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Veranstaltungskalender

IFS Food 7.0 - IFS-lizenziert - 31.05.2023

Qualitätssicherung in der Lebensmittelproduktion


Inhalt

IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 6.1 zu 7.0

Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Assessments und Assessmentoptionen: Erstassessment, Rezertifizierungsassessment, Follow-up-Assessment etc.
- Assessmentverfahren, Zertifizierungs- und Assessmentzyklus
- Bewertungssystem und Assessment-Scope

IFS-Assessmentanforderungen und IFS-Food-7.0-Kapitel

Unternehmensführung und -verpflichtung
- Lebensmittelsicherheitskultur als Teil der Unternehmenspolitik

Qualitäts- und Lebensmittelsicherheits-Managementsystem
- HACCP-System und -Plan, HACCP-Team
- Überwachung von CCPs und Dokumentenmanagement

Ressourcenmanagement und Personalhygiene

Operative Abläufe
- Ausgelagerte Prozesse und Produkte, Verpackung, Spezifikationen
- Produktion und Lagerung, Reinigung und Desinfektion
- Allergen-Risikominimierung
- Fremdkörper-Risikominimierung und Fremdkörperkontamination
- Schädlingsüberwachung und -bekämpfung
- Transport, Anlagen und Ausrüstung, Wartung und Reparatur
- Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelbetrug

Messung, Analyse, Verbesserung
- Internes Audit
- Rückruf und Rücknahme
- Korrekturmaßnahmen

Produktschutz(Food Defence)-Plan

10 Knock-out(KO)-Anforderungen

Risikobewertung und Gefahrenanalyse

Berichtswesen
- Standardisiertes Format

Nutzen

Im Seminar IFS Food 7.0 (IFS-lizenziert) lernen Sie die neuen Anforderungen aus dem International Featured Standard Food Version 7.0 kennen. Mit der Überarbeitung dieses Standards aus der Lebensmittelindustrie wurde die Prozessoptimierung mit der Lebensmittelsicherheit verknüpft. Wobei eine anwenderfreundliche Gestaltung und Ausrichtung auf die ISO/IEC 17065 umgesetzt wurde.

Lassen Sie sich von unseren zugelassenen IFS-Trainern zeigen, was die neuen Bewertungs- und Beurteilungsanforderungen (Assessmentanforderungen) sind. Insbesondere hinsichtlich der neuen Anforderungen im Bereich Lebensmittelsicherheit (Food Safety Culture), ausgelagerte Prozesse und Schädlingsbekämpfung werden Sie von branchenerfahrenen Zertifizierungsauditoren auf den aktuellen Stand gebracht. Sie erhalten eine Übersicht über KO-Kriterien und die Anforderungen der IFS-Food-7.0-Kapitel sowie den wesentlichen Änderungen von IFS Food 6.1 zu 7.0. Vor allem anhand praktischer Beispiele lernen Sie, dieses Wissen auch in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Nach unserer IFS-Schulung sind Sie in der Lage, sich und Ihr Unternehmen auf ein Zertifizierungsaudit nach den Anforderungen des IFS Food Version 7.0 vorzubereiten.

IFS Food Version 7.0 ist der etablierte Standard für die Lebensmittelwirtschaft in Europa, um den Handel mit Handelsmarken beliefern zu können. Er bietet Lösungen zur Sicherung der gesamten Lieferkette an und integriert alle Anforderungen der verschiedenen Interessensgruppen in der Lebensmittelindustrie. Es werden Aspekte wie Sicherheit, Qualität und gesetzliche Vorschriften abgedeckt. Zudem wurde der neue Standard angeglichen an Benchmarking-Anforderungen des GFSI (Global Food Safety Initiative), FSMA (Food Safety Modernization Act) und EU-Verordnungen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte und Qualitätsmanager sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 7.0 auseinandersetzen müssen.

