Veranstaltungskalender
Bedienberechtigung Planierraupe - EX/A81/60108371/29062026-1 - 29.06.2026
Inhalt
- Technische Grundlagen
- Grundlegende Sicherheitsrichtlinien beim Betrieb von Baggern
- Persönliche Schutzausrüstung und Unfallvermeidung
- Bedienung und Steuerung
- Effiziente Arbeitsmethoden
- Wartung und Pflege
- Rechtliche und Umweltaspekte
Nutzen
Die Bedienberechtigung für die Planierraupe erweitert berufliche Möglichkeiten, fördert sicheres und effizientes Arbeiten, vermittelt wichtiges Fachwissen und ermöglicht die eigenständige Durchführung von Projekten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zielgruppe
Der Planierraupen-Kurs richtet sich an Personen, die im Baugewerbe, in der Landschaftsgestaltung oder in der Erdbewegung tätig sind und ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten. Er ist auch ideal für Quereinsteiger, die in diesen Bereichen Fuß fassen wollen, sowie für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im sicheren und effizienten Umgang mit Baggern schulen
Voraussetzungen
Um an dem Planierraupenkurs teilzunehmen, müssen Sie in der mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B besitzen, körperlich fit und geistig aufmerksam sein, über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen und ein Interesse an der Bedienung von Baumaschinen mitbringen.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
8; Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe, wetterfeste Kleidung sowie ein Passfoto mit.
Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 8-9 Personen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
805 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
152.95 EUR
Bruttopreis
957.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Veranstaltungsleitung - EX/A45/30551301/29062026-1 - 29.06.2026
nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Inhalt
Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.
Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.
Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.
Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Sollten Sie bereits über die Qualifikation als Veranstaltungsleitung verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Fortbildung
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie I
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GMP-Richtlinien - Grundlagen aus Recht und Praxis - EX/A52/20352201/29062026-1 - 29.06.2026
Good Manufacturing Practice: Pharmazeutische Regelwerke und praktische Umsetzung
Inhalt
GMP - Good Manufacturing Practice: generelle Ideen und Ziele
- Rechtsverbindlichkeit guter Herstellerpraxis
- Allgemeine GMP-Kenntnisse in Form von Definitionen und Abkürzungen
- Entwicklung eines GMP-Bewusstseins
Wichtigste pharmazeutische Regelwerke und ihre Auslegung
- Gesetzgebung in Deutschland (AMG, AMWHV), der EU, den USA
- im Zusammenhang stehende internationale Leitlinien
- Voraussetzungen zur Erlangung der Herstellererlaubnis
- Sicherstellung gleichbleibender Produktqualität
Leitfaden zur guten Herstellungspraxis - Qualitätsmanagement und Praxis
- der EU-GMP Leitfaden heute und seine Entwicklung
- Relevanz für (Prüf-) Arzneimittel wie Wirkstoffproduktion und Qualitätskontrolle, aber auch für Lieferanten
- Bedeutung eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems
- Besonderheiten für die Herstellung von ATMPs
Anforderungen an das Personal und Umsetzungsmöglichkeiten
- Gefordertes Schlüsselpersonal, Stellenbeschreibungen
- Schulungsnotwendigkeiten
- Hygieneanforderungen
Räume und Geräte in GMP-konformen Gebäuden
- Anforderungen an geeignete Räume
- Konzepte und praktische Umsetzungsmöglichkeiten der Qualifizierung (URS, DQ, IQ, OQ, PQ)
- Validierung von Prozessen
- Computergestützte Systeme
Dokumentationspflichten und Möglichkeiten für den Alltag
- Dokumentation, ein Schlüsselelement des GMP
- Erforderliche Dokumente für die Rückverfolgbarkeit des Werdegangs jeder Charge
- die Dokumentationspyramide
- Datenintegrität
- Das ALCOA-Prinzip
- Wichtigkeit des Vertragsmanagements
- Aufbewahrungsnotwendigkeiten
Risikomanagement in Theorie und Praxis
- ein essentieller Teil des Qualitätsmanagementsystems
- ein systematischer Prozess im Umfang dem Risiko angemessen
- zur Bewertung, Steuerung, Kommunikation und Überwachung von Qualitätsrisiken zum Patientenschutz und Schutz der Umwelt
- Formen der Bewertung, Werkzeuge (FMEA u. a.), Beispiele
Change Control - Veränderungen managen
- Aufrechterhaltung des validierten Zustands
- Eine prospektive Anwendung des Risikomanagements
- Wie kann eine Systematik helfen
Abweichungsmanagement
- Rechtliche Notwendigkeiten
- Bearbeitung eines Beispiels in Gruppenarbeit
- Effiziente Abarbeitung und wertschöpfende CAPA-Maßnahmen
- warum ?Human Error? nie die alleinige Ursache ist
- Besonderheiten des OOS
Audit- und Inspektionspraxis
- Selbstinspektion: Notwendigkeit und eigener Benefit
- Behördeninspektion: Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung sowie rechtliche Verpflichtungen
- Umgang mit Kundenaudits
- Verhalten während Inspektion und Audit
Nutzen
In diesem GMP-Kurs lernen Sie die wichtigsten pharmazeutischen Regelwerke und ihre Auslegung anhand praxisbezogener Beispiele kennen. Sie entwickeln grundlegende GMP-Kenntnisse und erhalten einen Überblick über die Anforderungen an einen Hersteller pharmazeutischer Humanarzneimittel sowie die Herstellung zur Anwendung am Menschen bestimmter Prüfpräparate.
