Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Zertifizierte/r Innovations- und Design Thinking Experte/in - 3 - 13.04.2026

Zertifikat des Fraunhofer-Instituts


In der heutigen dynamischen Wirtschaftswelt mit wechselnden Kundenanforderungen ist Innovationsfähigkeit entscheidend für den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens. 

Mit unserem praxisorientierten Programm erlangen Sie die Fähigkeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln, die Ihre Kunden begeistern und Ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. 

Sie lernen bewährte Methoden kennen, um neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse erfolgreich am Markt zu etablieren. 

Erlangen Sie bereits nach wenigen Tagen Ihr Zertifikat des Fraunhofer Institute for Applied Information Technology FIT.

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Zertifizierte/r Epertin/Experte für Cyber Defense (TÜV-Zertifikat) - 2 - 13.04.2026

TÜV-Zertifikat


In einer Welt, in der Künstliche Intelligenz die Spielregeln der digitalen Sicherheit grundlegend verändert, reicht klassische Abwehr nicht mehr aus. 

Dieses Zertifikatsprogramm schlägt die entscheidende Brücke zwischen technologischer Innovation und kompromissloser Sicherheit, um IT-Sicherheitsfachkräfte, Systemadministratoren und Analysten auf das nächste Level der Bedrohungsabwehr zu heben. 

Sie tauchen tief in die Mechanik KI-gestützter Angriffe ein und lernen in realitätsnahen Simulationen, wie Sie moderne Infrastrukturen gegen automatisierte Exploits und intelligente Social-Engineering-Szenarien absichern.

Gleichzeitig bietet der Lehrgang Projektmanagern sowie technischen und nicht-technischen Führungskräften das notwendige strategische Fundament, um KI-Projekte sicher durch das komplexe Geflecht aus EU AI Act, NIS2 und DSGVO zu steuern. Anstatt sich in theoretischen Details zu verlieren, vermittelt das Programm ein ganzheitliches Verständnis für die Entwicklung einer KI-resilienten Organisationsstruktur. 

Sie werden befähigt, Cyberrisiken eigenständig zu bewerten und die digitale Transformation Ihres Unternehmens nicht nur zu begleiten, sondern proaktiv und rechtssicher zu gestalten. 

Mit dem renommierten TÜV-Zertifikat als Abschluss untermauern Sie Ihre Expertise an einer der kritischsten Schnittstellen der modernen Wirtschaft und machen sich bereit für die Herausforderungen einer KI-getriebenen Zukunft.

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Asbestsanierung - 101 - 13.04.2026

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen 
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen 
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 64 - 13.04.2026

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

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Elektrotechnisch Unterwiesene Person - Grundkurs - 361 - 13.04.2026

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3


Erwerb der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften.

Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein. Diesen Status gilt es zu erwerben. Die dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und der elektrotechnischen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.

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Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - 552 - 13.04.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen


Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.

Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.

Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1 ....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”) im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.

Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.

Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.

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Faserstäube - Fachkunde nach TRGS 521 - 227 - 13.04.2026

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von div>

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

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Nachweisführung - 10 - 13.04.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis.

Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.

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MHFA Ersthelfer Kurs für psychische Gesundheit - 575 - 13.04.2026

Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen für den Umgang mit psychischen Gesundheitsproblemen von Mitarbeitern


Psychische Gesundheitsprobleme sind weit verbreitet. Das spüren auch Unternehmen, denn psychische Erkrankungen sind unter den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage. Häufig besteht im beruflichen sowie auch im privaten Umfeld Unsicherheit, wie Betroffene unterstützt werden können, da wenig Wissen über psychische Störungen und die Anzeichen einer psychischen Erkrankung oder Krise vorhanden ist. Besuchen Sie den MHFA Ersthelfer Kurs für psychische Gesundheit und erwerben Sie wichtiges Wissen und Handlungskompetenzen, um Betroffene adäquat unterstützen zu können.

Mental Health First Aid (MHFA), was bedeutet das?

MHFA ist ein internationales evidenzbasiertes Programm, das Laien lehrt, Anzeichen und Symptome psychischer Störungen zu erkennen und Betroffene zu unterstützen, bis professionelle Hilfe zur Verfügung steht. MHFA will dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen leisten.

Erfahren Sie mehr über das Programm im Film von MHFA unter https://www.youtube.com/@mhfaersthelfer-kursefurpsy7861

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Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - EX/A30/30152101/13042026-1 - 13.04.2026


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen/grundsätzliche Forderungen
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- VdS-Richtlinien
- Geltende Normen

Anwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Begriffe und Definitionen
- Schutzziele und Einsatz
- Funktions- und Wirkungsweise
- Natürlicher und maschineller Rauch- und Wärmeabzug

Einbauvorschriften und Prüfzeichen von RWA

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Errichtererklärung

Auslöse- und Meldesysteme, Funktionsüberprüfung von RWA

Wartung und wiederkehrende Prüfungen von RWA
- Pflichten des Anlagenbetreibers
- Prüfungsgrundlagen
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Praktische Einweisung in die Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie erhalten ebenso einen Überblick über die Vorgaben der Versicherer. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von RWA werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Zwar verhindern RWA keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. Durch das automatische Öffnen von Fenstern oder Luken werden gefährliche Rauchgase und erhitzte Luft ins Freie abgeleitet. Somit kann die Feuerwehr schneller eingreifen und Personen können schneller evakuiert werden. Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung darf nur entsprechend geeignetes und qualifiziertes Personal beauftragt werden.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchführen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Zur Durchführung elektrischer Messungen im Rahmen der Wartung elektrisch betriebener RWA-Anlagen ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrofachkraft oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