Hersteller von Lebensmittelprodukten, lebensmittelverarbeitende Unternehmen und/oder Unternehmen, bei denen lose Lebensmittelprodukte verpackt bzw. verwendet werden, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen no

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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - 31.05.2023

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können und die aktuelle VDI 2047 Blatt 2 vorliegen haben. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit

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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - 31.05.2023

Auswirkungen auf Steuerbegünstigungen für Unternehmen im Rahmen des EU Green Deals


Inhalt

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Reform der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG für Zeiträume ab 01.01.2023 - Folgen für die Gesetzgebung in Deutschland (§§ 9a, 9b, 10 StromStG, §§ 51, 54, 55 EnergieStG) ab 01.01.2023
-?Spitzenausgleich? 2022 - Genehmigung durch das Bundeskabinett am 22.12.2021
-Neugestaltung des ?Spitzenausgleichs? gem. § 10 StromStG, § 55 EnergieStG ab 01.01.2023
-Fortführung der Steuerentlastung nach § 53 a Abs. 1, 3, 4 EnergieStG ab 12.12.2022
-Fortführung der Steuerentlastung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG ab 01.04.2022
-Dezentrale Stromerzeugung im Fokus der Hauptzollämter - Windkraft, Photovoltaik und BHKW - Abgleich der Erlaubnisse zur steuerfreien Stromentnahme mit dem Marktstammdatenregister
-Rechtsprechung des EuGHs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte (u. a. zum Thema Betriebsführer/Verwender, Verjährung)
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Zollverwaltung

Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer für die Kalenderjahre 2021/2022
-Unternehmen in Schwierigkeiten/Selbsterklärung auf Vordruck 1139 (keine Fristverlängerung der Europäischen Kommission über den 31.12.2021 hinaus) / Amtliche Vordrucke, Antragstellung auf Steuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG), Formularwesen 2022
-§§ 9a, 9b, 10 StromStG und §§ 51, 54, 55 EnergieStG
-Die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) - Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG)

Nutzen

Wir geben Ihnen in diesem Seminar zum Energie- und Stromsteuergesetz einen Überblick über die neueste einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs, des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte. Themen sind unter anderem die Fragen nach dem Verwender, dem Betreiber und der Festsetzungsverjährung.

Hintergrund: Der Klimaschutz ist weltweit zu einem wichtigen Thema geworden. Die EU hat sich im Rahmen des sogenannten ?Green Deal? das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Bis 2030 möchte die EU die CO2-Emissionen um mindestens 55 Prozent reduzieren. Die Verwendung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdgas und Öl wird dann der Vergangenheit angehören.

Die Europäische Kommission strebt daher an, für die Zeiträume ab dem 01.01.2023 die Energiesteuerrichtlinie 2003/96 /EG vom 27.10.2003 zu reformieren. Ein Entwurf liegt bereits seit dem 14.07.2021 vor und wird zurzeit diskutiert. Dies wird auch zu Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz führen.

Betroffen sind hierbei unter anderem auch die Steuerentlastungstatbestände für Industrieunternehmen. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit eine Neugestaltung der Entlastungstatbestände für das produzierende Gewerbe.

Es ist daher für Sie wichtig, einen Überblick zu erhalten, auf welche Änderungen sich Ihr Unternehmen einstellen sollte. Weiterhin aktuell sind die Probleme bei der stromsteuerbefreiten Eigenerzeugung und den bei den Hauptzollämtern seit 1. Juli 2019 zu beantragenden Erlaubnissen für gewisse Stromerzeugungsanlagen (§ 9 StromStG).

Die Zollverwaltung und die Generalzolldirektion veröffentlichen vermehrt Fachmeldungen und Informationsschreiben zu bestimmten energie- und stromsteuerrechtlichen Themen. Wir werden hierzu im Seminar zum Energie- und Stromsteuergesetz die maßgeblichen Punkte erläutern.

Für das vergangene Kalenderjahr 2021 und aktuell für 2022 steht die Vorbereitung der Steuerentlastungsanträge an. In Zeiten der noch vorliegenden Pandemie ist die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen nach dem amtlichen Vordruck 1139 (Unternehmen in Schwierigkeiten) immer noch ein wichtiges Thema.

Das Ausfüllen der amtlichen Vordrucke zur Beantragung der Steuerentlastungen steht immer noch für viele Unternehmen im Fokus. Wir geben Ihnen alle notwendigen Infor

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Webinar: Ladungssicherung - 31.05.2023

Weiterbildung zur VDI-Richtlinie 2700


Inhalt

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Anforderungen an das Transportfahrzeug/Zurrpunkte
Berechnung der Sicherungskräfte und die Umsetzung dazu in der Praxis
Zurrmittel
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Blatt 5

Nutzen

Die Ladungssicherung spielt eine entscheidende Rolle in der alltäglichen Praxis von Unternehmen, die der VDI-Richtlinie 2700a (Blatt 5) unterliegen. Wir machen Sie mit den Grundlagen dieser Richtlinie vertraut und erklären Ihnen praxisnah und anschaulich, wie Sie die Vorgaben rechtssicher umsetzen können.

