Veranstaltungskalender
PPAP-Schulung und PPF-Verfahren - EX/A31/20201912/01092025-1 - 01.09.2025
TÜV NORD QM-Factory: Produktfreigabe durch Erstmusterprüfung
Inhalt
PPAP- und VDA-2-Verfahren im Überblick
- Ziele des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Anwendungsbereiche des PPAP- und VDA-2-Verfahrens
- Wechselwirkung des PPAP/VDA 2 mit der IATF 16949
Ablauf des PPAP / VDA-2-Prozesses
- Sonderabläufe des VDA-2-Prozesses
- Anforderungen an den PPAP / VDA-2-Prozess
- Vorlagestufen PPAP / VDA 2
Vergleich PPAP und VDA 2
- Inhaltliche Forderungen PPAP und VDA 2
PPAP-/VDA-2-Freigabe
- Bewertungen zum VDA 2 und PPAP
- Aufzeichnung zum VDA 2 und PPAP
- PPAP-/VDA-2-Freigabe
Zusammenfassung
Nutzen
PPAP (Production Part Approval Process) und VDA 2 sind entscheidende Qualitätswerkzeuge in der Automobilindustrie. Sie dienen der Qualitätssicherung von Serienteilen.
In unserer Schulung PPAP (Production Part Approval Process) / VDA 2 lernen Sie die wesentlichen Grundlagen und Inhalte der in der Automobilindustrie weit verbreiteten strukturierten Produkt- und Prozessfreigabe (Erstmusterprüfung) kennen. Dazu gehört, diese so durchzuführen, zu dokumentieren und umzusetzen, dass die ausgelieferten Teile den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.
Außerdem lernen Sie:
- Prozesse zu bewerten,
- Produkteigenschaften zu prüfen,
- Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -erkennung durchzuführen und
- die erforderliche Dokumentation zum Nachweis der Konformität zu erstellen.
Die PPAP(Production Part Approval Process)-/VDA-2-Schulung vermittelt Ihnen praxisnah das notwendige Wissen, um die Bemusterung neuer Teile sowohl intern als auch extern durchzuführen und zu dokumentieren und die Qualitätsstandards sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kundinnen bzw. Kunden und Lieferant ist dabei von großer Bedeutung.
Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Automotive Core Tools, insbesondere der PPAP- und VDA-2-Kriterien. Sie erläutern Ihnen die vorgeschriebene Methodik anhand von Praxisbeispielen. Der Workshop-Charakter dieses Seminars drückt sich durch digital unterstützte praktische Übungen aus. So erhalten Sie durch die Arbeit mit Ihren Notebooks und Softwaretools direkt umsetzbare Lösungen für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie die Zeit während unserer PPAP-Schulung zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Sie können dabei individuelle Fragen direkt klären und erhalten fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung der Produkt- und Prozessfreigabe durch Erstmusterprüfung.
Unser PPAP-Seminar ist speziell auf die Anforderungen der weltweit agierenden Automobilindustrie zugeschnitten und berücksichtigt die Regelwerke PPAP nach AIAG (Automotive Industry Action Group), PPF nach VDA-Band 2 (Verband der Automobilindustrie), die kundenspezifischen Anforderungen der OEM (Original Equipment Manufacturer) und die normativen Anforderungen der IATF 16949 an den Freigabeprozess. Ebenso gehen unsere Referentinnen und Referenten auf die im VDA-Band 1 geforderte Nachweisdokumentation ein.
Zielgruppe
Die Themen PPAP-Schulung und PPF-Verfahren sind insbesondere für Mitarbeitende in Unternehmen relevant, die in der Automobilindustrie tätig sind oder mit Lieferanten in dieser Branche zusammenarbeiten, wie z. B. Projektleiterinnen und Projektleiter und Mitarbeitende aus Entwicklung, Planung, QM/QS und Beschaffung.
Voraussetzungen
Grunderfahrungen mit Produktionsprozess- und Produktionsfreigabeverfahren sowie Kenntnisse, Tätigkeiten, praktische Erfahrungen mit Managementsystemen sind vorteilhaft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools.
Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.
Abschl
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A35/40251301/01092025-1 - 01.09.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Neuerungen in der Gesetzgebung
Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie
Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion
Nutzen
Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A56/30152001/01092025-1 - 01.09.2025
Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen
Inhalt
Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Notwendigkeit des Brandschutzes
Brandschutztechnische Anforderungen
Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen
Brandschutzklappen/Bauformen
Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung
Asbesthaltige Brandschutzklappen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;" Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 ""TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C"" für asbesthaltige Brandschutzklappen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Andreas Klein
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
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Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO 12100 - EX/A33/30401501/01092025-1 - 01.09.2025
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Forderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100
Vorgehen bei der Risikobeurteilung
Welche Elemente beeinflussen das Risiko?
Feststellen von Gefahren, Einschätzen von Risiken und Bewertung
Zusammenhang zwischen Risiko, Sicherheit, Gefahr, Grenzrisiko
Akzeptables Risiko, Restrisiko, Risikominderung
Gefährdungen und unterschiedliche Risiken an einer Maschine, abhängig von Umgebung und Arbeitsprozess/Arbeitsweise
Beurteilen der Sicherheit einer Maschine mit vielen unterschiedlichen Risiken
Schritte der Risikobeurteilung an Beispielen konkreter Maschinen
Lösungen zur Risikominderung
Vorschläge zur Dokumentation der Ergebnisse
Alternativer Prozess der Risikominderung/Risikobeurteilung am Beispiel von mehreren Gefährdungen oder Gefährdungssituationen einer Maschine
Grundlagen zu Auswahl und Ausführung von Schutzmaßnahmen
Normgerechte Schutzmaßnahmen
Einfache Verfahren, mit denen man das Risiko zahlenmäßig klassifizieren kann
Nutzen
Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung rechtskonform und effizient umsetzen können. So beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick zur Bewertung von Risiken und zu den Grundsätzen der Risikominderung. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung wissen Sie, wie Sie den Prozess der Risikobeurteilung entsprechend dokumentieren. Außerdem erhalten Sie von unseren Referenten wertvolle Tipps zur Kommunikation mit den zuständigen Überwachungsbehörden.
Die meisten EU-Richtlinien fordern im Zuge der Konformitätsbewertung eine spezielle Beurteilung der vom Produkt ausgehenden Gefahren, die sogenannte Risikobeurteilung. Gesetzlich ist diese Forderung im Produktsicherheitsgesetz und in den EU-Richtlinien umgesetzt. In der Pflicht sind Sie als Hersteller, als Betreiber selbst gebauter Produkte und als Importeur im Maschinen- und Anlagenbau und der industriellen Produktion.
Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, Maschinen wesentlich verändern oder importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie tragen alle Haftungsrisiken. Im äußersten Fall greifen die Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Fall von Unfällen können Sie mit einer sorgfältig erstellten Risikobeurteilung nachweisen, dass Sie für die Maschine oder die Anlage ein hohes Schutzniveau erreicht und Risiken hinreichend gemindert haben.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen der Entwicklung und Konstruktion
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Medizinprodukteberater - EX/A52/20351101/01092025-1 - 01.09.2025
Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Inhalt
Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure
Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten
Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Update zum Datenschutz - Aktuelle Entwicklungen praxisnah und kompakt dargestellt - EX/A52/10152401/01092025-1 - 01.09.2025
Qualifikationsfortbildung im Sinne des Art. 37 Abs. 5 DSGVO
Inhalt
Aktuelle Vorhaben und Umsetzungen
- Leitlinien des EDSA zur Berechnung von Bußgeldern
- Trans-Atlantic Data Privacy Framework
- Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
- Datenschutzstrafrecht
- Digitale Agenda, EU-Datengesetz/ Data Act
Behördenverhalten
- Auswertung der Berichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten
- konkrete Tätigkeiten der Behörden
- Bußgeldübersicht und aktuelle Verfahren
- anstehende Themen
- Aktuelle Hinweise der DSK
Gerichtsentscheidungen
- Übersicht Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz
- Neuste BAG-Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz
- Instanzrechtsprechung zu Auskunft und Kopie
- EuGH zur Abberufung des Datenschutzbeauftragten
- Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
Nutzen
Sämtliche Personen, die im Umgang mit Datenschutzthematiken sind, seien es Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche, sollten sich über die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz informiert halten und kontinuierlich fortbilden.
Gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes (vor allem in Bezug auf die DSGVO und das BDSG) vergeht kaum eine Woche ohne ein neues Urteil oder eine Nachricht aus einer Behörde. Die Inhalte dieser Fortbildung bringen Sie dementsprechend auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und stellen die Entwicklungen in der Gesetzgebung und den Datenschutzbehörden anschaulich und praxisorientiert dar.
Sie erhalten zudem konkrete Vorschläge und praxisorientierte Tipps zur konkreten Umsetzung der Neuerungen. Das Seminar bietet zudem die interaktive Möglichkeit, Ihre aktuellen Fragen und Probleme aus der Praxis mit den Kollegen und dem Referenten zu besprechen und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Zielgruppe
Diese Qualifikationsfortbildung richtet sich an externe und interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Administratoren, Auftragsverarbeiter, Verantwortliche (Geschäftsführer, Vorstände, Einzelunternehmer), Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance und Personal, Datenschutzauditoren und -berater.
Voraussetzungen
Kenntnisse aus dem Bereich des Datenschutzes sind von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Seminarinhalte werden jeweils an die aktuellen Beschlüsse oder Entscheidungen der Behörden und Gerichte angepasst.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A38/30401801/01092025-1 - 01.09.2025
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
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Seminar Datenschutz im Marketing - EX/A52/10152001/01092025-1 - 01.09.2025
Werbemaßnahmen gemäß Medienrecht und Wettbewerbsrecht gestalten
Inhalt
Personenbezogene Daten im Marketing
- Persistente ID-Cookies, Profilbildung, pseudonyme Nutzung
- Darstellung der Auffassung des europäischen Datenschutzausschusses
- Verknüpfung mit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, ehemals TTDSG)
Datenerhebung zu Marketingzwecken
- Zulässigkeit mit und ohne Kenntnis des Betroffenen
- Erhebung aus öffentlichen Verzeichnissen
- Listendaten und Adresskauf
Die Werbeeinwilligung und der Werbewiderspruch
- Die Anforderungen und der Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und f) DSGVO sowie Art. 4, 7 und 8 DSGVO
- Verknüpfung zu § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Darstellung des Werbewiderspruchrechts des Art. 21 DSGVO und § 7 Abs. 3 UWG
Datentransfer
- Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Zusätzliche Voraussetzungen für den Transfer in Drittländer
- Dokumentationspflichten
Werbekommunikation
- Zulässigkeit der Werbekommunikation bei Verwendung der folgenden Kanäle: Brief, E-Mail, Telefax, Telefon, SMS, MMS
- Anforderungen nach UWG und DSGVO
Löschfristen
- Risiken und Haftung
- Bußgeldrisiken, Haftung auf Unterlassung, zivil- und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche
Marketing und Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
- Abgrenzen eines Marketingverfahrens
- Angaben im Verarbeitungsverzeichnis für das Marketingverfahren
Nutzen
Das Seminar Datenschutz im Marketing vermittelt Ihnen aktuelle Pflichten, Trends und Entwicklungen aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie Medienrecht.
Nach der Teilnahme an unserem Seminar wissen Sie, wie Sie Werbung und Datenschutz rechtskonform verbinden und wie Sie die Ziele von Werbung und Datenschutz in Fax-, Post-, Telefon- und E-Mail-Werbung erreichen.
Erfolgreiche Unternehmen müssen sich im Markt positionieren und auf sich aufmerksam machen. Nur wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung für die Marktteilnehmer:innen interessant erscheint und Ihre Zielgruppen Ihre Angebote - aber auch Ihr Unternehmen - in einem positiven Kontext identifizieren, kann es am Ende erfolgreich sein. Durch das Onlinemarketing und seine verschiedenen Kanäle und Werbeformate gibt es verschiedene Mittel und Wege, die Marktteilnehmer:innen anzusprechen.
