Veranstaltungskalender

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WEBINAR: Haftung im Maschinenbau vermeiden - 2448-WEB - 18.03.2026

Welche Haftungsrisiken haben Unternehmen und welche Risiken haben Mitarbeiter persönlich? Wie „managen“ und reduzieren Sie die Risiken? Etwa durch Einhaltung des Sicherheitsmaßstabs, durch Vertragsgestaltung, durch Organisation und Pflichtendelegation, durch Versicherung. Das Seminar diskutiert verbreitete Mythen, die übertreiben („als Führungskraft oder Konstrukteur steht man mit einem Fuß im Gefängnis“) oder verharmlosen („Hauptsache ich bin aus grober Fahrlässigkeit raus“) – und ordnet seriös die tatsächlichen Haftungsrisiken ein und gibt Empfehlungen.


Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • Wer ist im Unternehmen für CE-Prozesse und Sicherheit verantwortlich – und wie wird man es?
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Entwicklungs- und Projektleiter (Führungskräfte), sowie CE-Beauftragte/CE-Koordinatoren – und die Bedeutung der Arbeitsteilung.
  • Der Unterschied zwischen Stabsfunktion (Beratung und Unterstützung) und Linie (Durchführung und Umsetzung) – was bedeutet das für Pflichtenumfang und Haftungsrisiken?
  • Warum Konstrukteure und Techniker den größten Beitrag zur Schadensvermeidung leisten, sie aber dennoch selten persönlich haftbar sind.
  • Welche Relevanz haben Unterschriften – z.B. auf der Konformitätserklärung?
  • Warum Sie allein aus der Unterschrift nicht haften!
  • Was bedeutet Fahrlässigkeit? Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit – und was soll ich tun?
  • Die strafrechtlichen Risiken nach Personenschäden: fahrlässige Körperverletzung und Tötung.
  • Muss ich persönlich Schadensersatz zahlen? Die vielen faktischen und rechtlichen Sicherheitsnetze.
  • Abwehrstrategien und Versicherungsschutz: Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und absichern?

Wann haften Unternehmen und welche Risiken existieren?

  • Wichtige Unterscheidung zwischen „Öffentlichem Recht“ (z.B. Hersteller <-> Behörde => Prävention) und „Zivilrecht“ (Hersteller <-> verletzter Kunde => Schadensersatz).
  • Warum die lückenlose Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie, …) das primäre Instrument zur Haftungssteuerung ist.
  • Welche rechtliche Bedeutung haben (harmonisierte) Normen in Haftungsfällen? Noch wichtiger als die „Beweislastumkehr“ bei Normverstoß => ihre Auswirkung auf den Sicherheitsmaßstab!
  • Zivilrechtliche Haftung: Was Juristen unter „Produzentenhaftung“ und „Produkthaftung“ verstehen.
  • Was Sie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wissen müssen – dort gilt ein besonders strenger Maßstab der verschuldensunabhängigen Haftung (Gefährdungshaftung).
  • Was sind „Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler“?
  • Warum es immer auf die „berechtigten Sicherheitserwartungen“ ankommt – und was das bedeutet.
  • Strategien zur Haftungssteuerung.

Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile – und Schlussfolgerungen für die Praxis

  • Reale Urteile zeigen, wie Projektleiter, ausführende Mitarbeiter, Geschäftsführer, (Prüf-)Ingenieure und Zulieferer durch Staatsanwälte und Gerichte nach Unfällen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Rechtliche Schlüsse und Empfehlungen aus Urteilsaussagen z.B. zu Eschede und Lüfter von Kaprun.
  • Diskussionen und Beispiele der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf.

Besonders geeignet für

  • CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance-Manager, …
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
  • Leitende Angestellte in Entwicklung und Konstruktion
  • Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
  • Mitarbeitende in Qualitätsmanagement und Technischer Dokumentation
  • Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit


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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 18.03.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche  Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 18.03.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis - 398 - 18.03.2026

Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)


Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer - Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)

Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen  "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.

Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.

Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:

  • der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
  • Vorsorge- und Sanierungspflichten
  • Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
  • Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden

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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 100 - 18.03.2026

Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung.


Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.

Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.

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Kommunale Klimaanpassung - 627 - 18.03.2026

Bausteine für eine erfolgreiche Strategieentwicklung und Umsetzung


Um die Bevölkerung und Umwelt vor Extremereignissen wie Überhitzung oder Starkregen zu schützen und weitere Folgen abzumildern, ist neben dem Klimaschutz die Klimaanpassung in Städten und Gemeinden entscheidend. Kommunen sind dabei wichtige Akteure.

Seit Juli 2024 sind Kommunen zur Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten nach dem neuen Bundesgesetz zur Klimaanpassung verpflichtet und damit zum aktiven Handeln aufgefordert. Klimaresilienz ist ein sehr umfassendes, komplexes Themenfeld. Nicht nur, weil die unterschiedlichsten Fachbereiche betroffen sind, sondern vor allem auch, weil eine Vielzahl von AkteurInnen, wie z.B. Bevölkerung, Initiativen und Verbände, Politik, Presse, in den Prozess involviert sind. Oftmals ist es eine besondere Herausforderungen diesen unterschiedlichen Aufgaben und auch Erwartungshaltungen gerecht zu werden und gleichzeitig den klaren Fokus auf die Umsetzung der Strategie zu bewahren.

