Veranstaltungskalender

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Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen - EX/A52/50201701/11062025-1 - 11.06.2025

Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung


Inhalt

Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation

Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa

Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte

Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen

Überblick über die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung

Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung

Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung

Nutzen

Im Seminar Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation in Unternehmen erhalten Sie Sie alle für den betrieblichen Arbeitsschutz wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte zur Errichtung einer ?gerichtsfesten Organisation?. Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für den betrieblichen Arbeitsschutz werden über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert. Das komplexe Zusammenspiel der zahllosen - oft nur schwer auffindbaren - Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit werden Ihnen ebenso vermittelt, wie die Struktur und die wesentlichen Inhalte wichtiger rechtlicher und technischer Normen. (vom Europarecht über regionale Vorschriften bis zur konkreten Umsetzung im Betrieb). Dazu gehören auch die Ablaufprozesse von Gefährdungsbeurteilungen im rechtlichen Zusammenhang. Sie erfahren konzentriert, welche Pflichtverletzungen durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu bestimmten dienst-, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichenund strafrechtlichen Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten führen können. Behandelt wird auch das Haftungsprivileg von Arbeitnehmer*innen im Rahmen des Arbeitsrechts.

Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und vieler Beispielsfälle vermittelt Ihnen unser erfahrener Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber / Bremen, welche Schwerpunkte Sie bilden sollten und wie Sie Ihre Risiken im betrieblichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsrecht minimieren können.
Ihnen wird auch anhand von Mustertexten dargestellt, wie Sie eine rechtswirksame Delegation im Arbeitsschutz umsetzen und was dabei zu beachten ist. Dazu gehört ein Überblick über die wesentlichen Rechtsnormen (z.B. BetrSichV) und Technischen Normen (z.B. TRBS) in der betrieblichen Praxis. Der Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber, vermittelt Ihnen den Zugang zu innovativen und aktuellen Lehrmaterialien und zahlreichen Tools, Checklisten, Mustertexten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschlägen, welche Sie zur Organisation Ihrer Arbeitssicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis direkt einsetzen können.

Ziel des Seminars zum Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation ist es auch, auf Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit hinzuweisen und schwerwiegenden Folgen und drohenden Schäden vorzubeugen. Minimieren Sie Ihre Haftung und Ihre Risiken als Geschäftsführer*innen, Führungskräfte und Verantwortliche zum Arbeitsschutz, indem Sie die Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung klar zuweisen und organisieren. Wirtschaftlich können Pflichtverletzungen zum Arbeitsschutz sowohl für das Unternehmen als auch für den Einzelnen existenzbedrohend sein. Eine revisionssichere Arbeitsschutzorganisation und die rechtswirksame Übertragung der Verantwortung auf die Führungskräfte durch die Geschäftsführung ist daher sehr wichtig.

Stellen Sie sicher, dass jeder in der Unternehmensorganisation seiner Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung nachkommen kann.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister

Voraussetzungen

Zum B

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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A36/60102601/11062025-1 - 11.06.2025

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in der Praxis

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.

Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;"

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10351065/11062025-1 - 11.06.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten. Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt. Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.


Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Key Account Manager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

16:15 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Um an unserer mündlichen Online-Prüfung teilzunehmen, benötigen Sie folgende Komponenten
- einen PC mit den Betriebssystemen Windows ( ab Version 7 ) oder Mac OS (ab Version 10.7).
- ein Mikrofon/Headset
- eine integrierte oder externe Webcam
- eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
- ein auf Ihrem Rechner installiertes Videokonferenztool

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung";"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IATF 16949 - Requalifizierung für 1st-/2nd-Party-Auditor - EX/A52/20201106/11062025-1 - 11.06.2025

Requalifizierung in der Automobilindustrie - Sanctioned Interpretations (SI) und FAQs


Inhalt

Anforderungen aus der IATF 16949

Anforderungen an die Auditplanung mit CSR

Typische Auditabweichungen

Inhalte der aktuellen SI

Inhalte der aktuellen FAQ

Änderungen in den Automotive Core Tools

Änderungen in der ISO 19011 (2018)

Nutzen

Mit unserem Seminar Requalifikation nach IATF 16949 für 1st-/2nd-Party-Auditoren halten Sie Ihr Normenwissen für die Requalifizierung in der Automobilindustrie aufrecht. Entsprechend den normativen und kundenspezifischen Anforderungen (OEMs) sind Ihre Auditerfahrungen und die Teilnahme an einer Weiterbildung notwendige Voraussetzungen für den Erhalt Ihres TÜV NORD Personenzertifikats.
Durch den dreijährigen Rhythmus der wiederkehrenden Requalifizierung weisen Sie Ihre Kompetenz nach und können weiterhin Audits nach IATF 16949 professionell durchführen.