Besonders erfolgversprechend sind aber die Marketing-Methoden, in denen Marktteilnehmer:innen gezielt beworben und ihre Interessen und Vorlieben bei der Gestaltung der Werbung bewusst angesprochen werden. Hier gilt es, typische Stolperfallen des Datenschutzes im Marketing zu (er)kennen und zu vermeiden.
Fest steht, dass die Änderungen im Datenschutzrecht Unternehmen und Organisationen neue Chancen bieten, gleichzeitig auch neue Risiken offenbaren. Daher ist es essenziell, die Interessen der Werbetreibenden mit den Interessen der Beworbenen in einen Ausgleich zu bringen. So gewährleisten Sie jederzeit eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke, egal welchen Kanal und welches Medium Sie nutzen.
Im Seminar Datenschutz im Marketing erhalten Sie das notwendige Wissen, um Datenschutzprobleme bei der Planung und Konzeption neuer Marketingverfahren schnell und zuverlässig zu erkennen.
Zielgruppe
Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Marketing/Vertrieb, Prokuristen, Juristen aus Unternehmen, IT-Verantwortliche, Werbeagenturen, Direktmailing-Agenturen, Adresshändler, Datenschutzbeauftragte, Firmeninhaber, Geschäftsführung und interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EU
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Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A42/60101301/01092025-1 - 01.09.2025
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Bilananzalyse - kompakt - 02.09.2025
Kompaktwissen "to go" aus Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen
Kompaktwissen "to go" aus Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen
Über den Zertifikatskurs
Um Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens zu bewerten und im Gespräch mit Banken, Gesellschaftern, Rating-Agenturen und anderen Partnern kommunizieren zu können, ist die Bilanz ein zentrales Instrument. Sie ermöglicht den Blick auf interne und externe Gefahren und ist damit unerlässlich für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Die Aussagen der Bilanz entschlüsseln sich aber nicht auf den ersten Blick. Für fundierte und kritische Dialoge über Bilanzen benötigt das Management ein entsprechendes Know-how. Der Zertifikatskurs der Hochschule Niederrhein vermittelt Ihnen „Kompaktwissen to go“ zum existenziellen Thema der Bilanzanalyse aus der Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen. Sie lernen, Ihre eigene Bilanz zu analysieren und adressatengerecht zu kommunizieren.
Kursziele
Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:
* Betriebswirtschaftliche Verbesserungspotenziale zu erkennen und geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Interdependenzen abzuleiten.
* Über die Bilanzanalyse interne und externe Gefahren zu erkennen und so das unternehmerische Risiko zu senken.
* Aus Bilanzen Informationen über den Wettbewerb und das Geschäftsumfeld zu erlangen und davon zu lernen.
* Mit internen und externen Gesprächspartnern sicher und fundiert über Bilanzen zu kommunizieren.
* Optional kann die eigene Bilanzaufbereitung im Nachgang eingereicht werden, wofür als Bonus ein Zertifikat ausgestellt wird.
Vorteile
* Sie erarbeiten eine fundierte Einschätzung der Finanz- und Ertragssituation des eigenen Unternehmens.
* Sie profitieren von einer hohen Praxisorientierung und unmittelbaren Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte.
* Kompaktwissen (to go!) auf den Punkt gebracht.
* Sie erhalten eine neutrale Qualifizierung auf höchstem Niveau.
Zielgruppe
Geschäftsführer:innen, Kaufmännische Leiter:innen und Inhaber:innen von KMUs, Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Aufsichtsrats
Termin
Dienstag, 03.09.2025 und Mittwoch, 04.09.205 | jeweils 9 –17 Uhr
Anmeldeschluss: 15.08.2025
Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen
Ort: Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein GmbH, Industriering Ost 66, Kempen
Weitere Informationen
Kontakt
Ulrike Schoppmeyer
Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld
Telefon: (02151) 822-1561
E-Mail:
Mehr erfahren
WEBINAR: Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204 - 2405-WEB - 02.09.2025
In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.
In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält in Anhang I, Abschnitt 1.5.1 konkrete gesetzliche Anforderungen an elektrische Ausrüstungen von Maschinen:
"Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können."