In diesem Seminar wird zunächst wesentliches Grundlagenwissen zur kommunalen Klimaanpassung behandelt. Gemeinsam werden die wesentlichen Bausteine und Erfolgsfaktoren für eine gelungene und nachhaltige Umsetzung betrachtet.

Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen zur Klimaanpassung, sind auch interaktive Elemente Teil der Veranstaltung. Den TeilnehmerInnen wird Raum gegeben, sich untereinander auszutauschen, voneinander zu lernen, sich zu vernetzen und auch ihre eigenen Fragen einzubringen. Zudem setzen sie sich mit der eigenen Situation auseinander, um konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.

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Asbest - 233 - 18.03.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder  Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 18.03.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.

Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.

Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.

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Sicherungsposten, Schweißposten und Brandwache - 308 - 18.03.2026

Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Regel 113-004 - „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“


Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik fordern bei Arbeiten mit besonderen Gefahren die Bereitstellung von Sicherungsposten, Schweißposten oder Brandwachen. Im Berufsalltag wird oft übersehen, dass diese Personen ausgebildet sein müssen, um ihre Aufgaben pflichtbewusst und eigenverantwortlich durchführen zu können.

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 18.03.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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Sachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 97 - 18.03.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang / Aufbaulehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sanierungsfachbetriebe (mit Sachkundeprüfung zur „sachgerechten“ Sanierung)


Behandelt werden die jeweiligen Zusammenhänge und die praktische Umsetzung im planerischen, bauphysikalischen, technischen und handwerklichen Bereich.

Sie erhalten Praxiswissen, um Schimmelpilzschäden sicher zu erkennen und zu bewerten. 

Sie lernen die aktuellen Regelwer­ke zur fachgerechten Schimmel­pilzsanierung kennen.

Praktische Beispiele veranschaulichen die Ursachen für Schimmelpilzbefall und verdeutlichen, wie Ablauf und Umfang einer fachgerechten Sanierung einzuschätzen sind.

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Technischer und betrieblicher/organisatorischer Brandschutz - G3 - EX/A38/30154001/18032026-1 - 18.03.2026


Inhalt

Brandschutzanlagen
Elektrische Leitungen mit Funktionserhalt
Sicherheitsbeleuchtung, Notstromversorgung
Wartung und Prüfung technischer Anlagen
Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
Betriebliche Gefahrenabwehrpläne
Selbsthilfekräfte

Nutzen

Das Seminar ?Technischer und betrieblich/organisatorischer Brandschutz? informiert über die Grundlagen und Anforderungen im technischen und betrieblichen bzw. organisatorischen Brandschutz. Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen für (anlagen)technischen Brandschutz und den betrieblichen/organisatorischen Brandschutz kennen und anzuwenden. Sie können dadurch zukünftig Ihre Aufgaben hinsichtlich des technischen und/oder organisatorischen Brandschutzes schutzziel- und maßnahmengerecht erfüllen. Zeitgleich erwerben Sie das Verständnis für das Zusammenspiel zwischen anlagentechnischem und betrieblichem/organisatorischem Brandschutz, sowie den Vorgaben des Bauordnungsrechts zum vorbeugenden Brandschutz für Menschen und Tiere und den Anforderungen aus dem Arbeitssstättenrecht und der gesetzlichen Unfallversicherung zum Schutz der Beschäftigten.
Sie lernen ebenfalls, die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten vorzunehmen. Außerdem sind Sie in der Lage, Ihren Arbeitgeber, Auftraggeber bzw. den Entwurfsverfasser des Bauantrages zu den erforderlichen Anlagen des technischen Brandschutzes und den betrieblich/organisatorisch erforderlichen Maßnahmen umfassend zu beraten oder Alternativen darzustellen. In diesem Kontext können Sie den Betreiber auch grundsätzlich zu den Forderungen der Sachversicherer beraten. Sie können gemeinsam mit dem Betreiber das Konzept unter Berücksichtigung der erforderlichen betrieblichen Gefahrenabwehrpläne entwickeln. Für die Ableitung der erforderlichen Anlagen und Maßnahmen dienen Ihnen die Regelwerke des Bauordnungsrechts genauso wie die Technischen Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die zugehörigen Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Publikationen der Versicherungswirtschaft (GDV und FM Global).

Die Teilnahme an diesem Seminar dient zum einen bereits anerkannten Fachplanern Brandschutz als Nachweis über eine qualifizierte Fortbildung und zum anderen dient sie Interessenten am Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV® in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften? und ?Baulicher Brandschutz? zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen;
nachweisberechtigte Fachplaner, die ihr Wissen vertiefen wollen; Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, interessierte Personen, ausgebildete Fachplaner und Brandschutzbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Die Veranstaltung ist anerkannt als Fortbildung für Fachplaner nach der DIvB 100 Richtlinie und der vfdb-Richtlinie für Brandschutzbeauftragte. Sie dient Interessenten am

Zertifikatslehrgang zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz TÜV®

in Verbindung mit den Seminaren ?Brandschutz - Grundlagen und Vorschriften - G1? und ?Baulicher Brandschutz - G2? - neben der persönlichen Eignung - zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de

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