Veranstaltungskalender
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A37/30401301/21052026-1 - 21.05.2026
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
Mehr erfahren
Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte - EX/A52/40151206/21052026-1 - 21.05.2026
Aktuelles Know-how für Energiemanagement-Beauftragte - Überblick über energie- und klimapolitische Änderungen und Gesetze
Inhalt
Kurzüberblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
Anforderungen an die betriebliche Organisation
Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen und bindender Verpflichtungen
-Strategische Vorgaben in Bezug auf internationale und nationale Energiepolitik
-Restriktiver Rechtsrahmen und Ordnungsrecht
-Produktbezogener Rechtsrahmen und Produktverantwortung
-Fiskalischer Rechtsrahmen und Steuerrecht
-Gesetzliche Pflichten im Rahmen der Energiegesetzgebung
Anwendungsbereiche relevanter Gesetze und Verordnungen
Normative Änderungen der ISO-50000-Familie
Risiken und Chancen der klimapolitischen Strategien (Europa, Deutschland) u. a. durch wirksame Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsstrategien im Unternehmen
Betrachtung von Informationsquellen zu verschiedenen rechtsrelevanten Themen
Umsetzungsbeispiele für Unternehmen
Nutzen
In der Fortbildung für Energiemanagement-Beauftragte erhalten Sie einen Überblick über die derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und über relevante Änderungen im Energierecht sowie daran angrenzende Rechtsbereiche. Frischen Sie Ihr Wissen zu den rechtlichen Anforderungen im Bereich der internationalen und nationalen Energiepolitik auf und setzen Sie darauf aufbauend ein betriebliches Energiemanagementsystem (EnMS) um. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch Ausblicke auf die Themen Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität. Dabei berücksichtigen unsere Referentinnen und Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen und Fragestellungen.
Verschiedene Konzepte wie der ?Green Deal? und Gesetzgebungen wie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur einige rechtliche Rahmenbedingungen, die dazu dienen sollen, Ressourcen zu sparen und eine klimaneutrale Wirtschaft zu implementieren. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in Bezug auf aktuell notwendige Weichenstellungen der Klimapolitik zur Eindämmung des menschengemachten globalen Temperaturanstiegs durch den Treibhauseffekt (1,5°C-Ziel) befinden sich diese Gesetze und Verordnungen in einem schnellen Wandel.
In der Weiterbildung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der ISO-50001-Norm. Soweit verfügbar, informieren wir Sie zudem über neue Anforderungen und Interpretationen sowie deren praktische Umsetzung. Dabei berücksichtigen wir auch die relevanten Anforderungen und Leitlinien der ISO-50000er-Familie (u. a. ISO 50003, ISO 50006). So thematisieren wir am Rande auch Nachweismöglichkeiten zur Steigerung der energiebezogenen Leistung, die Sie bei der Aufrechterhaltung Ihres Zertifikats für das Energiemanagementsystem (EnMS) unterstützen.
Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, rechtliche und normative Änderungen mit Relevanz für Ihren Einsatz zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Energiemanagementaudits.
Zum Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditorinnen und Auditoren verwenden können.
Zielgruppe
Energiemanagement-Beauftragte, Umweltmanagement-Beauftragte, Energieteammitglieder, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89
Mehr erfahren
Europäische Medizinprodukteverordnung - EX/A52/20351201/21052026-1 - 21.05.2026
Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)
Inhalt
Grundlagen zum europäischen und deutschen Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745)
- Nationale Rechtslage, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und relevante Verordnungen
- Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften
- Definition Medizinprodukt, Zubehör, Komponente, Inverkehrbringen, Hersteller
CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Grundlegende Anforderungen
- Technische Dokumentation
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Klinische Bewertung und klinische Prüfung
- Scrutiny-Verfahren, Konsultationsverfahren
Anforderungen an Akteure und Organisation
- Medizinprodukteberater
- Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
- Meldepflichten, Vigilanz, Marktüberwachung
Nutzen
In unserer MDR-Schulung zu den Grundlagen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, die für das konforme Inverkehrbringen von Medizinprodukten unerlässlich sind. Voraussetzung dafür ist das rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichen an Medizinprodukten. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der innerhalb Europas geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen daher in unserem MDR-Seminar die komplexen Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745) im direkten Abgleich mit den nationalen Rechtsregelungen.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in diesem MDR-Training über die Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Unternehmen, die Medizinprodukte in Europa herstellen und vertreiben. Sie sind somit künftig in der Lage, die grundlegenden Anforderungen der MDR im beruflichen Alltag umzusetzen und Marktzugänge in der EU strategisch zu planen.
