Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - EX/A52/10152118/10042025-1 - 10.04.2025

Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media


Inhalt

Die Standpunkte der Datenschutzbehörden

Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TDDDG (ehemals TTDSG) zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?

Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?

Transparenz- und Informationspflichten erfüllen

Checkliste für die Anwendung von Cookies

Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking

Der Fragebogen der Datenschutzbehörden

Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?

Nutzen

Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?

Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?

Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.

Zielgruppe

Projektleiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen, Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden, Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind keine besonderen fachlichen Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0;"

Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.



Besuchen Sie ergänzend das Webinar zum Thema ?DSGVO-konformer Datenschutz in Social Media - Pragmatische Lösungen zu aktuellen Datenschutz-Problemen"", und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

290 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

55.1 EUR

Bruttopreis

345.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A38/10201375/10042025-1 - 10.04.2025

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/20401705/10042025-1 - 10.04.2025


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)

Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - EX/A81/20308201/10042025-1 - 10.04.2025


Inhalt

Allgemeine Kennzeichnungspflicht

Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen

Lebensmittel-Informationsverordnung

Nährwertkennzeichnung

Produktsiegel und -logos

Nutzen

Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.

Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.


Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

393 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

74.67 EUR

Bruttopreis

467.67 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/30151105/10042025-1 - 10.04.2025

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Brandschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gem. -vfdb-Richtlinie 12-09/01

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 50 Aufgaben gestellt. Davon 40 Multiple-Choice- und 10 offene Aufgaben.
Die mündliche Prüfung dauert pro Kandidat 15 Minuten und wird in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten abgenommen.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Brandschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Lt. vfdb-Richtlinie wird zur mündlichen und schriftlichen Prüfung zugelassen, wer das gleichnamige Seminar über 60 UE absolviert hat.

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

400 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

76 EUR

Bruttopreis

476 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsauditor - Fortbildung - EX/A52/20151101/10042025-1 - 10.04.2025

Digitalisierung im Auditprozess anwenden und auditieren


Inhalt

Mögliche Verhaltenstypen im Audit

Kommunikationsansätze, um mit verschiedenen Verhaltenstypen im Audit umzugehen

Besonderheiten der Kommunikation und Lösungsansätze im Remote-Audit

Praktische Übungen zum Umgang mit verschiedenen Ansprechpartnern

Risiken und Chancen der Remote-Auditmethode

Relevante Aspekte der ISO 19011 zum Thema Remote-Audit

Ansätze zur Minderung von Risiken und Nutzen von Chancen in den Auditphasen:
- Auditvorbereitung
- Auditplanung
- Auditdurchführung
- Audit-Follow-up

Abschnitte der ISO 9001 unter dem Blickwinkel der Digitalisierung angemessen Auditieren (z.B. Lenkung dokumentierter Informationen, Fremdeigentum, das QM-System und seine Prozesse, etc.)

Nutzen

In der Qualitätsauditoren-Weiterbildung besprechen unsere Referentinnen und Referenten mit Ihnen neue Themen und unterstützen Sie somit in Ihrer Auditorentätigkeit. Der Fokus liegt auf zwei Schwerpunkten: dem Umgang mit verschiedenen Verhaltenstypen während des Auditgesprächs sowie der Digitalisierung und ihrer Auswirkung auf den Auditprozess.

Eine professionelle Gesprächsführung im Audit ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein konstruktives Auditergebnis. Die Berücksichtigung des Verhaltens und der Motivationshintergründe des Auditgesprächspartners sind dabei ein wichtiger Faktor, um ein gemeinsames, abgestimmtes Auditergebnis zu erzielen.

Hinzu kommen die Herausforderungen durch den Wandel der Unternehmensprozesse in Richtung Digitalisierung. Zum einen beinhaltet dies die Gestaltung von Remote-Audits sowie die Berücksichtigung von Risiken und Chancen der Remote-Auditmethode. Zum anderen wirkt sich die Digitalisierung auch auf die Frageninhalte des Audits aus. Abschnitte der ISO 9001, wie zum Beispiel die Lenkung von dokumentierten Informationen, müssen verstärkt unter anderen Gesichtspunkten Behandlung finden. Auch relevante Aspekte der ISO 19011 zum Thema Remote-Audit werden in der Weiterbildung thematisiert.
Unsere Fortbildung für Qualitätsauditoren bereitet Sie umfassend auf Remote-Audits und dem Führen von Auditgesprächen vor. Anhand von Beispielen wird Ihnen ein Überblick über die Inhalte und Auditmethoden durch unsere Referentinnen und Referenten vermittelt.