Das Update-Seminar zur IATF 16949 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen und Weiterentwicklungen der IATF 16949 sowie typischen Abweichungen aus den Zertifizierungsaudits. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die aktuellen Sanctioned Interpretations (SIs) vor und beantworten häufig gestellte Fragen (FAQs). Sie gehen auch auf die kundenspezifischen Anforderungen (CSRs) ein, die den Anwendungsbereich der IATF 16949 erweitern und die in interne Audits einbezogen werden müssen.

Diese Schulung zur Requalifizierung nach IATF 16949 wird unter anderem als Fortbildungsveranstaltung für die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV®) sowie Ihrer Auditorenkarte anerkannt. Hierfür benötigen Sie einen Rezertifizierungsantrag der TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.

Zielgruppe

Diese Update-Schulung ermöglicht IATF-16949-Auditoren (1st/2nd Party), ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Mit dem Seminar Requalifizierung IATF 16949 erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT. Dieses Seminar richtet sich auch an Prozessauditoren nach VDA 6.3, die ihre Kenntnisse auf den aktuellen Entwicklungsstand bringen möchten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen zum Besuch dieses Lehrgangs sind Kenntnisse der IATF 16949.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;"

Bittte bringen Sie zum Seminar das aktuelle Buch IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie mit.



Dieser Lehrgang ist eine Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik - EX/A33/30151701/11062025-1 - 11.06.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- MBauO, LBauO
- PrüfVO, TPrüfVO der Länder
- Sonderbauverordnungen

Anforderungen des Brandschutzes
- MLÜAR, MLAR
- Bestandsschutz, Anpassungsverlangen nach BauO
- Komponenten und Ausführungsanforderungen an Räume und Durchführungen

Brandschutzmaßnahmen
- Branddetektion, Löschanlagen in Kanälen
- Brandschutzklappen

Typische Brandursachen
- Grundlagen der Verbrennung
- Verschmutzungen, Stäube
- Brand- und Rauchverschleppung

Brandfallsteuerung
- Brandmeldeanlage
- Brandfallmatrix
- Möglichkeiten der Lüftungstechnik

Wartung und Instandhaltung
- Prüfverordnungen der Länder
- Betreiberpflichten
- Dokumentation

Umsetzung der Anforderungen
- Ausführung von brandschutztechnisch bemessenen Kanälen
- Alternativen und Abweichungen
- AbP, AbZ und ZiE

Möglichkeiten der Entrauchung
- Warum entrauchen?
- NRA, RDA, MRA
- Anforderungen an MRA

Nutzen

Brandschutz in der Lüftungs- und Klimatechnik: Das Seminar vermittelt Ihnen die gesetzlichen Vorgaben im Lüftungs- und Klimaanlagenbau. Erfahrene Referenten erläutern die Pflichten und Anforderungen im Neubau, Bestand und späteren Betrieb der Anlagen. Die rechtlichen Vorgaben werden praxisorientiert vermittelt, die Umsetzung in der Praxis wird anhand von Fallstudien aufgezeigt. Das vermittelte Hintergrundwissen unterstützt Sie bei der sicheren Abschätzung der brandschutztechnischen Belange. Dazu zählen auch die Ausschreibung, Kalkulation und der spätere Betrieb der Anlage.

Im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von Lüftungs- und Klimaanlagen sind komplexe und sich laufend ändernde Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz zu beachten. Sowohl während der Errichtungsphase als auch bei Inbetriebnahme und rechtskonformen Betriebes kann es daher häufig zu Fehleinschätzungen seitens der ausführenden Firmen wie auch der Betreiber kommen. Die vermittelten Grundlagen im Seminar unterstützen Sie dabei, Fehleinschätzungen zu vermeiden.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte, Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die mit der Konzeption, Installation und Instandhaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen betraut sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kälteanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen - EX/A52/30351801/11062025-1 - 11.06.2025

Gesetzliche Anforderungen an das Betreiben und Errichten


Inhalt

Anforderungen aus der neuen F-Gase-Verordnung 2024 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Dichtheitskontrollen
- Qualifikation/Zertifizierung des Personals nach den Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067
- Zertifizierung von Betrieben

Anforderungen aus dem neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
- Energiegebäudeausweise für Nichtwohngebäude
- Energetische Inspektionen an RLT-Anlagen

Anforderungen aus der Verordnung (EG) 1005/2009 (ehemals (EG) 2037/2000) über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Ausstiegsfristen chlorhaltiger Kältemittel
- Alternative Kältemittel

Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Abnahmeprüfungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Anforderungen und Aufgaben an bzw. von Befähigten Personen

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb und den Bau von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Sie erlangen das nötige Wissen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Anschließend sind Sie in der Lage, entsprechende Maßnahmen zur sicheren Betriebsorganisation zu erarbeiten.

