Veranstaltungskalender

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WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 30.01.2026

In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.


Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.

Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.

Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.

Seminarprogramm

Wichtiges Basiswissen

  • Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
  • Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
  • Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
  • Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
  • Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!

Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation

  • Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
  • Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
  • Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
  • Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
  • Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
  • Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen

  • Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
  • Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
  • Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
  • Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
  • Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
  • Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.

So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient

  • Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
  • Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
  • Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
  • Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.

Wir halten Sie informiert!

Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.



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Fachkunde Asbest nach § 11a GefStoffV in Verbindung mit TRGS 517 - 663 - 30.01.2026

Eintägiges Asbest-Fachkundeseminar


JETZT VORBEREITEN AUF 2027!

Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 wird der Nachweis der Fachkunde für Tätigkeiten mit Asbest gesetzlich verpflichtend. Ab dem 06.12.2027 müssen alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien umgehen, an einer anerkannten Fachkundeschulung gemäß § 11a GefStoffV teilgenommen haben und die Teilnahme nachweisen können.

Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, in welcher Branche oder in welchem Umfang der Kontakt mit Asbest erfolgt. Unser Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde – rechtssicher, kompakt und praxisnah. Sie gilt für alle Personen, die keine Sachkunde nach TRGS 519 besitzen und auf Asbestbaustellen oder an asbesthaltigen Materialien z.B. im Straßenbau oder an asbesthaltigen Natursteinen arbeiten.

Melden Sie sich jetzt schon rechtzeitig für diese Schulung an, da ab nächstes Jahr die Schulungstermine schnell ausgebucht sein werden.

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Nachhaltigkeitstechnologien und -management (M. Sc.) - WBH - 02.02.2026

Um Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger zu gestalten und globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Biodiversitätsverlust zu begegnen, müssen Industrie, Mobilität, Energie und Ernährung transformiert werden. Große Aufgaben, die beste Karriereperspektiven bieten: gerade für diejenigen, die technologische und ökonomische Nachhaltigkeitskompetenzen mitbringen.


Das Masterstudium vermittelt Ihnen in vier Kernmodulen interdisziplinär die theoretischen Grundlagen nachhaltiger Entwicklung.

  • Sie lernen ökonomische Nachhaltigkeitstheorien und -konzepte kennen.
  • Ebenso stehen Themen wie Unternehmensverantwortung und nachhaltige Finanzwirtschaft auf dem Lehrplan.
  • Im Vertiefungsbereich Nachhaltigkeitsmanagement können Sie zwischen den Themen Nachhaltigkeitscontrolling und -bewertung, Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten, Responsible Innovation sowie Nachhaltigkeitsmarketing und -kommunikation wählen.

Im 2. Semester befassen Sie sich mit Grundlagen der Nachhaltigkeitstechnologien und spezialisieren sich auf eine Studienrichtung: Sie können sich dabei zwischen Nachhaltige Energietechnologien, Nachhaltige Mobilität sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit entscheiden. Alle drei sind auf die aktuellen Transformationsbereiche und -erfordernisse in verschiedenen Branchen (Mobilität, Energie, Produktion und Konsum) ausgerichtet – und damit von hoher beruflicher Relevanz.

Im Bereich der Anwendungsorientierung üben Sie praxisnah das wissenschaftliche Arbeiten mit Forschungsmethoden ein: einerseits in Form einer Vertiefungsarbeit zum Nachhaltigkeitsmanagement, andererseits in der Zukunftswerkstatt@WBH – einem innovativen Lehrformat, bei dem Sie tutoriell betreut eigenständige Forschungsarbeit leisten.

