Veranstaltungskalender
Umweltmanagementbeauftragte/r - Online-Workshop - 518 - 26.05.2025
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Online-Workshop zur praktischen Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 und EMAS
Viele Unternehmen und Organisationen haben mittlerweile ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS eingeführt. Doch damit allein ist es nicht getan.
Um das Umweltmanagementsystem am Leben zu erhalten und weiter erfolgreich zertifizieren bzw. validieren lassen zu können, muss es kontinuierlich weiterentwickelt und kommuniziert werden.
Dieser Online-Workshop gibt Anregungen, wie das Umweltmanagementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der Umweltmanagementbeauftragten.
Im Rahmen von Vorträgen, Gruppenarbeiten, Diskussionen und anhand von konkreten Beispielen erhalten die Teilnehmer Handlungshilfen, wie die gesetzten Ziele erreicht, Mitarbeiter einbezogen und motiviert sowie das System kontinuierlich verbessert werden kann.
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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 26.05.2025
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs.
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Betriebliche Auswirkungen des BImSchG und der Störfallverordnung - 593 - 26.05.2025
Zweitägiges Seminar zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Verantwortung von Führungskräften im Zusammenhang mit dem betrieblichen Genehmigungs- und Sicherheitsmanagement, Staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz und Störfallbeauftragte
Zweitägiges Seminar zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Verantwortung von Führungskräften im Zusammenhang mit dem betrieblichen Genehmigungs- und Sicherheitsmanagement, Staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz und Störfallbeauftragte
Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.
Betriebliche Verantwortliche und angehende Führungskräfte stellen sich oft die Frage, ob ihr Betrieb eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht benötigt, was eine „BImSchG-Genehmigung“ bedeutet und ob er unter die Störfallverordnung fällt. Außerdem interessiert sie, welche Verantwortung sie in diesem Zusammenhang tragen.
In diesem Seminar beantworten wir diese Fragen. Sie erhalten einen klaren und umfassenden Überblick über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Ihre Verantwortung und die Aufgaben von Störfallbetrieben.
Im Rahmen des zweitägigen Seminars wird aufgezeigt wie ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid aufgebaut ist. Anhand interaktiver Fallbeispiele lernen Sie, wie Sie prüfen, ob Ihr Betrieb der Störfallverordnung unterliegt. Zudem erarbeiten wir die verschiedenen Anforderungen, die diese Verordnung an Betriebe der „unteren Klasse“ und der „oberen Klasse“ stellt, wobei wir auch die speziellen Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen.
Ein wichtiger Teil des Seminars sind systematische Sicherheitsbetrachtungen, die entscheidend sind, um die geforderte Anlagensicherheit zu erreichen und darzustellen. Dazu stellen wir Ihnen verschiedene Verfahren vor und wenden diese an praktischen Beispielen an.
Wir diskutieren außerdem die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme sowie die Informationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Gemeinsam erarbeiten wir die Inhalte betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne und zeigen Ihnen, wie Sie diese in der Praxis testen können. Zum Abschluss betrachten wir die relevanten Regelungen zu Abstandsanforderungen zwischen Betriebsbereichen und schutzwürdigen Zonen.
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Betriebliches Abfallmanagement - 428 - 27.05.2025
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 27.05.2025
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
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WEBINAR: Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau - 2489-WEB - 27.05.2025
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.
Als Hersteller von Geräten und Maschinen oder als Zulieferer in die entsprechende Industrie verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Regelwerken und den umweltrelevanten Aspekten, die das Inverkehrbringen des Produktes sowie dessen Herstellung betreffen.
Klar strukturiert, praxisnah und kompakt erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen – speziell mit Fokus auf die Anforderungen für den Geräte-, Anlagen- und Maschinenbau.
Folgende Regelwerke werden thematisiert:
- REACH Verordnung (EU) 1907/2006
- RoHS Richtlinie 2011/65/EU
- Abfallrahmenrichtlinie (WFD) 2008/98/EG
- POP-Verordnung (EU) 2019/1021
- WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
- BattVO (EU) 2023/1542
- (Entwurf der) EU-Verpackungsverordnung - PPWR
Seminarprogramm
Die Herausforderungen in der Material Compliance
- Material Compliance ist Voraussetzung für den Marktzutritt – lassen Sie sich nicht aussperren!
