Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 27.11.2025

Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts


Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 27.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.

Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.

Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 27.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.

Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue  Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der  Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.

Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.

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Betriebsanweisungen - 241 - 27.11.2025

Eintägiger Praxisworkshop zum richtigen Erstellen und Verstehen von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen


Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte

Um Mitarbeiter nachhaltig vor den Gefahren der im Betrieb und der Produktion eingesetzten Gefahrstoffe zu schützen, müssen die im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes aufgeführten Informationen fachkundig interpretiert, richtig beurteilt und in einer Betriebsanweisung für die betroffenen Mitarbeiter verständlich aufbereitet werden. Nur wenn die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes oder einer Zubereitung hinreichend bekannt sind, ist der angemessene Umgang mit dem Stoff am Arbeitsplatz gewährleistet.

Ziel des Workshops ist es, dem Teilnehmer das Handwerkszeug für das Erstellen von Betriebsanweisungen aus den Inhalten und Informationen des Sicherheitsdatenblattes zu vermitteln.

Neben der Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben und den wesentlichen Inhalten der Sicherheitsdatenblätter (SDB) der Hersteller, steht das Erstellen von Betriebsanweisungen im Mittelpunkt des Workshops. Anhand von praktischen Beispielen und Übungen werden der Zweck, die Inhalte und der Aufbau von Betriebsanweisungen erklärt, die Übernahme von Informationen aus dem SDB erläutert und Hinweise für verständliche Formulierungen vermittelt.

Bringen Sie Ihre Beispiele aus der Praxis mit. Im Rahmen der praktischen Übungen besteht die Chance, Ihre Beispiele im Workshop zusammen mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern zu diskutieren und ggf. zu lösen.

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/50101105/28112025-1 - 28.11.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigungen der Lehrgänge Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)


Zeit

15:15 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20101205/28112025-1 - 28.11.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Webinar: Ladungssicherung - EX/A52/60201508/28112025-1 - 28.11.2025

Weiterbildung zur VDI-Richtlinie 2700


Inhalt

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Anforderungen an das Transportfahrzeug/Zurrpunkte
Berechnung der Sicherungskräfte und die Umsetzung dazu in der Praxis
Zurrmittel
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Blatt 5

Nutzen

Die Ladungssicherung spielt eine entscheidende Rolle in der alltäglichen Praxis von Unternehmen, die der VDI-Richtlinie 2700a (Blatt 5) unterliegen. Wir machen Sie mit den Grundlagen dieser Richtlinie vertraut und erklären Ihnen praxisnah und anschaulich, wie Sie die Vorgaben rechtssicher umsetzen können.

In unserem Webinar Ladungssicherung lernen Sie die Richtlinie VDI 2700 als nützliches Hilfsmittel kennen, das Ihnen ermöglicht, die Ladungssicherung als unternehmerischen Qualitätsfaktor zu behandeln und zu bewerten. Unsere Expertinnen und Experten besprechen mit Ihnen, was beim Verladen von Gütern auf Fahrzeugen im Straßenverkehr zu beachten ist, wie diese gesichert werden und wie Sie die Kontrolle der dafür nötigen Maßnahmen organisieren - von der Ladung über den Transport bis hin zur Entladung.

Darüber hinaus behandelt die VDI-Richtlinie 2700 die Auswahl, den Gebrauch, die Anwendung und die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen und Hilfsmitteln. Die Schulung gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die Aufgaben, die alle am Prozess beteiligten Personen zu beachten und zu erledigen haben, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu verwirklichen.

Das Webinar Ladungssicherung versteht sich als Grundlagenkurs für alle, die in die Inhalte der VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung eingewiesen werden müssen. Selbstverständlich sind Sie auch willkommen, wenn Sie Ihr Wissen auffrischen und auf Stand bringen möchten.

Zielgruppe

Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Evakuierung von Gebäuden - EX/A52/30151401/28112025-1 - 28.11.2025


Inhalt

Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen

Rechtliche Grundlagen

Räumungsordnung, Brandschutzordnung

Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzept

Alarmpläne, Rettungsketten

Absprachen mit der Feuerwehr

Organisation der Ersten Hilfe

Richtige Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen

Evakuierungs- und Räumungsprobleme

Technische Hilfsmittel für Räumung und Evakuierung

Zu erwartendes Verhalten Betroffener
- abzuleitende Maßnahmen

Erforderliche Dokumentation

Auswertung und Konsequenzen für die Praxis

Nutzen

In dem Seminar erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um eine Evakuierung und Räumung erfolgreich planen zu können. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen rechtliche Grundlagen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie erfahren, wie Sie die Erste Hilfe organisieren und Evakuierungsübungen durchführen. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

So sind Sie auf einen möglichen Notfall gut vorbereitet: Berichte der Feuerwehren und Katastropheneinsatzkräfte über Brände und andere Notfälle zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine große Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem auch durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn es sich um Objekte mit Publikumsverkehr handelt oder sich beispielsweise vornehmlich Kinder, Kranke oder Behinderte dort aufhalten. Je mehr Menschen anwesend sind, desto größer kann die Gefahr werden.

Eine schlechte Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen kann verhängnisvolle Folgen haben. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahren- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aus Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Behörden und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden;
Mitarbeiter aus Facility-Management und Liegenschaftsverwaltung; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure und Projektentwickler

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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VDI 6022 Auffrischung: Hygieneschulung Lüftungs- und Klimatechnik - EX/A56/30353306/28112025-1 - 28.11.2025

Wissensupdate im Bereich VDI 6022


Inhalt

Aktuelle Inhalte aus den Blättern 1 und 6 der Richtlinienreihe VDI 6022

Aktuelle gesetzliche und technische Regelwerke zur Lüftungs- und Klimatechnik

Durchführung von Hygienekontrollen und -inspektionen

Desinfektions- und Reinigungsverfahren für Lüftungs- und Klimaanlagen

Anforderungen des Arbeitsschutzes für Tätigkeiten an Lüftungs- und Klimaanlagen

Nutzen

Die Auffrischungs-Hygieneschulung Lüftungs- und Klimatechnik nach VDI 6022 ist speziell für Fachkräfte konzipiert, die bereits eine Hygieneschulung absolviert haben und ihr Wissen aktualisieren möchten.