Im dritten Semester beweisen Sie Ihr Können in einer Masterarbeit und einem Kolloquium, mit denen Sie Ihr Studium erfolgreich vollenden.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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Nachhaltigkeitsmanagement (MBA) - WBH - 02.02.2026

Nachhaltigkeit heißt, in die Zukunft zu investieren und den Ressourcennachschub dauerhaft zu sichern. Dabei spielt das Management  von Unternehmen und Organisationen eine zentrale Rolle, egal ob Industrieunternehmen, öffentliche Einrichtung, Start-up oder NGO. Umso wichtiger ist es, Entscheidungsträger:innen mit zukunftsfähigen Managementkompetenzen auszurüsten.


Der Studiengang vermittelt Ihnen die Konzepte, Methoden und Instrumente des Nachhaltigkeitsmanagements in allen zentralen Managementbereichen. Globale Nachhaltigkeitspolitik und -strategien stehen genauso auf dem Studienplan wie nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenmanagement.

  • Sie lernen Nachhaltigkeit als strategischen Wettbewerbsvorteil kennen.
  • Sie erfahren, wie Sie Unternehmensstrategien, Unternehmens- und Personalführung nachhaltig gestalten.
  • Außerdem machen wir Sie im Bereich „Sustainable Finance“ fit.
  • Im Vertiefungsbereich Nachhaltigkeitsmanagement erweitern Sie Ihre Fähigkeiten in einem der Themen Nachhaltigkeitscontrolling und -bewertung, Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten, Responsible Innovation oder Nachhaltigkeitsmarketing und -kommunikation.

Mit der Wahl setzen Sie den individuellen Schwerpunkt Ihres Studiums. Im Bereich der wissenschaftlichen Anwendungsorientierung üben Sie einerseits das wissenschaftliche Arbeiten mit Forschungsmethoden ein. Andererseits arbeiten Sie fallstudienbasiert an Management- und Nachhaltigkeitsprojekten.

Im dritten Semester beweisen Sie Ihr Können in einer Masterarbeit und einem Kolloquium, mit denen Sie Ihr Studium erfolgreich vollenden.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

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Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure) (M. Sc.) - WBH - 02.02.2026

Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., öffnet Ihnen die Türen zu einer gefragten Karriere in der Industrie. Ausgestattet mit einem einzigartigen Mix aus technischen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten, sind Wirtschaftsingenieure maßgebliche Treiber von Innovationen und Veränderungen. Sie gestalten aktiv die digitale Transformation und fördern nachhaltige Lösungen in modernen Unternehmen. Dieses Studium baut auf Ihren technischen Vorkenntnissen auf und erweitert sie um wertvolles betriebswirtschaftliches Know-how, um Sie optimal auf Ihre Rolle als Fach- oder Führungskraft vorzubereiten.


Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., hat eine Regelstudienzeit von drei Semestern und zeichnet sich durch seinen modularen Aufbau und die flexible Anpassungsfähigkeit an Ihre individuellen Ausbildungsziele aus.

Im ersten Semester werden die grundlegenden Kenntnisse im Wirtschaftsingenieurwesen gelegt. Sie erwerben essenzielles Wissen in den Bereichen Unternehmensführung, strategisches Management, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Finanzwesen und Controlling sowie internationales Management. Im zweiten Semester haben Sie die Möglichkeit, sich in einer von vier Spezialisierungsrichtungen zu vertiefen: Unternehmensführung, Produkt- & Servicemanagement, Operations & Supply Chain Management oder Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitstransformation.

Ergänzend zu den theoretischen Inhalten bieten eine Zukunftswerkstatt, eine Team-Projektarbeit und eine Vertiefungsarbeit praxisnahe Anwendungs- und Vertiefungsmöglichkeiten des erlernten Wissens. Der Masterstudiengang wird mit einer Masterarbeit und einem Kolloquium abgeschlossen, die Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten auf den Prüfstand stellen und Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereiten.

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Katharina Wittmann

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Innovations- und Technologiemanagement (M.Sc.) - WBH - 02.02.2026

Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor.


Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor. Nur im perfekten Zusammenspiel gelingen die großen Transformationen der Digitalisierung und der nachhaltigen Entwicklung. Dies betrifft zentrale Zukunftsthemen wie z. B.:

  • Energiewende beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger
  • zukunftsgerichtete Mobilität beim Umstieg auf alternative Antriebe
  • Industrie 4.0 als Übergang zur digitalen Fabrik mit additiver Fertigung
  • Künstliche Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft mit individualisierter Therapie
  • Smart City als Inbegriff für umfassende Entwicklungskonzepte zu lebenswerten Städten
  • New Work als Arbeitswelt der Zukunft mit Home Office, Coworking Spaces, digitalen Nomaden und virtuellen Meetings.

Machen Sie Ihre Organisation „innovationsstark“ und „technologiekompetent“ – und bereiten Sie sich bestmöglich vor auf die Herausforderungen der so genannten VUCA-Welt.

Alle diese Zukunftsthemen bedürfen neben Offenheit und Mut zu Veränderung der sorgsamen Planung. Zukunftsrobuste Entscheidungen erfordern Weisheit und Weitblick, und sie basieren auf technologischem Sachverstand, verbunden mit dem Spirit für Innovationen bei: Technologien, Geschäftsmodellen, Produkten & Services sowie im Denken, Verhalten der Akteure und in der Gesellschaft.

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Digital Business (MBA) - WBH - 02.02.2026

Eine steigende Dynamik in allen Wirtschaftsbereichen führt zu einer hohen Nachfrage an Spezialist:innen mit interdisziplinärem digitalem und wirtschaftlichem Know-how. Als Manager im Bereich Digital Business arbeiten sie genau an dieser Schnittstelle von Wirtschaft und IT. Dieser Studiengang vermittelt Ihnen dafür die gefragten funktionsübergreifenden Management- und Digitalisierungskompetenzen.


Der Studiengang „Digital Business“ ist eine akademische Ausbildung mit besonderem Fokus auf Schnittstellenbereiche zwischen Wirtschaft und Technik sowie einer fachlichen Ausrichtung auf die Digitalisierung. Wir vermitteln Ihnen anwendungsrelevantes Spezialwissen, gepaart mit einer sehr großen Auswahl an Wahlmöglichkeiten, um sich neue, spezifische Expertinnenkenntnisse und Expertenkenntnisse anzueignen.

Das Fernstudium vermittelt Ihnen ein tiefgreifendes Grundverständnis für die Dynamiken der Digitalisierung sowie das agile und konventionelle Projektmanagement.

In einem Wahlpflichtbereich rund um Digital Technology Management haben Sie die Möglichkeit, in einem Katalog an Modulen, sich diejenigen auszusuchen, die Ihren individuellen Interessen und Zielen entsprechen. In einem weiteren Vertiefungsmodul können Sie ebenfalls aus einem reichhaltigen Katalog ein passendes Modul des Bereichs Digital Business wählen. In diesem fachlichen Bereich werden Sie auch Ihre Vertiefungsarbeit schreiben. Ihre Kenntnisse können Sie in ein praktisch ausgerichtetes Projekt einfließen lassen. Vertiefungs- und Projektarbeit leiten auf Ihre MBA-Thesis hin, für die Sie drei Monate Zeit zur Erstellung haben. Hierbei können Sie praktische Problemstellungen in einen theoretischen Bezug stellen und wissenschaftlich-methodisch bearbeiten.

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Engineering Management (MBA) - WBH - 02.02.2026

Der MBA-Masterstudiengang Engineering Management ist eine branchenübergreifend anerkannte wissenschaftliche Zusatzausbildung. Er richtet sich an Fachexperten:innen mit technisch-/naturwissenschaftlichem Profil und Wirtschaftsingenieur:innen, die nach erster Berufserfahrung führungsrelevantes betriebswirtschaftliches Fachwissen und Sozialkompetenzen aufbauen möchten. So qualifizieren Sie sich gezielt für Führungspositionen im mittleren und höheren Management.