Sie erlernen, was ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem beinhaltet und wie es zur Gewährleistung der Produktqualität und der Erfüllung verbindlicher Anforderungen für die Produktvermarktung dient. Um Änderungen gesetzlicher Vorgaben wirksam und fristgerecht umzusetzen vermittelt Ihnen unser GMP-Seminar die Grundlagen der Change Control Systematik. Auch der kontrollierte Umgang mit Abweichungen und die Gestaltung eines effizienten CAPA-Systems sind Bestandteil unseres Seminars.
Im praxisnahen GMP-Kurs werden Ihnen die Ideen zu direkten Umsetzungsmöglichkeiten anschaulich und werthaltig aufbereitet.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Produktionsleiter und Qualitätsbeauftragte sowie Mi
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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A36/30501201/29062026-1 - 29.06.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.
Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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ESG-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 29.06.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung
Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie Aktuelles zur EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative.
Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.
Seit 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Die EU hat im Februar 2025 Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten.
Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.
Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten, da Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Nachhaltigkeit wird auch zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.
In diesem Lehrgang lernen Sie:
- Die Inhalte der Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
- Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
- Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
- Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.
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Immissionsschutzbeauftragte/r - 18 - 29.06.2026
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissions-schutzbeauftragte/r) sind gemäß § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn die Art und Größe der genehmigungsbedürftigen, emissions-verursachenden Anlagen dies erfordert. Die Bestellung sorgt für die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und die nachhaltige Überwachung der Emissionen auf Seiten der Anlagenbetreiber.
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des/der Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Die Beauftragten tragen die Verantwortung für die im Bestellungschreiben festgelegten Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmen und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse. Die Immissionsschutzbeauftragten können Maßnahmen empfehlen, besitzen jedoch keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitenden.
Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem dafür qualifizierten, staatlich anerkannten Lehrgang gemäß 5. BImSchV.
Mit der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten genießt die Person einen besonderen Kündigungsschutz, der nur aus wichtigem Grund (§ 58d BImSchG) möglich ist. Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz meist der „Stabsstelle“ zugeordnet. Hauptsächlich agiert er unterstützend und informierend im betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutz.
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Sicherheitsdatenblatt aktuell - Aktualisierung der Sachkunde - 87 - 29.06.2026
Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung
Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.
REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern.
Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ...
AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!
- berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.
- berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden.
- verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB
- ...
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Immissionsschutzbeauftragte/r - 248 - 29.06.2026
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissions-schutzbeauftragte/r) sind gemäß § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn die Art und Größe der genehmigungsbedürftigen, emissions-verursachenden Anlagen dies erfordert. Die Bestellung sorgt für die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und die nachhaltige Überwachung der Emissionen auf Seiten der Anlagenbetreiber.
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des/der Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Die Beauftragten tragen die Verantwortung für die im Bestellungschreiben festgelegten Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmen und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse. Die Immissionsschutzbeauftragten können Maßnahmen empfehlen, besitzen jedoch keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitenden.
Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem dafür qualifizierten, staatlich anerkannten Lehrgang gemäß 5. BImSchV.
Mit der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten genießt die Person einen besonderen Kündigungsschutz, der nur aus wichtigem Grund (§ 58d BImSchG) möglich ist. Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz meist der „Stabsstelle“ zugeordnet. Hauptsächlich agiert er unterstützend und informierend im betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutz.