Zusätzlich erläutern wir Ihnen in dieser MDR-Fortbildung anhand praktischer Beispiele die Zusammenhänge zwischen den Anforderungen der MDR und weiteren gesetzlichen und normativen Anforderungen. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Einführung von weiteren Prozessen im Qualitätsmanagement, die Sie neben den bisherigen Anforderungen aus der EN ISO 13485 berücksichtigen müssen. Hierdurch entwickeln Sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Auswirkungen des Medizinprodukterechts auf die Produktentwicklung, die Unternehmensorganisation und das Qualitätsmanagement.
Sie erhalten in diesem Training zudem einen Überblick zur Klassifizierung von Medizinprodukten und zu den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben, wie bspw. die Anforderungen an die verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften, das Risikomanagement, das neue Konsultationsverfahren (Scrutiny-Verfahren) oder den Umgang mit Vorkommnissen, präsentieren Ihnen unsere Referentinnen und Referenten in dieser MDR-Schulung ebenso detailliert.
Schließlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihnen als Nachweis für die von der EN ISO 13485 geforderte Kompetenzerhaltung dient. Solche Nachweise können in einem Audit von der Benannten Stelle verlangt werden und sind zudem notwendige Grundlage für einen möglichen Positionswechsel innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medizinprodukteindustrie bspw. aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Forschung und Entwicklung und an alle Personen, die einen Überblick über die neue europäische Medizinprodukteverordnung erhalten möchten. Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Bereich der Medizinprodukte einsteigen möchten, sind ebenfalls angesprochen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschlu
Mehr erfahren
Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A34/30501301/21052026-1 - 21.05.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/21052026-1 - 21.05.2026
Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520
Inhalt
Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen
Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen
Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien
Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)
Nutzen
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.
Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.
Zielgruppe
Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS
Mehr erfahren
Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10151125/21052026-1 - 21.05.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
- Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
- Die mündliche Prüfung dauert inklusive Vorbereitungszeit 60 Minuten.
- Das Auditwissen wird bei der Lösung von einer konkreten Aufgabe vorgestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Prüfung sind die relevanten Rechtstexte in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV)
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
09:00 - 17:"
Mehr erfahren
IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A31/20201105/21052026-1 - 21.05.2026
1st/2nd Party Auditor
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 33 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 3 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind ausschließlich die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind verbindlich zu.
- Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.
Bitte senden Sie den "
Mehr erfahren
VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/20201405/21052026-1 - 21.05.2026
1st-/2nd-Party-Auditor
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 22 Aufgaben gestellt, davon 20 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen in Papierform zugelassen.
- Als Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung sind nur die relevanten normativen Dokumente in Papierform zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Hinweisen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmende des Seminars VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, verbindlich zu.
- Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuw"
Mehr erfahren
Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A44/30152301/21052026-1 - 21.05.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
09:00 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A44/10401701/21052026-1 - 21.05.2026
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
<
Mehr erfahren
Sicherheitsbeauftragte für Technik und Produktion - Aufbauseminar - EX/A32/50201105/21052026-1 - 21.05.2026
Sicherheitsstandards für Arbeitsumgebungen im technischen Bereich
Inhalt
Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe
- Auswertung DGUV
Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe
Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Fremdfirmeneinsatz (Dienstleister/Handwerker)
- Maschinen- und Anlagensicherheit (CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitseinrichtung)
- Gefahrstoffe und Hautschutz
- Lärm und PSA
Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Nutzen
In einer Welt, in der sich Technologie und Produktion ständig weiterentwickeln, ist es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) aus der Technik und Produktion unerlässlich, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze sicher und effizient zu gestalten.