Der MBA-Masterstudiengang Engineering Management erweitert Ihr Berufsprofil um wichtige Management- und Sozialkompetenzen. Das Fernstudium gliedert sich in einen Kernbereich und ein Projektstudium. Zunächst vermitteln wir Ihnen umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu den Themen Unternehmensführung, Strategisches Management, Decision Management und Controlling sowie zur Führung in Teams. Im Kernbereich vertiefen Sie Ihre Kompetenzen und wählen aus fünf aktuell relevanten Teilgebieten des Managements individuell Ihren favorisierten Schwerpunkt. Zur Auswahl stehen z.B. Vertiefungen, die Sie in der Projektleitung einsetzen können (Agiles Management und Projektmanagement), sowie Vertiefungen, die Sie in der Industriebenötigen (z.B. Supply Chain Management und Innovationsmanagement). Im Projektstudium nehmen Sie an unserem MBA-Projektcampus teil und arbeiten in Ihrer Projektgruppe an einem zukunftsorientierten Managementthema - eng begleitet von unseren Lehrenden. Hier trainieren Sie Ihre Sozialkompetenzen und Fähigkeiten zur Projektleitung.

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Cyber Security Management (MBA) - WBH - 02.02.2026

Der Bedeutung der IT-Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft werden rein technische Lösungen nicht gerecht. Ein umfassendes Management von Informationssicherheit betrachtet Regeln, Maßnahmen und Verfahren ganzheitlich und bezieht sie auf die konkrete Anwendung in einer Organisation. In diesem Studiengang wird diese übergeordnete Sicht, die die gesamte Organisation eines Unternehmens oder einer Behörde betrifft, auf Managementebene betrachtet.


Sie erhalten zunächst einen tiefergehenden Überblick über den Entwurf, die Entwicklung, die Auswahl und die Nutzung von IT-Sicherheitsarchitekturen, IT-Sicherheitsverfahren und -technologien im Unternehmen.

  • Sie lernen das organisatorisch-technische Konzept des InformationSecurity Management System (ISMS) kennen, das die Informationssicherheit über alle Ebenen eines Unternehmens hinweg sicherstellt.
  • Sie vertiefen Ihre Kompetenzen in den Bereichen Governance, Economics und Risk Management der IT-Sicherheit und setzen diese in Verbindung mit dem ISMS-Konzept in die Praxis um.
  • Sie erlernen moderne Methodologien zum Management von IT-Sicherheitsrisiken und zur Gestaltung einer sicheren IT-Landschaft und lernen die wichtige Rolle des Faktors Mensch in der IT-Sicherheit kennen.
  • Sie verstehen, dass letztendlich für ein gelungenes IT-Sicherheitskonzept das Zusammenspiel des IT-Sicherheits- Managements, der technischen Sicherheit mit einer gelebten Sicherheitskultur unabdingbar ist.
  • Darüber hinaus werden Sie befähigt, entsprechende Projekte zu leiten und können die erlernten Konzepte und Methoden auf zukünftige Entwicklungen im Bereich Cyber Security Management übertragen.
  • Projekt- und Forschungsarbeiten sowie Fachseminare stärken dabei die Soft Skills und die Persönlichkeitsentwicklung auch im Umgang mit gesellschaftlichen Einflüssen.

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Katharina Wittmann

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Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 02.02.2026

Bundesweit staatlich anerkannter Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Vier­tä­gi­ger Grund­lehr­gang zur Vor­be­rei­tung der Be­stel­lung als Be­triebs­be­auf­trag­ter für Ab­fall / Ab­fall­be­auf­trag­ter und An­zei­ge bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de. Das Fach­kun­des­e­mi­nar Ab­fall­be­auf­trag­ter ver­mit­telt die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um die Funk­ti­on des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall aus­zu­üben.

