Veranstaltungskalender
Intensivseminar KI-Management - EX/A52/10501301/26062025-1 - 26.06.2025
Anforderungen und Pflichten gemäß KI-Verordnung und Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO 42001
Inhalt
Was ist Künstliche Intelligenz?
Kompakt-Überblick über Begriffe, Funktionsweise und Technologie
- Künstliche Intelligenz, KI-Systeme und -Modelle
- Schwache und starke KI
- KI-Systeme mit eng gefasstem oder allgemeinem Verwendungszweck
- KI-Fachbegriffe nach KI-Verordnung, ISO 42001 und ISO 22989
- Neuronale Netze
- Praktische Beispiele zu KI-Systemen
Überblick KI-Verordnung
- Aufbau der KI-Verordnung
- Rollen (Anbieter, Betreiber etc.)
- Risikoklassen
- Konformitätsprüfung
- Vorgehen und Handlungsbedarfe
Berührungspunkte zu weiteren IT-Rechtsnormen
- DSGVO - Datenschutz
- Cyber Resilience Act (CRA) - Sicherheit in der Softwareentwicklung
- NIS-2-Richtlinie - Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- KI-Haftungsrichtlinie
- Maschinenverordnung
Risiken beim Einsatz von KI
KI-Risiken
- Zuverlässigkeit von KI-Ergebnissen
- Richtigkeit und Repräsentativität von Daten
- Falsche / ungeeignete Trainingsdaten
- Falsche Festlegung von Zielvariablen
- Kennzahlen zur Bewertung der Qualität von KI-Ergebnissen
- Overfitting und Underfitting - technische Fallstricke beim Training von Modellen
IT-Risiken
- Berührungspunkte zu IT-Sicherheit
- Vertraulichkeit
- Cyberangriffe
KI-Managementsystem
- Überblick zum Aufbau und Ablauf
- ISO 42001 - KI-Managementsysteme nach internationalem Standard
- KI-Leitlinie und zentrale Konzeption
- Risikomanagement
- Richtliniendokumente
- Maßnahmen
- Synergie-Effekte mit anderen Managementsystemen
KI im Unternehmen
- Strategische Ausrichtung der Unternehmens-IT zur Nutzung von KI
- Datenstrategie und KI-Leitlinie
- Zentrale Säulen des KI-Managements
- Datenbeschaffung
- Geschäftsfeldanalyse
- Identifizierung und Bewertung geeigneter Tools
- Compliance
- KI-Projekt-Inventarisierung
- Digitale Ethik - ethische Aspekte des Einsatzes von KI-Systemen
- Individuelle Unternehmensrisiken
Aufbau und Durchführung von KI-Projekten
- Projektphasen aus der Perspektive eines IT-Projekts
- Typische Probleme beim Projekt-Setup (Datenbeschaffung, Datenqualität)
- Projektfreigabe für IT- und KI-Projekte / Berücksichtigung von KI-Projekten im IT-Einkaufsprozess
Nutzen
Im Seminar KI-Management erhalten Sie einen fundierten Überblick über die technischen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie lernen die wesentlichen Risiken und Chancen des Einsatzes von KI-Systemen kennen. Sie erfahren, welche Pflichten für Ihr Unternehmen bestehen und welche Möglichkeiten Sie haben, den Umfang der für Ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Anforderungen zu beeinflussen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der europäischen KI-Verordnung sowie dem Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO 42001.
Sie erhalten einen praxisnahen Einblick in den Aufbau und die Anforderungen dieser Norm und lernen, wie Sie KI regelkonform in Ihrem Unternehmen implementieren. Beispiele und Auszüge aus der ISO 42001 erleichtern den Transfer in Ihren Arbeitsalltag.
Die Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat / Betriebsrat, Personalrat, Führungskräfte mit Bezug zu IT / KI, IT-Projektleiter-/manager, Entscheidungsträger, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, Informations-Sicherheitsbeauftragte (ISB), Data Scientists und Datenanalysten, Datenschutzbeauftragte
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der
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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 139 - 26.06.2025
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.
ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!
Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.
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Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz - 74 - 26.06.2025
Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte
Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte
Sachstand zur neuen AwSV!
Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.
Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.
Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt.
Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).
In der täglichen Betriebspraxis sind die
- TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
- TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)
- Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe
- TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
- TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
- TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009)
- Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134
- TRwS 791 - „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015)
- Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung
- die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.
Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.
Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.
