Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Soziale-Kompetenz-Seminar: Zusammenarbeit im Team verbessern - EX/A35/10351711/22062026-1 - 22.06.2026

Social Fitness - für mehr Wohlbefinden und starke Beziehungen im Arbeitsalltag


Inhalt

Einführung in Social Fitness
- Was hinter dem Konzept steckt und warum es über ?Soft Skills? hinausgeht

Emotionen verstehen - die Basis für gute Beziehungen
- Reflexion der eigenen Gefühle und deren Wirkung auf Zusammenarbeit
- Sprachfähigkeit entwickeln für Arbeitssituationen

Der Beziehungsmuskel in Aktion
- Wie Vertrauen, Verbundenheit und Zugehörigkeit im Arbeitsalltag entstehen

Social Fitness Hacks für den Job
- Praktische Impulse und Mikrointerventionen für Meetings, Pausen und Projekte

Netzwerke stärken und Beziehungskultur gestalten
- Tools zur Analyse und Aktivierung des sozialen Umfelds

Transfer in den eigenen Alltag
- Persönlicher Aktionsplan
- Routinen für nachhaltige Wirkung

Nutzen

Im Soziale-Kompetenz-Seminar Zusammenarbeit im Team verbessern lernen Sie, wie Sie Ihre berufliche Wirksamkeit durch die Verbesserung Ihrer sozialen Fähigkeiten steigern können. Ihre persönliche ?Social Fitness? - also die Fähigkeit, tragfähige (Arbeits-)Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen, Führungskräften und sich selbst zu gestalten - bildet dabei die Grundlage.

Sie lernen, Ihre eigenen Emotionen besser wahrzunehmen und konstruktiv im Alltag einzusetzen, um das Vertrauen, die Verbindung und die Zugehörigkeit im Team gezielt zu stärken. Bauen Sie mit kleinen Gesten und gezielten Fragen nachhaltige Beziehungen auf.

Das Seminar bietet Ihnen praktische Werkzeuge zur Vertrauensbildung und zur Förderung besserer Verbindungen in professionellen Umgebungen. Sie lernen, soziale Spannungen früh zu erkennen und aktiv aufzulösen sowie sich selbst und andere im Netzwerk zu stärken - auch ohne formale Führungsrolle.

Durch konkrete Tools und Routinen, die Sie in Ihren Arbeitsalltag integrieren können, entwickeln Sie mehr soziale Resilienz und emotionale Intelligenz. Das interaktive Format des Seminars zur sozialen Kompetenz ermöglicht individuellen Austausch und praktische Übungen, die keine Vorkenntnisse erfordern, sondern lediglich Offenheit für persönliche Reflexion. Es ist geeignet für interessierte Personen aus allen Bereichen und Ebenen, die ihre Zusammenarbeit am Arbeitsplatz verbessern möchten.

Zielgruppe

Mitarbeitende aller Ebenen und Bereiche in komplexen Arbeitskontexten mit hoher Abstimmungsdichte, die ihre soziale Fitness bewusst trainieren, in ihrem beruflichen Alltag für bessere Zusammenarbeit, mehr Vertrauen und stärkere Netzwerke sorgen und die ihre Wirksamkeit im Team erhöhen möchten

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Offenheit für persönliche Reflexion und der Wunsch, eigene Routinen im Umgang mit anderen zu verbessern, sind für den Besuch der Veranstaltung hilfreich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

810 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

153.9 EUR

Bruttopreis

963.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Zertifizierte/r Reporting-Manager/in - 5 - 22.06.2026

Zertifikat der Universität Witten/Herdecke/ZNU-Zentrum für nachhaltige Unternehmensführung


Möchten Sie die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung souverän meistern? Suchen Sie nach klaren Lösungen und praxisnahen Ansätzen? 

Erlangen Sie innerhalb von drei Tagen das ZNU-Zertifikat der Universität Witten-Herdecke zum/zur qualifizierten Reportingmanager/-in . 

Dieses Seminar bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über aktuelle Anforderungen, während Sie die notwendigen fachlichen und methodischen Kompetenzen für ein erfolgreiches CSRD-konformes Reporting aufbauen.

Profitieren Sie von praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung und wechseln Sie von der Defensive in die aktive Gestaltung: Etablieren Sie transparente, zukunftsfähige Nachhaltigkeitsberichte in Ihrem Unternehmen – ganz nach Ihren Anforderungen. 

Mehr erfahren

Zertifizierte/r Nachhaltigkeits-Manager/in - 6 - 22.06.2026

Zertifikat der Universität Witten/Herdecke/ZNU-Zentrum für nachhaltige Unternehmensführung


Ziel des Seminars ist es, Ihnen zu ermöglichen, das Thema Nachhaltigkeit für Ihr Kerngeschäft zu eigen zu machen und Sie zu befähigen, Nachhaltigkeitsmanagement in Ihrem Unternehmen wirksam und glaubwürdig umzusetzen. 

