Veranstaltungskalender

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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 248 - 14.09.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 248 - 14.09.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Fachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 248 - 14.09.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)


Schimmelpilze in Innenräumen sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr. Die Ursachen von Schimmelpilz­schäden sind vielfältig und können z. B. von außen eintretender Feuchtigkeit (auf­grund mangelhafter Abdichtungen, Havarien), Leckagen innerhalb des Gebäudes oder Kondensationsfeuchtigkeit aufgrund ungenügen­der Wärmedämmung oder falscher Nutzung herrühren.

Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig nur Sym­ptome und nicht die Ursache des Schimmelpilzbefalles saniert. Über­streichen oder die Behandlung mit Chemikalien hilft nur oberflächlich. Das Grundproblem mit den damit verbundenen Gesundheitsgefähr­dungen aber bleibt erhalten.

Welche Schritte nötig sind, um Pilzbefall zu erkennen, zu bewerten und fachgerecht zu sanieren, vermittelt Ihnen dieser modular aufgebaute Lehrgang.

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Fortbildung im Brandschutz - 248 - 14.09.2026

Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.


Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. „Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“

Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.

Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.

Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.

Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:

  • Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
  • Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
  • Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
  • Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
  • Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund

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Gabelstaplerfahrer - 248 - 14.09.2026

Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“


Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).

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StrlSchV - Erwerb der Fachkunde - 248 - 14.09.2026

Strahlenschutzkurse gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV im Bereich Forschung und Technik, modular aufgebauter, staatlich anerkannter Lehrgang in Rüsselsheim (Hessen)


Die vorliegende Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für Tätigkeiten gemäß StrSchV und Fachkunde-Richtlinie Technik vom 18.06.2004 nach StrlSchV (Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5 und S8).

Die Teilnehmer werden praxisnah und in kompakter Form mit notwendigen gesetzlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen des Strahlenschutzes vertraut gemacht.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung ist eine Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 70 StrlSchV.

Die von der Schulung abgedeckten Kurse im Strahlenschutz sind von der zuständigen Behörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, zum Nachweis der Fachkunde anerkannt. Die erworbenen Zertifikate sind bundesweit gültig!

Die Schulung deckt mehrere Kurse ab

Die einzelnen Kurse haben einen Umfang von zwei bis sechs Tagen und bauen zum Teil aufeinander auf.

Wir empfehlen im Sinne einer fundierten und umfassenden Ausbildung die Teilnahme an einer vollen Schulungswoche von fünf oder sechs Tagen Dauer. So werden Fachkundegruppen erreicht, die auch höheren Anforderungsprofilen gerecht werden und erneute Grundschulungen zur Erweiterung der Fachkunde auf höhere Fachkundegruppen vermieden.

Wir beraten Sie gern zu den für Sie notwendigen und sinnvollen Kursen bzw. Modulen und informieren Sie über die detaillierten Kursinhalte sowie die von der Schulung abgedeckten Fachkundegruppen.

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Beförderung radioaktiver Stoffe - 248 - 14.09.2026

Modul GG+BF (Fachkundegruppe S8)


Dieser Kurs ist geeignet für Personen die radioaktive Stoffe transportieren und befördern. Hierbei sind die Regelungen des Strahlenschutzes wie auch die Regelungen aus dem Gefahrgutrecht zu beachten.

Der Kurs ist Bestandteil der Strahlenschutzbeauftragten-Schulungswoche die das Umweltinstitut Offenbach zusammen mit der Hochschule Rhein-Main durchführt.

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Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen - 248 - 14.09.2026

Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA


Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.

Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.

Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.

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Gewässerschutzbeauftragte/r - 248 - 14.09.2026

Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes.


Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.

Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A39/30251101/14092026-1 - 14.09.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1140 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

216.6 EUR

Bruttopreis

1356.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Risikomanager (TÜV) - Risk Manager - EX/A40/10603201/14092026-1 - 14.09.2026

In der Schulung zum Risikomanagement Risiken systematisch identifizieren und präventiv agieren.


Inhalt

Begriff Risiko

Gesetzliche und normative Regelungen

Risikomanagementsystem

Risikomanagementprozess
- Kontext und Risikofelder
- Risikoermittlung
- Risikoanalyse
- Risikobewertung
- Risikohandling
- Risikocontrolling
- Risikokommunikation

Umfang und Inhalte eines Risikomanagementsystems
- Übergeordnete Systembausteine eines RMS
- Risikopolitik und Verpflichtung

- Organisation, Verantwortung und Rollen
- Dokumentation eines Risikomanagementsystems

Überblick Risikomanagementnormen

Implementierung eines Risikomanagementsystems

Nutzen

Mit der Teilnahme am Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager lernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Risikomanagement (RMS) kennen. Bauen Sie für sich die perfekte Grundlage, um ein RMS in Ihrem Unternehmen, gemäß aktueller gesetzlicher und normativer Regelungen (z. B. ISO 31000, OENORM D 4900 ff) zu etablieren oder in bereits vorhandene Managementsysteme, wie z. B. ISO 9001, zu integrieren. Erkennen Sie Zusammenhänge und agieren Sie präventiv, um Risiken zu vermeiden und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.

Wissen Sie, welche Risiken in Geschäftsprozessen die häufigste Ursache für Unternehmenskrisen sind und wie Sie diese vermeiden können? Durch das Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager erkennen Sie unternehmensspezifische Risikofelder in Ihren Geschäftsprozessen und können deren Auswirkungen auf strategischer und operativer Ebene analysieren und über spezifische Systeme bewerten. Dazu stellen wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen und eine Vielzahl typischer Unternehmensrisiken in der strategischen und operativen Wertschöpfungskette (Supply Chain) vor. Dabei betrachten wir auch Risiken, die durch die wachsende Digitalisierung und den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz entstehen können.

Erfahren Sie im Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager außerdem, wie Sie Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenskonsequenzen möglicher Risiken beurteilen, diese priorisieren und nutzengerecht Maßnahmen zur Vermeidung ableiten. Durch unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten lernen Sie zusätzlich den nutzenbezogenen Dokumentationsaufwand und hilfreiche Controlling-Mechanismen kennen.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar verfügen Sie über jegliches Rüstzeug, um Ihr Unternehmen vor finanziellem Schaden zu bewahren und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A48/40101101/14092026-1 - 14.09.2026

Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS


Inhalt

Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)

Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)

Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz

Nutzen

Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.

Zielgruppe

Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning

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