Veranstaltungskalender
Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A42/40301101/04062025-1 - 04.06.2025
Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung
Inhalt
Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)
Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)
Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete
Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik
Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)
Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen
Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis
Nutzen
Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen
Voraussetzungen
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11. Symposium Stilllegung und Abbau kerntechnischer Anlagen - EX/A07/50207301/04062025-1 - 04.06.2025
Fortschritte bei der Umsetzung von Stilllegungsvorhaben
Inhalt
Das Programm finden Sie demnächst unter: www.tuev-nord.de/tk-srka
Nutzen
Mit der Erteilung zahlreicher Stilllegungsgenehmigungen in den vergangenen Jahren hat für die kerntechnischen Anlagen in der Deutschland der Rückbau mit samt den zu bewältigenden Aufgaben begonnen. Von der Etablierung effizienter Prozesse auf Basis der Konzepte, die den Genehmigungen zu Grunde liegen, bis hin zur praktischen Umsetzung sowie der Durchführung von Großprojekten ist der kerntechnische Rückbau nunmehr facettenreicher denn je. Besonders die Erfahrungen aus Stilllegungs- und Abbauvorhaben der Vergangenheit führen zu Fortschritten in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung aktueller Projekte sowie gänzlich neuer Ansätze. Im Zuge des Symposiums werden diese Aspekte in anwendungsbezogenen Beiträgen präsentiert und diskutiert. Der traditionelle Blick über den Tellerrand wird das Programm abrunden.
Zielgruppe
Das Symposium richtet sich an Betreiber kerntechnischer Einrichtungen und Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, an Serviceunternehmen sowie an Fachleute von Behörden und Sachverständigenorganisationen.
Zeit
13:30 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
180; Behördenvertreter erhalten einen Rabatt von 50 % auf die Teilnahmengebühr.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
986.7 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
187.473 EUR
Bruttopreis
1174.173 EUR
Ansprechpartner
Frau Jelena Wybranietz
+49 40 8557 2046
tagungen@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A36/30251101/04062025-1 - 04.06.2025
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/04062025-1 - 04.06.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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KI in technischen Prozessen - Teil 1 - EX/A45/20401171/04062025-1 - 04.06.2025
Grundlagen schaffen - Anwendungen und Potenziale mit KI für technische Prozesse
Inhalt
Einführung in Künstliche Intelligenz
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
- Definition und Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Überblick über aktuelle Entwicklungen und Trends
Anwendungen von KI in technischen Prozessen
- Praktische Beispiele aus der Industrie
- KI in der Produktion, Wartung und Qualitätssicherung
- Diskussion: Chancen und Herausforderungen
Voraussetzungen für den Einsatz von KI
- Technische und organisatorische Anforderungen
- Dateninfrastruktur und Datenqualität
- Notwendige Software- und Hardware-Ressourcen
- Mitarbeiterqualifikationen und Schulungsbedarf
Maschinelles Lernen
- Grundlagen des Maschinellen Lernens
- Unterschied zwischen überwachtem, unüberwachtem und bestärkendem Lernen
- Beispiele für Algorithmen und Anwendungsgebiete
- Praktische Anwendung von Maschinellem Lernen in technischen Prozessen
Implementierungsstrategien
- Methodik bei der Einführung von KI-Projekten
- Identifikation geeigneter Prozesse und Anwendungsbereiche
- Entwicklung einer KI-Strategie
- Integration in bestehende Systeme
- Projektmanagement und Change-Management
Abschluss und Ausblick
- Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
- Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fragen und Antworten
- Feedbackrunde und Abschluss
Nutzen
Unser Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 1 richtet sich sowohl an Führungskräfte und Entscheider als auch an Projektverantwortliche und Entwickler und bietet eine umfassende Einführung in die transformative Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Industrie. Sie erhalten eine Einführung in die Grundlagen und aktuellen Trends der Künstlichen Intelligenz (KI). Es werden praktische Anwendungen in der Industrie und technische sowie organisatorische Voraussetzungen für den KI-Einsatz besprochen. Ein Schwerpunkt liegt auf Maschinellem Lernen und dessen Anwendung in technischen Prozessen. Es werden unterschiedliche Implementierungsstrategien erläutert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Seminars erwerben fundierte Kenntnisse über den Einsatz von KI zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung in technischen Prozessen. Sie lernen praktische Anwendungsstrategien kennen, die Ihnen helfen, innovative Lösungen zu fördern, Ihre Entscheidungsfindung zu verbessern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen zu stärken. So können Sie Ihre technischen Prozesse auf ein neues Niveau heben und sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars KI in technischen Prozessen - Teil 1 profitieren auf vielfältige Weise:
- Effizienzsteigerung:
Sie lernen, wie sie Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen können, um technische Prozesse effizienter zu gestalten. Dies umfasst z. B. die Optimierung von Produktionsabläufen und die Reduzierung von Betriebskosten.
- Praktische Anwendungskenntnisse:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten praktische Einblicke in konkrete Anwendungen von KI in technischen Prozessen. Dies versetzt sie in die Lage, die Technologie gezielt in ihren Projekten und Aufgabenbereichen einzusetzen.
- Ressourcenschonung:
Das Seminar vermittelt, wie KI dazu beiträgt, Ressourcen optimal zu nutzen. Dies führt zu nachhaltigeren und kosteneffizienteren Prozessen.