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WEB-Seminar: Was Geschäftsführer und Führungskräfte über die CE-Kennzeichnung wissen sollten - 2437-WEB - 27.06.2025
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
In diesem kompakten WEB-Seminar erhalten die Teilnehmer in nur zwei Stunden Antworten auf wichtige organisatorische und juristische Fragen zur CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus wird im Webinar dargestellt, mit welchen einfachen Maßnahmen jegliche Form von Bürokratismus verhindert werden kann. Antworten zu wichtigen haftungsrechtlichen Fragen und Tipps zur perfekten CE-Organisation runden das Thema ab.
Seminarprogramm
Die wichtigsten organisatorischen und juristischen Fragen zu CE
- Wer ist "Hersteller" von Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräten? Welche Pflichten sind damit verbunden?
- Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Was die Unterschrift unter die Konformitätserklärung bedeutet.
Wichtige haftungsrechtliche Fragen
- Welche haftungsrechtlichen Aspekte bestehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Welche "Angriffsrichtungen" existieren?
- Wie Sie Ihr Unternehmen, sich und Ihre Mitarbeiter vor Haftungen schützen.
- Worauf Vorgesetzte beim Delegieren von Aufgaben im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung achten sollten.
- Achtung vor Versäumnissen bei den Organisationspflichten!
Tipps zur optimalen CE-Organisation - Bürokratismus vermeiden!
Wie durch proaktives CE-Management Kosten gespart werden.
- Der Prozess der Risikobeurteilung - Welche Voraussetzungen für ein effizientes sicherheitstechnnisches Engineering existieren sollten.
- Lohnt sich der Einsatz eines CE-Koordinators / CE-Beauftragten? Welche Aufgaben er übernehmen kann und wofür er die Verantwortung nicht übernehmen sollte!
- Kritische Erfolgsfaktoren zur effizienten CE-Umsetzung
- Diskussion individueller Fragen
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Webinar: CO2-Emissionshandel mit Brennstoffen - EX/A52/40202108/27062025-1 - 27.06.2025
Einführung und Aufgaben im Unternehmen
Inhalt
Einführung in den nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen
- Rechtliche Grundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Emissionsberichterstattungsverordnung
Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Ziel, Aufbau und Zeitplan des Emissionshandels
- Betroffene Brennstoffe, Zertifikatspflicht und Befreiungen
- Beteiligte Akteure und ihre Marktrollen
- Zusammenspiel mit dem Europäischen Emissionshandel EU ETS
Pflichten für zertifikatspflichtige Unternehmen
- Bestimmung der relevanten Energieströme
- Quantifizierung der Zusatzbelastungen durch den CO?-Preis
- Ermittlung der Brennstoffemissionen, Berücksichtigung des Bioenergieanteils
- Emissionsberichterstattung und Prüfung, Erstellung von Überwachungsplänen
- Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen, Dokumentations- und Nachweispflichten
- Führung des Emissionskontos bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Compliance-Konto und Handelskonto, Eintragung der Brennstoffemissionen, Abgabe von Emissionszertifikaten
- Zertifikateein- und -verkauf, Primär- und Sekundärmarkt, Emissionshandelsregister, Verkaufstermine, Mindest- und Maximalmengen, Transaktionsentgelte, Preisentwicklung auf dem Zertifikatemarkt
BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Begünstigungen für energieintensive Unternehmen
- Begünstigte Unternehmenssektoren
- Nachweis eines Energiemanagementsystems und Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Antragsverfahren
Nutzen
Seit dem 01.01.2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Es verpflichtet Produzenten von fossilen Brennstoffen zum CO?-Emissionshandel. Betroffen sind vor allem Energieproduzenten wie Stadtwerke, Mineralölhersteller und Energiehändler.
Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist auch für weitere Bereiche geplant. So soll ab 2023 Kohle unter den CO?-Emissionshandel fallen und ab 2024 auch die Abfallverbrennung.
Neben immer mehr Aufgaben und Dokumentationspflichten, die durch die Reformen und neuen Gesetze auf Sie zukommen, arbeitet die EU regelmäßig an Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen - mit dem Ziel, weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu gehören die Carbon-Leakage-Begünstigungen, aber auch die Befreiung für bestimmte Anlagen und der Abzug von Doppelerfassungen.
Mit den neuen Regelungen wird der CO?-Emissionshandel für die genannten Unternehmen immer komplexer und undurchsichtiger. Das Webinar hilft Ihnen dabei, sich eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und stetigen Neuerungen zu schaffen. Deshalb werfen Sie gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten einen Blick auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz, auf die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) und auf die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).