- Warum es immer mehr Anforderungen gibt – und das weltweit
- Als produzierendes Unternehmen sind Sie Teil der Lieferkette – wann und wie müssen Auskünfte gegeben werden?
- Der größte Aufwand steckt oft in den Dokumentations- und Berichtspflichten
- Wie Sie herausfinden von welchen Regelwerken Sie betroffen sind
Anforderungen an verwendete Stoffe & Material: REACH, RoHS, SCIP und POP
- Warum eine Maschine in den Anwendungsbereich der RoHS fallen kann
- Wann gilt die Auskunftspflicht gegenüber Abnehmern gemäß REACH und was muss der Kunde wissen?
- Wann Sie als Hersteller die Pflicht haben Ihr Produkt in der SCIP-Datenbank zu notifizieren
- Wie sie die richtigen Datenquellen für Material Compliance erschließen
- Wie integriere ich das Thema Material Compliance und Aspekte der Nachhaltigkeit in meine Lieferkette?
Anforderung an Design: BattVO, PPWR und WEEE
- Kein Batteriehersteller und dennoch in der Pflicht?! – die neue BattVO und Material Compliance
- Das kommt auf Sie künftig zu in Sachen Produktverpackung
- Mehr als eine Registrierung „für die Tonne“ – die WEEE-Registrierungsnummer
- Wie Sie Einfluss auf die Höhe ihrer Entsorgungsgebühren nehmen können – schon in der Entwicklung
- Welche Umwelt-Kennzeichnungen müssen auf das Produkt und/oder die Verpackung?
Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement, keine Belange der Arbeitssicherheit oder Compliance Themen wie Korruption, Steuer, Zoll oder UN Charta.
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Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten für Disponenten - EX/A81/60158201/27052025-1 - 27.05.2025
Inhalt
Lenk- und Ruhezeiten
Jährliche Unterweisung von Fahrpersonal
Arbeits- und Sozialrecht
Verantwortlichkeiten der Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG
(Kurzfassung: Haftung aller Beteiligten)
Ladungssicherung (Einweisung mit Verantwortlichkeiten)
Disposition unter Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitsrecht (Fallbeispiele)
Nutzen
Fast jedes Unternehmen unterhält einen Fuhrpark und ist auf die regelmäßige Nutzung der LKW, PKW oder Baufahrzeuge angewiesen.
Verstöße gegen die geltenden Sozialvorschriften, wie zum Beispiel Fahrpersonalverordnung, Fahrpersonalgesetz, VO (EG) 3821, sowie Fehlentscheidungen und -disposition kommen vielen Unternehmen teuer zu stehen.
Ein ganzheitliches und professionelles Fuhrparkmanagement hilft, Kosten zu sparen und Kapazitäten optimal zu nutzen.
Dieses Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der konkreten Aufgaben in der Fahrerdisposition.
Zielgruppe
Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche wie Reisebus-Bereich, Leiter Fahrer- und Fuhrparkmanagement, Lagerleiter, Lagermeister, Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
904 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171.76 EUR
Bruttopreis
1075.76 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie A - EX/A56/30352901/27052025-1 - 27.05.2025
Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
Inhalt
Hygienerelevante Grundlagen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
Gesundheitliche Aspekte
Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen
Verfahren zur Messung und Kontrolle physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen
DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4
DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien, insbesondere DVGW W 551, W 553 und W 557 und VDI/DVGW 6023
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
Unsere Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie A qualifiziert Sie umfassend für anspruchsvolle Hygienetätigkeiten bei der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Trinkwasser-Installationen. Die Richtlinie formuliert die notwendigen hygienischen Anforderungen als Ausführung und Ergänzung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Regelwerke.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in diesem Trinkwasserhygiene-Seminar nach VDI 6023 Kategorie A die hygienischen Anforderungen, die bei der Planung, der Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen entscheidend sind. Neben diesen Anforderungen werden auch spezielle Aspekte der Planung und Inspektion von Hausinstallationen behandelt. Sie lernen, die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, der DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblätter in der Praxis anzuwenden.
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten Sie die VDI-Urkunde, die Ihre Qualifikation nachweist und Sie zur Durchführung von verantwortlich planenden und prüfenden Tätigkeiten berechtigt. Nutzen Sie die Chance, sich für eine verantwortungsvolle Aufgabe im Bereich der Trinkwasserhygiene zu qualifizieren und hygienische Risiken nachhaltig zu vermeiden.