In unserem Webinar Ladungssicherung lernen Sie die Richtlinie VDI 2700 als nützliches Hilfsmittel kennen, das Ihnen ermöglicht, die Ladungssicherung als unternehmerischen Qualitätsfaktor zu behandeln und zu bewerten. Unsere Expertinnen und Experten besprechen mit Ihnen, was beim Verladen von Gütern auf Fahrzeugen im Straßenverkehr zu beachten ist, wie diese gesichert werden und wie Sie die Kontrolle der dafür nötigen Maßnahmen organisieren - von der Ladung über den Transport bis hin zur Entladung.

Darüber hinaus behandelt die VDI-Richtlinie 2700 die Auswahl, den Gebrauch, die Anwendung und die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen und Hilfsmitteln. Die Schulung gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die Aufgaben, die alle am Prozess beteiligten Personen zu beachten und zu erledigen haben, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu verwirklichen.

Das Webinar Ladungssicherung versteht sich als Grundlagenkurs für alle, die in die Inhalte der VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung eingewiesen werden müssen. Selbstverständlich sind Sie auch willkommen, wenn Sie Ihr Wissen auffrischen und auf Stand bringen möchten.

Zielgruppe

Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter, Versicherungen, Polizei, Sachverständige für technische Überwachung

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

380 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

72.2 EUR

Bruttopreis

452.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fremdfirmenkoordination - 31.05.2023

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Heinz Böcker
0441 2197088-14
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Corporate Carbon Footprint – Der Klimafußabdruck für Unternehmen und Produkte - 501 - 31.05.2023

Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon


Klimaschutz und Klimaschutzmanagement können nur dann erfolgreich organisiert werden, wenn auch geeignete Instrumente für die Bewertung der eigenen Leistungen systematisch angewandt werden. Der Klimafußabdruck oder Carbon Footprint ist das geeignete Mittel, um Ihren Status und Ihr Engagement zu erfassen.

Mit dem Corporate Carbon Footprint sind Unternehmen in der Lage, Ihren Status im Klimaschutz systematisch und zielgerichtet zu erfassen, zu bewerten und ihre Klimabilanz über Potenzialanalysen zu verbessern.  Product Carbon Footprints bieten sich für die Beurteilung der Klimarelevanz von Produkten an.

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Energietechnik kompakt - 142 - 31.05.2023

Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe


Die Veranstaltung ist anerkannt als Zusatzqualifikation für gewerbliche Energieberater nach BAFA und ist außerdem staatlich anerkannt und bundesweit gültig für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (für Online-Live-Schulungen vorläufig bis Ende 2022 anerkannt!).

Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.

Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.

Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.

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Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten - 01.06.2023

Sachkundevermittlung nach der DGUV Information 205-001


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
Genehmigungsverfahren, Erlaubnisschein
Richtiges Verhalten im Brandfall, Alarmierung
Kenntnisse der Verbrennungs- und Löschlehre
Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten): Gefährdungen, Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen
Einsatz von Feuerlöschern

Nutzen

Heißarbeiten und feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden und Löten sind mit hohen Risiken verbunden. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem bei Um- oder Erweiterungsarbeiten bei vorab genannten Heißarbeiten eine große Brandgefahr besteht. Deshalb ist bei Arbeiten mit besonderen Gefahren vonseiten der Gesetzgebung und der Berufsgenossenschaften die Bereitstellung von Sicherheitsposten und Brandwachen vorgesehen.
Wie Sie in diesem Seminar erfahren werden, führen unsachgemäß durchgeführte Feuerarbeiten in Verbindung mit mangelhaften Schutzmaßnahmen immer wieder zu großen Brandschäden. Häufig unterschätzen Personen hier vielfach Gefahrenquellen, wie Schweißperlen oder Funkenflug sowie Wa?rmeleitung und -strahlung. Daher sind die sachgemäße Organisation dieser Arbeiten sowie die eigene rechtliche Absicherung durch entsprechende Erlaubnisscheine (Freigabeschein für Heißarbeiten) für alle feuergefährlichen Arbeiten von großer Bedeutung.
Das Seminar ?Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten? vermittelt Ihnen die Sachkunde nach der DGUV Information 205-002, damit Sie an Ihrem Arbeitsplatz professionelle und fachgerechte Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dadurch erhalten Sie das notwendige Wissen zur Vermeidung von Gefahren und deren rechtliche Konsequenzen.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte, Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die feuergefährliche Arbeiten ausführen bzw. als Brandwache/Sicherungsposten eingesetzt werden

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar erfüllt die Fortbildungspflicht von Brandschutzbeauftragten im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-Information 205-003 mit 8 UE. Es dient auch der Fortbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz, zu dessen Erfüllung der Arbeitgeber verpflichtet ist.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - 01.06.2023

Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen

Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung
nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und
Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung

Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.

Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen durchführen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

810 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

153.9 EUR

Bruttopreis

963.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Verantwortliche technische Führungskraft - 01.06.2023

Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht

Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht

Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
-Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften

Verantwortung und Haftung:
- Pflichten der Arbeitgeber
- Pflichtenübertragung
- Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter)
- Pflichtenverstöße
- Strafrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung
- Arbeitsrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Möglichkeit der Versicherung

Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln

Erforderliche Dokumentation

Nutzen

Produktsicherheit und Betriebssicherheit: In unserem Seminar für verantwortliche technische Führungskräfte zeigen wir Ihnen die relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen für Ihr Tätigkeitsfeld auf. Sie erfahren, wie weit Sie konkret verantwortlich sind und wie Sie der Verantwortung gerecht werden können, sodass sich ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg einstellt. Unsere Referenten verfügen über jahrelange Berufspraxis und vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

Sie setzen unter anderem die Schwerpunkte bei den Themen EG-Recht und nationales Recht, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Verantwortung und Haftung. Themen wie die Gefährdungsbeurteilung und die sachgerechte Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln runden das Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Im Seminar bleibt Ihnen genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Technisches Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Das Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1. Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1000 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

190 EUR

Bruttopreis

1190 EUR

Ansprechpartner

Frau Judith Bach
0351 20543615
akd-dd@tuev-nord.de
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Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen - 01.06.2023

Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)


Inhalt

Grundlagen
- Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 , bisherige BGR 500)
- Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
- Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
- Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen

Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Übernahme und Transport
- Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
- Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
- Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen

Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Bedienung durch Funk
- Berechnung der tatsächlichen Last
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Unfälle

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Möglichkeiten der Verkehrssicherung
- Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung

Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
- Schriftliche Erfolgskontrolle
- Praktische Übungen/Bedienprobe

Nutzen

Im Seminar vermitteln Ihnen erfahrene Referenten das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung können Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen die relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Sie erhalten eine praxisorientierte Unterweisung vom sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Bedienprobe ab.

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eingesetzt werden.

Zielgruppe

Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14; Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Petig
0521 786-155
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prokurist - 01.06.2023

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Der Prokurist im Handelsrecht
- Arten, Ausübung und Umfang der Prokura
- Einzel-, Gesamt- und Niederlassungsprokura
- Unterschiede zu Handlungsbevollmächtigten und anderen Unternehmensvertretern
- Prokura in rechtsgeschäftlichen Standardsituationen
- Prokura in besonderen Situationen
- Rechtlicher Vertrauensschutz vs. interne Unterschriftenregelungen
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Beendigung der Prokura

Verantwortung des Prokuristen
- Haftung im Innen- und Außenverhältnis
- Haftung bei Verletzung von Sorgfaltspflichten
- Haftung bei Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben als Stellvertreter eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführer
- Haftung als ?faktischer Geschäftsführer?
- strafrechtliche Verantwortung
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsbeschränkung
- Antworten zum Versicherungsschutz (Directors and Officers)

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Der Prokurist als ?leitender Angestellter?
- Stellung als sog. ?Titularprokurist?
- Auswirkung auf Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht und Tarifverträge
- Wichtige Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitsverträge, insbesondere Vergütungsfragen, Wettbewerbsverbote, Freistellung, Statusregelungen, Geheimhaltung, Arbeitszeit
- Situation und Absicherung bei Wechsel in die Geschäftsführung
- Prokura bei Betriebsübergängen, § 613a BGB
- Doppelstellung des Prokuristen als Geschäftsführer bei anderen Konzerngesellschaften
- Bedeutung von Abwicklungsverträgen bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

Nutzen

Dieses Seminar vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Schulung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners.

Dabei wird auch auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, eingegangen. Erfahrene Referenten erläutern im Seminar anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation des Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis des Prokuristen, vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich. So können Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags meistern.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Prokuristen, angehende Prokuristen, Geschäftsführer und Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

18

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
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