Sie erhalten praxisnahe Einblicke in den Handel mit CO?-Zertifikaten, die BEHG-CO?-Preisentwicklung und bekommen zentrale Informationsquellen und Tools an die Hand. Mit diesen können Sie zum Beispiel eigenständig CO?-Kosten berechnen oder sich über weitere Gesetzesänderungen im CO?-Emissionshandel informieren.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen vom neuen Emissionshandel betroffenen Abteilungen im Unternehmen angesprochen, z. B. Sachbearbeiter in Rechts-, Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
310 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
58.9 EUR
Bruttopreis
368.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401705/27062025-1 - 27.06.2025
Inhalt
Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen
Nutzen
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)
Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Multiprojektmanagement für Entscheider - EX/A52/10251121/27062025-1 - 27.06.2025
Projektmanagement für Führungskräfte: Als Topmanagement den Rahmen für erfolgreiche Projekte schaffen
Inhalt
Wie Strategien durch Projekte umgesetzt werden
Ausgestaltung des Projektportfolios in Multiprojektumgebungen
Festlegung der strategischen Prioritäten und Ausgestaltung der Projekt-Pipeline
Schaffung der Rahmenbedingungen für konsequentes Multiprojektmanagement
Bereitstellung und Entwicklung der Ressourcen
Unterstützung der Projektleitung
Klärung der Rollen und Aufgabenverteilung zwischen Projektauftraggeberin oder -auftraggeber und Projektleitungen
Überwachung des Projektfortschritts in Multiprojektumgebungen
Evaluation der Projektergebnisse und Lessons Learned
Nutzen
Projektmanagement für Führungskräfte: Im Seminar Multiprojektmanagement für Entscheider lernen Sie, Projekte mithilfe eines Projektportfolios (Projekt-Pipeline) so zu veranlassen, dass sowohl Ihre organisatorischen als auch die personellen und materiellen Anforderungen erfüllt sind. Vermeiden Sie mit der richtigen Projektstrategie, dass zu viele Projekte gestartet werden, ohne dass dafür die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Sonst konkurrieren die Projekte um knappe Ressourcen und behindern sich gegenseitig. Projekte gehen nur langsam voran und Ihre Organisation bleibt weit unter ihrer eigentlich möglichen Performance.
Genau hier setzen unsere Referierenden in dem Multiprojektmanagement(MPM)-Seminar für Auftraggeberinnen und Auftraggeber an. Denn die richtige Projektstrategie und die Bereitstellung der eigenen (personellen) Ressourcen ist in allererster Linie Aufgabe des oberen Managements. Im Anschluss an das Seminar werden Sie Antworten auf die zentralen Fragen geben können:
- Welche Projekte sind wirklich notwendig?
- Welche Ressourcen stehen Ihnen dafür zur Verfügung?
- Welche Prioritäten gibt es innerhalb der Projektlandschaft?
Die Antwort auf diese Fragen und eine wohlüberlegte Projekt-Pipeline mit klarer strategischer Ausrichtung sind elementare Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten in Ihrem Unternehmen. All dies kann nur durch ein konsequentes Multiprojektmanagement gewährleistet werden.
Sie erhalten in unserem Seminar Projektmanagement für Führungskräfte einen Einblick in alle wichtigen Controlling- und Steuerungsinstrumente im übergreifenden Projektmanagement. Dazu gehören Methoden zur Bewertung des Produktportfolios, Risiken und Chancen, Controlling-Übersichten, weitere Materialien sowie Anleitungen für das Berichtswesen und die Steuerung in Projekten auf Leitungsebene. Wir zeigen Ihnen, welche Besonderheiten und Erfolgsfaktoren für Sie als Projektauftraggeber oder -auftraggeberin bzw. Entscheider oder Entscheiderin besonders wichtig sind. Dadurch sind Sie in der Lage, eine effektive und effiziente Steuerung des Projektportfolios wahrzunehmen.
Durch einen großen Praxisanteil in unserem Multiprojektmanagement-Seminar stellen wir Ihnen wirksame Beispiele für Steuerungsverfahren vor, die Sie für Ihre Prozessgestaltung der Projektsteuerung verwenden können.
Nutzen Sie die Teilnahme an unserer Veranstaltung auch, um sich mit weiteren Entscheidungsträgerinnen und -trägern über Ihre Erfahrungen auszutauschen, und nehmen Sie neuen Input für Ihr Multiprojektmanagement mit.