Zielgruppe
Die Hygieneschulung Kategorie A (2 Tage) richtet sich an Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß neuer TrinkwV planen und verantwortlich errichten, warten, instand setzen oder betreiben. Dazu gehören z. B. verantwortliche Betreiber in Unternehmen, Ingenieure, Techniker und Meister der technischen Gebäudeausrüstung oder Planer. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Die Schulung ist Voraussetzung für alle, die Trinkwasser-Hausinstallationen nach VDI 6023 auf Einhaltung der hygienischen Anforderungen inspizieren wollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören: eine abgeschlossene Ausbildung zum Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker und Meister der technischen Gebäudeausrüstung sowie Personen, die eine mindestens fünfjährige einschlägige, verantwortliche Berufserfahrung in planenden, ausführenden, bauüberwachenden und prüfenden Tätigkeiten nachweisen können.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
25;" Eine abgeschlossene Schulung nach ?Kategorie A"" beinhaltet die Schulung nach ?Kategorie B"".
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.
Abschluss
Qualifizierungsnachweis";
Nettopreis
990 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
188.1 EUR
Bruttopreis
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Selbst- und Zeitmanagement - EX/A42/10351201/27052025-1 - 27.05.2025
Methoden zur Steigerung der eigenen Effizienz und Effektivität
Inhalt
Hintergründe zum Selbst- und Zeitmanagement
- Warum Zeit- und Selbstmanagement-Tools nicht bei jedem Menschen gleich gut funktionieren
- Definition des eigenen Zeit- und Stress-Typs
- Varianten zur Optimierung des Zeitmanagements und das Finden von passenden Tools und Methoden zum Selbstmanagement zur Erreichung gesteckter Ziele
Zielklarheit
- Zielfindung
- Zielstrategie
- Zielformulierung
Planung
- Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagesplanung
- Prinzipien des Zeitmanagements
- ALPEN-Methode
- Management mit Zeitplanbuch o. ä.
Entscheidung
- Prioritätensetzung
- Pareto-Prinzip
- ABC-Analyse
- Eisenhower-Prinzip
- Delegation
Realisation und Organisation
- Tagesgestaltung
- Leistungskurve
- Biorhythmus
- Tagesrahmenplan
Zeitdiebe und Lösungsideen
- Effektive und effiziente Meetings/Besprechungen
- Bearbeitung von Post und E-Mail
- Informationsbe- und -verarbeitung
- Rationelles Telefonieren
Praxistransfer
Nutzen
In unserem Seminar über Zeit- und Selbstmanagement erlernen Sie handfeste Methoden, mit denen Sie Dringlichkeiten erkennen, Arbeitsabläufe optimieren und so eine deutlich höhere Produktivität erreichen. Damit schaffen Sie kreative Freiräume - für andere Aufgaben, für mehr Ideen und für sich selbst. Sie erhalten eine Einführung in die Grundbegriffe der Arbeitsorganisation. Sie lernen, wie Sie die persönlichen Arbeitspräferenzen und Aufbau- und Ablauforganisation erkennen und nutzen.
Jeder Zeit- und Stress-Typ lernt seine individuellen Umsetzungsmöglichkeiten kennen. Darüber hinaus bietet das Seminar Anregungen und Strategien für ein besseres und vor allem zielgerichtetes Selbstmanagement, damit Sie Ihre persönlichen Ressourcen optimal ausschöpfen.
