Veranstaltungskalender
Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A32/50201101/27042026-1 - 27.04.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Gefahrgutschulung IATA DGR / ICAO T.I - NOM A für Versender - EX/A52/60310202/27042026-1 - 27.04.2026
Gefährliche Güter rechtssicher im Luftverkehr versenden
Inhalt
- Verstehen der Gefahrgut-Grundlagen
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Vorbereitung einer Sendung mit gefährlichen Gütern
- Notfallmaßnahmen und Meldeverfahren
- Identifizierung gefährlicher Güter
- Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation und Unterzeichnung der Versendererklärung
- Sonderbestimmungen
- Verpackungsanforderungen bestimmen
- Markierungen und Kennzeichnungen anbringen
Nutzen
Der Versenderkurs (Nomenklatur A) richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die administrative Aufgaben wahrnehmen, Shipper's Declarations ausstellen oder den Gefahrgutprozess überwachen bzw. verantworten.
In unserer Gefahrgutschulung für den Luftverkehr erfahren Sie von unserem Referenten Niclas Lahmer, wie Sie gefährliche Güter im Luftverkehr gemäß der aktuellen Gesetzgebung und im Rahmen der IATA DGR/ICAO T.I Richtlinien sicher versenden.
Gemäß den aktuellen Gefahrgutvorschriften sind Versender (NOM A) von Gefahrgut im Luftverkehr dazu verpflichtet, alle 24 Monate einen vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Kurs zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Unsere Schulung bestätigt Ihnen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben haben.
Die Schulungsinhalte bereiten wir nach dem CBTA-Modell auf. Sie basieren auf einem zuvor durchgeführten Teilnehmer-Assessment. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Schulungsinhalte optimal auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Zielgruppe
Sachbearbeitung Versand / Logistik, Abteilungsleitung Versand / Logistik, Teamleitung Versand / Logistik, Mitarbeiter der Administration im Bereich Versand / Logistik
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Ein Assessment gemäß CBTA vor Kursbeginn durch den Refernten der TÜV NORD Akademie. Transportieren Sie Radioaktive Stoffe der Klasse 7 im Luftverkehr? Dann befähigt Sie das Zusatzmodul Radioaktive Stoffe dafür. Die Anmeldung für das Zusatzmodul ist nur wirksam, wenn Sie diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen - EX/A31/60101701/27042026-1 - 27.04.2026
Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Inhalt
Grundlagen
- Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 , bisherige BGR 500)
- Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
- Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
- Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen
Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Übernahme und Transport
- Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
- Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
- Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Bedienung durch Funk
- Berechnung der tatsächlichen Last
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Unfälle
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Möglichkeiten der Verkehrssicherung
- Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung
Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
- Schriftliche Erfolgskontrolle
- Praktische Übungen/Bedienprobe
Nutzen
Im Seminar vermitteln Ihnen erfahrene Referenten das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung können Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen die relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Sie erhalten eine praxisorientierte Unterweisung vom sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Bedienprobe ab.
Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eingesetzt werden.
Zielgruppe
Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Notfallübungen in Störfallanlagen - Fortbildung - EX/A41/40251601/27042026-1 - 27.04.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Vorstellung der gesetzlichen Grundlagen
Grundsätze der Notfallübungsplanung
- Konzept für die Notfallbewältigung
- Zielsetzung
- Projektplanung
Grundlagenermittlung zur Anlegung realistischer Übungen im Sinne der Überprüfung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
Herausarbeitung individueller Gefahrenpotenziale im eigenen Betrieb und deren mögliche Auswirkung im Störfall
Möglichkeiten zur realistischen Darstellung von Übungsszenarien
Möglichkeiten und Methoden zur Übungsbeobachtung und Auswertung von Ergebnissen
Durchführung realistischer Übungen
Auswertung der Übungsbeobachtungen bzw. Ergebnisse
Gruppenarbeiten
Nutzen
Notfallübungen in Störfallanlagen: In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu Notfallübungen in Betrieben. Unsere Referenten erläutern Ihnen darüber hinaus alle relevanten Punkte zur Katastrophenschutzplanung anhand des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes.
