Veranstaltungskalender
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 37 - 03.02.2026
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.
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Auditierung von Entsorgungsunternehmen - 614 - 03.02.2026
Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Kontrolle der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen bei Entsorgungspartnern
Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Kontrolle der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen bei Entsorgungspartnern
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind sowohl die Unternehmen, die Abfall erzeugen, als auch die, die ihn besitzen, dafür verantwortlich, dass der Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen für den Abfall verantwortlich bleibt, bis er tatsächlich verwertet oder beseitigt ist. Auch wenn Sie einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen, entbindet Sie das nicht von Ihrer Haftung.
Deshalb ist es wichtig zu überprüfen, wie Ihr Entsorgungspartner mit Ihren Abfällen umgeht und ob er alle rechtlichen Anforderungen einhält. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Audits bei dem Entsorgungsunternehmen durchführen.
In diesem Lehrgang lernen Sie die rechtlichen Grundlagen sowie die Vorgehensweise zur Durchführung von Audits und welche Prüfinhalte dabei wichtig sind.
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Zertifikatsprogramm Unternehmensführung und Finanzmanagement - 1 - 03.02.2026
Zertifikat der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management
Zertifikat der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management
In der heutigen dynamischen Wirtschaftswelt ist Innovationsfähigkeit entscheidend für den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens. Mit unserem praxisorientierten Programm begleiten wir Sie dabei, innovative Lösungen zu entwickeln, die Ihre Kunden begeistern und Ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Sie lernen bewährte Methoden kennen, um neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse erfolgreich am Markt zu etablieren.
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Seminar: Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten - 2701-ÖF - 04.02.2026
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte
In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten vermitteln Ihnen kompakt alle relevanten Inhalte – von den regulatorischen CE-Anforderungen bis zu den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Sie lernen u. a., welche Produkte unter den CRA fallen, wie Sie eine Security-Risikoanalyse durchführen, „Security by Design“ in Ihre Entwicklungsprozesse integrieren, ein effektives Schwachstellenmanagement etablieren und welche Dokumentationspflichten Sie beachten müssen. So sind Sie optimal vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet in der Praxis umzusetzen und die Cybersecurity Ihrer Produkte auf den geforderten Stand der Technik zu bringen.
Seminarprogramm
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des CRA und deren praktische Umsetzung. Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:
CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act
- Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA, welche Klassifizierungen gibt es und welche Auswirkungen hat dies auf die Konformitätsbewertungsverfahren?
- Warum ist es wichtig, den konkreten Einsatzzweck bzw. das Produkt zu definieren (Kernfunktion)?
- Welche Ausnahmen gibt es? (Prototypen, unfertige Software, Ersatzteile, …).
- Klärung Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit CRA: Inbetriebnahme, Inverkehrbringung.
- Wichtige Stichtage und Übergangsfristen des CRA.
- CE-Kennzeichnung: Wo und wie muss ein CE-Zeichen am (digitalen) Produkt angebracht werden?
- Wie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und der neuen Maschinenverordnung mit den Anforderungen des CRA zusammenhängen.
- Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
- Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
- Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
- Sehr umfassende Normenreihe IEC 62443 – Welche Teile sind für Maschinenbauer relevant?
- Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?
Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?
- Was ist eine Bedrohungsanalyse? Inwieweit unterscheidet sie sich zu anderen Risikoanalysen?
- Gibt es Vorschriften, wie eine Analyse für den CRA auszusehen hat?
- An welchen Normen & Richtlinien kann ich mich orientieren (BSI, IEC, …)?
- Wie sieht der Prozess einer Risikoanalyse nach IEC 62443-4-1 aus, was sind übliche Risiken für Maschinen, welche Schwachstellen treten in der Praxis häufig auf?
- Warum der CRA keine absolute Security fordert und welches Restrisiko akzeptabel ist?
- Warum auch organisatorische Maßnahmen (wie Zugangsbeschränkungen zu Produktionsanlagen) ausreichend sein können, um ein akzeptables Security-Niveau zu erreichen?
- Warum ist es wichtig den Security Kontext und erwartete Maßnahmen in der Umgebung zu definieren?
- Wie sind „unsichere“ Industrieprotokolle zu behandeln?
- Welche Überschneidungen gibt es zu Safety-Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100?
- Übung: Gemeinsame Bedrohungsanalyse in Kleingruppen (bei WEB-Durchführung in Breakout-Rooms).
Qualitätssicherung und sichere Softwareentwicklung
- Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Hash, Signierung, Verschlüsselung).
- Warum es wichtig ist Rollen & Verantwortlichkeiten zu definieren?
- Welche Anforderungen an eine sichere Entwicklungsumgebung gibt es?
- Was muss ich bei der Auswahl von Komponenten / Bibliotheken beachten?
- Welche Secure Design Best Practices soll ich bei meiner Architektur beachten? (Defense in Depth, Least Functionality, Least Privilege, Secure by Default).
- Grundlagen von Secure Coding Ansätzen (unabhängig von Programmiersprachen).
- Security Tests (Fuzz Testing, Port-Scans, Schwachstellenscans,…).
- Beispiele sicherer Coding-Prinzipien: Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Session-Management, Sichere Fehler- und Ausnahmebehandlung, Was Sie speziell bei der Programmierung von SPS Programmen berücksichtigen sollten (Secure PLC Coding).
- Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
- Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
- Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
- Wie ist eine IEC 62443 Normenreihe für Maschinenbauer auszulegen?
- Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?
Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA
- Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Schwachstelle, Vorfall, CVE, CWE, CVSS, EPSS).
- Schwachstellen im Kontext vom CRA: Bereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen, Meldepflichten zu aktiv ausgenützten Schwachstellen, i.e.: die wichtige Unterscheidung zwischen aktiv ausgenutzten Schwachstellen und (potenziell) ausnutzbaren Schwachstellen.
- Welche Strukturen in einem Unternehmen geschaffen werden sollten, warum ein "Single-Point-of-Contact" besonders wichtig ist und wie Sie diesen sehr einfach etablieren?
- Was ist eine SBOM und wie erstelle ich sie und wie mir die SBOM helfen kann potenzielle Schwachstellen zu finden?
- Wie kann ich Schwachstellen priorisieren und bewerten, welche Tools gibt und wie können sie mir helfen?
- Welche Updatepflichten gibt es. wie lange sind Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen?
- Behebung von Schwachstellen: Sicherheitsupdates unter Wahrung der Maschinenverfügbarkeit.
Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA
- Wie stelle ich die Integrität sicher, wie schütze ich die sensiblen Inhalte?
- Was heißt Secure by default?
- Wie sieht ein sicheren Update-Mechanismus aus?
- Warum USB-Schnittstellen o.ä. z.B. in (abgesperrten) Schaltschränken sein sollten?
- Wie Sie Fernwartungs-Zugänge sicher gestalten und absichern?
Dokumentation und Formale Pflichten / Zusammenfassung
- Warum auch im Security-Kontext die voraussichtliche Nutzung und Fehlnutzung zu dokumentieren ist.
- Welche Inhalte in der technischen Dokumentation nach Anhang VII des CRA enthalten sein müssen.
- Warum eine klare Benennung der Betreiberpflichten in den Nutzeranleitungen besonders wichtig ist, um das geplante Schutzniveau zu erreichen.
- Konformitätserklärung: Inhalt und Formvorschriften sowie Zusammenwirken mit anderen CE-Vorschriften.
- Welche Dokumente müssen/dürfen in welcher Sprache sein?
- Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Achtung: Ggf. längere Aufbewahrungsfristen aufgrund anderer Gesetze!
- Icon eines Fadenkreuzes mit einer Person darin
- Speziell geeignet für
- CE-Verantwortliche in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus (z. B. CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager), die die neuen Cybersecurity-Vorgaben in ihre Prozesse integrieren müssen.
- Konstrukteure, Entwicklungsingenieure und Softwareentwickler, die vernetzte Maschinen oder Geräte entwickeln und die Anforderungen des CRA praktisch umsetzen wollen.
- Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte, die für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen im Entwicklungsprozess verantwortlich sind.
- Technische Leiter und Sicherheitsverantwortliche im Maschinenbau, die sich einen Überblick über die neuen Pflichten und den sicheren Entwicklungsprozess verschaffen möchten.
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EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 31 - 04.02.2026
Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001
Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001
Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.
Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.
EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.
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Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen - 312 - 05.02.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard - 669 - 05.02.2026
eintägiger Zertifikatslehrgang zur praktischen Umsetzung des freiwilligen Standards für kleine und mittelständische Unternehmen
eintägiger Zertifikatslehrgang zur praktischen Umsetzung des freiwilligen Standards für kleine und mittelständische Unternehmen
Der VSME (Voluntary Standard for Small and Medium Enterprises) ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konzipiert wurde.
Er ermöglicht Unternehmen, die nicht von der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ ESRS) betroffen sind, eine einfachere und doch klare und strukturierte Grundlage zur Dokumentation und Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Das EU-Omnibus-Paket unterstützt die Anwendung dieses Standards. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Statt sich an den komplexen ESRS-Standards zu orientieren, können KMU den einfacheren Standard VSME nutzen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten und praxisorientierten Überblick über die Inhalte und Anforderungen des VSME.
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Abfallbeauftragter an einem Tag - 261 - 06.02.2026
Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung zu einer bereits erworbenen staatlich anerkannten Fachkunde im Sinne des §9 EfbV bzw. §5 AbfAEV
Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung zu einer bereits erworbenen staatlich anerkannten Fachkunde im Sinne des §9 EfbV bzw. §5 AbfAEV
Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.
Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.
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Zertifizierte/r KI-Manager/in - 4 - 06.02.2026
Zertifikat der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management
Zertifikat der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management
Das Zertifikatsprogramm vermittelt alle wichtigen generalistischen Kenntnisse, um den Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen systematisch zu planen, zu steuern und zu realisieren. Es vertieft das Wissen, zeigt die erforderlichen Kompetenzen auf und bereitet auf die Koordination interdisziplinärer Teams vor. Es vermittelt praxisnah, wie Bedarf ermittelt, Strategien entwickelt und Projekte umgesetzt werden.
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 09.02.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 09.02.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
als Dachdeckungen
als Fassadenverkleidungen
bei Industrie-Demontagen
bei Reinigungs- und Malerarbeiten
bei Gerüstbauarbeiten
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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 09.02.2026
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.
Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
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