Zielgruppe
Führungskräfte, die maßgeblich an der Beauftragung von Projekten mitwirken
Voraussetzungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten grundlegende Kenntnisse im Projektmanagement haben.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
340 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
64.6 EUR
Bruttopreis
404.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/27062025-1 - 27.06.2025
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BISG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Zeit
08:30 - 11:45
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
360 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
68.4 EUR
Bruttopreis
428.4 EUR
Ansprechpartner
Mehr erfahren
Compliance-Schulung für Führungskräfte - EX/A52/10601101/27062025-1 - 27.06.2025
Rechtskonformes Organisieren Ihres Unternehmens
Inhalt
Corporate Compliance und die Folgen von Non-Compliance
Pflicht zur Errichtung einer Compliance-Organisation
Rolle der Führungskraft in der Compliance-Organisation
Zuständigkeiten im Unternehmen
Aufbau und Ablauf der Compliance-Organisation (Compliance-Management-System)
Überblick über die Compliance-relevanten Bereiche und deren Umsetzung im Unternehmen
(mit beispielhafter Vertiefung in aktuellen Bereichen, z. B. im Arbeitsrecht und im Datenschutzrecht)
Nutzen
Mit der Compliance-Schulung für Führungskräfte lernen Sie die Grundlagen für Corporate Compliance kennen und verstehen die Zusammenhänge und Anknüpfungspunkte für die Rolle einer Führungskraft in der Compliance-Organisation Ihres Unternehmens.
Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Unternehmensorganisation. Sie berücksichtigt alle für Ihr Unternehmen relevanten Gesetze und Pflichten, die in den eigenen Strukturen umgesetzt werden müssen. In dieser Compliance-Weiterbildung entwickeln Sie ein Verständnis dafür, warum ein Compliance-Management-System (CMS) ein wesentlicher Bestandteil der Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Compliance-Strukturen einrichten, wie sie funktionieren und sich auf einzelne Rechtsbereiche auswirken.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen im Seminar, wie Sie Compliance-relevante Bereiche in Ihrem Unternehmen identifizieren und gezielt Compliance-Maßnahmen einführen und umsetzen. Zudem hilft Ihnen das Kompaktseminar, Ihre eigene Rolle als Führungskraft innerhalb der Compliance-Organisation besser zu beurteilen. Sie nehmen die Aufgaben, die in diesem Zusammenhang an Sie als Führungskraft gerichtet werden, richtig wahr, um Ihre eigenen Haftungsrisiken zu reduzieren.
Mit der Teilnahme an diesem Compliance-Webinar erfüllen Sie einen Teil Ihrer Pflicht zur Umsetzung von Compliance-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Lernen Sie von unseren praxisorientierten Referentinnen und Referenten, wie auch Sie Compliance-Maßnahmen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen und das Bewusstsein Ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Compliance schärfen. Sichern Sie so die rechtskonforme Organisation Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Geschäftsführung und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen aller Ebenen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Zeit
13:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
450 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
85.5 EUR
Bruttopreis
535.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A45/50201106/27062025-1 - 27.06.2025
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens gefordert. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
460 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
87.4 EUR
Bruttopreis
547.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20101405/27062025-1 - 27.06.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Nutzen
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbefristetes Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge:
Qualitätsbeauftragter (TÜV), Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 20 Multiple Choice Fragen und zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zu einer Audit- und einer Gesprächssituation vor.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Die Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Bei einer Wiederholung muss nur der Teil (schriftlich, mündlich) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung ist ohne weitere Schulung maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Mehr erfahren
WHG-Fortbildung: Tankläger mit entzündbaren Flüssigkeiten - EX/A38/40401801/27062025-1 - 27.06.2025
Fortbildung für WHG-Fachbetriebe
Inhalt
Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
TRGS 509
Anforderungen an Lageranlagen
Anforderungen an Füll- und Entleerstellen
Sicherheitsabstände und Schutzstreifen
Tank- und Tankgruppenabstände (z. B. bei Flachbodentanks)
Flammendurchschlagsicherungen
Brandschutzeinrichtungen
Nutzen
In diesem Seminar werden die aktuellen Anforderungen an Lageranlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten in den Mittelpunkt gerückt, wie sie z. B. in Tanklägern, Raffinerien, Chemieparks oder im Bereich von Binnenhäfen zu finden sind.
Es werden wesentliche Inhalte der derzeit geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Brand- und Explosionsschutz und deren Umsetzung bei der Neuerrichtung und beim Betrieb derartiger Anlagen vermittelt und diskutiert. Die im Zusammenhang mit Lageranlagen immer auch vorhandenen Füllstellen und Entleerstellen werden mit betrachtet. Darüber hinaus diskutieren Sie gemeinsam mit den anderen Seminarteilnehmern die Lerninhalte anhand von Praxisbeispielen.
Nach erfolgreichem Abschluss der ?Tankläger mit entzündbaren Flüssigkeiten - Fortbildung? erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, die in Tanklägern oder an Füll- und Entleerstellen arbeiten. Darüber hinaus können sich Betreiber, Planungsbüros und für diese Anlagen zuständige Behörden über den aktuellen Stand der Technik informieren.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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