Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Cyber Security Management (MBA) - WBH - 01.06.2026

Der Bedeutung der IT-Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft werden rein technische Lösungen nicht gerecht. Ein umfassendes Management von Informationssicherheit betrachtet Regeln, Maßnahmen und Verfahren ganzheitlich und bezieht sie auf die konkrete Anwendung in einer Organisation. In diesem Studiengang wird diese übergeordnete Sicht, die die gesamte Organisation eines Unternehmens oder einer Behörde betrifft, auf Managementebene betrachtet.


Sie erhalten zunächst einen tiefergehenden Überblick über den Entwurf, die Entwicklung, die  Auswahl und die Nutzung von IT-Sicherheitsarchitekturen, IT-Sicherheitsverfahren und -technologien im Unternehmen.

  • Sie lernen das organisatorisch-technische Konzept des InformationSecurity Management System (ISMS) kennen, das die Informationssicherheit über alle Ebenen eines Unternehmens hinweg sicherstellt.
  • Sie vertiefen Ihre Kompetenzen in den Bereichen Governance, Economics und Risk Management der IT-Sicherheit und setzen diese in Verbindung mit dem ISMS-Konzept in die Praxis um.
  • Sie erlernen moderne Methodologien zum Management von IT-Sicherheitsrisiken und zur Gestaltung einer sicheren IT-Landschaft und lernen die wichtige Rolle des Faktors  Mensch in der IT-Sicherheit kennen.
  • Sie verstehen, dass letztendlich für ein gelungenes IT-Sicherheitskonzept das Zusammenspiel des IT-Sicherheits- Managements, der technischen Sicherheit mit einer gelebten Sicherheitskultur unabdingbar ist.
  • Darüber hinaus werden Sie befähigt, entsprechende Projekte zu leiten und können die erlernten Konzepte und Methoden aufzukünftige Entwicklungen im Bereich Cyber Security Management übertragen.
  • Projekt- und Forschungsarbeiten sowie Fachseminare stärken dabei die Soft Skills und die Persönlichkeitsentwicklung auch im Umgang mit gesellschaftlichen Einflüssen.

Ihr Kontakt

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

Mehr Info

https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-cyber-security-management.html

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WEBINAR: Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen - 2478-WEB - 23.06.2026

Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden. 


Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung insbesondere die Norm EN IEC/IEEE 82079-1 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur Maschinensicherheit.Im 2-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.

Seminarprogramm

Basiswissen zu den Anforderungen an Anleitungen (Betriebsanleitungen, Montageanleitungen) nach EN IEC/IEEE 82079-1

  • Zielgruppenanalysen: An wen richtet sich Ihre Betriebsanleitung?
  • Wie Sie den Wissensstand der Anwender bestimmen und berücksichtigen
  • Anforderungen an Textgestaltung, Layout, Illustrationen, ...
  • Sicherheitsinformationen und Warnhinweise richtig und effizient erstellen
  • Warnhinweise nach der SAFE-Methode strukturieren
  • Terminologie: Warum Terminologiearbeit bei der Erstellung von Betriebsanleitungen unerlässlich ist
  • Stolperfallen erkennen: So vermeiden Sie typische Fehler, z.B. Reizüberflutung, Overwarning!, ...