Rund um den Betrieb und die Errichtung von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen existieren umfangreiche gesetzliche Anforderungen und Vorgaben. Diese werden in der Weiterbildung für Kältetechnik intensiv behandelt. Aktuell werden diese Anforderungen durch die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) als Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung 2024 (am 11. März 2024 in Kraft getreten) in nationales Recht noch verschärft. Zukünftig werden hier konkrete Anforderungen an das Personal und die Betriebe gestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Dichtheitsprüfungen ist eine ebenfalls neue gesetzliche Auflage.

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) formulieren konkrete Vorgaben an den Betrieb von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen. Hiernach sind wiederkehrende energetische Inspektionen an den jeweiligen Anlagen vorgeschrieben und es besteht die Verpflichtung zur Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme. Der Ausstieg aus der Nutzung chlorhaltiger Kältemittel und die entsprechenden Fristen sind in der ?Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen?, verbindlich geregelt.

Zielgruppe

Verantwortliche für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen in Industrie und öffentlichen Einrichtungen; Mitarbeiter aus Unternehmen, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren und in Betrieb nehmen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fremdfirmenkoordination - EX/A36/50201601/11062025-1 - 11.06.2025

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Laserschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A40/30401806/11062025-1 - 11.06.2025

Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen


Inhalt

Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)

Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07

Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.

Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.

Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.

Zielgruppe

Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen

Voraussetzungen

Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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CE-Dokumentationsbevollmächtigter und Technische Dokumentation - EX/A41/30401601/11062025-1 - 11.06.2025

Anforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nach haftungsrechtlichen Grundsätzen


Inhalt

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Dokumentationsbevollmächtigten

Bestellung und Ernennung, Stellenbeschreibung

Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen

Maßnahmen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen

Ein- und Verkauf von Maschinen und unvollständigen Maschinen, Definitionen

Verträge zwischen Hersteller und Betreiber

Technische Dokumentation: Inhalte, Umfang, Aufbewahrungsfristen etc.

Stellenwert von Normen

Betriebsanleitungen: Inhalte, Umfang, Sprache, Gefahren- und Warnhinweise

Nutzen

Im Seminar für CE-Dokumentationsbevollmächtigte erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Position und die dahinterstehenden gesetzlichen Anforderungen sowie zu den Anforderungen an die Technische Dokumentation. Unsere Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie erfahren, welche Dokumente vorhanden sein müssen und welche haftungsrechtliche Bedeutung die technischen Unterlagen und vor allem die Betriebsanleitung für die Produktkonformität haben.

Sie erhalten Antworten zu allen Fragen rund um die Tätigkeit des CE-Dokumentationsbevollmächtigten und wichtige Tipps zur CE-Kennzeichnung. Das Seminar ist praxisnah gestaltet. Sie lernen, wie Sie als Dokumentationsbevollmächtigte bei der Konformitätsbewertung eingebunden werden können. Unsere Referenten beleuchten ebenfalls die Stellung von CE-Dokumentationsbeauftragten in einer optimalen Unternehmens- und Prozessorganisation.

Reduzieren Sie für Ihr Unternehmen und für sich selbst als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Dokumentationsbevollmächtigter drohende Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, die aus Versäumnissen im CE-Konformitätsbewertungsverfahren entstehen können: Der Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert in der EG-Konformitätserklärung sowie der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen unter anderem Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Umgangssprachlich entstanden aus dieser umständlichen Beschreibung ist der Begriff CE-Dokumentationsbeauftragter beziehungsweise CE-Dokumentationsbevollmächtigter.

Ihr Referent im Seminar ist ein renommierter und branchenerfahrener Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Produkthaftung, Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung. Er ist ausgewiesener Fachexperte zu allen Fragestellungen rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter in Hersteller- und Betreiberfirmen, verantwortliche Mitarbeiter für Technische Dokumentation, Entwicklung, Konstruktion und Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung - EX/A35/30302101/11062025-1 - 11.06.2025

Errichten und Betreiben nach den aktuellen Regelwerken


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen
- Allgemeines
- Anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutz

Lichttechnik
- Arten des Sehens (Tag- und Nachtsehen, Adaptation)
- Lichttechnische Parameter (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Lichtstärke, Leuchtdichte)
- Flimmern und andere Effekte
- Berechnung der Beleuchtungsstärke

