Veranstaltungskalender
Kranführer Fortbildung - EX/A36/60101501/05092025-1 - 05.09.2025
Jährliche Unterweisung für Kranführer
Inhalt
Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung
Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal von Kranen
Voraussetzungen
Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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IATF 16949 - Requalifizierung für 1st-/2nd-Party-Auditor - EX/A36/20201106/05092025-1 - 05.09.2025
Requalifizierung in der Automobilindustrie - Sanctioned Interpretations (SI) und FAQs
Inhalt
Anforderungen aus der IATF 16949
Anforderungen an die Auditplanung mit CSR
Typische Auditabweichungen
Inhalte der aktuellen SI
Inhalte der aktuellen FAQ
Änderungen in den Automotive Core Tools
Änderungen in der ISO 19011 (2018)
Nutzen
Mit unserem Seminar Requalifikation nach IATF 16949 für 1st-/2nd-Party-Auditoren halten Sie Ihr Normenwissen für die Requalifizierung in der Automobilindustrie aufrecht. Entsprechend den normativen und kundenspezifischen Anforderungen (OEMs) sind Ihre Auditerfahrungen und die Teilnahme an einer Weiterbildung notwendige Voraussetzungen für den Erhalt Ihres TÜV NORD Personenzertifikats.
Durch den dreijährigen Rhythmus der wiederkehrenden Requalifizierung weisen Sie Ihre Kompetenz nach und können weiterhin Audits nach IATF 16949 professionell durchführen.
Das Update-Seminar zur IATF 16949 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen und Weiterentwicklungen der IATF 16949 sowie typischen Abweichungen aus den Zertifizierungsaudits. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die aktuellen Sanctioned Interpretations (SIs) vor und beantworten häufig gestellte Fragen (FAQs). Sie gehen auch auf die kundenspezifischen Anforderungen (CSRs) ein, die den Anwendungsbereich der IATF 16949 erweitern und die in interne Audits einbezogen werden müssen.
Diese Schulung zur Requalifizierung nach IATF 16949 wird unter anderem als Fortbildungsveranstaltung für die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV®) sowie Ihrer Auditorenkarte anerkannt. Hierfür benötigen Sie einen Rezertifizierungsantrag der TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.
Zielgruppe
Diese Update-Schulung ermöglicht IATF-16949-Auditoren (1st/2nd Party), ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Mit dem Seminar Requalifizierung IATF 16949 erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT. Dieses Seminar richtet sich auch an Prozessauditoren nach VDA 6.3, die ihre Kenntnisse auf den aktuellen Entwicklungsstand bringen möchten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Besuch dieses Lehrgangs sind Kenntnisse der IATF 16949.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Bittte bringen Sie zum Seminar das aktuelle Buch IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie mit.
Dieser Lehrgang ist eine Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 05.09.2025
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest - 233 - 05.09.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 05.09.2025
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 05.09.2025
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 05.09.2025
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen <strong>Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
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Resilienz stärken - 625 - 05.09.2025
Psychisch stabil, leistungsfähig und belastbar im Arbeitsalltag
Psychisch stabil, leistungsfähig und belastbar im Arbeitsalltag
Resilienz als Fähigkeit, auch unter belastenden Bedingungen psychisch stabil und leistungsfähig zu bleiben, ist eine inzwischen gut untersuchte und auch zu großen Teilen trainierbare Fähigkeit. Es wird eine Einführung in das Konzept der Resilienz geben und die Teilnehmenden werden durch praktische Übungen dazu angeregt, bisherige Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster zu hinterfragen und auf die eigenen Stärken zu achten.
Die Teilnehmenden lernen, die gezeigten Übungen zur Stärkung ihrer Resilienz im Alltag anzuwenden.
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Data Engineering - 05.09.2025
Datenarchitekturen gestalten
Datenarchitekturen gestalten
Über den Zertifikatskurs
Die Digitalisierung schafft eine stetig steigende Flut von Daten unterschiedlichster Art in Unternehmen, die in den Geschäfts- oder Produktionsprozessen an verschiedenen Stellen benötigt werden. Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten ist somit notwendig für eine effiziente Unternehmensführung. Jedoch stellen die vielfältigen Datenmanagement-Lösungen, die in den letzten Jahren unter dem Schlagwort „Big Data“ entstanden sind, die Unternehmen vor die Herausforderung, sich für geeignete Technologien zu entscheiden.
In diesem Zertifikatskurs lernen Sie verschiedene Aspekte, die für ein effizientes und effektives Datenmanagement notwendig sind. Neben den Themen Datenmodellierung (relational und NoSQL), Data Cleaning und Datenintegration werden auch umfassendere Konzepte für Datenarchitekturen wie z. B. Data Warehouse, Data Lake oder Lambda-Architektur im Kurs präsentiert. Durch praktische Übungen mit aktuellen Datenmanagement-Systemen und der Diskussion von individuellen Fragestellungen mit dem Dozenten können Sie die Inhalte des Kurses in Ihren Arbeitsalltag übertragen.