Rechtliche und normative Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen

  • Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Inhalt, Sprache, Form) – und was sich mit der Maschinenverordnung ändert
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Betriebsanleitung (Maschinen) und Montageanleitung (unvollständige Maschinen)
  • Anforderungen aus weiteren Richtlinien, z.B. ATEX, Druckgeräte, EMV, Outdoor-Richtlinie, …
  • Normative Anforderungen an die Betriebsanleitung – Was fordert die Norm zur Risikobeurteilung (EN ISO 12100) bzgl. der Betriebsanleitung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich aus B-Normen, z. B.:
  • EN ISO 20607 (Betriebsanleitungen für Maschinen)
  • EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen) oder
  • EN ISO 13849-1/2 (Auslegung und Validierung sicherheitsrelevanter Steuerungen)
  • So berücksichtigen Sie Anforderungen aus produktspezifischen C-Normen systematisch!
  • Digital oder doch (noch) Papier? – Dürfen Betriebsanleitungen für Maschinen auch digital bereitgestellt werden oder muss es noch immer die klassische Papierform sein? Mit welchen Trends auf technischer, ökonomischer und rechtlicher Seite ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
  • Betriebsanleitungen für Anlagen: Warum die Summe der (Einzel)Betriebsanleitungen und Montageanleitungen keine hinreichende (Gesamt)Betriebsanleitung darstellt. Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen für Maschinen-Anlagen in der Praxis.
  • Benötigen auch Eigenbau- oder Versuchsmaschinen eine Betriebsanleitung?
  • Was passiert, wenn Anleitungen fehlerhaft sind oder gar gänzlich fehlen? Lernen Sie die Begriffe „Instruktionspflichten“ und „Instruktionsfehler“ kennen und verstehen Sie deren Bedeutung anhand von bekannten Urteilssprechungen.

Optimale Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen

  • Produktanalyse: Was muss der Technische Redakteur über das Produkt wissen, um eine Betriebsanleitung erstellen zu können?
  • Entwicklung und Konstruktion – Informationslieferanten für die Erstellung von Betriebsanleitungen
  • Einkauf – Worauf Sie bei der Beschaffung von Komponenten (z. B. unvollständige Maschinen) achten sollten. Auf welche Dokumente Sie rechtlich Anspruch haben und was Sie per Vertrag regeln sollten.
  • Verkauf/Marketing – Welche Einschränkungen (z. B. in Vertriebsprospekten) gibt es in Bezug auf Instruktionen oder Anleitungen und welche rechtlichen Auswirkungen kann dies haben?
  • Die Rolle der Betriebsanleitung im Arbeitsschutz/Arbeitnehmerschutz
  • Die Rolle der Betriebsanleitung bei der Zulassung von Produkten

Tools als Hilfsmittel zum Erstellen von Betriebsanleitungen

  • Wann sich der Einsatz von Redaktionssystemen lohnt
  • Best Practice: Erstellung und Verwendung von funktionalen Dokumentvorlagen (z.B. Word)

Praxistipps zur Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen

  • Worauf Sie bei der Erstellung von Betriebsanleitungen besonders achten sollten.
  • Wie Sie die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und die „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“ in der Betriebsanleitung berücksichtigen.
  • Warum Hinweise auf Restgefährdungen wichtig und gefordert sind.
  • So vermeiden Sie typische Zeitfresser bei der Erstellung von Anleitungen!
  • Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z. B. Übersetzer, Dienstleister, Druckerei usw.) unbedingt achten sollten.

Während des gesamten Seminars werden praktische Übungen durchgeführt und konkrete Beispiele besprochen – gern auch Anwendungsfälle der Teilnehmer


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Probenahme von Trinkwasser - 149 - 24.06.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Seminar: Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen - 2218-ÖF - 25.06.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten.  



Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet.

Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus.

Seminarprogramm

Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?

  • Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
  • Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
  • Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine Wesentliche Veränderung handelt.
  • Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind. 
  • Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde. 
  • Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun? 

Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?

  • Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt. 
  • Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
  • Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land in dem umgebaut wird hat erheblichen Einfluss! 
  • Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz? 
  • Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
  • Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.

Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung 

  • Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
  • Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
  • Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten. 
  • Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
  • Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung! 

Praxisbeispiele

  • Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
  • Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
  • Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
  • Automatisierung einer bestehenden Maschine
  • Änderungen oder Austausch der Steuerung , z.B. Tausch der SPS

Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!


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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - 193 - 23.09.2026

Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe


Die Trinkwasserverordnung wird regelmäßig novelliert um die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Für Unternehmen und Personen die in der Trinkwasserversorgung, Trinkwassernachbehandlung sowie im gesamten (Trinkwasser-) Installationsbereich tätig sind bedeutet dies, sich fortlaufend mit dem „Stand der Technik“ auseinander zu setzen. 

Bei diesem Seminar werden alle aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung berücksichtigt und insbesondere die Thematik Legionellen in Warmwasserzirkulationssystemen eingehend diskutiert. Neben dem geplanten Seminarablauf (siehe Inhalte) wird jeder Teilnehmer und Teilnehmerin nach seinen konkreten Problemstellungen befragt, um diese direkt oder im Laufe des Seminars zu behandeln. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die fachlichen Fragen und Beiträge aus der Praxis nicht zu kurz kommen.