Mithilfe unserer Qualitätsauditoren-Weiterbildung optimieren Sie Ihre fachlichen Kenntnisse in allen Bereichen der Auditierung. Das Seminar für Qualitätsauditoren erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.

Zielgruppe

Auditoren mit und ohne Personenzertifizierung; Qualitätsbeauftragte und interessierte Personen, die die Aufgabe haben, interne Audits durchzuführen

Voraussetzungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten aktiv Audits durchgeführt haben.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10151125/10042025-1 - 10.04.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert inclusive Vorbereitungszeit 60 Minuten.
Das Auditwissen wird bei der Lösung von einer konkreten Aufgabe vorgestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente und Rechtstexte und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A52/20351601/10042025-1 - 10.04.2025

Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)


Inhalt

Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern

Anforderungen aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall

Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten

Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)

Praktische Organisationshilfen und Anleitungen

Zukünftige Neuordnung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wie die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) und Neuerungen in der MPBetreibV und der MPSV

Nutzen

Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind - denn unsere Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.

Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen im Fall von Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.

Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen Ihren Berufsalltag. Dazu erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern, Bestandsverzeichnissen und das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.

Erfahrene Referenten bringen Ihnen die Anforderungen an die Qualifikation von Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin werden Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung, wie die Funktionsprüfung vor der Anwendung, erläutert und beschrieben.

Zielgruppe

- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen

Voraussetzungen

Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/10042025-1 - 10.04.2025

Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG


Inhalt

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?

Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Nutzen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be

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Messmitteleignung und -überwachung - EX/A40/20402001/10042025-1 - 10.04.2025

Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen


Inhalt

Messmitteleignung
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Messmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an staatliche Norm

Messmittelüberwachung
- Zielsetzung der Messmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Messmittel
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Messmittelüberwachung

Dokumentation

Praktische Übungen

Nutzen

Die Teilnahme am Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen wichtige Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie normative Anforderungen an verschiedene Messmittel.

Sie lernen in dieser Schulung die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie den Kalibrierprozess verbessern und Ihre Dokumentation optimieren. Mehrere Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung runden das Seminarangebot ab und schaffen einen praxisorientierten Mehrwert.

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufspraxis. Sie bringen Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Branche. Theoretische Inhalte werden anschaulich vermittelt. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Lernprozess und unterstützen Sie dabei, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Zudem bietet das Seminar Messmitteleignung und -überwachung genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die für die Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung der Messmittel zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Messmitteleignung und -überwachung informieren.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse der Normen DIN EN ISO 9001

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherheitskonzept gemäß §43 MVStättVO erstellen - EX/A52/30551601/10042025-1 - 10.04.2025

Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung


Inhalt

Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und Regeln
Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung
Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen
Unterweisungen zur Veranstaltung
Kommunikation mit Behörden und Beteiligten
Kontrolle und Aufsicht
Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen
Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen
Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters

Nutzen

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern:

- Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung
- Grundlagen einer Risikobewertung
- Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum

Zielgruppe

Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/20201405/10042025-1 - 10.04.2025

1st-/2nd-Party-Auditor


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten der vorangegangenen Schulung und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmende des Seminars VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) oder nachweislich vergleichbarer Kenntnisstand,
fünf Jahre Berufserfahrung in Unternehmen der Automobilindustrie,
Kenntnisse zutreffender Management-Anforderungen (z. B. IATF 16949, DIN EN ISO 9001, VDA 6.1),
gute Kenntnisse der Qualitätswerkzeuge und -methoden und Automotive Core Tools,
Auditerfahrung mit mindestens zwei durchgeführten Audits nach ISO 9001 unter Berücksichtigung der ISO 19011.
Diese Voraussetzungen werden in Form eines Zertifizierungsantrags (erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung, vor der Anmeldebestätigung) vom Kandidaten nachgewiesen.

Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 22 Prüfungsaufgaben gestellt, davon 20 Multiple Choice-(MC-) und 2 offene Aufgaben.
Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung zu einer konkreten Aufgabenstellung vor.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die schriftliche und die mündliche Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.

Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag werden Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT sowie eine Auditorenkarte übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche und werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV®)1st-/2nd-Party-Auditor verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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