Kursziele
Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:
- Die Anwendungsbereiche und Einschränkungen von klassischen relationalen Datenbanksystemen zu verstehen.
- Verschiedene Architekturen von Data-Management-Systemen zu erklären und zu vergleichen.
- Die Datenmodelle von diversen NoSQL bzw. Big Data Systemen zu erklären und für die Datenmodellierung anzuwenden.
- Datentransformationsprozesse zur Aufbereitung und Bereinigung von Daten zu implementieren.
- Datenabfragen in verschiedenen Datenbanksystemen zu definieren.
Vorteile
- Wissens- und Kompetenzzuwachs durch die Vermittlung von zeitgemäßen Datenarchitekturen und Datenmanagement-Methoden aus Forschung und Praxis.
- Unabhängige und kritische Diskussion und Bewertung aktueller Datenmanagement-Technologien.
- Berufliche Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte durch praxisnahe Übungen und Projektarbeiten.
Zielgruppe
Der Zertifikatskurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Branchen aus den Bereichen Informationsmanagement, Organisation und Prozessmanagement,…
- die die strategische Planung von Informationsarchitekturen in einem Unternehmen verantworten.
- die Informationssysteme und -prozesse in Unternehmen definieren und deren Einsatz koordinieren.
Termine:
Drei Online-Präsenztermine:
Fr., 05.09.2025 | Fr., 12.09.2025 | Fr., 26.09.2025 | jeweils 9 - 17 Uhr
Zwischen den Präsenztagen liegen onlinegestützte Selbstlernphasen.
Anmeldeschluss: 20.08.2025
Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen
Ort: ONLINE
Weitere Informationen:
Kontakt:
Ulrike Schoppmeyer
Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld
Telefon: (02151) 822-1561
E-Mail:
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Zukunft der Robotik für KMU - 05.09.2025
Über den Workshop
Entdecken Sie die Möglichkeiten moderner Robotik und KI für Ihr Unternehmen!
In diesem praxisorientierten Workshop lernen Sie die Grundlagen kollaborativer Robotersysteme (MRK), die Integration von KI-gestützter Bilderkennung und die strategische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit von Automatisierungsprojekten kennen.
Erleben Sie Live-Demonstrationen in unseren hochschuleigenen Laboren und entwickeln Sie eigene Konzepte für den Einsatz von Robotik in Ihrem Betrieb. Damit treiben Sie Innovation voran und sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens
Kursziele
Nach der Teilnahme werden Sie in der Lage sein:
- Die Unterschiede zwischen Industrie-robotern und kollaborativen Robotern zu erklären und deren Einsatzmöglichkeiten zu bewerten.
- Eine grundlegende Programmierung und Konfiguration eines MRK-Roboters durchzuführen.
- Die Grundlagen der KI-gestützten Bilderkennung zu verstehen und diese für Robotikanwendungen zu nutzen.
- Ein Konzept zur Integration vonRobotik in eine KMU-Produktions-umgebung zu entwickeln und die wirtschaftlichen Vorteile zu berechnen.
- Strategien zur erfolgreichen Umsetzung von Robotikprojekten im Unternehmen zu planen und umzusetzen.
Vorteile
- Sie erwerben praxisnahe Fähigkeiten im Umgang mit modernster Robotiktechnologie.
- Sie erhalten Einblick in die wirtschaftlichen Vorteile und Potenziale der Robotik für KMU.
- Sie erwerben strategisches Wissen zur Einführung und Skalierung von Automatisierungslösungen.
- Sie entwickeln ein Verständnis für zukünftige Technologien und deren Anwendungsmöglichkeiten im Betrieb.
- Sie profitieren von einer individuelle Betreuung und intensivem Austausch in Kleingruppen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Managerinnen und Manager kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), insbesondere aus Produktion, Logistik und Technik sowie Unternehmensleitung.
Termine:
Fr., 05.09.2025 von 09:00 –17:00 Uhr
Anmeldeschluss: 22.08.2025
Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen
Ort: Hochschule Niederrhein, Campus Krefeld Süd
Weitere Informationen:
Kontakt:
Ulrike Schoppmeyer
Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld
Telefon: (02151) 822-1561
E-Mail:
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WEB-Seminar: Was Geschäftsführer und Führungskräfte über die CE-Kennzeichnung wissen sollten - 2437-WEB - 05.09.2025
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.
In diesem kompakten WEB-Seminar erhalten die Teilnehmer in nur zwei Stunden Antworten auf wichtige organisatorische und juristische Fragen zur CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus wird im Webinar dargestellt, mit welchen einfachen Maßnahmen jegliche Form von Bürokratismus verhindert werden kann. Antworten zu wichtigen haftungsrechtlichen Fragen und Tipps zur perfekten CE-Organisation runden das Thema ab.
Seminarprogramm
Die wichtigsten organisatorischen und juristischen Fragen zu CE
- Wer ist "Hersteller" von Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräten? Welche Pflichten sind damit verbunden?
- Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Was die Unterschrift unter die Konformitätserklärung bedeutet.
Wichtige haftungsrechtliche Fragen
- Welche haftungsrechtlichen Aspekte bestehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Welche "Angriffsrichtungen" existieren?