Im Seminar werden die Neuerungen zur zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 behandelt.

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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 24.09.2026

Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde).

Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt. 

Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.

Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).

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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 24.09.2026

Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)


Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt DVGW W 273 (M)

Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.

Un­se­re Schu­lung zur Sen­so­rik-Sen­si­bi­li­sie­rung be­rück­sich­tigt die An­for­de­run­gen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.

Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 25.11.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist  als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Datenschutz am Arbeitsplatz - Grundlagenwissen für Mitarbeitende

Mit den Neuerungen der DSGVO und des BDSG seit Mai 2018 steigen die Anforderungen in jeglichen Bereichen eines Unternehmens, so auch für Mitarbeitende. Den Datenschutz am Arbeitsplatz einzuhalten und dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeitende geschult ist, spielt eine essentielle Rolle, um im Unternehmen datenschutzkonform zu handeln.

Grundlagenwissen für Mitarbeitende


Die Herausforderung: Neue Datenschutzanforderungen benötigen Sensibilisierung – auch bei den Mitarbeitenden.

Mit den Neuerungen der DSGVO und des BDSG seit Mai 2018 steigen die Anforderungen in jeglichen Bereichen eines Unternehmens Werden diese unzureichend umgesetzt, drohen sogar Abmahnungen und Bußgelder Datenschutz wird deshalb zur Verantwortung aller Mitarbeitenden.

Die Voraussetzung

Know-how und Awareness

Dieses Seminar bietet eine unternehmensgerechte Einführung in den rechtskonformen Datenschutz.

Inhalte des Seminars

  • Personenbezogenen Daten
  • Besondere Kategorie und damit Pflicht zur Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Sicherstellung der Betroffenen-Rechte
  • Weitergabe von Daten an Externe
  • Datenschutzverstoß erkennen und melden
  • Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und Aufstellen der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Datenschutz-Folgeabschätzung selbstständig durchführen

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar können Sie 

  • die Ziele und Grundsätze des deutschen und europäischen Datenschutzes nachvollziehen und erklären.
  • Sie kennen die Zulässigkeitsvoraussetzung und Betroffenenrechte des Datenschutzes.
  • Sie wissen, wie sie mit Datenschutzverletzungen umgehen.
  • Sie können die Grundlagender aktuellen Datenschutzregelungen an Ihre Mitarbeitenden weitergeben.

Kontakt

Sebastian Breu, Ansprechpartner Fachliches,
Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme FOKUS
Kaiserin-Augusta-Allee 31
10589 Berlin
Telefon +49 30 3463-7616
Fax +49 30 3463-997616

Weitere Infos und Anmeldung unter:


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EU-Datenschutz Spezialist*in (DSGVO/GDPR) - Rechtskonform im Unternehmen

Anleitung für die praktische Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes: Aktuelle Rechtsbegriffe besser verstehen, Anwendung der rechtlichen Richtlinien planen und durchführen, technische Konzepte und Lösungsansätze kennenlernen.



Die Herausforderung: Datenschutz wird immer komplexer Durch die Erweiterung des DSGVO und des BDSG seit dem 25.05.2018 entstehen immer mehr Handlungsfelder für Unternehmen. Eine korrekte und rechtzeitige
Umsetzung ist dabei unverzichtbar, denn ist das nicht der Fall, können hohe Bußgelder und Strafen bis zu 20 Mio € oder 4% des gesamten Jahresumsatzes auf ein Unternehmen zukommen.

Dieses Seminar stattet Sie in praxisorientierten Einheiten mit dem nötigen Wissen aus, um ihr Unternehmen nach außen hin richtig abzusichern.