Be­trei­ber von An­la­gen (BImSch-Anlagen), in de­nen Ab­fäl­le er­zeugt und/oder ent­sorgt wer­den, kön­nen ver­pflich­tet sein, ei­nen Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall zu be­stel­len (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Die­ser dient nicht nur als be­triebs­in­ter­ner Be­ra­ter bei Fra­gen be­züg­lich der Ver­mei­dung, Ver­wer­tung und Be­sei­ti­gung von Ab­fäl­len, son­dern hat auch ei­ne Kon­troll­funk­ti­on zu er­fül­len, d. h. er ist für die Ein­hal­tung und Um­set­zung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich.

In den §§ 60 des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes (KrWG) ist die Be­stel­lung des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall so­wie sind des­sen Pflich­ten und Auf­ga­ben fest­ge­legt. In un­se­rem Lehr­gang er­wer­ben Sie das nö­ti­ge Wis­sen, um ei­ne Tä­tig­keit als Ab­fall­be­auf­trag­ter wahr­zu­neh­men und in der Pra­xis auch an­wen­den zu kön­nen.

§ 2 Pflicht zur Bestellung (AbfBeauftrV)

Einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen haben

1. Die Betreiber folgender Anlagen:

a) genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind:

aa) Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10, soweit pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen

b) Anlagen nach Nummer 8, für die in Spalte c die Verfahrensart G vorgesehen ist

bb) Deponien bis zur endgültigen Stilllegung

c) Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen

d) Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden.

2. Folgende Besitzer im Sinne von § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

a) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen gemäß § 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen

b) Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt

c) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

d) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

e) Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 19 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt

f) Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen

g) Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 8 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt

h) Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 des Batteriegesetzes zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt

i) Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen,

3. Betreiber folgender Rücknahmesysteme:

a) Systeme, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

b) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen

c) das Gemeinsame Rücknahmesystem, das Geräte-Altbatterien gemäß § 6 des Batteriegesetzes zurücknimmt

d) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Geräte-Altbatterien gemäß § 7 des Batteriegesetzes zurücknehmen

e) Systeme, die Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien freiwillig zurücknehmen

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Seminar: Sichere Roboter und Cobots - 2490-ÖF - 03.02.2026

In diesem 1,5-tägigen Seminar erfahren Sie wie Robotersysteme und Cobots (Mensch-Roboter-Kollaboration) sicher gestaltet und in Maschinen und Anlagen integriert werden (Ende 12:00 Uhr).


Industrieroboter spielen eine zentrale Rolle in der modernen Produktion, stellen aber auch spezifische Sicherheitsanforderungen an Hersteller, Integratoren und Betreiber. Das Seminar vermittelt Ihnen umfassendes Wissen zur sicheren Integration und zum Betrieb von Industrierobotern und Anlagen. Sie erfahren, wie Sie typische Gefahrenquellen erkennen, Schutzmaßnahmen planen und die Vorgaben der EN ISO 10218-1 und 10218-2 konform umsetzen können.

Kollaborative Robotersysteme (Cobots) bieten einzigartige Vorteile für die direkte Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine. Sie erfordern jedoch ein hohes Maß an sicherheitstechnischem Wissen. Im  Seminar lernen Sie praxisnah, die spezifischen Anforderungen an Mensch-Roboter-Kollaborationen (MRK) gemäß ISO/TS 15066 und EN ISO 10218-2 umzusetzen. Von der Risikobeurteilung bis zur Integration in die Produktion erhalten Sie praxisnahes Wissen.

Seminarprogramm

"Klassische" Industrierobotik

  • Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge
  • Roboterspezifische Rechtsgrundlagen: Welche Pflichten haben Hersteller, Integrator und Betreiber? Klärung der jeweiligen Verantwortlichkeit, um Rechtskonformität und Sicherheit zu gewährleisten.
  • Welche Aufgaben Hersteller oder Integratoren von Robotersystemen nach der Maschinenverordnung in Bezug auf die CE-Kennzeichnung haben,  u.a. die bestimmungsgemäße Verwendung und die vorhersehbare  Fehlanwendung von Roboteranlagen.
  • Definition und Abgrenzung der Begriffe „Maschine“, „unvollständige  Maschine“ und „Gesamtheit von Maschinen“, um Zuständigkeiten klar zu  verstehen.
  • Welche Änderungen und neue Inhalte sich durch die Neufassung der Normenserie EN ISO 10218 ergeben.

