Veranstaltungskalender
Klimaschutzbeauftragte*r / Klimaschutzmanager*in - 248 - 28.09.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten und -Bilanzen sowie zur imagefördernden Darstellung
Der Klimawandel ist Realität und fordert von Unternehmen und Kommunen entschiedenes Handeln. Steigende CO2-Emissionen und extreme Wetterereignisse machen Klimaschutz zu einer dringenden Notwendigkeit.
Die EU und nationale Regierungen verschärfen die gesetzlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich, wie die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zeigt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, ist ein professionelles Klimaschutzmanagement unverzichtbar.
Eine aussagekräftige Bilanzierung der CO2-Emissionen ist Voraussetzung für geeignete Klimaschutzmaßnahmen und eine glaubwürdige Berichterstattung.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Sie fundiertes Wissen in den Bereichen Treibhausgasbilanzierung, Klimaschutzstrategien und -reporting.
Um die zahlreichen und komplexen Aufgaben im Unternehmen oder in der Kommune umzusetzen, werden Klimaschutzbeauftragte/-manager mit Fachkenntnissen benötigt.
Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die notwendigen Kompetenzen, um erfolgreiche Klimaschutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen und damit die Unternehmen auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.
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KI-Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10503025/28092026-1 - 28.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Sachkunde Airbags und Gurtstraffer - EX/A81/60408301/28092026-1 - 28.09.2026
Eingeschränkte Fachkunde nach § 4 der 1. SprengV
Inhalt
? Grundlagen von Airbag? und Gurtstraffersystemen (Aufbau, Funktion, Systemarten)
? Pyrotechnische Grundlagen und Gefahrenpotenziale
? Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sowie grundlegende Einordnung relevanter rechtlicher
Rahmenbedingungen
? Gefährdungen, Unfallvermeidung und sicherheitsgerechtes Verhalten
? Arbeitsschutzmaßnahmen
? Sachgerechter Umgang mit Airbag? und Gurtstraffersystemen
? Lagerung, Transport und Entsorgung
? Verhalten im Gefahren? und Notfall
? Theoretische Wissensüberprüfung zur Lernstandsfeststellung
Nutzen
Mit der eingeschränkten Fachkunde werden alle notwendigen Kenntnisse vermittelt, um den sicheren und fachgerechten Umgang von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 im Arbeitsalltag zu gewährleisten. Damit wird die geforderte eingeschränkte Fachkunde nach § 4, Abs. 2 der 1. SprengV zum Aufbewahren, Verwenden, Erwerb, Verbringen und Überlassen nachgewiesen. Ebenfalls ist zusätzlich die aus der DGUV- Regel 103- 009 Fahrzeug-Instandhaltung geforderte Fachkunde zum Arbeiten an Airbags und Gurtstraffer erfüllt. Die Teilnehmer lernen die Grundlagen, den Umgang und die Fehlersuche mit den Sicherheitsrückhaltesystemen kennen und können fachgerecht die Arbeiten im Arbeitsalltag umsetzen. Im praktischen Teil wird der Ausbau von einem Airbag- System, die zielgerichtete Diagnose, Interpretieren von Fehlerspeichereinträgen und das Entsorgen behandelt.
Die eingeschränkte Fachkunde nach § 4, Abs. 2 der 1. SprengV ermöglicht den Teilnehmern das Arbeiten an Sicherheitsrückhaltesystemen im Fahrzeug sicher durchzuführen. Damit ist auch die von der Berufsgenossenschaft aus der DGUV- Regel 103- 009 Fahrzeug-Instandhaltung geforderten Fachkunde für die Mitarbeiter nachgewiesen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen ab 18 Jahren mit technischer Vorqualifikation, insbesondere an:
Kfz?Fachkräfte und verantwortliches Personal aus Werkstätten, Karosserie? und Unfallinstandsetzung, Diagnose, Begutachtung sowie aus Lager? und Logistikbereichen für Airbag? und Gurtstraffersysteme, einschließlich Kfz?Meister und Werkstattleitungen.
Voraussetzungen
? Mindestalter: 18 Jahre
? Abgeschlossene oder laufende Tätigkeit im KFZ? oder technischen Umfeld
? Grundlegende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
? Körperliche und geistige Eignung
? Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit sicherheitsrelevanten Bauteilen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Gruppenmaßnahme in Präsenz
Durchführung auch als Inhouse?Schulung möglich
Maximale Gruppengröße: 12 Personen
Die Schulung erfolgt theoriegestützt mit praxisnahen Beispielen und Demonstrationen.
Abschluss
Sachkundenachweis;
Nettopreis
450 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
85.5 EUR
Bruttopreis
535.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person für Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten - EX/A45/30501401/28092026-1 - 28.09.2026
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik u.a. BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Information 202-044, DIN TS 79183
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sport- und Fitnessgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sport- und Fitnessgeräten
Beurteilung von Sportstätten (Sporthallen und Außensportanlagen)
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten.
Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sport- und Fitnessgeräten sowie Sportstätten? als Befähigte Person beauftragt werden sollen.
Voraussetzungen
Eine befähigte Person muss nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit ?Befähigte Personen? (TRBS 1203) über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person sollte eine Berufsausbildung absolviert haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen.
Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Objekten umgegangen sein.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile.
Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
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Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A46/30501301/28092026-1 - 28.09.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die visuelle Routine-Inspektion - Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung visueller Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, DIN-Normen und Technischen Regeln, darunter auch die EN 1176 Teil 1. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der visuellen Routine-Inspektion und erläutern Haftungs- und Versicherungsaspekte.
Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?visuelle Routine -Inspektionen? vor. Diese Inspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich zum Beispiel durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben. Die Intervalle der Inspektionen müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung und der Gefährdung festgelegt werden. Nach der Norm kann somit auch eine tägliche Inspektion nötig sein. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten,
die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten - EX/A48/30152801/28092026-1 - 28.09.2026
Sachkundevermittlung nach der DGUV Information 205-001
Inhalt
Begriffe und Definitionen für
- Heiß- und Feuerarbeiten in DGUV I 205-001
- Schweißtechnische Arbeiten und verwandte Verfahren in TRGS 528
- Feuergefährliche Arbeiten in VdS 2047
- Heißarbeiten (Hot Working) in FM Global Data Sheet 10-3
Rechtliche Anforderungen aus dem
- Bauordnungsrecht
- Recht zum Sicherheits- Gesundheitsschutz
- Sachversicherungsrecht
Erkenntnisse über die Gefahren bei Heißarbeiten
- Allgemeine Brandgefahren
- Schadenserfahrungen von FM-Global
- Definition der Gefahrenbereiche nach DGUV I 205-001
Erfordernis der Genehmigung von Heißarbeiten durch
- Vorgaben zu vermeintlich ?genehmigungsfreie Bereiche?
- Vorgaben zu Arbeiten außerhalb der ?genehmigungsfreien Bereiche?
Vorgaben für die Durchführung der Arbeiten durch
- Fremdfirmen
- Mitarbeitende
Die Phasen des Heißarbeitserlaubnisverfahrens mit
- Klarstellung des Arbeitsauftrages und Substitutionsprüfung
- Erlaubnis der Arbeiten mit Festlegung der Sicherheitsvorkehrungen
- vor Beginn der Arbeiten
- während den Arbeiten
- nach Beendigung der Arbeiten
Festlegung von Umfang und Dauer der Brandwache bzw. Kontrollen mit
- Bestimmung der Anzahl und Art der erforderlichen Feuerlöschgeräte
- Festlegung der Aufgaben der Brandwache während und nach Beendigung der Arbeiten
- Festlegung der Dauer der Brandwache nach Beendigung der Arbeiten
- Festlegung der Art und Dauer der Kontrollen im Anschluss an die Brandwache nach Beendigung der Arbeiten
Nutzen
Ein Funke reicht aus: Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Auftauen können erhebliche Brandschäden verursachen. Besonders kritisch sind Heißar-beiten bei Umbauten, Reparaturen, Erweiterungen oder Tätigkeiten außerhalb festgelegter Arbeitsbe-reiche. Hier besteht eine erhöhte Brandgefahr, da Risiken durch Funkenflug, Schweißperlen, Wärme-leitung oder Wärmestrahlung oft unterschätzt werden.
Für Unternehmen, Verantwortliche im Arbeitsschutz und Brandschutzbeauftragte ist ein strukturiertes Heißarbeitserlaubnisverfahren deshalb unverzichtbar. Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbei-ten unterstützt dabei, Gefahren systematisch zu bewerten, Schutzmaßnahmen festzulegen und die Arbeiten nachvollziehbar freizugeben. Zugleich erfüllt ein professionelles Vorgehen wichtige Anforde-rungen aus DGUV, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Sachversicherungsrecht.
Sie gewinnen Sicherheit bei der Bewertung und Freigabe von Heißarbeiten. Unsere erfahrenen Refe-rentinnen und Referenten zeigen Ihnen, welche Anforderungen aus DGUV Information 205-001, TRGS 528, VdS 2047 und FM Global Data Sheet 10-3 relevant sind und wie Sie diese in Ihrem Unter-nehmen praktisch umsetzen.