Die harmonisierte europäische Basisnorm EN 60204-1 (VDE 0113-1) bietet Konstrukteuren und Planern elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstungen und Systeme die optimale Unterstützung, wie diese Anforderungen in der Praxis möglichst effizient erfüllt werden können. Zusätzlich erfahren Sie in diesem Seminar, worauf bei Instandhaltungsarbeiten oder bei Umbauarbeiten unbedingt geachtet werden sollte.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
Zusammenhang zwischen der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie
Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung entsprechend EN ISO 12100, Bild 1
Zusammenarbeit von Maschinenbau, Elektrotechnik und Steuerungsbau:
- Wer bzw. welche Abteilung ist im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung wofür verantwortlich?
- In welchen Fällen benötigen Schaltschränke eine eigene Konformitätserklärung und nach welchen Richtlinien?
- Unterschiede zwischen externen Lieferanten und internen Abteilungen.
Zusammenhang zwischen EN 60204-1 und EN ISO 13849, Teile 1 und 2 (Performance Level und Validierung).
Beachten Sie bitte unser Spezialseminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849-1 und -2
EN 60204-1 Einführung
- EN 60204-1, Bild 1: Überblick der elektrotechnischen Anforderungen anhand des Blockdiagramms einer typischen Maschine
- Abgrenzung der Maschine gegenüber der elektrischen Anlage
Elektrotechnische Konstruktion von Maschinen
Allgemeine Anforderungen
NEU: Besonderheiten bei der Versorgung / Anspeisung
Anforderungen an Schaltschränke: Hauptschalter, Aufbau, Verdrahtung, Anzeigeleuchten, Bedienelemente,..
NOT-Halt - Stillsetzen im Notfall:
- Stop-Kategorien
- Zusammenhang zu EN ISO 13850 (Not-Halt Gestaltungsleitsätze)
Gestaltung von Steuerstromkreisen und Steuerfunktionen auf Basis der Risikobeurteilung
Verhinderung von unerwartetem Anlauf
Auswahl und Schutz der elektrischen Ausrüstung
Anforderungen an Motoren, Leitungsverlegungen, Farben für Leitungen, Mindestangaben am Typenschild
Kurzüberblick: Validierung nach EN ISO 13849-2 zur Vermeidung von Gefährdungen durch den gefährlichen Ausfall von Bauteilen
SPS-Programmierung:
- Zusammenspiel zwischen Hardware und Software
- Wie ermittelt wird, in welchen Fällen der Einsatz von Sicherheitssteuerungen erforderlich ist.
- Achtung! Warum Standard SPS-Steuerungen meist nicht zur sicherheitstechnischen Überwachung geeignet sind.
Anforderungen an die technische Dokumentation und die Identifizierbarkeit im Schaltschrankbau
Erforderliche Prüfungen vor der Übergabe der Maschine an die Produktion oder den Vertrieb
Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie an Schaltschränke: Abgrenzung zur Serie EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen). Unter anderem wird in diesem Seminar auf folgende Themen eingegangen:
- Anwendungsbereich: Schaltschränke, Steuerpulte,...
- Auswahl von Schaltgeräten, Überspannungsschutz, Isolationskoordination
- Anforderungen an Gehäuse: Mechanische Beständigkeit, Korrosionsschutz, IP-Schutzarten
- Formen der inneren Unterteilung
- Notwendige Erwärmungsberechnungen und Prüfungen
- Kurzschluss- und Störlichtbogenfestigkeit
- Erforderliche elektrische Prüfungen des Erzeugers
Neue EN 60204-1:2018 Alles neu oder was? Wichtige Änderungen rechtzeitig beachten.
- Voraussichtlicher Zeitplan und mögliche Übergangsfristen
- Warum die neue Norm noch keine Konformitätsvermutung auslöst - diese aber dennoch bereits beachtet werden sollte.
- Bedeutung für Konstrukteure und Planer?
- Auswirkungen auf frühere Projekte?
Fragen und Diskussion
Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.
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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 02.09.2025
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
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