Veranstaltungskalender
Gaslöschanlagenwärter - Befähigte Person für Gaslöschanlagen - EX/A38/30154301/23062025-1 - 23.06.2025
Arbeitsschutzmaßnahmen und berufsgenossenschaftliche Regelungen für den Umgang mit Gaslöschanlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen / Pflichten des Betreibers
Grundlagen Feuerlöschanlagen
Funktionsweise von Gaslöschanlagen
Bauteile und Systeme
Eigenschaften von Löschgasen
Schutzziele und bauliche Anforderungen
Wirkungsweisen / Betrieb / Wartung von Gaslöschanlagen
Personenschutz und Personenunterweisung
Branderkennung, Ansteuerung und Auslösung
Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Bauliche Anforderung an Umfassungsbauteile
Druckentlastung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In dem Seminar Gaslöschanlagenwärter erhalten befähigte Personen für Gaslöschanlagen das nötige Rüstzeug für den sicheren Umgang bei der Sichtung von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.
Sobald in Betrieben stationäre Gaslöschanlagen installiert sind, bei deren Betrieb eine Gefährdung von Personen entsprechend Gefährdungsklasse I ermittelt wurde, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin für die einwandfreie Funktion dieser Anlagen verantwortlich. Diese Aufgabe wird häufig an fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen, die zur befähigten Person für Gaslöschanlagen (Gaslöschanlagenwärter und -wärterin) ausgebildet werden.
Zu den Aufgaben als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin gehören:
jährliche Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Gefahren und Schutzmaßnahmen
ständige Kontrolle der Gaslöschanlagen
regelmäßige Sichtung der Anlage
Unser Referent, ehemaliger Leiter der Feuerwehrschule in Gelsenkirchen, gibt Ihnen zur rechtmäßigen Umsetzung einen Überblick über die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Gaslöschanlagen). Im Zentrum stehen dabei Arbeitsschutzmaßnahmen, um zu erwartende Gesundheitsschäden im Notfall zu vermeiden.
Dabei helfen auch Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben. Dies können sowohl bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sein.
Nötig ist dies, da Löschgase, wie Kohlendioxid (CO2), Intergase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55, oder IG-541) Brände löschen, indem sie den Luftsauerstoff im betroffenen Raum verdrängen. Durch den Einsatz dieser Löschgase kann der Sauerstoffgehalt in den Räumen so weit abfallen, dass der Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht weiter zu verantworten ist. Gesundheitsschäden und eine lebensgefährliche Umgebung sind die Folge.
In der Funktion als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin sind Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten direkt unterstellt. Sie übernehmen mehr Verantwortung für Ihren Betrieb und steigern Ihr Ansehen innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Führungspersonal Bereich Technik, Betriebs-/Instandhaltungspersonal für haustechnische Anlagen in Industrie, Handel und Kommunen, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die als Befähigte Person beauftragt werden sollen.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzung notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
24; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A36/30251406/23062025-1 - 23.06.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
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WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A35/40401701/23062025-1 - 23.06.2025
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Europäische Medizinprodukteverordnung - EX/A52/20351201/23062025-1 - 23.06.2025
Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)
Inhalt
Grundlagen zum europäischen und deutschen Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745)
- Nationale Rechtslage, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und relevante Verordnungen
- Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften
- Definition Medizinprodukt, Zubehör, Komponente, Inverkehrbringen, Hersteller
CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Grundlegende Anforderungen
- Technische Dokumentation
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Klinische Bewertung und klinische Prüfung
- Scrutiny-Verfahren, Konsultationsverfahren
Anforderungen an Akteure und Organisation
- Medizinprodukteberater
- Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
- Meldepflichten, Vigilanz, Marktüberwachung
Nutzen
In unserer MDR-Schulung zu den Grundlagen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, die für das konforme Inverkehrbringen von Medizinprodukten unerlässlich sind. Voraussetzung dafür ist das rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichen an Medizinprodukten. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der innerhalb Europas geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen daher in unserem MDR-Seminar die komplexen Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745) im direkten Abgleich mit den nationalen Rechtsregelungen.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in diesem Seminar zu den Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Unternehmen, die Medizinprodukte in Europa herstellen und vertreiben. Sie sind somit künftig in der Lage, die grundlegenden Anforderungen der MDR im beruflichen Alltag umzusetzen und Marktzugänge in der EU strategisch zu planen.