Sie erfahren, wann eine Genehmigung erforderlich ist, welche Bereiche als vermeintlich genehmi-gungsfrei gelten können und welche Vorgaben bei Arbeiten durch Fremdfirmen oder eigene Mitarbei-tende zu beachten sind. Ein besonderer Fokus liegt auf der Brandwache bei Schweißen und anderen Feuerarbeiten, der Auswahl geeigneter Feuerlöschgeräte und den notwendigen Kontrollen nach Be-endigung der Arbeiten. Dadurch können Sie die Brandgefahr gezielt einschätzen und geeignete Maß-nahmen für einen wirksamen betrieblichen Brandschutz ableiten.Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie lernen in dieser Schulung, Arbeitsaufträge klar zu bewerten, Alternativen zu prüfen und Sicher-heitsvorkehrungen vor, während und nach Heißarbeiten festzulegen. Sie bestimmen Gefahrenberei-che, organisieren die Brandwache, legen deren Dauer fest und planen anschließende Kontrollen. Da-bei a
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Prüfmittelmanagement-Requalifizierung - EX/A42/20401906/28092026-1 - 28.09.2026
Neue Impulse und Best Practice für das Prüfmittelmanagement
Inhalt
Regelwerke: Wiederauffrischung und Updates zu
- ISO 9001
- IATF
- ISO 10012
- DIN 32937
Betrieb und Optimierung des Prüfmittelmanagements
- Von Aufbau- und Beschaffungs- bis hin zur Überwachungsphase
- Typische Herausforderungen aus der Praxiserfahrung von Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Specials:
- Prüfmittelmanagement im ISO- 9001/IATF- Audit: Anforderungen und Best Practice
- Risikobasierte Festlegung von Kalibrierintervallen
Nutzen
Das Seminar Prüfmittelmanagement-Requalifizierung" bietet eine fundierte Auffrischung und Vertiefung Ihres Wissens zu relevanten Normen und Richtlinien, insbesondere ISO 9001, IATF, DIN 32937 und ISO 10012. Im Mittelpunkt stehen die betrieblichen Aspekte des Prüfmittelmanagements, von der Aufbau- und Beschaffungsphase bis zur Überwachungsphase.
Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Prüfmittelmanagements in ISO-9001/IATF-Audits sowie der risikobasierten Festlegung von Kalibrierintervallen. Diese Themen sind entscheidend für die Sicherstellung der Konformität und schaffen Sicherheit bei der Auditierung.
Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit, durch den Austausch mit Fachleuten und anderen Teilnehmern praxisnahe Lösungsansätze und Best Practices zu diskutieren. Dies unterstützt Sie dabei, Ihre Rolle im Prüfmittelmanagement zu optimieren und strategische Ansätze für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Zielgruppe
Fachkräfte, die als Prüfmittelbeauftragte für die betriebliche Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln zuständig sind sowie Prüfmittelbeauftragte, die das Grundlagenseminar besucht haben und ihr Wissen vertiefen/auffrischen möchten
Voraussetzungen
Berufserfahrung und Kenntnisse im Bereich des Prüfmittelmanagements sowie Grundkenntnisse der betreffenden Normen
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
16
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A31/40401201/28092026-1 - 28.09.2026
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen
HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Rohrleitungen
- Anforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.
In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A38/30351301/28092026-1 - 28.09.2026
Inhalt
Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheitsanforderungen
DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A37/30251201/28092026-1 - 28.09.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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WHG-Fortbildung: Tankläger mit entzündbaren Flüssigkeiten - EX/A33/40401801/28092026-1 - 28.09.2026
Fortbildung für WHG-Fachbetriebe
Inhalt
Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
TRGS 509
Anforderungen an Lageranlagen
Anforderungen an Füll- und Entleerstellen
Sicherheitsabstände und Schutzstreifen
Tank- und Tankgruppenabstände (z. B. bei Flachbodentanks)
Flammendurchschlagsicherungen
Brandschutzeinrichtungen
Nutzen
In diesem Seminar werden die aktuellen Anforderungen an Lageranlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten in den Mittelpunkt gerückt, wie sie z. B. in Tanklägern, Raffinerien, Chemieparks oder im Bereich von Binnenhäfen zu finden sind.
Es werden wesentliche Inhalte der derzeit geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Brand- und Explosionsschutz und deren Umsetzung bei der Neuerrichtung und beim Betrieb derartiger Anlagen vermittelt und diskutiert. Die im Zusammenhang mit Lageranlagen immer auch vorhandenen Füllstellen und Entleerstellen werden mit betrachtet. Darüber hinaus diskutieren Sie gemeinsam mit den anderen Seminarteilnehmern die Lerninhalte anhand von Praxisbeispielen.
Nach erfolgreichem Abschluss der ?Tankläger mit entzündbaren Flüssigkeiten - Fortbildung? erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, die in Tanklägern oder an Füll- und Entleerstellen arbeiten. Darüber hinaus können sich Betreiber, Planungsbüros und für diese Anlagen zuständige Behörden über den aktuellen Stand der Technik informieren.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A52/40401701/28092026-1 - 28.09.2026
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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