Veranstaltungskalender

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Energietransformation und Sektorkopplung - EX/A35/40451201/08042025-1 - 08.04.2025

Energietransformation & Sektorkopplung als Treiber der Energiewende


Inhalt

Energietransformation und Systemsicht
- Was sind die Gründe für eine ganzheitliche Energietransformation und was ist das übergeordnete Ziel?
- Wie hat sich die Energiebereitstellung im Laufe der Zeit verändert?
- Welche Herausforderungen & Chancen existieren bei einer ganzheitlichen Transformation des Energiesystems?
- Welche nationalen & internationale Instrumente der Energietransformation (z.B. Emissionshandelssystem) gibt es?
- Welche Eigenschaften hat ein Energiesystem?
- Was sind aktuelle Beispiele von Energiesystemen der Zukunft?
- Welche praktischen Ansätze der Systemsicht gibt es?

Sektorkopplung
- Was ist die Sektorkopplung und warum ist sie wichtig für die Energiewende?
- Welche Sektoren gibt es?
- Wie können Strom, Wärme, Verkehr und Industrie intelligent miteinander vernetzt werden?
- Fallbeispiele: Welche Technologien und Konzepte gibt es zur Sektorkopplung?
- Welche Vorteile und Herausforderungen bietet die Sektorkopplung?
- Aus der Praxis: Intelligente Verknüpfung der Sektoren Industrie, Wärme und Stromerzeugung - welche Aspekte müssen bei einer Machbarkeitsstudie betrachtet werden
- Welche Rolle spielt der Energieträger Wasserstoff in der Sektorkopplung

Nutzen

Die Energiewende und die ambitionierten Klimaziele der EU erfordern eine tiefgreifende Transformation unserer Energiesysteme. Unser Seminar zur Energietransformation und Sektorkopplung vermittelt Ihnen inwiefern eine intelligente Vernetzung der Energiesektoren den Wandel unterstützen kann.

Im Seminar erläutern Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen der Energiewende mit Fokus auf die Sektorkopplung als ganzheitlichen Ansatz. Neue und bestehende Energiesysteme müssen dabei neu gedacht und eine systemdienliche Abstimmung der Technologien untereinander realisiert werden. Zum besseren Verständnis erhalten Sie praxisnahe Einblicke in das Thema Wasserstoffwirtschaft und deren Schlüsselrolle. Ziel ist es, die Verknüpfung verschiedener Energiesektoren - von Strom über Wärme bis hin zur Mobilität - als Gesamtsystem zu verstehen und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Praxis zu erkennen.

Ein praxisnaher Überblick über konkrete Ansätze und Methoden, wie z. B. die Bewertung von zukünftigen Energiesystemen oder die Durchführung von Machbarkeitsstudien, veranschaulicht die reale Umsetzbarkeit und Potenziale für die Energiewende. Der hohe Praxisbezug unseres Seminars sowie interaktive Formate, wie Gruppendiskussionen und Fallstudien machen das Seminar zu einem wertvollen Werkzeug für alle, die die Energiewende aktiv mitgestalten oder deren Umsetzung fördern wollen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte von Unternehmen, die mit der Energietransformation und der damit einhergehenden Sektorkopplung in Berührung kommen oder kommen wollen, wie zum Beispiel Hersteller, Entwickler, Betreiber von Wasserstoffanlagen, -systemen oder -fahrzeugen sowie von Energiespeichern
Fach- und Führungskräfte von Behörden, Verbänden oder Organisationen, die sich mit der Energietransformation und der damit einhergehenden Sektorkopplung beschäftigen oder beschäftigen wollen, wie zum Beispiel Regulierer, Förderer, Berater oder politische Entscheidungsträger

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A56/30353401/08042025-1 - 08.04.2025

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation ""hygienisch fachkundige Person""

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A30/10401601/08042025-1 - 08.04.2025

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+4

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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie - 2548-ÖF - 09.04.2025

In nur einem Tag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie möglichst effizient erfüllen und was Sie im Rahmen der Risikobeurteilungen konkret tun und dokumentieren müssen.


Im Seminar zur Niederspannungsrichtlinie erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:

  • Welche Anforderungen müssen Hersteller von elektrischen Geräten im Sinne der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen?
  • Welche Nachweisdokumente müssen erstellt werden?
  • Warum muss seit der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU nun auch eine "geeignete Risikoanalyse und -bewertung" durchgeführt werden, und wie läuft das in der Praxis ab?

Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.

Für Diskussionen, individuelle Fragen und Übungen sind Zeiten reserviert.


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Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Niederspannungsrichtlinie - 2474-ÖF - 09.04.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager oder

 Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.


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Asbest - 233 - 09.04.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 09.04.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 09.04.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. 

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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cLP Praxisseminar - 87 - 09.04.2025

Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung


Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.

REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern.

Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ...

AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!

  • berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.
  • berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden.
  • verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB...

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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A35/40301306/09042025-1 - 09.04.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/50201106/09042025-1 - 09.04.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens gefordert. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Explosionsschutz im Betrieb - EX/A39/30201201/09042025-1 - 09.04.2025

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes

Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse

Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers

Nutzen

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.

Zielgruppe

Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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