In unserer Sibe-Weiterbildung vertiefen Sicherheitsbeauftragte aus der Technik und Produktion durch angeleitete Gruppenübungen Ihr Wissen über:
- die Optimierung von Verkehrswegen,
- den sicheren Umgang mit Leitern und Steighilfen,
- den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz,
- ein effektives Notfallmanagement, einschließlich Erster Hilfe, Evakuierung und Brandschutz.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Krananlagen und Flurförderzeugen, die Einbindung von Fremdfirmen und Dienstleistern in Ihre Sicherheitskonzepte, die Gewährleistung der Maschinen- und Anlagensicherheit sowie den Umgang mit Gefahrstoffen und Maßnahmen zum Haut- und Lärmschutz.
Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu erweitern und sich mit den neuesten Sicherheitsstandards und -praktiken vertraut zu machen. Nutzen Sie unser Seminar auch, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ein professionelles Netzwerk aufzubauen, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus dem technischen Bereich und der Produktion, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unseren Grundlehrgang ?Sicherheitsbeauftragter - gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001".
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter - EX/A35/50101501/21052026-1 - 21.05.2026
Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 018 des SCC-Regelwerkes
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Betriebliche Organisation
Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
Notfallmaßnahmen
Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsschutz
Arbeitsmittel
Arbeitsverfahren
Elektrizität und Strahlung
Arbeitsplatzgestaltung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Nutzen
In der globalisierten Welt industrieller Dienstleistungen ist Sicherheit nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit. Als Entscheider wissen Sie, dass Ihre operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert sind.
Mit der TÜV NORD Akademie bereiten Sie Ihre Teams optimal auf die SGU-Prüfung nach Dokument 018 der SCC-Checkliste vor - und das kompakt in nur einem Tag.
Unsere SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitet Sie gezielt auf die Prüfung nach Dokument 018 des SCC-Regelwerks vor und vermittelt Ihnen alle Inhalte, die für das Bestehen der Prüfung und die tägliche Anwendung erforderlich sind.
Sie erhalten eine umfassende Einführung in die relevanten Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) und lernen, Gefährdungspotenziale zu erkennen, Risiken zu beurteilen und aktiv zur Unfallverhütung beizutragen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen zudem die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und bereiten Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vor.
Das Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) ist ein international anerkanntes Regelwerk für Managementsysteme im Bereich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement (SGU).
Es richtet sich speziell an Kontraktoren - also technische Dienstleistungsunternehmen und Subunternehmer, die in Industrieanlagen oder auf Baustellen tätig sind.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück Ihres Unternehmens. Sie sind die Expertinnen und Experten, die technische Dienstleistungen effizient und sicher umsetzen. Doch um in der Industrie erfolgreich zu sein, müssen sie nicht nur ihre Aufgaben kennen, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorgaben verstehen. Unser Seminar vermittelt praxisnahes Wissen über die Organisation und Institutionen des Arbeitsschutzes.
Mit dieser Schulung erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des SCC-Standards, sondern stärken auch Ihre eigene Fachkompetenz. Nach erfolgreichem Abschluss der SGU-Prüfung nach Dokument 018 erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein 5 Jahre gültiges Zertifikat der akkreditierten TÜV NORD CERT GmbH, das ihre Qualifikation bestätigt und das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner stärkt.
Zielgruppe
Mitarbeiter der operativen Ebene aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung nach SCC-Checkliste ablegen wollen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter ist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 2 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie dem Reiter ?Termine? entnehmen.
Mehr erfahren