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Sicherheitsdatenblatt aktuell - Aktualisierung der Sachkunde - 248 - 29.06.2026
Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung
Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.
REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern.
Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ...
AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!
- berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.
- berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden.
- verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB
- ...
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ESG-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 248 - 29.06.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung
Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie Aktuelles zur EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative.
Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.
Seit 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Die EU hat im Februar 2025 Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten.
Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.
Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten, da Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Nachhaltigkeit wird auch zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.
In diesem Lehrgang lernen Sie:
- Die Inhalte der Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
- Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
- Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
- Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.
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Seminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849 - 2408-ÖF - 30.06.2026
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die genannten Anforderungen gelten für den Steuerungsbau im Bereich elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Steuerungen in gleicher Weise. Die Anwendung von EN ISO 13849-1 muss immer gemeinsam mit Teil 2 (Validierung) erfolgen! Dieses Steuerungsbau-Seminar bietet Ihnen daher Gelegenheit, die Zusammenhänge zwischen der Maschinenrichtlinie, EN ISO 12100, EN ISO 13849-1 und -2 für alle Arten von Steuerungen zu verstehen. Der zweite Tag steht im Fokus praktischer Übungen.
Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Punkte der Norm Sie unbedingt beachten sollten, um die erforderliche Sicherheit nach Maschinenrichtlinie und damit die Voraussetzungen für eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung zu erfüllen.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
- Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
- EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
- EN ISO 13849-1, Bild 1: Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung durch steuerungstechnische Maßnahmen
- EN ISO 13849-2: Warum die Validierung inklusive FMEA unbedingt erfolgen muss
EN ISO 13849-1 Einführung
- Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen
- Anforderungen an Steuerungen beim Umbau von Maschinen und Anlagen
- Überblick über die Kennwerte und Parameter: SIL (Safety Integrity Level), PL (Performance Level), MTTFd, B10, DC, CCF…?
- Vorsicht! Wichtiger Unterschied: PFH- oder PFHD-Wert!
- Können Käufer von Sicherheitsbauteilen / Komponenten auf die Angaben der Zuverlässigkeitsdaten der Hersteller vertrauen?
Sicherheitstechnische Auslegung von Steuerungen
NOT-Halt – Stillsetzen im Notfall: Stop-Kategorien nach EN 60204-1; Zusammenhänge EN ISO 13849-1 zu EN ISO 13850 und EN 60204-1
Praxisbeispiel – Steuerungstechnische Überwachung einer Schutztür:
- Risikobeurteilung
- Bestimmung des PLr
- Auslegung der Steuerung: Auswahl und Verschaltung der Sensorik und Aktorik; Berechnung des erreichten Performance Levels; Schaltungsbeispiele
- Validierung nach EN ISO 13849-2
Software zur Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1
- Beispielberechnung mit SISTEMA, dem kostenlosen Softwaresystem des IFA
- Schnittstelle zur Risikobeurteilung von Safexpert zu SISTEMA
Praktische Übungen und Berechnungsbeispiele
Erstellung von Blockschaltbildern aus vorhandenen Schaltungen
Beispiel zur Auslegung und Validierung inklusive Berechnungen und Erstellung der Blockschaltbilder:
- Schutzgitter mit SPS
- Schutzgitter mit Positionsschaltern und Schaltgerät
- "SPS" und "FU"
- Sichere Wegerfassung
- Kombination verschiedener Sicherheitsbauteile (BWS, Sicherheits-SPS und FU mit Sicherheitsfunktion)
Bitte bringen Sie zur Bearbeitung dieser Beispiele Ihren Taschenrechner mit! Neben den händischen Berechnungen lernen Sie auch den Umgang mit der Berechnungssoftware SISTEMA. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihren Laptop mit ins Seminar.
Speziell geeignet für
- Konstrukteure und Planer aus dem Bereich Steuerungsbau
- Mitarbeiter der Instandhaltung aus den Bereichen Elektrotechnik oder Steuerungsbau
- SPS-Programmierer und Inbetriebsetzer von Maschinen und industriellen Fertigungsanlagen
- Dienstleister im Bereich Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung, sofern auch steuerungstechnische Lösungen Teil der Beratungsleistungen darstellen
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A36/50251101/30062026-1 - 30.06.2026
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.
Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.
Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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