Veranstaltungskalender

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VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195 - Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln - EX/A31/60201301/03062025-1 - 03.06.2025


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Befähigte Personen aus der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203

Arbeitsschutzrechtliche Hintergründe und Anforderungen aus berufsgenossenschaftlichen Vorgaben

Verantwortungen und Zuständigkeiten

Übersicht Ladungssicherungshilfsmittel
- Spanngurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten

Anforderungen an die Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
- Vorgaben und Inhalte VDI 2700 Blatt 3.1
- Vorgaben und Inhalte DIN EN 12195 ff.
- Mögliche Schäden
- Abnutzung und Ablegereife
- Beurteilung von Ladungssicherungshilfsmitteln

Dokumentation der Prüfungsergebnisse

Erfolgskontrolle

Nutzen

Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, die vorgeschriebenen Prüfungen von Ladungssicherungshilfsmitteln nach den entsprechenden Vorgaben durchzuführen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte und Anforderungen der VDI 2700 Blatt 3.1 und der DIN EN 12195. Im Seminar erlernen Sie, den Zustand von Ladungssicherungshilfsmitteln zu beurteilen und eine Entscheidung über den weiteren Einsatz zu treffen. Weiterhin erhalten Sie umfassende Hinweise zur korrekten und effizienten Prüfungsdurchführung. Sie erlernen ebenso die Dokumentation der Prüfergebnisse. So sind Sie in der Lage, die Anforderungen der geltenden Regelwerke in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Der Einsatz defekter oder beschädigter Ladungssicherungshilfsmittel kann katastrophale Folgen haben. Nicht korrekt gesicherte oder verrutschte Ladung gilt als häufige Unfallursache. Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden ist daher der einwandfreie Zustand von eingesetzten Gurten, Seilen und Ketten regelmäßig zu prüfen. Konkrete Vorgaben hierzu geben die VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195. Die Regelwerke schreiben die jährliche Prüfung und eine nachvollziehbare Dokumentation dieser Prüfungen vor. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf die Aufgaben vor. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Ladungssicherungshilfsmittel prüfen, beispielsweise Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kranführer Fortbildung - EX/A53/60101501/03062025-1 - 03.06.2025

Jährliche Unterweisung für Kranführer


Inhalt

Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung

Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Bedienpersonal von Kranen

Voraussetzungen

Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A44/30151106/03062025-1 - 03.06.2025

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
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Evakuierung von Gebäuden - EX/A32/30151401/03062025-1 - 03.06.2025


Inhalt

Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen

Rechtliche Grundlagen

Räumungsordnung, Brandschutzordnung

Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzept

Alarmpläne, Rettungsketten

Absprachen mit der Feuerwehr

Organisation der Ersten Hilfe

Richtige Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen

Evakuierungs- und Räumungsprobleme

Technische Hilfsmittel für Räumung und Evakuierung

Zu erwartendes Verhalten Betroffener
- abzuleitende Maßnahmen

Erforderliche Dokumentation

Auswertung und Konsequenzen für die Praxis

Nutzen

In dem Seminar erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um eine Evakuierung und Räumung erfolgreich planen zu können. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen rechtliche Grundlagen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie erfahren, wie Sie die Erste Hilfe organisieren und Evakuierungsübungen durchführen. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

So sind Sie auf einen möglichen Notfall gut vorbereitet: Berichte der Feuerwehren und Katastropheneinsatzkräfte über Brände und andere Notfälle zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine große Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem auch durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn es sich um Objekte mit Publikumsverkehr handelt oder sich beispielsweise vornehmlich Kinder, Kranke oder Behinderte dort aufhalten. Je mehr Menschen anwesend sind, desto größer kann die Gefahr werden.

Eine schlechte Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen kann verhängnisvolle Folgen haben. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahren- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aus Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Behörden und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden;
Mitarbeiter aus Facility-Management und Liegenschaftsverwaltung; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure und Projektentwickler

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A36/40251301/03062025-1 - 03.06.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A36/40401301/03062025-1 - 03.06.2025


Inhalt

Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen

Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)

Asphalt

Fugenabdichtungen

Beschichtungen

Kunststoffbahnen/-platten


Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.

Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A41/60102301/03062025-1 - 03.06.2025

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;" Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV - EX/A37/30301601/03062025-1 - 03.06.2025

Gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Prüferfordernis und -umfang
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0105-100

Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen
- Schutzmaßnahmen in verschiedenen Netzsystemen
- Potenzialausgleich
- Isolationswiderstände
- Messungen an Erdungsanlagen

Messpraktikum

Anlagendokumentation
- Nachweisführung
- Mess- und Prüfprotokolle
- Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist komplex und erfordert ein fundiertes Fachwissen. Eine regelmäßige und vorbeugende Prüfung Ihrer Anlagen vermindert das Risiko von Unfällen und Ausfällen. Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1kV.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu den wichtigen Anforderungen aus den entsprechenden Gesetzen und Regelwerken wie der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0105-100. Sie lernen die richtige und effiziente Vorbereitung und Durchführungen der notwendigen Messungen.
Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Seminar bildet die Anlagendokumentation. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Vorgaben und das richtige Vorgehen zur Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden und Referenten bietet der Lehrgang genügend Raum.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen bis 1 kV in Ihrem Unternehmen gerichtsfest zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen mit der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV beauftragt werden sollen; Planer, Errichter und Betreiber elektrischer Anlagen; Personen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

Voraussetzungen

Elektrotechnisches Fachpersonal

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Anforderungen an den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung - 38 - 03.06.2025

Staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte, gem. § 9 Abs. 1 i. V. mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV


Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:

„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Kommt es beim Umgang damit zu Störungen oder Unfällen, kann dies zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Produktionsausfälle und Imageverlust können die Existenz des Unternehmens bedrohen. In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen. Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument. Seit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 tritt die Gefahrstoffverordnung bei Vorgaben und Regelungen zum Explosionsschutz in den Fokus.

Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden.

In diesem Fachlehrgang lernen Sie:

  • Welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung an den betrieblichen Explosionsschutz stellen
  • Wie Gefährdungen zu analysieren sind
  • Wie ein praxisbezogenes Schutzkonzept aussieht

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 03.06.2025

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 03.06.2025

Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle


Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt

Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.

Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.

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Evakuierungs- und Räumungskonzepte - 418 - 03.06.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur Planung und Durchführung von Räumungen/Evakuierungen in Gebäuden


Berichte der Feuerwehren über Brandereignisse zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf.

Das gilt insbesondere für Objekte mit Publikumsverkehr, Kindern, Kranken oder Behinderten, und ganz besonders für Einrichtungen, in denen sich viele Menschen aufhalten, z. B. Verkaufsstätten. Grund hierfür ist die meist völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf den Ernstfall.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Nach der Versammlungsstättenverordnung und zum Beispiel auch nach der Verkaufsstättenverordnung ist der Betreiber der Verkaufsstätte oder Versammlungsstätte in der Fürsorgepflicht, brandschutztechnisches Hilfspersonal auszubilden.

Um auf den Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in diesem Seminar, was Sie beachten müssen, damit eine Evakuierung und Räumung erfolgreich durchgeführt werden kann: von den rechtlichen Grundlagen über Flucht- und Rettungspläne und die Organisation der Ersten Hilfe bis hin zu Evakuierungsübungen.

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