Inhalte des Seminars

  • Einführung in den Datenschutz
  • Gesetze und Verordnungen
  • Grundbegriffe des Datenschutzes
    Verarbeitung personenbezogener Daten und Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • Prozesse für Betroffenenrechte gestalten
  • Notfallplanung bei Datenschutzverletzungen
  • Personenbezogene Daten im Ausland verarbeiten
  • Dokumentation im Unternehmen
  • Anforderungen an die Datenschutzbeauftragten
  • Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten rechtssicher gestalten
    Technische und organisatorische Maßnahmen rechtssicher gestalten
  • Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen
  • Anforderungen in der Softwareentwicklung kennen und umsetzen
  • Sensibilisierung, Schulung und interne Beratung im Unternehmen durchführen
  • Durchführung von Audits
  • Auftragsverarbeitung

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar 

  • verstehen sie die Aufgaben, Ziele und Grundprinzipien der Datenschutzgesetze: Datenschutzgrundver-ordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutz- und weitere Gesetze.
  • Sie kennen aktuelle Rechtbegriffe und wissen mit ihnen umzugehen.
  • Sie können den Stand des Datenschutzes schnell im Unternehmen erfassen, gezielt Risiken begegnen und Sanktionen vermeiden.

Weitere Infos und Anmeldung unter:


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IT-Risikomanagement - Risiken erkennen, bewerten und managen

Das Vorhersagen von Chancen und Risiken im IT-Bereich eines Unternehmens spielt eine sehr entscheidende Rolle. Zu Wissen welcher  Nutzen oder welcher Schaden bei positiven und negativen Fällen  entsteht, beeinflusst Entscheidungen maßgeblich.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!


Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken ist nicht immer einfach und erfordert gerade im Bereich IT besonderes Wissen. Zu wissen, welcher Nutzen oder welcher Schaden bei positiven und negativen Fällen entsteht, kann Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. Ausschlaggebend ist vor allem eine strukturierte Vorgehensweise, um Informationssicherheitsrisiken richtig abschätzen zu können.

Dieses Seminar stattet Sie mit praxiserprobten Methoden im Bereich IT-Risikomanagement aus.

Erhöhen Sie die IT-Sicherheitskultur in ihrem Unternehmen!

Inhalte des Seminars

Einführung

  • Begriffe, Compliance und Standards
  • Ableitung einer IT-Risikostrategie bzw. Informationssicherheitsstrategie
  • Standards im IT-Risikomanagement: ISO/IEC-27000-Reihe, ISO 31000, BSI-Risikomanagement-Standard 200-3 etc.
  • Prozess des IT-Risikomanagements in der Praxis
  • Identifikation, Bewertung, Steuerung und Reporting von IT-Risiken
  • Werkzeuge und Methoden: Kollektionsmethoden, analytische Methoden und Anwendung in Fallstudien
  • Risikomanagement und ITIL in der Praxis
  • Business Continuity Management (BCM) und Business Impact Analyse (BIA)
  • Bewertung von Abhängigkeiten zwischen IT-Risiken und zwischen IT- und Business-Risiken
  • Maßnahmen zur präventiven und reaktiven Steuerung von IT-Risiken
  • Awareness, Sensibilisierung und Risikokultur: Anwendung von IT-Risikoplanspielen in der
    Praxis, Überblick über Softwarelösungen im IT-Risikomanagement

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar 

  • können Sie Risiken identifizieren (Risk Identification).
  • Sie wissen, wie eine »Risk Analysis« durchzuführen ist. 
  • Sie können Risiken evaluieren und bewerten (Risk Evaluation).
  • Sie wissen, wie Prozesse modelliert werden und eine Risikobehandlung durchgeführt wird.

Weitere Infos und Anmeldung unter:


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Digital Business (Master of Business Administration)

Der Studiengang „Digital Business“ ist eine akademische Ausbildung mit besonderem Fokus auf Schnittstellenbereiche zwischen Wirtschaft und Technik sowie einer fachlichen Ausrichtung auf die Digitalisierung.


Sie bewegen sich als vermittelnde Person stets in übergreifender Position und verbinden die einzelnen Bereiche miteinander. 

Sie können sowohl als Projekt-, Produkt- und Servicemanager:in tätig werden als auch die Leitung von Teams, Abteilungen oder Bereichen übernehmen. 

Und das in internationalen Großkonzernen ebenso wie in kleinen und mittelständischen Unternehmen.

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