalltag
Resilienz als Fähigkeit, auch unter belastenden Bedingungen psychisch stabil und leistungsfähig zu bleiben, ist eine inzwischen gut untersuchte und auch zu großen Teilen trainierbare Fähigkeit. Es wird eine Einführung in das Konzept der Resilienz geben und die Teilnehmenden werden durch praktische Übungen dazu angeregt, bisherige Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster zu hinterfragen und auf die eigenen Stärken zu achten. Das Ziel des Workshops besteht neben der Informationsvermittlung besonders in der Anregung zur Selbstreflexion.
Die Teilnehmenden lernen, die gezeigten Übungen zur Stärkung ihrer Resilienz im Alltag anzuwenden.
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 75 - 04.04.2025
Eintägiger Praxis-Workshop, um die gesetzlichen Anforderungen (TRwS) sach- und praxisgerecht umzusetzen
Eintägiger Praxis-Workshop, um die gesetzlichen Anforderungen (TRwS) sach- und praxisgerecht umzusetzen
Sachstand zur neuen AwSV!
Das Wasserhaushaltsgesetz stellt an Gewässerschutzbeauftragte vielfältige Aufgaben. Sie müssen sowohl die rechtlichen als auch die technischen Entwicklungen im Bereich des Gewässerschutzes kennen und verfolgen. Dies betrifft ebenso alle Personen, die sich mit dem Gewässerschutz in Betrieben oder Verwaltungen befassen.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie über den Stand der Technik. Die Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz werden ebenso vermittelt wie die neuen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Es werden umfassende und aktuelle Informationen aus erster Hand geboten, da die Referenten und Referentinnen ihre Kenntnisse selbst unmittelbar in der Praxis, z. B. in Behörden oder in der Verwaltung anwenden und umsetzen.
Die Teilnehmer werden über Neuerungen im Recht der wassergefährdenden Stoffe und komplementären Regelungen anderer Rechtsbereiche sowie über aktuelle Entwicklungen der TRwS informiert.
Die neuen bzw. überarbeiteten TRwS werden dargestellt, wie beispielsweise die TRwS 779 "Allgemeine Technische Regelungen".
Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte zu aktualisieren.
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Webinar: CO2-Emissionshandel mit Brennstoffen - EX/A52/40202108/04042025-1 - 04.04.2025
Einführung und Aufgaben im Unternehmen
Inhalt
Einführung in den nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen
- Rechtliche Grundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Emissionsberichterstattungsverordnung
Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Ziel, Aufbau und Zeitplan des Emissionshandels
- Betroffene Brennstoffe, Zertifikatspflicht und Befreiungen
- Beteiligte Akteure und ihre Marktrollen
- Zusammenspiel mit dem Europäischen Emissionshandel EU ETS
Pflichten für zertifikatspflichtige Unternehmen
- Bestimmung der relevanten Energieströme
- Quantifizierung der Zusatzbelastungen durch den CO?-Preis
- Ermittlung der Brennstoffemissionen, Berücksichtigung des Bioenergieanteils
- Emissionsberichterstattung und Prüfung, Erstellung von Überwachungsplänen
- Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen, Dokumentations- und Nachweispflichten
- Führung des Emissionskontos bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Compliance-Konto und Handelskonto, Eintragung der Brennstoffemissionen, Abgabe von Emissionszertifikaten
- Zertifikateein- und -verkauf, Primär- und Sekundärmarkt, Emissionshandelsregister, Verkaufstermine, Mindest- und Maximalmengen, Transaktionsentgelte, Preisentwicklung auf dem Zertifikatemarkt
BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Begünstigungen für energieintensive Unternehmen
- Begünstigte Unternehmenssektoren
- Nachweis eines Energiemanagementsystems und Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Antragsverfahren
Nutzen
Seit dem 01.01.2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Es verpflichtet Produzenten von fossilen Brennstoffen zum CO?-Emissionshandel. Betroffen sind vor allem Energieproduzenten wie Stadtwerke, Mineralölhersteller und Energiehändler.
Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist auch für weitere Bereiche geplant. So soll ab 2023 Kohle unter den CO?-Emissionshandel fallen und ab 2024 auch die Abfallverbrennung.
Neben immer mehr Aufgaben und Dokumentationspflichten, die durch die Reformen und neuen Gesetze auf Sie zukommen, arbeitet die EU regelmäßig an Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen - mit dem Ziel, weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu gehören die Carbon-Leakage-Begünstigungen, aber auch die Befreiung für bestimmte Anlagen und der Abzug von Doppelerfassungen.
Mit den neuen Regelungen wird der CO?-Emissionshandel für die genannten Unternehmen immer komplexer und undurchsichtiger. Das Webinar hilft Ihnen dabei, sich eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und stetigen Neuerungen zu schaffen. Deshalb werfen Sie gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten einen Blick auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz, auf die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) und auf die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).
Sie erhalten praxisnahe Einblicke in den Handel mit CO?-Zertifikaten, die BEHG-CO?-Preisentwicklung und bekommen zentrale Informationsquellen und Tools an die Hand. Mit diesen können Sie zum Beispiel eigenständig CO?-Kosten berechnen oder sich über weitere Gesetzesänderungen im CO?-Emissionshandel informieren.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen vom neuen Emissionshandel betroffenen Abteilungen im Unternehmen angesprochen, z. B. Sachbearbeiter in Rechts-, Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
310 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
58.9 EUR
Bruttopreis
368.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401105/04042025-1 - 04.04.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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