Veranstaltungskalender

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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A45/60102101/24112026-1 - 24.11.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A37/40301206/24112026-1 - 24.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1020 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

193.8 EUR

Bruttopreis

1213.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/24112026-1 - 24.11.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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Fachtagung: Fortbildung zum Thema Brand- und Explosionsschutz - EX/A56/30157103/24112026-1 - 24.11.2026

Erleben Sie zwei Tage mit aktuellem und praxisbezogenem Fachwissen rund um Brand- und Explosionsschutz - ergänzt um fachbezogene Exkursionen oder eindrucksvolle Vorführungen im Freigelände in Kooperation mit der DMT in Dortmund


Inhalt

Die Themen im Detail werden -aus Gründen der Aktualität- hier erst 4 bis 5 Monate vor der Veranstaltung veröffentlicht. Folgende Schwerpunkte werden in der 2tägigen Fachtagung thematisiert:
- Neue Regelwerke des Brand- und Explosionsschutzes
- Bemerkenswerte Brand- und Explosionsereignisse
- Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Feuerlöschmittel etc.
- Neuentwicklungen von Feuerlöschanlagen, Brandmeldetechnik und sonstiger Anlagentechnik
- Aktuelle Themen des Brand- und Explosionsschutzes
- Praxisbezogene Löschvorführungen oder fachbezogene Exkursion

Nutzen

Mit unserer Fachtagung, die auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gilt, halten Sie Ihr Wissen im Brand- und Explosionsschutz auf dem neuesten Stand! Diese Tagung richtet sich aber auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Interessierte, die in der Prävention tätig sind. An zwei Tagen vermitteln wir Ihnen in Dortmund umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie im konstruktiven Explosionsschutz. Sie erhalten wertvolle Informationen zu jüngsten Schadensereignissen, lernen durch Fallstudien praxisorientierte Maßnahmen abzuleiten und bekommen Lösungsansätze im Brand- und Explosionsschutz aufgezeigt.
Erfahren Sie mehr über innovative Feuerlöschmittel und -anlagen, neue Brandmeldetechniken sowie organisatorische und konstruktive Maßnahmen im Explosionsschutz. Bemerkenswerte Praxisbeispiele und spannende Vorführungen runden das Programm ab.
Profitieren Sie von Expertinnen und Experten, die Ihnen wertvolle Impulse für Ihre tägliche Arbeit geben. Nutzen Sie die Fachtagung außerdem, um Ihre Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele mit Expertinnen und Experten sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren.
Am ersten Abend laden wir Sie zu einer Networking-Veranstaltung in ein Restaurant direkt neben dem Signal Iduna Park in Dortmund ein, um in lockerer Atmosphäre Kontakte zu knüpfen.
Diese Fachtagung dient zugleich als anerkannte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß DGUV Information 205-003 ?Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (Ausgabe: Dezember 2020). Mit dere abschließenden Teilnahmebescheinigung über Ihre Teilnahme erfüllen Sie die Anforderungen zur Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde.

Zielgruppe

Personen, welche Ihre Kenntnisse im Bereich Brand- und Explosionsschutz aktualisieren und vertiefen möchten, aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Lagerung, Transport, Handel und Dienstleistungen sowie Mitarbeiter aus dem Bereich der Arbeitssicherheit sowie sonstige Personen aus den Bereichen Planung, Errichtung und Instandhaltung, die sich auch mit Fragen des Brand- und Explosionsschutzes befassen.
Die Tagung dient außerdem als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte. Nach Beendigung der Fachtagung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit den UE zum Erahlt ihrer Fachkunde.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

150

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A48/30251101/24112026-1 - 24.11.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001 - EX/A52/20152001/24112026-1 - 24.11.2026

Systematischen Überblick über die ISO 9001 bekommen und Fachkompetenz im Qualitätsmanagement aufbauen


Inhalt

Einführung in das Qualitätsmanagement
- PDCA-Zyklus
- Aufbau der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff.

