Veranstaltungskalender
Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - EX/A38/30101506/07052025-1 - 07.05.2025
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern
Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Nutzen
In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.
Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 08.05.2025
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Deponie gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 08.05.2025
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von <strong>der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Gefährliche Abfälle - 12 - 08.05.2025
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
- Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!
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Sicherer Umgang mit Wasserstoff - 587 - 08.05.2025
Eintägiges Seminar zur Einführung in die rechtlichen und technischen Anforderungen beim Umgang mit Wasserstoff im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung und der Verwendung als Energielieferant
Eintägiges Seminar zur Einführung in die rechtlichen und technischen Anforderungen beim Umgang mit Wasserstoff im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung und der Verwendung als Energielieferant
Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbeauftragten. Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.
Wasserstoff wird zurzeit von der Politik als vielversprechende Lösung für die drängenden. Energieprobleme gepriesen. Doch die Herausforderungen, denen Unternehmen beim Umgang mit Wasserstoff gegenüberstehen, werden oft vernachlässigt. Zu diesen Herausforderungen zählen nicht nur div
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WEBINAR: Changeover to the new Machinery Regulation - 2443-WEB-E - 08.05.2025
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
The new Machinery Regulation (MR) replaces the Machinery Directive (MD 2006/42/EC). Don't waste any time and familiarise yourself now with the innovations and changes that affect your product and your conformity assessment process.
This will also enable you to anticipate possible customer demands that require contractual fulfilment of the Machinery Directive now or in the near future.
The half-day online seminar provides you with a compact and well-founded introduction to the new Machinery Regulation.
Seminar programme
Important basic knowledge
- What impact the transition from Directive to Regulation will have on businesses
- Why was Directive 2006/42/EC amended?
- By when does which regulation have to be applied?
- Why there is no transitional period and how you can best prepare for the deadline
- Attention! Depending on the duration of projects, you may have to comply with the new Machinery Regulation well before the deadline!
New and changed requirements for design, control system construction and documentation
- Many things remain the same! Which relevant requirements are new or changed
- Which - in particular - mechanical changes are relevant
- What needs to be considered for machines with self-changing behaviour
- What is changing with regard to the requirements for control systems and what role security now plays.
- Digital operating instructions: where the limits and stumbling blocks lie.
- What additional content is required in the operating instructions
Changed conformity assessment processes and definitions
- Minor changes in the scope - how to determine if your product is affected by a change
- Significant change: Now regulated at European level with the new Machinery Regulation!
- What is changing in the conformity assessment procedures
- When your product falls into the "high-risk machine" category and what this means for you.
- Instructions for use: Why the "Original" label is no longer required.Declaration of conformity: Why it is no longer necessary to name an "authorised representative for compiling technical files" and what else is changing.
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WEBINAR: CE perfekt organisieren - Der CE-Koordinator/ CE-Beauftragte in der Praxis - 2201-WEB - 08.05.2025
Im 1-tägigen PraxisWORKSHOP erfahren Sie, wie durch die Schaffung eines CE-Koordinators, CE-Beauftragten, CE-Managers, .... Unternehmensprozesse optimal gestaltet werden. Neben Vorträgen durch die Referenten arbeiten die Teilnehmer an Dokumenten für die konkrete CE-Umsetzung im eigenen Unternehmen.
Im 1-tägigen PraxisWORKSHOP erfahren Sie, wie durch die Schaffung eines CE-Koordinators, CE-Beauftragten, CE-Managers, .... Unternehmensprozesse optimal gestaltet werden. Neben Vorträgen durch die Referenten arbeiten die Teilnehmer an Dokumenten für die konkrete CE-Umsetzung im eigenen Unternehmen.
Seminarprogramm
Rechtliche Aspekte:
- CE-Koordinator, CE-Beauftragter, CE-Manager,... - Namen sind unwichtig - das Ergebnis zählt!
- Die Rolle des CE-Koordinators bzw. CE-Beauftragten. Welche Aufgaben sie nicht übernehmen sollten!
- Die rechtliche Bedeutung von Arbeitsverträgen, Stellenbeschreibungen sowie Arbeits- und Betriebsanweisungen.
- Achtung vor "gelebter Organisation": CE-Zuständiger, ohne es zu wissen!
- Wie Sie mit Ihrer Unterschrift Verantwortung übernehmen: Wichtige Unterscheidung von Freigabedokumenten und Formalitäten (z.B. Konformitätserklärung, Risikobeurteilung,...)
- Vorsicht beim Delegieren von Aufgaben: Häufige Fehler und deren Konsequenzen. Die 10 Regeln des rechtssicheren Delegierens.
- Wie Sie sich persönlich und Ihr Unternehmen gegen Haftungsfälle schützen können.
- Interessante Urteile zur (strafrechtlichen) Produkthaftung
Einführung und Überblick
- Kurzüberblick: Abteilungsübergreifende Anforderungen der Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie
- In welchen Situationen die Schaffung einer eigenen Stelle wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Wichtige Unterscheidung der konkreten Rolle:
- Der CE-Koordinator / CE-Beauftragter auf Unternehmensebene
- Der CE-Koordinator / CE-Beauftragter auf Projektebene
CE erfolgreich in Ihre Unternehmensprozesse implementieren:
- Zusammenhänge zwischen CE und Qualitätsmanagement
- Erfüllung "gesetzlicher und behördlicher Anforderungen" als Anforderung aus ISO 9001.