Zusätzlich erläutern wir Ihnen in dieser MDR-Fortbildung anhand praktischer Beispiele die Zusammenhänge zwischen den Anforderungen der MDR und weiteren gesetzlichen und normativen Anforderungen. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Einführung von weiteren Prozessen im Qualitätsmanagement, die Sie neben den bisherigen Anforderungen aus der EN ISO 13485 berücksichtigen müssen. Hierdurch entwickeln Sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Auswirkungen des Medizinprodukterechts auf die Produktentwicklung, die Unternehmensorganisation und das Qualitätsmanagement.
Sie erhalten zudem einen Überblick zur Klassifizierung von Medizinprodukten und zu den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben, wie bspw. die Anforderungen an die verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften, das Risikomanagement, das neue Konsultationsverfahren (Scrutiny-Verfahren) oder den Umgang mit Vorkommnissen, präsentieren Ihnen unsere Referentinnen und Referenten in dieser MDR-Schulung ebenso detailliert.
Schließlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihnen als Nachweis für die von der EN ISO 13485 geforderte Kompetenzerhaltung dient. Solche Nachweise können in einem Audit von der Benannten Stelle verlangt werden und sind zudem notwendige Grundlage für einen möglichen Positionswechsel innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medizinprodukteindustrie bspw. aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Forschung und Entwicklung und an alle Personen, die einen Überblick über die neue europäische Medizinprodukteverordnung erhalten möchten. Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Bereich der Medizinprodukte einsteigen möchten, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A38/10151151/23062025-1 - 23.06.2025
Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien
Inhalt
Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement
Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel
Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten
Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen
Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern
Nutzen
In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:
- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?
Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.
Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte
Voraussetzungen
Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Tei
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Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen - 357 - 23.06.2025
Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Durch die neuen Regelungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) haben alle Krankenhäuser und Kliniken, sofern mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 2 Satz 1, Pkt c AbfBeauftrV).Die erworbene Fachkunde ist alle zwei Jahre durch einen zweitägigen, staatlich anerkannten Fortbildungskurs zu aktualisieren (§ 9 AbfBeauftV). Die vorliegende staatlich anerkannte Aktualisierung richtet sich an diese Personengruppe.
Die Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und medizinische Labors – erzeugen besondere Arten von Abfällen, die nicht üblicherweise in Unternehmen anfallen (Amputate, Abfälle, die dem Strahlenschutz unterliegen, infektiöse Abfalle ...).
Diese Abfälle erfordern bei der Entsorgung teilweise eine völlig andere Vorgehensweise wie die üblichen „Regelabfälle“ (das soll nicht heißen, dass diese nicht bereits schwierig genug sind).
Im Zusammenspiel mit Hygiene-, Gefahrgut- und administrativen Fragen ergibt sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein weitgehend einzigartiges Gebilde, welches eine spezielle, branchenbezogene Fortbildung rechtfertigt.
Nicht zuletzt soll dieses Seminar auch die Optimierung der Kostenseite beleuchten, da nahezu alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter enormen Kostendruck stehen.
Das vorliegende Seminar bietet Spezialwissen welches z. B. für den offiziellen Abfallbeauftragten aber auch für diejenigen Einrichtungen die keinen Abfallbeauftragten benötigen, das erforderliche Branchenwissen aufarbeitet.
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Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 23.06.2025
Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde
Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde
Viertägiger Grundlehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde. Das Fachkundeseminar Abfallbeauftragter vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall auszuüben.
Betreiber von Anlagen (BImSch-Anlagen), in denen Abfälle erzeugt und/oder entsorgt werden, können verpflichtet sein, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Dieser dient nicht nur als betriebsinterner Berater bei Fragen bezüglich der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, sondern hat auch eine Kontrollfunktion zu erfüllen, d. h. er ist für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
In den §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die Bestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall sowie sind dessen Pflichten und Aufgaben festgelegt. In unserem Lehrgang erwerben Sie das nötige Wissen, um eine Tätigkeit als Abfallbeauftragter wahrzunehmen und in der Praxis auch anwenden zu können.
Die Betreiber folgender Anlagen:
- genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind:
- Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10, soweit pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen
- Anlagen nach Nummer 8, für die in Spalte c die Verfahrensart G vorgesehen ist
- Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
- Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen
- Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung in der Fassung der 2. Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden.