Struktur und Anforderungen der DIN EN ISO 9001
- Kontext der Organisation
- Führung und Verpflichtung, Qualitätspolitik und -ziele
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Organisation
- Umgang mit Risiken und Chancen, Planung und Überwachung von Änderungen
- Ressourcen, Kompetenz und Bewusstsein, Kommunikation
- Prozessorientierter Ansatz
- Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit

QM-Dokumentation
- Aufbau der QM-Dokumentation
- Dokumentierte Informationen
- Lenkung dokumentierter Informationen

Bewertung der Leistung
- Messung und Analyse, Qualitätswerkzeuge (Q7)
- Bedeutung von internen Audits
- Durchführung und Ergebnisse interner Audits
- Managementbewertung

Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen

Fortlaufende Verbesserung

Nutzen

Unsere Schulung vermittelt Ihnen die High Level Structure (HLS) der DIN EN ISO 9001 und deren Inhalte beziehungsweise Anforderungen an ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem (QMS). Nach diesem Seminar kennen Sie die Normenanforderungen an die QM-Dokumentation und in diesem Kontext die Bedeutung von Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Prüfanweisungen für Ihr Unternehmen. Sie erwerben grundlegendes Wissen, um zukünftig unterstützende Aufgaben in Ihrem QM-System zu übernehmen.

Ein Qualitätsmanagementsystem optimiert Arbeitsabläufe, sichert die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und entwickelt diese weiter. Zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 9001 müssen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden kennen, auf Machbarkeit bewerten sowie effizient und systematisch umsetzen. Somit ist ein gut organisiertes und funktionierendes QMS eine der wichtigsten Voraussetzungen für den dauerhaften Unternehmenserfolg. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind hierbei ein Erfolgsfaktor. Unser Seminar ist ein Baustein zum Erwerb Ihrer QM-Kompetenz. Als Multiplikator sensibilisieren Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Bedeutung des Qualitätsmanagements.

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Praxis. Diese Erfahrung geben Sie im Training weiter und unterstützen Sie damit bei der praktischen Umsetzung in Ihrem beruflichen Alltag.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen und Gesundheitswesen, Mitarbeiter, die aktiv am QM-System und an dessen Verbesserung unterstützend mitwirken

Zeit

08:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Möchten Sie mehr über die Audit-Methode erfahren, dann empfehlen wir den Besuch des Seminars Interne Audits in der ISO 9001.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A42/40151102/24112026-1 - 24.11.2026

Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz


Inhalt

Lastganganalyse

Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems

Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen

Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Klimaneutralität

Nutzen

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifkatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditier"

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A46/40301201/24112026-1 - 24.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Training Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) - EX/A38/20201711/24112026-1 - 24.11.2026

ISO-21434-Schulung zum Cybersecurity Management System (CSMS)


Inhalt

Grundlagen
- Warum Cybersicherheit?
- Historischer Hintergrund
- Wichtigkeit und Unterschiede zwischen IT-Sicherheit und OT-Sicherheit
- Zusammenhang zwischen ISO/SAE 21434, TISAX/ENX VCS, VDA ACMS-A, ISO PAS 5112, ISO 26262, ISO 27001 etc.
- Ziele eines CSMS
- Organisatorische Grundsätze
- Security vs. Safety
- Lebenszyklus der Cybersicherheit
- Angriffsarten / Malware-Typen
- STRIDE- und DREAD-Methode
- Schwachstellen-Bewertung und Schwachstellen-Datenbanken
- Pentest-Beispiele

Rechtsgrundlagen
- Überblick über die Regulierung und Normung
- Gesetzliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen - Erläuterung der wichtigsten Vorschriften
- Relevanz der ISO/SAE 21434