930 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

176.7 EUR

Bruttopreis

1106.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
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Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) - EX/A36/20201601/13042026-1 - 13.04.2026

Qualitätsmethoden vom APQP bis zum PPAP


Inhalt

Modul I
- Advanced Product Quality Planning APQP
- Controlplan Methodik CP/PLP
- Reifegradabsicherung im Projekt RGA
- Risikobewertung FMEA (AIAG/VDA)

Modul II
- Besondere Merkmale BM
- Statistische Grundlagen PFU
- Statistische Prozessregelung SPC
- Qualitätsregelkarten QRK

Modul III
- Messprozessfähigkeit MSA/VDA5
- Production Part Approval Process PPAP
- Produkt- und Prozess-Freigabe VDA2
- Lessons Learned

Nutzen

Sie möchten Automotive-Prozesse nicht nur verstehen, sondern mitgestalten?
Dann werden Sie Methodenbeauftragter (TÜV) und lernen Sie, die in der IATF 16949 geforderten Automotive Core Tools sicher und praxisnah anzuwenden - von der Projektplanung über die Produkt- und Prozessfreigabe bis hin zur Überwachung der Serienprozesse.

Ziel der Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) mit TÜV-Zertifikat ist, dass Sie die Anforderungen der IATF 16949 hinsichtlich der Methoden und Tools kennen und diese anwenden können. Dazu gehören sowohl die aktuellen AIAG-Handbücher als auch die VDA-Bände.

In der Automotive-Core-Tools-Schulung durchlaufen Sie alle Phasen eines typischen Projekts. Von der Qualitätsvorausplanung mit APQP über die Reifegradbewertung nach VDA-RGA bis hin zur Serienfreigabe mit PPAP und VDA-2-PPF.

Neben den Five Core Tools der AIAG (Automotive Industry Action Group) und den relevanten VDA-Bänden vertiefen Sie auch den richtigen Umgang mit Besonderen Merkmalen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie die einzelnen Methoden effizient eingesetzt werden.

Unsere Methodenschulung ist rechnergestützt: Sie arbeiten mit Excel-Tools und wenden ausgewählte Methoden unter Anleitung der Trainerin oder des Trainers an. So sichern Sie sich einen hohen Praxisbezug und vertiefen gezielt Ihre Automotive-Core-Tool-Kenntnisse.

Als IATF-16949- und VDA-6.3-Auditor sind Sie nach dem Training in der Lage, die Anwendung der Core Tools in Ihrem Unternehmen fundiert zu bewerten und weiterzuentwickeln.

Am Ende legen Sie eine Prüfung ab, mit der Sie den von der IATF geforderten Kompetenznachweis erwerben, dokumentiert durch ein TÜV-Zertifikat. Unsere Prüfungen erfüllen dabei die DAkkS-Anforderungen an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter aus der produzierenden Industrie, insbesondere der Automobilindustrie, IATF-16949- und VDA-6.3-Auditoren, QM/QS-Fachpersonal, Projektleiter, Prozessverantwortliche. Diese Schulung ist auch für andere Industriezweige, in denen die Core Tools Anwendung finden, geeignet.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind Kenntnisse der Normenanforderungen der ISO 9001 und der IATF 16949 sowie Berufserfahrung und Erfahrungen mit Qualitätstechniken.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

14;

Die Automotive-Core-Tools-Schulung - Methodenbeauftragter (TÜV) findet über drei Tage statt und ist auf eine Teilnehmerzahl von 14 Personen bzw. 12 Personen beim Webinar begrenzt.

Zusätzlich zu den Schulungsunterlagen erhalten Sie vom Dozenten Excel-Tools für die Methoden FMEA, MSA, G8D, APQP und RGA. Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte ein Laptop mit.



Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxis - EX/A34/30251302/13042026-1 - 13.04.2026

Praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Umgang mit Leitungen und Kabeln

Betriebsspezifische Schaltpläne lesen

Anwenden der 5 Sicherheitsregeln

Messen mit Multimetern, Geräte- und Installationstestern

Konfektionierung von Verlängerungsleitungen

Sicherungen prüfen und austauschen

Austausch und Wiederinbetriebnahme von elektrischen Komponenten

Austausch von Schaltern, Steckdosen und Wand- bzw. Deckenleuchten

Abklemmen und Anschließen von Elektromotoren und Elektroherden

Aufbau von Schützsteuerungen sowie Fehlersuche

Prüfen der durchgeführten Arbeiten

Unterstützende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Praktische Erfolgskontrolle

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001

Nutzen

In dieser praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) lernen Sie, die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umzusetzen und anzuwenden.

Die Ausbildung ?Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? richtet sich an Monteure im Maschinenbau, in Industrie und Handwerk sowie an Fenster- und Küchenmonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie an Hausmeister ebenso wie an Haustechniker, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

In Abhängigkeit von den betrieblich geforderten Aufgaben vermitteln wir Ihnen die notwendigen Kenntnisse, die Sie benötigen, um beispielsweise defekte Schalter oder Steckdosen auszuwechseln, Wand- und Deckenleuchten anzuschließen oder um Motoren und Pumpen auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten üben Sie, Schaltpläne zu lesen und Sicherungseinsätze auszutauschen.

Ob Sie unterschiedliche Spannungen messen und prüfen wollen, Spannungsfreiheit feststellen oder Ihre durchgeführten Arbeiten abschließend prüfen müssen: In der praktischen Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lernen Sie, wie Sie hierbei richtig und sicher vorgehen.

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Eine weitere Voraussetzung zum Besuch des Praxisteils ist der vorherige Besuch des Theorieteils (Seminar-Nr. 30251301).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;

Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus dem Theorieteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie" (Seminar-Nr.: 30251301) und diesem Praxisteil. 

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