Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Fortbildung für Desinfektoren - EX/A81/50408406/05062025-1 - 05.06.2025


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Neues zum Infektionswesen, aktuelle Vorschriften zu Hygiene, Infektionskrankheiten sowie Infektionsprophylaxe und neue Erkenntnisse der Desinfektionstechniken

Aktuelle Tagesthemen


Themen, die Sie aus Ihrem beruflichen Alltag mitbringen, können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Nutzen

Wie die Desinfektor-Ausbildung richtet sich auch dieser Lehrgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren (APO-Desinf.).
Entsprechend gilt für Desinfektoren, im Abstand von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren eine Fortbildung zu besuchen.


Zielgruppe

Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Gesundheitsaufseher, Schädlingsbekämpfer, Hygienekontrolleure, Chemischreiniger, Gebäude- und Industriereiniger etc.

Voraussetzungen

Ausbildung zum Desinfektor

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

398 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

75.62 EUR

Bruttopreis

473.62 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter - EX/A52/50101501/05062025-1 - 05.06.2025

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 018 des SCC-Regelwerkes


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Weiterbildung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere Schulung bereitet Sie auf die Prüfung nach Dokument 018 des SCC-Regelwerks vor. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU).

Sie erfahren die rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Sie lernen, Risiken und Gefährdungspotenziale zu beurteilen. Unsere Referenten erklären Ihnen die Prinzipien der Unfallverhütung. Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet.

In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder Ähnlichem.

Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das Personal auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein. Und damit auch auf deren Qualitätsstandards.

Zielgruppe

Mitarbeiter der operativen Ebene aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung nach SCC-Checkliste ablegen wollen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter ist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

20;" Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 2 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie dem Reiter ?Termine? entnehmen.

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung, ";"die Teilnehmerinformation zur Prüfung und den

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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A50/50201106/05062025-1 - 05.06.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens gefordert. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A37/50101205/05062025-1 - 05.06.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) und Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Prüfungsaufgaben gestellt. Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/20201105/05062025-1 - 05.06.2025

1st/2nd Party Auditor


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IATF 16949 - Auditor 1st/2nd Party Auditor aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
positiv bewerteter Zertifizierungsantrag.

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
Es werden insgesamt 33 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 3 offene Aufgaben.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe vorgestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag werden Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT sowie eine Auditorenkarte übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm IATF 16949 - Auditor (TÜV) 1st/2nd Party Auditor verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A36/30152301/05062025-1 - 05.06.2025

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Ziele des Brandschutzes, der Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Brandverhütungsmaßnahmen
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
Verhalten im Räumungsfall
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A52/40351301/05062025-1 - 05.06.2025

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A44/40351201/05062025-1 - 05.06.2025

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen von Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollenüberwachungen und halbjährliche Wartungen. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Dorow
+49 69 9590939-12
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - EX/A52/40201701/05062025-1 - 05.06.2025

Verlängerung des sog. ?Spitzenausgleichs? für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen


Inhalt

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
-Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
-Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
-Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
-Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
-Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
-Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
-Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
-Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
-Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
-Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (MOEVE)
-Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139

Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
-Steuerliche Vorteile und Pflichten für Ladesäulenbetreiber
-Neuregelungen zur steuerfreien Stromabgabe und der Eigenverbrauch bei Ladesäulen
-Meldepflichten und digitale Prozesse für die Abwicklung von Steuerbefreiungen

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
-Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
-Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
-Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag

Praxisbeispiele und Fallstudien
-Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
-Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Diskussion und Beantwortung individueller Fragen

Nutzen

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender gesetzlicher Anforderungen rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie zur Erfüllung der neuen bürokratischen Pflichten stärker in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Eigenerzeuger von Strom stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ab 2025 umzusetzen. Hierzu zählen die dauerhafte Steuerentlastung nach § 9b StromStG und die vollständige Digitalisierung der Melde- und Antragsprozesse.

Mit dem Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die neuen elektronischen Antragsverfahren eigenständig zu nutzen und Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe sowie Eigenerzeugungsanlagen korrekt abzuwickeln. Sie erfahren, wie sie die relevanten Steuerbefreiungen und -entlastungen optimal ausschöpfen und sicherstellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die elektronische Antragstellung über das MOEVE-Portal der Zollverwaltung. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Stromspeicher stehen dabei besonders im Fokus der Behörden, die gemeldete Daten systematisch mit dem Marktstammdatenregister abgleichen. Fehlerhafte oder fehlende Registrierungen können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlich

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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A38/60102401/05062025-1 - 05.06.2025

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte bringen Sie Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe bzw. wetterfeste Kleidung mit.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A44/40401701/05062025-1 - 05.06.2025

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Dorow
+49 69 9590939-12
akd-f@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A31/60151206/05062025-1 - 05.06.2025


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk

Regalprüfung
- Bauteile

Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle

Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten

Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen

Nutzen

Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.

Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen

Voraussetzungen

Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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