- Innovationsförderung:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie mithilfe von KI innovative Lösungen für technische Herausforderungen entwickeln können. Dies fördert die Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit:
Das Seminar fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen und Rollen innerhalb eines Unternehmens, indem es ein gemeinsames Verständnis und Wissen über den Einsatz von KI in technisch
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A52/30401301/04062025-1 - 04.06.2025
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A38/40402001/04062025-1 - 04.06.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Grundkurs - EX/A44/40401101/04062025-1 - 04.06.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Vivian Dorow
+49 69 9590939-12
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Messmitteleignung und -überwachung - EX/A41/20402001/04062025-1 - 04.06.2025
Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen
Inhalt
Messmitteleignung
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Messmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an staatliche Norm
Messmittelüberwachung
- Zielsetzung der Messmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Messmittel
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Messmittelüberwachung
Dokumentation
Praktische Übungen
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen wichtige Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie normative Anforderungen an verschiedene Messmittel.
Sie lernen in dieser Schulung die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie den Kalibrierprozess verbessern und Ihre Dokumentation optimieren. Mehrere Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung runden das Seminarangebot ab und schaffen einen praxisorientierten Mehrwert.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufspraxis. Sie bringen Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Branche. Theoretische Inhalte werden anschaulich vermittelt. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Lernprozess und unterstützen Sie dabei, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Zudem bietet das Seminar Messmitteleignung und -überwachung genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die für die Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung der Messmittel zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Messmitteleignung und -überwachung informieren.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse der Normen DIN EN ISO 9001
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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8D-Report-Schulung zum Reklamationsprozess - EX/A52/20201904/04062025-1 - 04.06.2025
TÜV NORD QM-Factory: Methode zur Problemlösung und nachhaltiger Fehlervermeidung
Inhalt
Bedeutung und Verantwortung für Qualität
Vergleich von Problemlösungsprozessen
- Fehlersicherheit und Poka Yoke (PY)
- Methoden zur Problemlösung (PLM)
Ablauf und Methoden im 8D-Prozess
- Situationsanalyse, IST/IST-Nicht
- Ishikawa
- 5 Why
- Technischer Root Couse (TRC) und Management Root Couse (MRC)
Fallbeispiel zur Handhabung der 8D-Toolbox
Anwendung auf einen konkreten Fall (mit 8D-Toolbox)
Maßnahmenableitung und Wirksamkeitsprüfung
Präsentation und Interpretation der Ergebnisse
Best Practice/Lessons Learned
Nutzen
In unserer 8D-Report-Schulung lernen Sie die wichtigsten Grundlagen und Inhalte für einen strukturierten Reklamationsprozess anhand des VDA Bandes ?8D-Problemlösung in 8 Disziplinen? kennen. Hierzu werden die empfohlenen Methoden Situationsanalyse, IST/IST-Nicht, Ishikawa und 5 Why sowie Technischer-Rootcouse TRC und Management-Rootcouse MRC in den jeweiligen Schritten behandelt. Mit dem 8D-Prozess werden Produktfehler erkannt und auf ihre Ursache zurückgeführt. Das unterstützt Sie bei der nachhaltigen Vermeidung bereits erkannter und analysierter Fehler. Mit der Einführung des 8D-Reports erfüllen Sie die konkreten Lieferantenanforderungen entsprechend der IATF 16949, der Automobilhersteller (OEM) und gesetzlicher Forderungen aus der Produzentenhaftung BGB § 823.
Mithilfe der 8D-Report-Schulung erhalten Sie Qualitätswerkzeuge zur Senkung der internen Fehlerkosten - Sie erhöhen somit die Kundenzufriedenheit. Unsere Trainerinnen und Trainer bringen Ihnen die entsprechenden Qualitätswerkzeuge und -methoden in den jeweiligen Schritten nahe. Zur Umsetzung des 8D-Reports erhalten Sie entsprechende Excel-Tools und lernen, die Methoden anhand von Praxisbeispielen anzuwenden.
Zum Abschluss der 8D-Report-Schulung stufen Sie den Reifegrad Ihres 8D-Reportes nach den Excellence-Empfehlungen des VDA-Bandes ein. Hierzu bewerten Sie Elemente D1 bis D8. Diese Praxisübungen geben Ihnen und Ihrem Team mehr Sicherheit, um eine hohe Qualität Ihrer 8D-Reporte zu erreichen.
Profitieren Sie in der 8D-Report-Schulung vom Erfahrungsaustausch mit den anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Es wird auf Ihre Fragen eingegangen und es werden fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung in Ihrem Unternehmen gegeben. Durch den Workshop-Charakter und die Arbeit mit Ihren Laptops erhalten Sie direkt verwertbare Lösungen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung, die Reklamationen aufnehmen und bearbeiten. Qualitätsbeauftragte und Qualitätsmanager, die den Reklamationsprozess begleiten und 8D-Teams moderieren, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das VDA Bandes ?8D-Problemlösung in 8 Disziplinen"" mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. ";"
Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Fremdfirmenkoordination - EX/A52/50201601/04062025-1 - 04.06.2025
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Asbest - 233 - 04.06.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbestkrank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest! Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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