Ziel der Qualifizierung ist die Ausbildung sogenannter "Nachhaltigkeits-Champions", welche das Thema Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen und für sich persönlich als Chance betrachten und es entsprechend motiviert im Unternehmen umsetzen können. 

Die kleine Gruppengröße im Seminar (max. 18 Teilnehmende) ermöglicht die Entwicklung individueller Lösungsansätze.

Mehr erfahren

Gewässerschutzbeauftragte/r - 17 - 22.06.2026

Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes.


Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.

Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.

Mehr erfahren

Gefährliche Abfälle - 12 - 22.06.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.

U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:

  • Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
  • Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
  • Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
  • Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
  • Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
  • Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!

Mehr erfahren

Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 22.06.2026

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der GbV. Möglichkeit einer anschließenden IHK-Prüfung


IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgutbeauf-tragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

In den Teilnahmegebühren enthalten, sind ausführ-liche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags, inkl. Online-Zugang zum IHK-Fragenkatalog.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

Schulungsunterlagen

Mehr erfahren

Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 22.06.2026

Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.


Praxistraining im Gelände:
SCHILLER Ingenieure und Geologen

  • 1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden 
    Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser 
    Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände)
    Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
  • 4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar)
    Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden

Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.

Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.

Mehr erfahren

Sachkunde Lithiumbatterien - 639 - 22.06.2026

Seminar für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde für die richtige Bewertung der Batterien.


Mit dem Einsatz von Lithiumbatterien sind Risiken verbunden, u.a. sind gefahrgutrechtliche und organisatorische Anforderungen im Hinblick auf mögliche Schäden und Defekte an solchen Energiespeichern zu beachten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unverzichtbar.

Die neue TRGS 520 fordert die erforderliche Qualifikation der Vorgesetzten und Mitarbeiter.

Das Seminar vermittelt die für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme erforderliche Sachkunde zur Bewertung von Zellen oder Batterien.

Praxisrelevante Maßnahmen bezüglich Verpackung und Lagerung der Batterien werden erarbeitet. Die Themenfelder einer sicheren Logistik, Lagerung sowie die Arbeitssicherheit im Bereich Lithium-Ionen-Batterien und ihre Umsetzungsmöglichkeiten werden vorgestellt.

Die Schulungsteilnehmer werden befähigt, die sicherheitsrelevanten Merkmale einer Lithium-Zelle oder Batterie zu erkennen und deren Zustand anhand einer Checkliste zu bewerten. Dabei wird insbesondere auf den Unterschied einer Bewertung „i.o. / normal“ und „defekt / sicherheitskritisch defekt“ fokussiert.

Für die Vorgesetzten ist der der Abschlusstest (Theorie- und Praxisteil) und damit der Nachweis der Sachkunde der Mitarbeiter ein wichtiger Eckpunkt. Zum Abschluss wird dafür eine kurze theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.

Mehr erfahren

Sachkunde Lithiumbatterien - 248 - 22.06.2026

Seminar für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde für die richtige Bewertung der Batterien.


Mit dem Einsatz von Lithiumbatterien sind Risiken verbunden, u.a. sind gefahrgutrechtliche und organisatorische Anforderungen im Hinblick auf mögliche Schäden und Defekte an solchen Energiespeichern zu beachten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unverzichtbar.

Die neue TRGS 520 fordert die erforderliche Qualifikation der Vorgesetzten und Mitarbeiter.

Das Seminar vermittelt die für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme erforderliche Sachkunde zur Bewertung von Zellen oder Batterien.

Praxisrelevante Maßnahmen bezüglich Verpackung und Lagerung der Batterien werden erarbeitet. Die Themenfelder einer sicheren Logistik, Lagerung sowie die Arbeitssicherheit im Bereich Lithium-Ionen-Batterien und ihre Umsetzungsmöglichkeiten werden vorgestellt.

Die Schulungsteilnehmer werden befähigt, die sicherheitsrelevanten Merkmale einer Lithium-Zelle oder Batterie zu erkennen und deren Zustand anhand einer Checkliste zu bewerten. Dabei wird insbesondere auf den Unterschied einer Bewertung „i.o. / normal“ und „defekt / sicherheitskritisch defekt“ fokussiert.

Für die Vorgesetzten ist der der Abschlusstest (Theorie- und Praxisteil) und damit der Nachweis der Sachkunde der Mitarbeiter ein wichtiger Eckpunkt. Zum Abschluss wird dafür eine kurze theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.

Mehr erfahren

UBB 2026 - Umweltbaubegleitung - 248 - 22.06.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.


Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 248 - 22.06.2026

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der GbV. Möglichkeit einer anschließenden IHK-Prüfung


IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgutbeauf-tragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

In den Teilnahmegebühren enthalten, sind ausführ-liche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags, inkl. Online-Zugang zum IHK-Fragenkatalog.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

Schulungsunterlagen

Mehr erfahren

Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 248 - 22.06.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards


Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.

Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),

Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. 

Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.

 

Mehr erfahren