Innovative Lehrmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Beispiele aus der Praxis zeigen auf, wie Sie effektiv Notfallübungen planen und durchführen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern fördert den Lernprozess und erleichtert ebenfalls die praktische Umsetzung. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
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Weiterbildung: Social Media Marketing und KI - EX/A35/10501251/27042026-1 - 27.04.2026
Von Algorithmen zu Agenten: So nutzen Sie KI gewinnbringend im Social-Media-Marketing
Inhalt
Einführung in KI und Social Media
- Geschichte und aktuelle Entwicklungen von KI und Social Media
- Rolle der KI in Social Media: Wie KI die Art und Weise verändert, wie Inhalte erstellt, verbreitet und konsumiert werden
Best Practices in der KI-gestützten Social-Media-Strategie
- Zielgruppenanalyse: Nutzung von KI zur Identifikation und Analyse von Zielgruppen
- Content-Optimierung: Einsatz von KI zur Verbesserung der Reichweite und Engagements
- Trendanalysen: KI-Tools zur Vorhersage und Analyse von Social-Media-Trends
Stolpersteine und Herausforderungen
- Fehlerquellen bei der KI-Nutzung: Häufige Probleme und wie man sie vermeidet
- Bias und Diskriminierung: Erkennung und Vermeidung von Vorurteilen in KI-Modellen
- Datenschutz und Sicherheit: Umgang mit sensiblen Daten und Schutz der Privatsphäre
KI-unterstützte und automatisierbare Content-Erstellung
- Automatisierung von Content-Erstellung: Tools und Techniken zur automatisierten Erstellung von Inhalten
- Personalisierung von Inhalten: Nutzung von KI zur Erstellung personalisierter Inhalte für verschiedene Zielgruppen
- Content-Planung und -Verwaltung: KI-gestützte Tools zur Planung und Verwaltung von Social-Media-Inhalten
Zielgruppenorientierte und personalisierbare Ansprachen
- Segmentierung und Targeting: KI-Methoden zur präzisen Ansprache von Zielgruppen
- Personalisierte Kommunikation: Einsatz von KI zur Erstellung maßgeschneiderter Nachrichten und Kampagnen
- Engagement-Strategien: KI-gestützte Ansätze zur Steigerung der Interaktion und Bindung
KI-Workflows für Social Media
- Integration von KI in bestehende Workflows: Wie KI in bestehende Social-Media-Prozesse integriert werden kann
- Automatisierung von Routineaufgaben: Einsatz von KI zur Automatisierung von Aufgaben wie Posting und Monitoring
- Analyse und Reporting: KI-Tools zur Analyse von Kampagnenleistung und Erstellung von Berichten
Ethische und rechtliche Aspekte
- Ethik in der KI-Nutzung: Verantwortungsvoller Einsatz von KI in Social Media
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Überblick über Datenschutzgesetze und rechtliche Anforderungen
- Transparenz und Verantwortung: Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit in KI-gestützten Prozessen
Praktische Anwendung und Fallstudien
- Fallstudien: Analyse erfolgreicher KI-gestützter Social-Media-Kampagnen
- Praktische Übungen: Anwendung der erlernten Konzepte in realen Szenarien: Mit KI-Unterstützung Arbeitgebermarke stärken, zielgruppengerechte Kampagnenplanung vornehmen und Analysepraxis bei mittelständischen Unternehmen
- Zusammenfassung und Ausblick:zukünftige Entwicklungen und Trends in KI und Social Media
Nutzen
Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert Social Media grundlegend: von der KI-unterstützten und automatisierbaren Content-Erstellung über zielgruppenorientierte und personalisierte Ansprachen bis hin zu KI-Workflows.
In dieser Schulung lernen Sie, wie KI-gestützte Tools und deren Algorithmen funktionieren, welche Best Practices es für den Einsatz in Social Media gibt und wie Sie KI strategisch für Ihr Unternehmen nutzen können.
Sie lernen, wie Sie KI-gestützte Tools zur Content-Erstellung, Planung und Trendanalyse gewinnbringend einsetzen können.
Darüber hinaus erhalten Sie praxiserprobte Strategien, um Ihre Arbeitgebermarke zu stärken und Reichweite sowie Engagement nachhaltig zu steigern. Unser Social-Media-Marketing-Kurs sensibilisiert Sie außerdem für typische Fehlerquellen, ethische Herausforderungen und rechtliche Aspekte, wie die Berücksichtigung der DSGVO und des EU AI Acts beim KI-Einsatz.
Nach dieser Weiterbildung können Sie KI gezielt und auf Basis zeitgemäßer Workflows für Ihre Social-Media-Strategie einsetzen.
Mit der Teilnahme an diesem
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A35/30251201/27042026-1 - 27.04.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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WHG-Grundkurs - EX/A33/40401101/27042026-1 - 27.04.2026
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte/r - Online-Workshop - 565 - 27.04.2026
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN EN ISO 45001
Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.
Das Seminar erläutert die Anforderungen der ISO 45001 und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis. Es erläutert die Funktion des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und weiterentwickeln zu können.
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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 52 - 27.04.2026
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
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Gefährdungsbeurteilung für Einsteiger - 33 - 27.04.2026
Eintägiger Workshop mit Zertifikat zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgrund der gängigen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, u.A. gem. ArbSchG, BetrSichV und GefahrstoffV
Unterschiedliche Regelwerke, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.
Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
Das Gesetz oder die Verordnungen regeln jedoch nicht, wie die Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist.
Der eintägige Workshop zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden können und gibt Ihnen Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag.
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 27.04.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen.
Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
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SIGE-Koordinator nach Baustellenverordnung - 104 - 27.04.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage C
Konformitätserklärung: Das Ausbildungsseminar erfüllt mit 32 Lehreinheiten die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
Die Baustellenverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen, die bereits auch bei kleineren Bauvorhaben erfüllt sein können, die Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinatoren) vor.
Architekten, Bauherren und Mitarbeiter der Bauverwaltungen können dieser Verpflichtung entweder durch den Einsatz geschulter Fachleute nachkommen oder selbst die Fachkenntnisse erwerben und als SiGe-Koordinator tätig werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sollen hierzu einen Lehrgang mit Abschlussprüfung nach den Vorgaben der neuen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anlage C) besuchen.
Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung ein Zertifikat, das als Nachweis der Koordinatorenkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator dient.
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