Denn durch eine perfekte Arbeitsorganisation und -planung koordinieren Sie Ihren Arbeitsalltag wesentlich effizienter: Sie lernen, sich ein sinnvolles Ablagesystem zu schaffen. Sie erkennen sogenannte Zeitdiebe und lernen, mit ihnen umzugehen. Tipps für zeitsparende Besprechungen, Termine, Post- und E-Mail-Bearbeitung, Telefonate und für die Informationsbearbeitung runden das Seminar zum Selbst- und Zeitmanagement ab.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Abteilungsleiter und alle Mitarbeiter, die ihre persönliche Arbeitsorganisation optimieren und damit Stress abbauen und effizienter arbeiten wollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1180 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
224.2 EUR
Bruttopreis
1404.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
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Arbeitsschutz - Rechtssichere Organisation in Unternehmen - EX/A52/50201701/27052025-1 - 27.05.2025
Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung
Inhalt
Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation
Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa
Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte
Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
Überblick über die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung
Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung
Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung
Nutzen
Im Seminar Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation in Unternehmen erhalten Sie Sie alle für den betrieblichen Arbeitsschutz wesentlichen Inhalte und Anforderungen an das Unternehmen und die Führungskräfte zur Errichtung einer ?gerichtsfesten Organisation?. Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für den betrieblichen Arbeitsschutz werden über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten informiert. Das komplexe Zusammenspiel der zahllosen - oft nur schwer auffindbaren - Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit werden Ihnen ebenso vermittelt, wie die Struktur und die wesentlichen Inhalte wichtiger rechtlicher und technischer Normen. (vom Europarecht über regionale Vorschriften bis zur konkreten Umsetzung im Betrieb). Dazu gehören auch die Ablaufprozesse von Gefährdungsbeurteilungen im rechtlichen Zusammenhang. Sie erfahren konzentriert, welche Pflichtverletzungen durch Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu bestimmten dienst-, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichenund strafrechtlichen Konsequenzen bzw. Ordnungswidrigkeiten führen können. Behandelt wird auch das Haftungsprivileg von Arbeitnehmer*innen im Rahmen des Arbeitsrechts.
Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und vieler Beispielsfälle vermittelt Ihnen unser erfahrener Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber / Bremen, welche Schwerpunkte Sie bilden sollten und wie Sie Ihre Risiken im betrieblichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsrecht minimieren können.
Ihnen wird auch anhand von Mustertexten dargestellt, wie Sie eine rechtswirksame Delegation im Arbeitsschutz umsetzen und was dabei zu beachten ist. Dazu gehört ein Überblick über die wesentlichen Rechtsnormen (z.B. BetrSichV) und Technischen Normen (z.B. TRBS) in der betrieblichen Praxis. Der Referent, Rechtsanwalt Stephan Schreiber, vermittelt Ihnen den Zugang zu innovativen und aktuellen Lehrmaterialien und zahlreichen Tools, Checklisten, Mustertexten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschlägen, welche Sie zur Organisation Ihrer Arbeitssicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis direkt einsetzen können.
Ziel des Seminars zum Arbeitsschutz - rechtssichere Organisation ist es auch, auf Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitssicherheit hinzuweisen und schwerwiegenden Folgen und drohenden Schäden vorzubeugen. Minimieren Sie Ihre Haftung und Ihre Risiken als Geschäftsführer*innen, Führungskräfte und Verantwortliche zum Arbeitsschutz, indem Sie die Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung klar zuweisen und organisieren. Wirtschaftlich können Pflichtverletzungen zum Arbeitsschutz sowohl für das Unternehmen als auch für den Einzelnen existenzbedrohend sein. Eine revisionssichere Arbeitsschutzorganisation und die rechtswirksame Übertragung der Verantwortung auf die Führungskräfte durch die Geschäftsführung ist daher sehr wichtig.
Stellen Sie sicher, dass jeder in der Unternehmensorganisation seiner Verantwortung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung nachkommen kann.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister
Voraussetzungen
Zum B
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Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/27052025-1 - 27.05.2025
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Messmitteleignung und -überwachung - EX/A37/20402001/27052025-1 - 27.05.2025
Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen
Inhalt
Messmitteleignung
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Messmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an staatliche Norm
Messmittelüberwachung
- Zielsetzung der Messmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Messmittel
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Messmittelüberwachung
Dokumentation
Praktische Übungen
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen wichtige Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie normative Anforderungen an verschiedene Messmittel.
Sie lernen in dieser Schulung die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie den Kalibrierprozess verbessern und Ihre Dokumentation optimieren. Mehrere Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung runden das Seminarangebot ab und schaffen einen praxisorientierten Mehrwert.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufspraxis. Sie bringen Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Branche. Theoretische Inhalte werden anschaulich vermittelt. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Lernprozess und unterstützen Sie dabei, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Zudem bietet das Seminar Messmitteleignung und -überwachung genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die für die Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung der Messmittel zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Messmitteleignung und -überwachung informieren.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse der Normen DIN EN ISO 9001
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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