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die aktuellen Inhalte der VDI 6022 Blätter 1 und 6 sowie neueste gesetzliche und technische Regelwerke zur Lüftungs- und Klimatechnik. Sie lernen, wie Hygienekontrollen und -inspektionen effektiv durchgeführt werden und welche Desinfektions- und Reinigungsverfahren sich in der Praxis bewährt haben. Darüber hinaus erfahren Sie alles zu den Anforderungen des Arbeitsschutzes für Tätigkeiten an Lüftungs- und Klimaanlagen.

Mit diesem Seminar stellen Sie sicher, dass Ihr Wissen immer auf dem neuesten Stand bleibt und Sie den Anforderungen nach VDI 6022 gerecht werden.

Zielgruppe

Personen, die in der Vergangenheit bereits an einer Hygieneschulung (Kategorie A, B oder WKT) nach VDI 6022 teilgenommen haben und ihr Wissen aktualisieren möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Diese Auffrischungsschulung ist keine Aktualisierung einer VDI-Urkunde nach VDI-MT 6022 Blatt 2.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Katrin Bong
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen

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Fremdfirmenkoordination - EX/A33/50201601/28112025-1 - 28.11.2025

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
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KI in technischen Prozessen - Teil 3 - EX/A38/20401191/28112025-1 - 28.11.2025

KI praktisch umsetzen - Entwicklung, Integration und Wartung für technische Prozesse


Inhalt

Einführung in KI-Systeme und technische Prozesse
- Wiederholung Seminarinhalte ?KI in technischen Prozessen - Teil 1 und 2?
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz in technischen Prozessen
- Überblick über IoT- und IIoT-Plattformen sowie Cloud-Systeme

Datenbasierte KI-Systeme und -Architekturen
- Einführung in datenbasierte KI-Systeme
- Überblick über Big-Data-Architekturen und Lambda-Architektur
- Auswahl der richtigen Architektur für spezifische Anwendungsfälle

Containerisierung und Virtualisierung
- Grundlagen der Containerisierung und Virtualisierung
- Einführung in Docker und andere Containerisierungstechnologien
- Praktische Anwendung und Implementierung von Containern

Data-Engineering-Plattformen
- Überblick über Data-Engineering-Plattformen
- Integration von KI-Modellen in Data-Engineering-Plattformen
Best Practices und Fallstudien

- Praxisnahe Übungen und Implementierung
- Auswahl geeigneter Technologien und Architekturen
- Praktische Umsetzung der Containerisierung und Virtualisierung
- Präsentation und Diskussion der Gruppenarbeiten

Nutzen

Das eintägige Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 3 richtet sich speziell an Fachkräfte aus der Softwareentwicklung und dem Data Engineering, die maßgeblich für den Betrieb und die Wartung von KI-Systemen verantwortlich sind. In einem industriellen Umfeld, in dem Effizienz und Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle spielen, lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie KI-Modelle effizient in bestehende IT-Landschaften integrieren, betreiben und warten können, um technische Prozesse zu optimieren.
Anhand konkreter Beispiele und praktischer Übungen erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Systeme und Technologien für eine erfolgreiche Implementierung von KI-Systemen notwendig sind und wie sie diese zielgerichtet einsetzen können.

Im dritten Teil unserer Seminarreihe zu KI in technischen Prozessen erwerben Sie,
- umfassende Expertise in KI-Infrastruktur:
Sie erlangen fundierte Kenntnisse über die Bereitstellung und Wartung von datenbasierten KI-Systemen auf IoT-, IIoT- und Cloud-Plattformen.
- praxisorientierte Fähigkeiten:
In diesem Seminar legen wir großen Wert auf praktische Beispiele und Übungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen Virtualisierungs- und Containerisierungstechniken (z. B. Docker) sowie Data-Engineering-Plattformen und -Architekturen wie Lambda und Big Data kennen und können diese sofort in die Praxis umsetzen.
- effiziente Systemwartung:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von KI-Systemen durch Systemwartung und -überwachung sicherzustellen. Dies reduziert Ausfallzeiten und verbessert die Gesamtleistung der technischen Prozesse.

Nach dem Seminar sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestens vorbereitet, um KI-Systeme in der Industrie effizient zu betreiben und zu warten, das Datenmanagement zu optimieren und die Architektur bestehender Systeme zu verbessern. Sie sind in der Lage, technische Prozesse effektiver zu überwachen und datengetriebene KI-Modelle in großem Maßstab bereitzustellen, was letztendlich zu einer verbesserten Prozessleistung und Kosteneffizienz führt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die sich auf die Entwicklung und Wartung komplexer Softwaresysteme spezialisiert haben und ihr Wissen im Bereich KI-Infrastruktur erweitern möchten. Mitarbeitende, die für die IT-Infrastruktur und den Betrieb von IT-Systemen verantwortlich sind und mit der Aufbereitung und Verarbeitung großer Datenmengen betraut sind, sowie Personen, die direkt in den Produktionsprozessen tätig sind und erfahren möchten, wie KI-Anwendungen die Effizienz und Qualität verbessern können, sind ebenfalls angesprochen.
Die Teilnehmenden entwickeln ein

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 28.11.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe,TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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