Folgende Besitzer im Sinne von § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
- Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen gemäß § 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen
- Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt
- Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
- Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
- Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 19 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt
- Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen
- Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 8 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt
- Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 des Batteriegesetzes zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt
- Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Betreiber folgender Rücknahmesysteme:
- Systeme, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
- herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen
- das Gemeinsame Rücknahmesystem, das Geräte-Altbatterien gemäß § 6 des Batteriegesetzes zurücknimmt
- herstellereigene Rücknahmesysteme, die Geräte-Altbatterien gemäß § 7 des Batteriegesetzes zurücknehmen
- Systeme, die Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien freiwillig zurücknehmen
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Brandschutzbeauftragter - 20 - 23.06.2025
Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)
Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)
Diese Veranstaltungen ist gemäß§ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die <strong>Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.
Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.
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Kranführer - Ausbildung - 312 - 23.06.2025
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 23.06.2025
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.
Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und Messungen
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.
Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und Messungen
Praxistraining im Gelände:
SCHILLER Ingenieure und Geologen
- 1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
- 2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
- 3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände) Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
- 4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar) Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden
Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.
Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.
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WEBINAR: Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen - 2478-WEB - 24.06.2025
Im zweitägigen WEBINAR erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden
Im zweitägigen WEBINAR erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden
Die Maschinenrichtlinie fordert, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie insbesondere die Norm IEC/IEEE 82079 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur Maschinensicherheit.
Im 2-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.
Seminarprogramm
Basiswissen zu den Anforderungen an Anleitungen (Betriebsanleitungen, Montageanleitungen) nach IEC/IEEE 82079-1:2020
- Zielgruppenanalysen: An wen richtet sich Ihre Betriebsanleitung?
- Wie Sie den Wissensstand der Anwender bestimmen und berücksichtigen.
- Anforderungen an Textgestaltung, Layout, Illustrationen, ...
- Sicherheitsinformationen und Warnhinweise richtig und effizient erstellen
- Terminologie: Warum Terminologiearbeit bei der Erstellung von Betriebsanleitungen unerlässlich ist.
- Stolperfallen erkennen: So vermeiden Sie typische Fehler, z.B. Reizüberflutung, Overwarning!, ...
Rechtliche und normative Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen
Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Inhalt, Sprache, Form) – Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Betriebsanleitung (Maschinen) und Montageanleitung (unvollständige Maschinen)
Anforderungen aus weiteren Richtlinien, z.B. ATEX, Druckgeräte, EMV, Outdoor-Richtlinie, …
Normative Anforderungen an die Betriebsanleitung – Was fordert die Norm zur Risikobeurteilung (EN ISO 12100) bzgl. der Betriebsanleitung?
Welche Anforderungen ergeben sich aus B-Normen, z. B.:
- EN ISO 20607:2019 (Betriebsanleitungen für Maschinen)EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen) oder
- EN ISO 13849-1/2 (Auslegung und Validierung sicherheitsrelevanter Steuerungen)?
So berücksichtigen Sie Anforderungen aus produktspezifischen C-Normen systematisch!
Digital oder doch (noch) Papier? – Dürfen Betriebsanleitungen für Maschinen auch digital bereitgestellt werden oder muss es noch immer die klassische Papierform sein? Mit welchen Trends auf technischer, ökonomischer und rechtlicher Seite ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
Betriebsanleitungen für Anlagen: Warum die Summe der (Einzel)Betriebsanleitungen und Montageanleitungen keine hinreichende (Gesamt)Betriebsanleitung darstellt. Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen für Maschinen-Anlagen in der Praxis.
Benötigen auch Eigenbau- oder Versuchsmaschinen eine Betriebsanleitung?
Was passiert, wenn Anleitungen fehlerhaft sind oder gar gänzlich fehlen? Lernen Sie die Begriffe „Instruktionspflichten“ und „Instruktionsfehler“ kennen und verstehen Sie deren Bedeutung anhand von bekannten Urteilssprechungen.
Optimale Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen
- Entwicklung und Konstruktion – Informationslieferanten für die Erstellung von Betriebsanleitungen
- Einkauf – Worauf Sie bei der Beschaffung von Komponenten (z. B. unvollständige Maschinen) achten sollten. Auf welche Dokumente Sie rechtlich Anspruch haben und was Sie per Vertrag regeln sollten.
- Verkauf/Marketing – Welche Einschränkungen (z. B. in Vertriebsprospekten) gibt es in Bezug auf Instruktionen oder Anleitungen und welche rechtlichen Auswirkungen kann dies haben?
- Die Rolle der Betriebsanleitung im Arbeitsschutz/Arbeitnehmerschutz
- Die Rolle der Betriebsanleitung bei der Zulassung von Produkten
Tools als Hilfsmittel zum Erstellen von Betriebsanleitungen
- Safexpert Betriebsanleitungs-Assistent: Hinweise auf Restgefährdungen direkt aus der Risikobeurteilung in die Betriebsanleitungsvorlage übernehmen
- Schnittstelle von Safexpert zum Redaktionssystem Schema ST4
- Wann sich der Einsatz von Redaktionssystemen lohnt
Praxistipps zur Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen
- Worauf Sie bei der Erstellung von Betriebsanleitungen besonders achten sollten.