Anforderungen der ISO/SAE 21434 und des CSMS:
- Organisatorisches Cybersicherheitsmanagement
- Verteilte Cybersicherheitsaktivitäten
- Kontinuierliche Cybersicherheitsaktivitäten
- Lieferantenmanagement
- Projektabhängiges Cybersicherheitsmanagement
- Produktentwicklung: Konzeptphase, Entwicklungsphase und Nachentwicklungsphase
- TARA (Threat Analysis Risk Assessment)

Abschlussprüfung zum Automotive Cyber Security Expert (TÜV)

Nutzen

Was lernen Sie im Automotive Cybersecurity Training?
Dieses 3-tägige Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) Training (auch bekannt als ISO-21434-Schulung) vermittelt Ihnen das Wissen, wie Sie durch die Einhaltung vorhandener Regularien Cyberangriffe auf Fahrzeuge vermeiden, um die Sicherheit der Passagiere sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten. In unserem Automotive Cybersecurity Training bauen Sie ein fundiertes Verständnis für die UNECE-Regulierung auf, die als Grundlage zur Umsetzung eines Cybersecurity Management Systems (CSMS) dienen. Anhand praktischer Beispiele zeigen wir Ihnen während der Weiterbildung, wie Sie die Anforderungen der ISO 21434 umsetzen können. Gemeinsam erarbeiten wir zielführende Methoden und Werkzeuge für ein CSMS gemäß ISO 21434. Zusätzlich erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen IT- und OT-Security und zeigen Zusammenhänge mit weiteren Regelwerken wie TISAX, ISO 27001 oder dem VDA-Rotband auf.

Warum ist Automotive Cybersecurity wichtig?
Moderne Fahrzeuge sind immer stärker vernetzt - und damit anfälliger für Cyberangriffe. Um Manipulationen am internen Fahrzeugnetzwerk zu verhindern, hat die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) verbindliche Cybersicherheits-Regelungen eingeführt. Sie verlangen eine ganzheitliche sicherheitstechnische Betrachtung über alle Cybersicherheitsaspekte hinweg - für Produkte, Prozesse und IT-Systeme, die die Cybersecurity über die gesamte Nutzungsdauer eines Fahrzeugs garantieren.

Zusätzlich wurde für die Cyber-Security im Automotive-Bereich die Norm ISO 21434 ?Road Vehicles - Cyber Security Engineering ? eingeführt. Dieser praxisnahe, prozessorientierte Standard zielt auf die Sicherheit aller elektrischen und insbesondere elektronischen Systeme während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab.

Wofür ist das Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) Zertifikat von Vorteil?
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie unser Bestehende englischsprachige Trainings, in denen diese Eintragungen auf Englisch hinterlegt sind, habe ich entsprechend. Sie erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung von cybersicherheitsrelevanten Komponenten, können ein CSMS aufbauen und schützen Ihre Fahrzeugkomponenten gegen Cyberangriffe. Zusätzlich weisen Sie die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der UNECE-Regulierung sowie der eingeführten Regelwerke (ISO 21434) in Bezug auf Ihre aktuelle Technik nach.

Zielgruppe

Cybersicherheitsaspekte sind von hoher Relevanz für Fahrzeughersteller (OEM), Zulieferer von hard- und/oder softwarebasierten Komponenten und/oder Systemen, Engineering-Dienstleister, Software- und ICT-Infras

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DGUV V 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A52/60102601/24112026-1 - 24.11.2026

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.

Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie

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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A52/40301601/24112026-1 - 24.11.2026

ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen


Inhalt

Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?

Nutzen

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.

Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Zielgruppe

- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A38/40351301/24112026-1 - 24.11.2026

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Betreiben Sie eine Fettabscheideranlage und möchten sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen?
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen. Sie erhalten einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen sowie die fachgerechte Fettabscheiderreinigung durchzuführen und tragen damit aktiv zur Betriebssicherheit, Hygiene und zum Schutz von Umwelt und Kanalisation bei.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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