Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

WEBINAR: Passage au nouveau règlement machines - 2443-WEB-F - 02.04.2026

Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité. Avancez également les éventuelles demandes de vos clients qui exigent déjà ou exigeront dans un avenir proche une conformité contractuelle avec le RM. Le séminaire en ligne d'une demi-journée vous permet de vous familiariser rapidement avec le nouveau règlement machines de manière compacte et approfondie.


Programme du séminaire:

Connaissances de base importantes

  • Quel est l'impact du passage de la directive au règlement pour les entreprises.
  • Pourquoi la directive 2006/42/CE a-t-elle été modifiée ?
  • Jusqu'à quand telle ou telle disposition doit être appliquée?
  • Pourquoi il n'y a pas de période de transition et comment se préparer au mieux à la date butoir.
  • Attention ! Selon la durée des projets, il se peut que vous deviez tenir compte du nouveau règlement machines bien avant la date butoir!

Exigences nouvelles et modifiées en matière de conception, de construction de commandes et de documentation

  • Beaucoup de choses restent identiques ! Quelles sont les nouvelles exigences ou celles qui ont été modifiées ?
  • Quelles modifications - notamment mécaniques - sont pertinentes.
  • Ce dont il faut tenir compte pour les machines dont le comportement se modifie automatiquement.
  • Ce qui change en ce qui concerne les exigences posées aux systèmes de commande et le rôle que joue désormais la sécurité.
  • Notices d'utilisation numériques : où se trouvent les limites et les écueils.
  • Quels contenus supplémentaires sont exigés dans les notices d'utilisation.

Processus d'évaluation de la conformité et définitions modifiés

  • Modification mineure du champ d'application - comment déterminer si votre produit est concerné par une modification.
  • Changement important : avec le nouveau règlement machines, il est désormais réglementé au niveau européen!
  • Ce qui change dans les procédures d'évaluation de la conformité.
  • Quand votre produit entre dans la catégorie des "machines à haut risque" et ce que cela signifie pour vous.
  • Notice d'utilisation : pourquoi la mention "original" n'est plus nécessaire.
  • Déclaration de conformité : pourquoi il n'est plus nécessaire de mentionner le "mandataire chargé d'établir le dossier technique" et ce qui change par ailleurs.

Comment planifier le passage au numérique de manière proactive et rentable

  • Attention : les informations doivent toujours être diffusées dans l'entreprise en fonction du groupe cible. Évitez la "surinformation" inutile.
  • Pourquoi le nouveau Règlement peut aussi être l'occasion de mettre au jour des processus inefficaces et de remettre le thème de la sécurité des machines sur de nouvelles bases.
  • Les 5 causes les plus fréquentes de coûts inutiles dans le processus de sécurité et comment les détecter et les éviter dans le cadre du passage au nouveau règlement machines.
  • Conseils et recommandations sur la manière d'apaiser les craintes et les inquiétudes de vos collègues concernant la sécurité des machines et le passage au nouveau Règlement.

Plus de l'information et inscription

Mehr erfahren

IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/10201305/02042026-1 - 02.04.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A38/50201106/02042026-1 - 02.04.2026

Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/02042026-1 - 02.04.2026

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - EX/A81/20308101/07042026-1 - 07.04.2026


Inhalt

Lebensmittelhygiene

Kennzeichnungspflicht

Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene

Grundlagen der Mikrobiologie

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Nutzen

Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

893 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

169.67 EUR

Bruttopreis

1062.67 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A36/50251101/07042026-1 - 07.04.2026


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.


Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A40/50101101/07042026-1 - 07.04.2026

Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Inhalt

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG

Sozialgesetzbuch - SGB

Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG

DGUV V2

Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV

Psychische Gefährdungsfaktoren

Biostoffverordnung - BioStoffV

Arbeitszeitgesetz - ArbZG

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG

Ladenschlussgesetz - LadSchlG

Mutterschutzgesetz - MuSchG

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG

Chemikaliengesetz - ChemG

Technische Regeln - Übersicht

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)

Nutzen

Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:

- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.

Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und -Auditor.

Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an Teil 2 statt. Zur Teilnahme "

Mehr erfahren

Verantwortliche technische Führungskraft - EX/A38/50201801/07042026-1 - 07.04.2026

Relevante Gesetze und Rechtsnormen für VTFK


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht

Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
-Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften

Verantwortung und Haftung:
- Pflichten der Arbeitgeber
- Pflichtenübertragung
- Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter)
- Pflichtenverstöße
- Strafrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung
- Arbeitsrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Möglichkeit der Versicherung

Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln

Erforderliche Dokumentation

Nutzen

In unserem Seminar für verantwortliche technische Führungskräfte (VTFK) zeigen wir Ihnen die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Rechtsnormen auf. Ganz gleich, ob Sie neu als technische Führungskraft einsteigen oder Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen: Als VTFK ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Gesetze und Vorschriften kennen und sicherstellen, dass Ihr Team diese einhält.

In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre vielfältigen Aufgaben als technische Führungskraft sowie praktische Tipps und Tricks, wie Sie diesen erfolgreich nachkommen. Sie erfahren, wie Sie diese Verantwortung wahrnehmen können, sodass sich ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg einstellt.

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

Sie setzen unter anderem die Schwerpunkte bei den Themen EU- und nationales Recht, z. B. EU-Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Verantwortungs- und Haftungsmöglichkeiten. Themen wie die Gefährdungsbeurteilung, Fremdfirmenkoordination und die sachgerechte Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln runden das technische Führungskräfte-Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Während der Schulung haben Sie ausreichend Zeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit diesem Seminar Ihre Fortbildungspflicht. Als technische Führungskraft weisen Sie mit unserer Teilnahmebescheinigung nach, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Gesetzte und Verordnungen sind.

Zielgruppe

Verantwortliche der Geschäfts-/Unternehmensleitung, technisches und weiteres Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sonstige interessierte Personen.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Das Seminar kann als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit angesehen werden. Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte, jedoch sind auch Führungskräfte aus anderen Bereichen gern gesehen. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/07042026-1 - 07.04.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung Dokumentation

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/07042026-1 - 07.04.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Grundlagenlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung - EX/A42/30301301/07042026-1 - 07.04.2026

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Einführung in die gesetzlichen Grundlagen und Normen, Bestimmungen und Richtlinien für Schaltanlagen

Brandschutz

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auswertung von Unfällen und Havarien

Schutztechnik

Funktion und Aufbau von Schaltanlagen

Netzformen und Schaltzeichen

Fehlerarten und ihre Auswirkungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Betreiben elektrischer Anlagen

Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erhalten die notwendigen Fachkunde-Kenntnisse, um zur Erlangung der Schaltberechtigung qualifiziert zu werden: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die gesetzlichen Grundlagen und Normen für die Befähigung, an Schaltanlagen tätig werden zu können. Dazu zählen auch Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0105.

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Funktion, den Aufbau und den Betrieb von Schaltanlagen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen anschaulich Themen wie Brandschutz und Schutztechnik sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Besichtigung von Schaltanlagen und praktische Übungen runden das Seminar ab.

Besonders im Umgang mit Mittelspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird erst nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Die Schulung unterweist Sie in allen notwendigen Themen, um die Qualifizierung für Schalthandlungen zu erlangen.



Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft.

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Für die Teilnahme am praktischen Teil ist das Mitbringen einer Persönlichen Schutzausrüstung gem. DGUV-Regel 103-012 erforderlich (isolierender Helm mit Störlichtbogenschutzvisier oder -schutzhaube, Schutzkleidung und isolierende Handschuhe mit mind. Störlichtbogenschutzklasse APC 1 sowie isolierender Fußschutz).


Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100% online und mehrfach wiederholbar.


In Ihrem Unternehmen führen wir an Ihrer Anlage auch den Lehrgang ?Schalthandlungen bis 110 kV durch. Grundlage hierfür ist dieser Grundlagenlehrgang für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/07042026-1 - 07.04.2026

Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren


Inhalt

Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs,

Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess

Nutzen

Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Trotz der aktuellen Unsicherheiten in der Regulatorik (z. B. aus den Omnibus-Vorschlägen) ist eine nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens unerlässlich, um langfristig den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.

Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.

Das Wissen über relevante Rahmenwerke und Initiativen hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).

Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

Mehr erfahren