- Wie Sie Ihr Unternehmen, sich und Ihre Mitarbeiter vor Haftungen schützen.
- Worauf Vorgesetzte beim Delegieren von Aufgaben im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung achten sollten.
- Achtung vor Versäumnissen bei den Organisationspflichten!
Tipps zur optimalen CE-Organisation - Bürokratismus vermeiden!
Wie durch proaktives CE-Management Kosten gespart werden.
- Der Prozess der Risikobeurteilung - Welche Voraussetzungen für ein effizientes sicherheitstechnnisches Engineering existieren sollten.
- Lohnt sich der Einsatz eines CE-Koordinators / CE-Beauftragten? Welche Aufgaben er übernehmen kann und wofür er die Verantwortung nicht übernehmen sollte!
- Kritische Erfolgsfaktoren zur effizienten CE-Umsetzung
- Diskussion individueller Fragen
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WEBINAR: Produktbeobachtungspflicht und Rückrufmanagement - 2486-WEB - 08.09.2025
Pflichten zur Produktbeobachtung kennen und im Ernstfall auf Rückrufe bestmöglich vorbereitet sein.
Pflichten zur Produktbeobachtung kennen und im Ernstfall auf Rückrufe bestmöglich vorbereitet sein.
Die neue Maschinenverordnung sowie andere produktsicherheitsrechtliche Vorschriften (z.B. EU-Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie, EU-Druckgeräterichtlinie) verpflichten Hersteller dazu,
- Stichprobenprüfungen von auf dem Markt bereitgestellten Produkten vorzunehmen,
- diverse Verzeichnisse zu führen,
- die Händler über die Überwachung auf dem Laufenden zu halten und
- erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen (etwa Sicherheitswarnungen oder Rückrufe) im Feld vorzunehmen.
- Zusätzlich dazu haben Hersteller (grundsätzlich strengere) zivilrechtliche "Verkehrssicherungspflichten", welche ebenfalls Anforderungen an die Produktbeobachtung stellen.
Im 1-tägigen WEBINAR erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die gesetzlichen Pflichten zur Produktbeobachtung zu erfüllen und wie Sie im Fall einer Sicherheitswarnung oder eines Rückrufs einen kühlen Kopf bewahren und ärgerliche Fehler vermeiden.
Seminarprogramm
- Rückrufe und Produktbeobachtung: Rechtliche Grundlagen
- Warum Produktbeobachtung Pflicht ist, nicht nur Kür!
- Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht – Welche Pflichten Hersteller aus welchem Rechtsgebiet treffen und wer (natürliche Personen, Unternehmen) im Schadensfall haftet.
- Was Juristen unter dem Begriff „Gefahrabwendungspflicht“ verstehen.
- Achtung: Passive Produktbeobachtung reicht nicht immer! Wann das Gesetz „aktive“ Produktbeobachtung fordert und was darunter zu verstehen ist.
- RAPEX-Risikobeurteilung: Warum Hersteller das Verfahren der Marktüberwachungsbehörden kennen sollten, um im Beanstandungsfall mit der Behörde auf Augenhöhe verhandeln zu können! Erläuterungen anhand eines Praxisbeispiels.
Strukturen und Prozesse im Unternehmen: Produktbeobachtungspflichten erfüllen und wichtige Vorbereitungen für mögliche Rückrufe treffen
- Welche Prozesse und Strukturen Sie in Ihrem Unternehmen aufbauen sollten, um den Produktbeobachtungspflichten gerecht zu werden.
- An welchen Aspekten (z.B. Menge oder Gefahrenpotential) Sie festmachen, wie weit die Marktbeobachtung gehen muss (z.B. Anzahl der Stichproben oder die Prüftiefe)
- Die fünf Kernelemente des Rückrufmanagements.
- Empfehlungen für Ihr Rückrufmanagement zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
- Erfolgreiche Krisenkommunikation: Wie Sie bei internem und externem Druck Haftungs- und Reputationsrisiken vermeiden.
Ein Produktrückruf droht: Schmerzhafte Fehler vermeiden
- Keine übereilten Schuldeingeständnisse! Warum und wie Sie insbesondere Ihre Kundenbetreuer sensibilisieren müssen.
- Produktrückruf oder «normaler» Qualitäts-/ Gewährleistungsfall? Typische Ausgangssituationen und Grauzonen in der Praxis.
- Wann müssen Sie Behörden über einen möglichen Produktrückruf informieren?
- Kostenübernahme durch die Versicherung? Warum Sie im Krisenfall Ihre Versicherung frühzeitig informieren sollten.
Haftungs- und strafrechtliche Aspekte bei Produktbeobachtung und Produktrückrufen
- Welche Haftungsrisiken drohen, wenn Sie Ihren Produktbeobachtungspflichten nicht gerecht werden?
- Achtung vor schuldhaftem Unterlassen von Rückrufen!
- Keine Panik: So führen Sie Produktrückrufe seriös durch und vermeiden damit Strafbarkeitsrisiken.
- Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile
Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.
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