Technische Anforderungen an die Integration

  • Identifikation der Gefahren bei Industrierobotern: unerwartete Bewegungen, Zutritt zum Gefahrenbereich, LogOut-TagOut und Gefahren an den Mensch-Maschine-Schnittstellen (Material Entry-Exit).
  • Die Wahl der sicheren Betriebsart: T1, T2, Automatikbetrieb, Zustimmschalter, Sonderbetriebsarten, Lead Through vs. Hand Guiding.
  • Wie trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen an Roboteranlagen einzusetzen sind. Welche Maßnahmen bei schwereinsehbaren Roboterzellen eingesetzt werden können.
  • Anwendung sicherheitsrelevanter Funktionen wie z.B. „Protective Stop“ „Safe Speed“ und Not-Halt.
  • Dem Roboter Grenzen setzen: elektronische Begrenzung des Bewegungsraumes (“SafeZone“) und „Rammschutz“.
  • Welche Anforderung die EN ISO 13849-1 an die funktionale Sicherheit stellt.

Kollaborative Roboterapplikationen (Cobots)

  • Grundlagen der Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK)
  • Vorzüge der Mensch-Roboter-Kollaboration im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Bauarten von Cobots und heute gebräuchliche Cobot-Modelle. Wo eignen sie sich gut und wo sind sie weniger geeignet oder könnten zur Gefahr werden?
  • Technische Anforderungen an Cobots nach ISO/TS 15066 im Überblick.
  • Kollaborierender Betrieb, Betrieb ohne Schutzzaun oder koexistierender Betrieb: Wo liegen die Unterschiede in den Sicherheitskonzepten?
  • Eine Abgrenzung zu Cobots: Was ist der Unterschied zu Servicerobotern?

Biomechanische Grenzwerte

  • Warum biomechanische Grenzwerte einzuhalten sind.
  • Wie Kraft- und Druckbegrenzung für eine sichere Anwendungen eingesetzt werden und wie diese in der Praxis gemessen werden.
  • Schmerzeintrittswerte, Schmerztoleranzwerte und Grenzwerte für Verletzungen. Wo die gesetzlichen Hürden liegen.
  • Quasistatische (Klemmen) und transiente (Stoßen) Grenzwerte. Worauf es in der Praxis ankommt.

Integration von Cobots in Produktionsprozesse

  • „Cobots sind ungefährlich“ – Mythos oder Realität? Die Besonderheiten bei der Risikobeurteilung von Cobot-Anlagen.
  • Auswahl des richtigen Cobots für die spezifische Anwendung: Auf welche Sicherheitsmerkmale zu achten ist.
  • Konstruktive Besonderheiten: Geschwindigkeit, Kantengeometrie, Anordnung von Bedienplätzen.
  • Anforderungen an Steuerungen und Parametrierung der sicherheitstechnischen Grenzwerte.
  • Welche Dokumente für Cobot-Anlagen an den Benutzer zu übergeben sind.
  • Herausforderungen kollaborativer Anwendungen und praktische Ansätze zur Überwindung – Damit das Cobot Projekt nicht in einer Sackgasse endet.
  • Wiederkehrende Prüfungen beim Endkunden: Wie der Integrator den sicheren Betrieb der Anlage unterstützen kann.
  • Beispiele von Cobot-Anwendungen und Best Practice.

Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!

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Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs - 37 - 03.02.2026

Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben


Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:

1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.

2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)

Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)

Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.

5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)

Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.

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