- Wie Sie die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und die „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“ in der Betriebsanleitung berücksichtigen.
- Warum Hinweise auf Restgefährdungen wichtig und gefordert sind.
- So vermeiden Sie typische Zeitfresser bei der Erstellung von Anleitungen!
- Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z. B. Übersetzer, Dienstleister, Druckerei usw.) unbedingt achten sollten.
Während des gesamten Seminars werden praktische Übungen durchgeführt und konkrete Beispiele besprochen – gern auch Anwendungsfälle der Teilnehmer
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Seminar: Informationssicherheit im Qualitätsmanagement - EX/A44/20151611/24062025-1 - 24.06.2025
Informationssicherheit im Qualitätsmanagement: Minimierung von Risiken und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Inhalt
Einführung in Informationssicherheit und Qualitätsmanagement
- Definitionen und Konzepte von Informationssicherheit und Qualitätsmanagement
- Die Bedeutung der Integration von Informationssicherheit in das Qualitätsmanagement
Risikobewertung und Risikomanagement
- Methoden zur Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit Informationen und Dokumenten
- Bewertung von Risiken und Priorisierung von Maßnahmen
Gesetzliche und regulatorische Anforderungen
- Überblick über relevante rechtliche Anforderungen und Standards im Bereich Informationssicherheit und Qualitätsmanagement
- Compliance-Anforderungen und Best Practices
Schutz von Dokumenten und Informationen
- Sicherer Umgang mit sensiblen Informationen und Dokumenten
- Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement
Technologien und Tools für Informationssicherheit
- Überblick über gängige Tools und Technologien zur Sicherung von Dokumenten und Informationen
- Implementierung von Verschlüsselung, Authentifizierung und anderen Sicherheitsmechanismen
Best Practices und Fallstudien
- Fallbeispiele und Erfahrungen aus der Praxis
- Diskussion über bewährte Praktiken und Herausforderungen bei der Umsetzung von Informationssicherheit im Qualitätsmanagement
Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar Informationssicherheit im Qualitätsmanagement erhalten Sie das Rüstzeug, um Rechtssicherheit von dokumentierten Informationen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation zu gewährleisten. Teilnehmende erlangen fundierte Kenntnisse über die Integration von Informationssicherheit in das Qualitätsmanagement und lernen, wie sie Risiken effektiv identifizieren und bewerten. Dies hilft Ihnen, die Sicherheit und Integrität von sensiblen Dokumenten und Informationen zu gewährleisten.
Unternehmen sind oft gesetzlich verpflichtet, bestimmte Standards und Vorschriften in Bezug auf den Schutz von Informationen einzuhalten. Durch den Schutz von Dokumenten und Informationen im Qualitätsmanagement können Organisationen das Risiko von Datenverlusten, Datenschutzverletzungen und finanziellen Schäden verringern. Ein effektives Qualitätsmanagementsystem sollte sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Unsere Schulung zur Informations- und Rechtssicherheit von dokumentierten Informationen vermittelt Ihnen, wie Sie vertrauliche Informationen schützen und unbefugten Zugriff verhindern, wodurch die Sicherheit Ihrer Daten erhöht wird. Durch eine gezielte Risikobewertung und ein abgestimmtes Risikomanagement lässt sich die Wahrscheinlichkeit von Datenverlusten und Datenschutzverletzungen deutlich reduzieren. Ebenso erhalten Sie ein tiefes Verständnis der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen und lernen, wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen, um Compliance zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Durch praxisnahe Fallstudien und Übungen können Sie das erlernte Wissen direkt in Ihrem beruflichen Umfeld anwenden und so die Effizienz Ihrer Sicherheitsmaßnahmen steigern.
Das Seminar Informationssicherheit im Qualitätsmanagement bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Fachleuten intensiv auszutauschen und wertvolle Kontakte zu knüpfen, die Ihnen im beruflichen Alltag weiterhelfen können.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Fachleute und Führungskräfte im Qualitätsmanagement sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Erstellung, Verwaltung und den Schutz von Dokumenten in Organisationen verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung wird ein grundlegendes Verständnis für Dokumente im QM, Basiswissen über Informationssicherheit und technisches Verständnis vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung de
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