Lichttechnische Anforderungen
- Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnungen
- Rettungszeichen
- Ausleuchtung
- Antipanikbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- Messung der Sicherheitsbeleuchtung
- Anforderungen gemäß VDE 0108-100 und Baurecht
- Stromversorgungssysteme
- Überwachung der Stromversorgung
- Installation von Anlagen und Batterien
- Anforderungen an Batterieräume

Leuchten
- Arten von Notleuchten
- Kennzeichnung der Leuchten
- Auswahl der Leuchten
- EMV bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Prüfungen
- Prüfintervalle
- Prüfbuch
- Prüfeinrichtungen

Nutzen

In unserem Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erfahren Sie, welche Normen, Vorschriften und Grundlagen im Bereich der Beleuchtungstechnik wichtig sind. Besteht durch einen Ausfall der Beleuchtung eine Gefahr für die Menschen, so ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und natürlich auch Arbeitsstätten.

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss, ob für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen bestehen. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit einer Gefährdung zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notbeleuchtung zu installieren. In öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie Verkaufsstätten halten sich vermehrt nicht ortskundige Menschen auf. Hier ist eine intakte Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.

Nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung besitzen Sie die Kompetenz, entsprechende Leuchten auszuwählen, Bereiche zu kennzeichnen und die Beleuchtung zu prüfen.

Zielgruppe

Für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung zuständige Mitarbeiter aus Betrieben, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Sprinklerwärter - EX/A38/30152201/11062025-1 - 11.06.2025

Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen

Bauarten von Wasserlöschanlagen

Trinkwasserschutz

Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen

Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen

Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen

Einführung in die Problematik der Fehlererkennung

Pflichten des Betreibers

Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit

Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.

Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.

Zielgruppe

Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen

Voraussetzungen

Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER - EX/A52/10201508/11062025-1 - 11.06.2025

Deutsche und europäische Regulierung kritischer Infrastrukturen - Herausforderungen und Entscheidungsbedarf


Inhalt

Hintergründe zum Themenspektrum Kritische Infrastrukturen
- Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
- Themenspektrum des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG und IT-SiG 2.0)
- Europäische Perspektive
- Betroffene Institutionen

Akteure im IT-SiG-Umfeld und deren Aufgaben
- Rechtsgrundlage BSIG
- Anforderungen an die Akteure im IT-SIG-Umfeld
- Fokus Energie-Branche

Übersicht NIS2/ NIS2UmsuCG/ CER-RL
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen

Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Kontinuierliche Verbesserung und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein
- Grundlagen: Anforderungs- und Risikomanagement
- Notfallmanagement

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 (nativ)
- Methodischer Ansatz
- Aufbau und Pflege eines ISMS

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
- Methodischer Ansatz
- IS-Management nach dem modernisierten IT-Grundschutz

KRITIS - Nachweisverfahren nach §8A (3) BSIG
- Nachweispflicht
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards
- Auditierung und Zertifizierung

Nutzen

In unserem eintägigen Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern kritischer Anlagen auch sogenannte ?besonders wichtige? und ?wichtige? Einrichtungen betrifft. Die EU-Richtlinie NIS-2 wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt und soll zeitnah in Kraft treten. Dadurch und durch die ebenfalls neue EU-Richtlinie CER wird die bisherige KRITIS-Regulierung durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erheblich erweitert. Daraus ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Ausfällen Ihrer IT-Systeme.

Unser Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2 und CER ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen prädestiniert, insbesondere für Unternehmen aus den folgenden Branchen: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.

Beginnend mit einer Einführung in die Bedeutung kritischer Infrastrukturen bringen wir Sie in unserem Webinar auf den neuesten Stand der Entwicklungen und aktuellen Trends im Bereich der IT-Sicherheit. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), einschließlich seiner Erweiterungen IT-SiG 2.0, der europäischen Perspektive durch die NIS-2-Richtlinie und der damit verbundenen nationalen Umsetzungen.

Sie erhalten Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und die spezifischen Anforderungen an die Akteure im Rahmen des IT-SiG. Das Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz behandelt auch die Übersicht über die NIS-2-Richtlinie und die CER-Richtlinie, inklusive der damit verbundenen Pflichten, der nationalen Aufsicht und möglichen Sanktionen.

Im Fokus unseres Online-Seminars steht auch der Aufbau und die Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz. Typische Fragestellungen aus der Praxis sowie mögliche Probleme im ISMS-Prozess für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden diskutiert.

Wir gehen im Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER auf Nachweispflichten sowie Zertifizierung und Auditierung ein, was für Ihre Compliance entscheidend ist.

Zielgruppe

Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter ?besonders wichtiger? und ?wichtiger? Einrichtunge

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