- Stakeholdermanagement: Identifizieren der "interessierten Parteien"
- Anwenden von prozessorientierten Ansätzen
- Schnittstellen zwischen Konstruktion, Fertigung, Vertrieb und Einkauf optimal koordinieren.
- Wie Unternehmen bei geänderten Anforderungen (z.B. aufgrund von Terminverschiebungen) den Überblick bewahren.
- Effiziente und zweckmäßige Wissensvermittlung in der Organisation - es kann und muss nicht jeder alles wissen!
- Achtung: Compliance bleibt Chefsache - Executive Summary an die Geschäftsleitung bzw. Vorgesetzte
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WEBINAR: Safexpert Anwenderschulung - 2511-WEB - 08.05.2025
In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden.
Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.
Inhalte der Schulung
- Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
- Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
- Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- Prüf- und Abnahme-Assistent
- Normendatenbank optimal einrichten
- Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf
Seminarprogramm
Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert
Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:
- Grundlagen der CE-Kennzeichnung
- (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
- CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
- Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
- Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
- Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
- Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
- Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
- Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)
Safexpert effizient nutzen
- Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
- Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
- Angewandte Normen in Maßnahmen
- Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
- Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
- Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
- Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
- Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
- Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?
Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:
- Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
- Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
- Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
- Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)
Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.
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Fremdfirmenkoordination - EX/A52/50201601/08052025-1 - 08.05.2025
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Energierecht aktuell - EX/A52/40201601/08052025-1 - 08.05.2025
Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG
Inhalt
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Spitzenausgleich für 2024 und Neuregelungen ab 2024
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?erste Schritte?)
- Energiesteuer und nat. Emissionshandel (BEHG)
EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Regelungen der letzten EEG-Novellen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann?
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung
StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage
- EXKURS: Redispatch 2.0 - Was ist zu beachten?!
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 2024 - was gilt für Heizungen in Neubau und Bestand?
- EXKURS: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur
EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung und Vermarktung
- Neue Regelungen für Rechenzentren
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden
Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?
EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung und Vermarktung
- Neue Regelungen für Rechenzentren
EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden
Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?
Nutzen
Seminar Energierecht aktuell: In unserer speziellen Weiterbildung erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Gleichzeitig dient der Kurs als Fortbildung in den wesentlichen Bereichen des Energiesteuerrechts.
Sie erfahren in diesem Seminar, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen bei Umlagen und Reduzierungsmöglichkeiten (insb. EnFG) und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie im Hinblick auf den Rechtsrahmen dezentraler Erzeugung (insb. KWKG).
Im Rahmen dieser Energierecht-Weiterbildung stellen wir Ihnen die umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge vor und geben Ihnen den Raum, diese mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Referentinnen und Referenten zu diskutieren.
Zum Abschluss der Fortbildung Energierecht diskutieren unsere Trainerinnen und Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen der Vorgaben auf EU-Ebene (z. B. Fit For55). So s
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A38/30251601/08052025-1 - 08.05.2025
Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises
Gesetzliche Grundlagen
Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele
Gefahren des elektrischen Stroms
Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
Netzformen
Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
Arbeitsschutz
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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CE-Dokumentationsbevollmächtigter und Technische Dokumentation - EX/A52/30401601/08052025-1 - 08.05.2025
Anforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nach haftungsrechtlichen Grundsätzen
Inhalt
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Dokumentationsbevollmächtigten
Bestellung und Ernennung, Stellenbeschreibung
Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
Maßnahmen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen
Ein- und Verkauf von Maschinen und unvollständigen Maschinen, Definitionen
Verträge zwischen Hersteller und Betreiber
Technische Dokumentation: Inhalte, Umfang, Aufbewahrungsfristen etc.
Stellenwert von Normen
Betriebsanleitungen: Inhalte, Umfang, Sprache, Gefahren- und Warnhinweise
Nutzen
Im Seminar für CE-Dokumentationsbevollmächtigte erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Position und die dahinterstehenden gesetzlichen Anforderungen sowie zu den Anforderungen an die Technische Dokumentation. Unsere Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie erfahren, welche Dokumente vorhanden sein müssen und welche haftungsrechtliche Bedeutung die technischen Unterlagen und vor allem die Betriebsanleitung für die Produktkonformität haben.
Sie erhalten Antworten zu allen Fragen rund um die Tätigkeit des CE-Dokumentationsbevollmächtigten und wichtige Tipps zur CE-Kennzeichnung. Das Seminar ist praxisnah gestaltet. Sie lernen, wie Sie als Dokumentationsbevollmächtigte bei der Konformitätsbewertung eingebunden werden können. Unsere Referenten beleuchten ebenfalls die Stellung von CE-Dokumentationsbeauftragten in einer optimalen Unternehmens- und Prozessorganisation.
Reduzieren Sie für Ihr Unternehmen und für sich selbst als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Dokumentationsbevollmächtigter drohende Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, die aus Versäumnissen im CE-Konformitätsbewertungsverfahren entstehen können: Der Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert in der EG-Konformitätserklärung sowie der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen unter anderem Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Umgangssprachlich entstanden aus dieser umständlichen Beschreibung ist der Begriff CE-Dokumentationsbeauftragter beziehungsweise CE-Dokumentationsbevollmächtigter.
Ihr Referent im Seminar ist ein renommierter und branchenerfahrener Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Produkthaftung, Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung. Er ist ausgewiesener Fachexperte zu allen Fragestellungen rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter in Hersteller- und Betreiberfirmen, verantwortliche Mitarbeiter für Technische Dokumentation, Entwicklung, Konstruktion und Qualitätsmanagement
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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